Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.466
531
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§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EQV BY ("nicht erfasst sind Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen") wurde am 8.12.20 aufgehoben.


Dank Dir!

Wie sieht es in NRW aus, ist dort noch Quarantäne-freies einreisen aus Ländern mit gleicher/geringer Inzidenz möglich? Google suche besagt nichts eindeutiges, deren FAQ ist auch nicht wirklich hilfreich..
 

Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.151
392
Münsterland
Dank Dir!

Wie sieht es in NRW aus, ist dort noch Quarantäne-freies einreisen aus Ländern mit gleicher/geringer Inzidenz möglich? Google suche besagt nichts eindeutiges, deren FAQ ist auch nicht wirklich hilfreich..

Aktuell gilt in NRW Folgendes: wer aus Risikoländern nach NRW einreist, hat Wahl zwischen Test bei Einreise oder x-Stunden (meine 24) danach oder Quarantäne. Für Benelux (Belgien, NL, Luxembourg) gibt es Sonderregeln. Wer dort unter 24 Stunden verweilt, braucht keinen Test und auch keine Quarantäne.
Die entsprechende Einreiseverordnung für NRW ist allerdings bis zum 17.01.2021 befristet. Ich bin mal gespannt, welche Verschärfungen ab Montag eingebaut werden. Aber das Land ist immer noch an das Urteil des OVG Münster gebunden, was Quarantänepflicht betrifft. So ganz einfach wird es m.M. nach nicht, eine Quarantänepflicht zu generieren.
 
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FLRSW

Aktives Mitglied
14.01.2016
118
1
Laut Bundesregierung ist nun auch VOR Einreise aus Hochrisikogebieten ein Test notwendig. Ich habe verstanden, dass die Bundesländer das zunächst konkret umsetzen müssen. Gibt es bereits eine Übersicht, welche Länder als Hochrisikogebiet gelten?
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.056
3.310
FRA
Laut Bundesregierung ist nun auch VOR Einreise aus Hochrisikogebieten ein Test notwendig. Ich habe verstanden, dass die Bundesländer das zunächst konkret umsetzen müssen. Gibt es bereits eine Übersicht, welche Länder als Hochrisikogebiet gelten?

Es heisst Hochinzidenzgebiete. Hochrisiko waer zu einfach. Vorher geguckt. Nix. Bisher nur Virusvariantengebiete aufgefuehrt. Und klar die bekannten Risikogebiete.
Wenn die das an einer Inzidenz von ueber 200 festmachen waeren wohl auch Soanien,Italien,Seychellen,Usa,Kolumbien, Portugal und etliche mehr mit Test vor Abflug dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.148
898
Wenn man ehrlich ist, sind vor allem die deutschen Bundesländer Sachsen, Thüringen und Söderbayern Hochrisikoländer, was die Zahlen betrifft.

Nur kurz bei den Fakten bleiben, Bayern ist an Stelle 7 der Bundesländer, bißchen mehr außer Sachsen und Thüringen ist schon noch schlimmer als Bayern dran.
 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
720
Wenn man ehrlich ist, sind vor allem die deutschen Bundesländer Sachsen, Thüringen und Söderbayern Hochrisikoländer, was die Zahlen betrifft.
Oder auch Nord-West-Tschechien :idea: (Inzidenz CZ 846, DE 151)

Nur kurz bei den Fakten bleiben, Bayern ist an Stelle 7 der Bundesländer, bißchen mehr außer Sachsen und Thüringen ist schon noch schlimmer als Bayern dran.
In den Landkreisen im Osten Bayerns rappelt es schon ganz schön. Unterschied ist hier nur, dass die sächsischen Landkreise an das größte böhmische Industriegebiet grenzen, die bayrischen oft an dünn besiedelte Gebiete und Wald.
 

Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.151
392
Münsterland
Das mit "Mehrfach" ist ungünstig formuliert, zumal in Deutschland eh fast überall fast 200 oder viel mehr angesagt ist. Aber doch den Zusatz "mindestens 200" ist es rechtlich genau fixiert. Es gilt demnach für alle Länder mit Inzidenz über 200. Mit dem Zusatz dürfte das rechtlich einwandfrei sein. Ohne Zusatz zu unbestimmt. Ganz davon abgesehen, dass es kaum Länder mit "mehrfach" gibt.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Es gilt demnach für alle Länder mit Inzidenz über 200.

Nur, solange die Inzidenz in Deutschland unter 200 liegt, sonst muss sich die Grenze entsprechend nach oben verschieben, da "mehrfach" zwar Interpretationsspielraum zulässt, aber ganz sicher nicht kleiner 1 sein kann.

