Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ich muss mich korrigieren, aber sogar zu Gunsten des Einreisenden: Der Test ist moeglich ab dem 15. um 0 Uhr. § 31 Abs. 1 BayVwVfG iVm § 187 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Systematik von § 3 Abs. 1 S. 2 EQV BY und § 3 Abs. 1 S. 1 EQV BY legt nahe, dass die Fuenftagefrist von S. 2 mit dem Beginn des Tages der Einreise zu laufen beginnt (§ 187 Abs. 2 S. 1 BGB), da sonst die Fuenftagesfrist von S. 1 nicht moeglich waere.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Ich muss mich korrigieren, aber sogar zu Gunsten des Einreisenden: Der Test ist moeglich ab dem 15. um 0 Uhr. § 31 Abs. 1 BayVwVfG iVm § 187 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Systematik von § 3 Abs. 1 S. 2 EQV BY und § 3 Abs. 1 S. 1 EQV BY legt nahe, dass die Fuenftagefrist von S. 2 mit dem Beginn des Tages der Einreise zu laufen beginnt (§ 187 Abs. 2 S. 1 BGB), da sonst die Fuenftagesfrist von S. 1 nicht moeglich waere.

Ich sehe jetzt nicht, weshalb hier § 187 Abs. 2 S. 1 BGB einschlägig sein sollte und nicht Abs. 1 ebenda, könntest du das erläutern?

Nach meinem Dafürhalten ist ja ein Ereignis (hier: die Einreise) maßgebend, was den Ankunftstag ausschließen würde (das RGU handhabt das bei der Quarantäne i.S. IfSG genau so, wie ich gerade am eigenen Leib erfahre). Abs. 2 S. 1 verlangt ja, dass der Beginn eines Tages maßgebend sei (d.h. eine Konstellation à la "ab 1.1.21 müssen Dildos über 20cm Länge binnen 90 Tagen bei der Polizei abgegeben werden").

Das ist es ja, was mich (und wohl auch das RGU München) zu dem Schluss führt, dass es der 16. sein sollte - die Regelung des § 188 (sic!) Abs. 1 BGB dürfte ja unstreitig sein.


Edit: deine Logik, dass sich die Regelungen sonst widersprächen, will ich ja gar nicht hinterfragen, die ist natürlich grundsolide. Deshalb unterstelle ich ja auch einen Fehler bei der Formulierung der Verordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
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NUE/LWO
Ich habe heute aus gegebenem Anlass Rückmeldung vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München in einem konkreten Fall bekommen. Dort interpretiert man die Bayrische EQV m.M.n. korrekt und nimmt an, dass der Gesetzgeber in seiner Formulierung auch in Bayern wohnhafte Personen mit Verwandtschaft ersten Grades bzw. nicht im gleichen Haushalt wohnhaften Ehepartnern, die in einem ausländischen Risikogebiet leben, erfasst.

So wurde mir schriftlich bestätigt, dass die Ausnahme in der EQV auch für Besuche IM Ausland von in Bayern wohnhaften Personen gilt:

Danke hierfür! Das ist auch die Ausnahme, auf die ich mich berufe und so interpretiere wie das RGU München, da meine Verlobte in einem Risikogebiet lebt und ich dort auch regelmäßig bin. Hierzu hatte ich mal bei der Infohotline des Landesamts für Gesundheit angerufen und wirklich eine vogelwilde Antwort erhalten, dass das nur gelten würde, wenn der "soziale Grund" eine Heirat, Begräbnis, etc. aber z.B. kein Geburtstag sei. Beim örtlichen Gesundheitsamt wurde ich an die bayerische Infohotline verwiesen und empfohlen nicht zu reisen. Letzten Endes habe ich dann per Mail an das Gesundheitsministerium geschrieben und mir wurde bestätigt, dass die Ausnahme von mir richtig interpretiert wurde.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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deine Logik, dass sich die Regelungen sonst widersprächen, will ich ja gar nicht hinterfragen, die ist natürlich grundsolide. Deshalb unterstelle ich ja auch einen Fehler bei der Formulierung der Verordnung.

Davon gehe ich letztlich auch aus. Nur, kann jetzt der Fehler dazu führen, dass der Buerger bei der Fristberechnung einen Tag verliert? Vor allem, weil ja auch noch eine Ordnungswidrigkeit dranhaengt? Da koennte man gut argumentieren, dass wegen des Bestimmtheitsgebots meine Auslegung heranzuziehen ist.

