Nö, wenn Ausnahme dann halt Ausnahme und keine Einreiseanmeldung erfoderlich. Je nach Bundesland und aktuellsten Regeln würde ich mir diese Regeln aufs Handy holen, um dann bei Befragung vorbereitet zu sein. So gehts aus eigener Erfahrung ganz fix.
Bist Du Dir da ganz sicher?
Ich verstehe es im Moment so, daß die EQV-Verordnungen der Bundesländer die Ausnahmen zur Quarantäne regeln.
In den FAQ´s von BW zur EQV steht es so, da heißt es ganz klar, daß man keine Einreiseanmeldung ausfüllen muß, wenn man unter die Ausnahmen fällt. Siehe
https://www.baden-wuerttemberg.de/d...os-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/
Auf der Website Einreiseanmeldung.de finde ich dann die Ausnahmen, um die Einreiseanmeldung dort nicht abgeben zu müssen. Diese Ausnahmen sind ungleich zu den FAQ von BW.
Ich bin Ende letzten Jahres in MUC aus einem Risikogebiet eingereist und dort hat man mich bei der Paßkontrolle nach meiner Einreiseanmeldung gefragt, ich habe dies mit dem Hinweis auf die FAQ meines Heimatbundeslandes beantwortet, daß ich nichts dabeihabe.
Die Beamtin war sehr korrekt und offensichtlich auch verunsichert, sie hat dann ihren Vorgesetzten dazugeholt. Dieser hat mir mitgeteilt, daß er die Einreiseanmeldung möchte, da ich nicht unter die Ausnahmetatbestände der Einreiseanmeldung.de falle.
Ich habe ihn dann gefagt, warum mir denn mein Heimatbundesland sagt, ich bräuchte das nicht, er hat mich freundlich gebeten, den Zettel noch auszufüllen.
Ich habe es dann gemacht, da ich meinen Zug bekommen wollte.
Aber was ist denn nun wirklich? Berechtigt eine Website des Landes BW dazu, die Einreiseanmeldung nicht ausfüllen zu müssen, wenn ich berufl. Ausnahmegründe habe? Ist die Einreiseanmeldung an irgendein Bundesrecht gekoppelt? Ist die neue Corona-Einreiseverordnung des Bundes so überhaupt verbindlich?
Ich weiß es wirklich nicht.