Die spannendere Frage wird sein, wie die Bundesregierung mit Ländern umgehen wird, die zu wenig testen bzw. melden und den Wert 200 daher nie erreichen werden. Bei den normalen Risikogebieten hat man sich ja die Option offengehalten, auch Länder mit Inzidenz kleiner 50 auf die Liste zu schreiben. Aber der Begriff "Hochinzidenzgebiet" verbietet ja eigentlich per Definition andere Kriterien als den Inzidenzwert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.148
898
Oder auch Nord-West-Tschechien :idea: (Inzidenz CZ 846, DE 151)


In den Landkreisen im Osten Bayerns rappelt es schon ganz schön. Unterschied ist hier nur, dass die sächsischen Landkreise an das größte böhmische Industriegebiet grenzen, die bayrischen oft an dünn besiedelte Gebiete und Wald.

Und genau dort wohne ich, auch wenn man das im Moment evtl. gar nicht sagen sollte...
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
817
2.817
Unabhängig von der exakten "Mehrfach"-Definition gibt es theoretisch zwei Optionen:
1.) Mehrfach über Deutschland UND mehr als 200
2.) Mehrfach über Deutschland ODER mehr als 200

Rein sprachlogisch würde ich wie Telesto klar zu 1.) tendieren, während Kubi aus der verlinkten Formulierung eher 2.) herauszulesen scheint...
 

FLRSW

Aktives Mitglied
14.01.2016
118
1
Ich tendiere zu 1.). Aber gut Deutsch ist auch nicht meine Muttersprache.
Sollte 2.) Anwendung finden, dann wäre gefühlt die ganze EU Hochinzidenzgebiet.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
Ich tendiere auch zu Interpretation 1, da Interpretation nicht verhältnismässig ist, wenn man bei den hohen deutschen Infektionsfällen alle vor der Einreise zum Test schickt.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.433
12.197
Das mit "Mehrfach" ist ungünstig formuliert, zumal in Deutschland eh fast überall fast 200 oder viel mehr angesagt ist. Aber doch den Zusatz "mindestens 200" ist es rechtlich genau fixiert. Es gilt demnach für alle Länder mit Inzidenz über 200.

Das würde ich aber ganz anders interpretieren.

Beispiel mMn:

Wenn D eine Inzidenz von 150 hätte, wäre ein Mehrfaches wohl dann mindestens 300. Land XY liegt bei 310 -> Test vor Einreise.

Wenn D eine Inzidenz von 150 hätte, wäre ein Mehfaches wohl dann mindestens 300. Land XY liegt bei 250 -> kein Test vor Einreise.

Wenn D eine Inzidenz von 50 hätte, wäre ein Mehrfaches wohl dann mindestens 100. Land XY liegt bei 190 -> kein Test vor Einreise.

Ich sehe das mindestens als das die Inzidenz mindestens über 200 und ein mehrfaches (welcher Faktor auch immer) sein muss um eine Test vor Einreise zu verlangen.

Stell Dir mal vor D hätte demnächst 500 und Land XY müsste bei seinen 210 sich vorher testen lassen. Vollständiger Quatsch, obwohl mehr oder weniger wie jetzt schon alles. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Bin schon auf meine Einreise am Samstag gespannt.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.233
1.294
Wenn ich mich recht erinnere, ist auch seinerzeit die NRW-Quarantäneregelung aus diesem Grund gekippt worden. Es macht keinen Sinn, Leute pauschal in Quarantäne zu stecken, die aus einem Risikogebiet kommen, was aber eine geringere Inzidenz als DE hat.
 

timotei82

Aktives Mitglied
06.04.2015
203
1
TXL
Heute "Abend" Flug Zürich nach Berlin.

Beim Gepäckband wurden alle Passagiere nach Einreiseanmeldung und genauen Abflugort kontrolliert.
Vom Zoll und Bundespolizei.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Stichproben der Bundespolizei - Gut jeder Zehnte kommt ohne Einreiseanmeldung

Quelle: https://www.fvw.de/destination/news...er-zehnte-kommt-ohne-einreiseanmeldung-215739
Das Thema betrifft mich derzeit nicht, daher verzeiht meine unbedarfte Frage: Besteht für ausnahmslos jeden, der das Bundesgebiet betritt, die Pflicht zur Einreiseanmeldung. Die Quarantäneverordnung einiger Bundesländer (z.B. BW, TH) nennt eine Reihe von Ausnahmen, für die keine Anmeldung nötig ist.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.370
989
Das Thema betrifft mich derzeit nicht, daher verzeiht meine unbedarfte Frage: Besteht für ausnahmslos jeden, der das Bundesgebiet betritt, die Pflicht zur Einreiseanmeldung. Die Quarantäneverordnung einiger Bundesländer (z.B. BW, TH) nennt eine Reihe von Ausnahmen, für die keine Anmeldung nötig ist.