Letztlich duerfte es eine rein akademische Diskussion sein, da man ja selber die Quarantaene beendet und den Test nur auf Verlangen vorlegen muss. Wie oft wird das dergestalt vorkommen, dass man sich ueber genau diese Eintagesdiskrepanz streiten muss?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Verstehe ich dich da richtig, dass du die Anwendbarkeit des § 187 Abs. 2 S. 1 BGB über das Bestimmtheitsgebot per Ausschlussprinzip herleitest (i.e. weil Absatz 1 zu einem unlösbaren Widerspruch führt, muss es Absatz 2 sein?). Soll keine Kritik sein, die Ansicht ist durchaus vertretbar, wie ich finde.

Ich würde aber dennoch einfach von einer Unwirksamkeit ausgehen, den Widerspruch zwischen der Sachlage und den Anforderungen des Artikel 2 kann ich einfach nicht ignorieren (was nichts heißen soll).
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Verstehe ich dich da richtig, dass du die Anwendbarkeit des § 187 Abs. 2 S. 1 BGB über das Bestimmtheitsgebot per Ausschlussprinzip herleitest (i.e. weil Absatz 1 zu einem unlösbaren Widerspruch führt, muss es Absatz 2 sein?).

Nicht ganz: Ob § 187 Abs. 1 oder Abs. 2 S. 1 BGB einschlaegig ist, bestimmt sich nach dem zugrundeliegenden Gesetz, also hier § 3 Abs. 1 S. 2 EQV BY. Den muss ich also auslegen. Und ich lege den § 3 Abs. 1 S. 2 so aus, dass § 3 Abs. 1 S. 1 EQV BY (vollstaendig) anwendbar ist.
Aber, ja, ich versuche so den von Dir aufgezeigten Widerspruch aufzuloesen.

Ich würde aber dennoch einfach von einer Unwirksamkeit ausgehen, den Widerspruch zwischen der Sachlage und den Anforderungen des Artikel 2 kann ich einfach nicht ignorieren (was nichts heißen soll).

Auch gut. Taete ich als Buerger auch. Als Behoerde versuchte ich es mit meiner Argumentation, um wenigstens noch etwas zu retten.
 
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Japandi

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06.04.2014
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BRN
Kleiner Erfahrungsbericht:

Basierend auf der Diskussion hier und den Weisungen habe ich nun trotz Ausnahme (Besuch Verwandte 1. Grades weniger als 72h) die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt, so wie gewünscht.
Wie hier von einem User vorgeschlagen habe ich das Feld Hotelname dazu misbraucht, den Ausnahme-Grund zu nennen.

Durchsage im Zug: "Bitte halten Sie bei der Fahrkartenkontrolle Ihre Bestätigung der Einreiseanmeldung bereit" -> wollte dann aber doch niemand sehen.

Die Reise war am Wochenende. Heute habe ich nun eine Email der Stadtverwaltung meiner Zieladresse in DE erhalten. Diese bekommt wohl die Daten vom Gesundheitsamt -scheint eine Spezialität vom Land Baden-Württemberg zu sein?
Zum Grossteil war es ein langer Textbaustein mit meinen Pflichten bzgl Quarantäne, Informationspflichten bei Symptomen usw., der dann durch den Text ergänzt wurde, dass für mich das alles nicht gilt, da ich ja unter die Ausnahmeregelung falle.

Meine Zusatzangabe wurde also tatsächlich gelesen, hätte ich nicht gedacht. Insgesamt eine schöne Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Ämter / Verwaltungen, haben ja wohl sonst nichts zu tun.
 

espiderman24

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04.06.2015
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46
Kann bitte jemand in Hessen klagen :)

Die aktuelle Strategie von Bund und Ländern scheint mir das Thema einfach totzuschweigen. In NRW gibt es keine Quarantäne für Reiserückkehrer. Wenn niemand aus Regierungskreisen drüber spricht und man nichts neues regelt, kommt auch nichts neues mehr in der Presse und das Reiseaufkommen ist ja ohnehin wegen der Beschränkungen im Ausland und der Zurückhaltung im Inland eh gering. In allen anderen Bundesländern bleibt alles wie es ist und man hofft einfach, dass da niemand klagt oder notfalls das dortige OVG die Sache anders sieht.

