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Ich hätte sie zum Kaffee eingeladen.Musstet ihr euch dann am Fenster zeigen und den Polizeibeamten zuwinken?
Ich hätte sie zum Kaffee eingeladen.Musstet ihr euch dann am Fenster zeigen und den Polizeibeamten zuwinken?
Ich hätte sie zum Kaffee eingeladen.
A cht C ola A cht B ier. Das lese ich öfters...Ich hätte sie zum Kaffee eingeladen.
Was soll denn da die Rechtsgrundlage für einen solchen verdachtsunabhängigen Eingriff in mein Privatleben sein?
Hi Leute,
vlt. könnt ihr mir helfen folgende Frage zu beantworten.
ich fliege von Paris (Risikogebiet) nach Réunion (aktuell kein Risikogebiet). Eigentlich plane ich mit dem Auto nach Flughafen Paris zu fahren (also aufenthalte in Frankreich inkl. Wartezeit am Flughafen etwa 7 Stunden, davon 5 im Auto).
ich komme auf den selben weg zurück, jedoch aufenthalt in Franfkreich ingesamt wohl bisschen kürzer (5-6 Stunden, fast nur im Auto).
Also ich halte mich ein paar Stunden lang in einem Risikogebiet auf ich komme aber von einem nicht risikogebiet.
Muss ich mich jetzt digital melden oder nicht? (ich verstehe die Verordnung, dass bei so kurzem Aufenthalt nicht gemacht werden muss, sowie auch bei "Durchfahrten" eines Risikogebeites dies nicht gemacht werden muss). Muss ich ins Quarantene? (Test würde ich sowieso machen), Wenn man sich nicht anmelden muss bedeutet das automatisch dass man nicht in Quarantene muss?
Wäre irgendetwas anders, wenn ich per Flugzeug nach Paris fliege und damit ich in Frankfreich nur in Transitbereich bin?
Danke für eure Hilfe!
Hat die Polizei nix besseres zu tun?
Musstet ihr euch dann am Fenster zeigen und den Polizeibeamten zuwinken?
Digital anmelden nicht, da nur Durchreise durch Risikogebiet. Zitat Corona-Verodnung de Bundes: "Folgende Personengruppen müssen keine Einreiseanmeldung durchführen:Personen, die durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,"
Aber Vorsicht, einige Bundesländer, z.B. Baden-Württemberg verlangen eine Quarantäne nach jeder Einreise aus einem Risikogebiet, also auch dann, wenn man nur einen Schritt über die Grenze und zurück gemacht hat.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/ meinte:Muss ich auch dann in Quarantäne, wenn ich mich für einen Spaziergang in einer Grenzregion aufgehalten habe?
Folgendes gilt nur, wenn die Grenzregion nicht als Virusvarianten-Gebiet ausgewiesen ist:
Spaziergänge und ähnliche sportliche Betätigungen wie Joggen oder Fahrradfahren sind im Rahmen der 24-Stunden-Regelung weiterhin quarantänefrei möglich, sofern die Bewegung an der frischen Luft im Vordergrund steht und man sich dabei noch im näheren Umfeld zum Wohnort bewegt. Spaziergänge und ähnliche kurzzeitige sportliche Betätigungen fallen dann nicht unter den Begriff des Tourismus (anders jedoch bei einem Ski-Tagesausflug).
Spaziergänge und ähnliche sportliche Aktivitäten sind in der Regel allerdings dann nicht mehr quarantänefrei möglich, wenn zum Zwecke der Bewegung an der frischen Luft Anfahrten mit dem Auto zum Zielort angetreten werden. Dann besteht keine Nähe mehr zum Wohnort; die Besichtigung fremder Naturlandschaften o. ä. steht dann im Vordergrund.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung haben allerdings mehrfach an die Bevölkerung appelliert, wo immer möglich auf Ausflüge in Risikogebiete zu verzichten.
Müssen geimpfte Personen aktuell in DE (wo auch immer) nach Einreise aus z.B. DXB in Quarantäne? Da gilt dann; 5 Tage, frei testen - oder?
Ich wurde diese Woche aus Russland kommend in Istanbul nicht in den Flieger Richtung Deutschland gelassen, es wurde auf das Vorliegen eines PCR-Tests bestanden. Aus meiner Sicht nicht notwendig, oder?
Zusatz: ebenso verweigert wurde eine Einreise in die Türkei, als auch ein PCR-Test im Transit-Bereich (Test-Station vorhanden), keinerlei Support durch Airline, Flughahen-Personal, Polizei
Und nu? Ernährst du dich jetzt von kostenlosen Ketchup-Tütchen und Crackern und lernst bald Catherine Zeta-Jones kennen?Ich wurde diese Woche aus Russland kommend in Istanbul nicht in den Flieger Richtung Deutschland gelassen, es wurde auf das Vorliegen eines PCR-Tests bestanden. Aus meiner Sicht nicht notwendig, oder?
Zusatz: ebenso verweigert wurde eine Einreise in die Türkei, als auch ein PCR-Test im Transit-Bereich (Test-Station vorhanden), keinerlei Support durch Airline, Flughahen-Personal, Polizei
doch, ist korrekt. Direktflüge Türkei - Deutschland unterliegen dieser Regel schon viele Wochen. Was mit Umsteigerpaxe in IST ist weiß ich nicht
Und nu? Ernährst du dich jetzt von kostenlosen Ketchup-Tütchen und Crackern und lernst bald Catherine Zeta-Jones kennen?
doch, ist korrekt. Direktflüge Türkei - Deutschland unterliegen dieser Regel schon viele Wochen. Was mit Umsteigerpaxe in IST ist weiß ich nicht
Und nu? Ernährst du dich jetzt von kostenlosen Ketchup-Tütchen und Crackern und lernst bald Catherine Zeta-Jones kennen?
Es hatte sich schon eine nennenswerte Anzahl von Gestrandeten angesammelt, manche schon fünf Tage im Transitbereich. Einige Deutsche haben sich an die deutsche Botschaft gewandt. Ich habe mir dann ein Testergebnis aus Deutschland besorgt.
Mal abgesehen davon, daß die TK Regel, daß man bei einer Reise nach Deutschland einen gültigen PCR Test braucht, bereits uralt ist (in Coronamaßeinheiten), frage ch mich gerade, wie man aus dem Transitbereich heraus einen deutschen Test besorgt?
Made by photoshop, nehme ich an?
Der Zweck heiligt freilich die Mittel...
Könnt Ihr mir eine Quelle nennen, beim auswärtigen Amt finde ich nichts dazu?! ich war nicht in der Türkei.
https://twitter.com/TurkishAirlines/status/1342878602283638793
Eigentlich hätten Sie dich in Russland nicht an Bord lassen dürfen ohne negativen PCR.