Nö, wenn Ausnahme dann halt Ausnahme und keine Einreiseanmeldung erfoderlich. Je nach Bundesland und aktuellsten Regeln würde ich mir diese Regeln aufs Handy holen, um dann bei Befragung vorbereitet zu sein. So gehts aus eigener Erfahrung ganz fix.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.056
3.310
FRA
Mit Ausnahmebescheinigung vom Gesundheitsamt geht es ohne Anmeldung,Test und Quarantaene. Bei Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten ist der Spass vorbei. Da ist es aktuell so dass der Test vor Abflug im Ausland sein muss. Quarantaene aber dann nicht. Unklar ist ob auch ein Test aus D reicht wenn er innerhalb 48 h vor dem Abflug im Ausland abgenommen wurde.
Als erstes muessten die ueberhaupt Mal Hichinzidenzgebiete benennen. Da stockt es gerade. Ist natuerlich gut. Solang gilt noch das Alte.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
Das Thema betrifft mich derzeit nicht, daher verzeiht meine unbedarfte Frage: Besteht für ausnahmslos jeden, der das Bundesgebiet betritt, die Pflicht zur Einreiseanmeldung. Die Quarantäneverordnung einiger Bundesländer (z.B. BW, TH) nennt eine Reihe von Ausnahmen, für die keine Anmeldung nötig ist.

Nicht anmelden müssen sich auch Personen, die nicht aus einem Risikogebiet kommen. Da lässt die Seite dann gar keine Anmeldung zu.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Nö, wenn Ausnahme dann halt Ausnahme und keine Einreiseanmeldung erfoderlich. Je nach Bundesland und aktuellsten Regeln würde ich mir diese Regeln aufs Handy holen, um dann bei Befragung vorbereitet zu sein. So gehts aus eigener Erfahrung ganz fix.

Da mir das jetzt bereits öfter in deinen Posts aufgefallen ist: fällst du tatsächlich unter eine der Ausnahmen oder ist das nur vorgeschoben?
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
417
170
STR/VIE/MEX
Nö, wenn Ausnahme dann halt Ausnahme und keine Einreiseanmeldung erfoderlich. Je nach Bundesland und aktuellsten Regeln würde ich mir diese Regeln aufs Handy holen, um dann bei Befragung vorbereitet zu sein. So gehts aus eigener Erfahrung ganz fix.

Bist Du Dir da ganz sicher?

Ich verstehe es im Moment so, daß die EQV-Verordnungen der Bundesländer die Ausnahmen zur Quarantäne regeln.
In den FAQ´s von BW zur EQV steht es so, da heißt es ganz klar, daß man keine Einreiseanmeldung ausfüllen muß, wenn man unter die Ausnahmen fällt. Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/d...os-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

Auf der Website Einreiseanmeldung.de finde ich dann die Ausnahmen, um die Einreiseanmeldung dort nicht abgeben zu müssen. Diese Ausnahmen sind ungleich zu den FAQ von BW.

Ich bin Ende letzten Jahres in MUC aus einem Risikogebiet eingereist und dort hat man mich bei der Paßkontrolle nach meiner Einreiseanmeldung gefragt, ich habe dies mit dem Hinweis auf die FAQ meines Heimatbundeslandes beantwortet, daß ich nichts dabeihabe.
Die Beamtin war sehr korrekt und offensichtlich auch verunsichert, sie hat dann ihren Vorgesetzten dazugeholt. Dieser hat mir mitgeteilt, daß er die Einreiseanmeldung möchte, da ich nicht unter die Ausnahmetatbestände der Einreiseanmeldung.de falle.
Ich habe ihn dann gefagt, warum mir denn mein Heimatbundesland sagt, ich bräuchte das nicht, er hat mich freundlich gebeten, den Zettel noch auszufüllen.
Ich habe es dann gemacht, da ich meinen Zug bekommen wollte.

Aber was ist denn nun wirklich? Berechtigt eine Website des Landes BW dazu, die Einreiseanmeldung nicht ausfüllen zu müssen, wenn ich berufl. Ausnahmegründe habe? Ist die Einreiseanmeldung an irgendein Bundesrecht gekoppelt? Ist die neue Corona-Einreiseverordnung des Bundes so überhaupt verbindlich?
Ich weiß es wirklich nicht.