Gerade was Hessen betrifft, hätte ich ein gewisses persönliches Interesse, aber keine Möglichkeit, dort eine eigene Beschwer zu begründen. Wenn jemand aus Hessen kommt, sich durch die dortige Quarantäneregelung ungerecht behandelt und eingeschränkt fühlt und mit überschaubarem Kostenrisiko die Sache zum Gericht tragen möchte, mag sie oder er mich bitte mal per PN kontaktieren.
 
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kellyjelly

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28.01.2016
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TRS
Nachfrage bei meinem Ortspolizei bzw Ordnungsamt die bei mir in der Gemeinde fuer zustaendig sind, haben gesagt, dass wenn man unter eine der Ausnahmen faellt, nix weiter machen brauch. Ich nehme mal trotzdem noch eine Ersatzpapieranmeldung mit, falls jemand dumm kommt.
 
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Allererste Reihe

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07.05.2012
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Süddeutschland
Witzig, mir hat das Gesundheitsamt eine E-Mail Adresse zur Anmeldung gegeben da bei der normalen Anmeldung nicht auf die Freiheit von Quarantäne hingewiesen werden kann (bin Grenzpendler).
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
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Verstehe ich das richtig, dass bei niemanden der Barcode von einreiseanmeldung gelesen wurde oder wenigstens die Daten in der Anmeldung mit dem Perso/Reisepass abgeglichen wurden?
 

timotei82

Aktives Mitglied
06.04.2015
203
1
TXL
Verstehe ich das richtig, dass bei niemanden der Barcode von einreiseanmeldung gelesen wurde oder wenigstens die Daten in der Anmeldung mit dem Perso/Reisepass abgeglichen wurden?
Was für ein Barcode?

Bei mir steht nur der Name, EinreiseDatum und die Ticketnummer in klein.

Hab auch keine Bestätigungsemail erhalten oder sonst was vom Gesundheitsamt in Berlin.

Und bei der Einreise mit dem Auto aus der Schweiz hat es auch keinen interessiert.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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Beim Bayerischen StMGP hat man wohl doch noch jemanden gefunden, der ohne Hilfe bis Zehn zählen kann.

Die Besuchsregelungen für Ehepartner/Familienangehörige ersten Grades wurde endlich in beide Richtungen geregelt, jetzt ist es für diesen Personenkreis auch möglich, sich bis zu 72h im Risikogebiet aufzuhalten und ohne Test/Quarantäne zurückzukehren, umgekehrt ging das schon zuvor.

Neu ist ebenfalls, dass auch Personen, die zum Zweck des Besuchs von Verwandten zweiten Grades einreisen, bei Vorlage eines negativen Tests ebenfalls von der Quarantäne befreit sind. Gleiches gilt auch für die zuvor genannten Gruppen, die die 72h Regelung überschreiten.



Des Weiteren habe ich Rückmeldung vom RGU München bekommen bezüglich einer möglichen sukzessiven Anwendung der Regeln (d.h. Test bei der Einreise und bis zum Vorliegen des Ergebnisses die 72h Regelung nutzen): man hält das dort zwar für so nicht vom Gesetzgeber beabsichtigt, erkennt aber die die Widersprüchlichkeit an und gestattet dieses Verhalten, schon alleine aufgrund der offensichtlich unmöglichen Durchsetzbarkeit.
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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BER
Ich hab das ganze Prozedere jetzt einmal durch und mich brav an alle Regeln gehalten:

- digitale Einreiseanmeldung vor Rückflug nach Deutschland ausgefüllt
- Kontrolle bei Einreise? Fehlanzeige. Und das obwohl so gut wie jeder Flug derzeit aus einem Risikogebiet kommt.
- nach Rückkehr direkt in Quarantäne begeben und abgewartet
- Rückmeldung vom Gesundheitsamt? Fehlanzeige
- Am Tag 5 nach Rückkehr getestet, Ergebnis negativ
- noch mal gecheckt, ob ich das Gesundheitsamt informieren muss? Negativ, ich muss das Testergebnis nur auf Verlangen vorzeigen können.​

Im Nachhinein stelle ich mir schon die Frage, ob das Vertrauen des Staates in seine Bürger (und die, die zu Besuch kommen) so groß ist, dass man einfach annimmt, dass jeder stumpf die Regeln befolgt oder ob sich hier schiere die Überforderung offenbahrt. Autoritäre Systeme wie China sind vielleicht ein schlechter Vergleich, aber die Quarantänemaßnahmen im ostasiatischen und pazifischen Raum scheinen zur Infektionsvermeidung deutlich effektiver.

Funfact: vielleicht würde es helfen wenn man keine Quarantänemaßahmen für Reisende aus Regionen anordnet, in denen das Infektionsgeschehen deutlich niedriger als im eigenen Land. Dann hätte man möglicherweise auch Ressourcen sich um die zu kümmern, bei denen es wichtig sein könnte.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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Im Nachhinein stelle ich mir schon die Frage, ob das Vertrauen des Staates in seine Bürger (und die, die zu Besuch kommen) so groß ist, dass man einfach annimmt, dass jeder stumpf die Regeln befolgt oder ob sich hier schiere die Überforderung offenbahrt.

Ich tippe da mal auf beides!
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
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CGN
Funfact: vielleicht würde es helfen wenn man keine Quarantänemaßahmen für Reisende aus Regionen anordnet, in denen das Infektionsgeschehen deutlich niedriger als im eigenen Land. Dann hätte man möglicherweise auch Ressourcen sich um die zu kümmern, bei denen es wichtig sein könnte.

Ist es nicht toll, wenn man aus NRW kommt?! Dort ist es ja seit dem 20.11. soweit. Spanien hat mittlerweile eine 14 Tage Inzidenz von unter 100 erreicht und steht somit nun sogar deutlich besser als Deutschland da.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
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Im Nachhinein stelle ich mir schon die Frage, ob das Vertrauen des Staates in seine Bürger (und die, die zu Besuch kommen) so groß ist, dass man einfach annimmt, dass jeder stumpf die Regeln befolgt oder ob sich hier schiere die Überforderung offenbahrt.
Angesichts der zunehmenden Gängelei in allen Bereichen des Lebens ist Ersteres auszuschließen, Überforderung in jedem Fall, denn das Regelwerk überall wird unübersichtlicher, widersprüchlicher, lückenhafter. Der Staat hat sich derart im Regelwerk verheddert, daß er an allen Stellen stolpert, und immer stehen welche da, die ihm just in dem Moment die Brieftasche klauen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.880
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MUC, BSL
Im Nachhinein stelle ich mir schon die Frage, ob das Vertrauen des Staates in seine Bürger (und die, die zu Besuch kommen) so groß ist, dass man einfach annimmt, dass jeder stumpf die Regeln befolgt oder ob sich hier schiere die Überforderung offenbahrt. Autoritäre Systeme wie China sind vielleicht ein schlechter Vergleich, aber die Quarantänemaßnahmen im ostasiatischen und pazifischen Raum scheinen zur Infektionsvermeidung deutlich effektiver.

Es zeigt meines Erachtens eher ein Problem im öffentlichen Dienst auf. Es ist wahrlich nicht neu, dass die Länder und Kommunen teilweise händeringend nach Verwaltungsbeamten und -angestellten suchen, die Gesundheitsämter ja sowieso. Zwar ist das finanzielle Gesamtpaket an sich nicht schlecht aber um dort erst mal hinzukommen, braucht es ein ziemlich dickes Fell. Man kennt ja die Schauergeschichten vom Referendariat der Juristen und Lehrern - das ist in der Verwaltung, besonders in der zweiten und dritten Qualifikationsebene aber teilweise ähnlich schikanös. Ich verstehe jeden, der da "Nein, Danke" sagt.

Man hat ja gesehen, wie mäßig das lief, als die Einreise kontrolliert wurde: die Bundespolizei konnte das, von der Personaldecke her, nicht mal kurzfristig wirklich stemmen und als man diese Aufgabe dann an irgendwelchen Zivilisten übertragen hat, kam mehr Ärger als Nutzen dabei raus (keine Kritik an den Betroffenen, die wurden da quasi ohne jegliche Schulung ins kalte Wasser geschmissen).


Vielleicht hat man in Deutschland tatsächlich den Vorteil, dass man sich mehrheitlich tatsächlich auf die Leute verlassen kann (man vergleiche das mal mit China, das Verbot von Feuerzeugen in Flughäfen hat ja nichts mit Sicherheit zu tun, sondern es ist die einzige Möglichkeit zu verhindern, dass da überall heimlich geraucht wird). Ich halte das jedoch für hochbedenklich, da genau diese Personen ohnehin nie das Problem waren. Gesetze und Verbote sind ja immer nur wegen der Personen da, die sich sonst nicht dran halten würden.