Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
965
1.191
CGN
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Andere Länder (bei Slowenien bin ich mir sicher, bei Österreich vermute ich es) bemessen die erlaubte Zeit für einen Autotransit deutlich höher als benötigt (Slowenien z.B. 6 Stunden, obwohl man in 2 Stunden durch das Land fahren kann), um Autofahrern die Möglichkeit für Transit, eine Rast, etc. zu ermöglichen.

Hmm ich weiß nicht ob es mittlerweile gelockert wurde, aber letztes Jahr noch, musste man Österreich ohne Stopp durchfahren.

Aktueller Eintrag beim Auswärtigen Amt:

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen. Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen passiert werden.
 

sq_freak

Aktives Mitglied
05.02.2013
176
0
Hallo zusammen,

in einem anderen Thread habe ich bereits geschrieben, dass wir ein paar Tage in der Schweiz ausspannen möchten.
Wie ist das jetzt mit der Wiedereinreise nach Deutschland mit dem PKW? Benötigen wir da auch die elektronische Anmeldung und einen Coronatest? Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass bei PKW-Einreisen dies nicht notwendig ist. Finde aber die Meldung nicht mehr.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke und Gruß
Alex
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
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495
LEJ
Hallo zusammen,

in einem anderen Thread habe ich bereits geschrieben, dass wir ein paar Tage in der Schweiz ausspannen möchten.
Wie ist das jetzt mit der Wiedereinreise nach Deutschland mit dem PKW? Benötigen wir da auch die elektronische Anmeldung und einen Coronatest? Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass bei PKW-Einreisen dies nicht notwendig ist. Finde aber die Meldung nicht mehr.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke und Gruß
Alex
Einreisemeldung.de
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.360
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Hallo zusammen,

in einem anderen Thread habe ich bereits geschrieben, dass wir ein paar Tage in der Schweiz ausspannen möchten.
Wie ist das jetzt mit der Wiedereinreise nach Deutschland mit dem PKW? Benötigen wir da auch die elektronische Anmeldung und einen Coronatest? Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass bei PKW-Einreisen dies nicht notwendig ist. Finde aber die Meldung nicht mehr.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke und Gruß
Alex

Die generelle Testpflicht vor Einreise gilt nur bei Einreisen per Flugzeug (warum auch immer), ergo kannst du den Test auch erst zuhause machen. Außer Schweiz ist ein Hochinzidenzgebiet, da halte ich mich nicht komplett up to date.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.131
861
Die generelle Testpflicht vor Einreise gilt nur bei Einreisen per Flugzeug (warum auch immer), ergo kannst du den Test auch erst zuhause machen. Außer Schweiz ist ein Hochinzidenzgebiet, da halte ich mich nicht komplett up to date.
Die Schweiz ist momentan ein normales Risikogebiet
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Hallo zusammen,

in einem anderen Thread habe ich bereits geschrieben, dass wir ein paar Tage in der Schweiz ausspannen möchten.
Wie ist das jetzt mit der Wiedereinreise nach Deutschland mit dem PKW? Benötigen wir da auch die elektronische Anmeldung und einen Coronatest? Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass bei PKW-Einreisen dies nicht notwendig ist. Finde aber die Meldung nicht mehr.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke und Gruß
Alex
Da du nicht unter die Ausnahmen von § 2 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht) fällst, muss du eine Einreiseanmeldung ausfüllen.
In der Praxis ist es aber so, dass man an der Grenze D-CH nicht explizit dazu befragt wird.

Den COVID-19 Test brauchst du spätestens nach 48h der erfolgten Einreise (§ 3, Abs. 1 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht)).
Das Gesundheitsamt kann danach fragen.

Die Quarantäne richtet sich nach deinem Bundesland (§ 3, Absatz 4 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht)).

Die generelle Testpflicht vor Einreise gilt nur bei Einreisen per Flugzeug (warum auch immer), ergo kannst du den Test auch erst zuhause machen. Außer Schweiz ist ein Hochinzidenzgebiet, da halte ich mich nicht komplett up to date.
Korrekt. Die Schweiz ist normales Standard-Risikogebiet. Also nichts von der exotischen Sorte (Hochinzidenz und/oder Virus Varianten).
 

leaddragon

Reguläres Mitglied
17.03.2020
66
42
Da du nicht unter die Ausnahmen von § 2 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht) fällst, muss du eine Einreiseanmeldung ausfüllen.
In der Praxis ist es aber so, dass man an der Grenze D-CH nicht explizit dazu befragt wird.

Den COVID-19 Test brauchst du spätestens nach 48h der erfolgten Einreise (§ 3, Abs. 1 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht)).
Das Gesundheitsamt kann danach fragen.

Die Quarantäne richtet sich nach deinem Bundesland (§ 3, Absatz 4 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht)).


Korrekt. Die Schweiz ist normales Standard-Risikogebiet. Also nichts von der exotischen Sorte (Hochinzidenz und/oder Virus Varianten).
War vorletztes Wochenende in der Schweiz, keinerlei Kontrolle am Schaffhausen Grenzübergang.
Theoretisch muss du wie oben gesagt die Einreiseanmeldung ausfüllen.

Ich hab's auf gut Glück darauf kommen lassen und nicht gemacht. Falls danach gefragt wird, kann ich immer noch an der Grenze dies ausfüllen, wenn ich mich nicht falsch erinnere.
Solidarisch gesehen solltest du aber entweder Testen lassen und/oder paar Tage heim bleiben, nicht dass du dich doch irgendwo angesteckt hast.
 

afa340

Erfahrenes Mitglied
28.10.2012
677
118
Ich fülle immer vorab schon die Ersatzmitteilung auf Papier aus. Wollte nie jemand sehen. War bis jetzt fünf mal in der Schweiz, man fährt über die Grenze, man fährt zurück und es interessiert keinen.
Höchstens Deutscher Zoll steht an der Grenze.
 
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PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
1.936
403
HAM
Reicht eigentlich der Zettel vom Impfzentrum, oder muss es der gelbe "Pass" sein? (Hamburger IZ stellt den nicht aus - wieder extra Rennerei).
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
War vorletztes Wochenende in der Schweiz, keinerlei Kontrolle am Schaffhausen Grenzübergang.
Theoretisch muss du wie oben gesagt die Einreiseanmeldung ausfüllen.

Ich hab's auf gut Glück darauf kommen lassen und nicht gemacht. Falls danach gefragt wird, kann ich immer noch an der Grenze dies ausfüllen, wenn ich mich nicht falsch erinnere.
Solidarisch gesehen solltest du aber entweder Testen lassen und/oder paar Tage heim bleiben, nicht dass du dich doch irgendwo angesteckt hast.
Wie schon gesagt, die Einreiseanmeldung interessiert an den Grenzen D-CH u. D-F keinen. Weder dem Deutschen Zoll (liegt nicht in deren Zuständigkeitsgebiet) noch der BPol (außer ein paar Polizisten). Fast jedes Mal wurde ich durchgewinkt und wenn ich angehalten wurde, dann hatten die sich mehr für meine Waren/für meinen Ausweis interessiert, die ich mitführe als für irgendwelche COVID19-Formalitäten.
Ich fülle immer vorab schon die Ersatzmitteilung auf Papier aus. Wollte nie jemand sehen. War bis jetzt fünf mal in der Schweiz, man fährt über die Grenze, man fährt zurück und es interessiert keinen.
Höchstens Deutscher Zoll steht an der Grenze.
Das ist eigentlich immer so. Die Grenzübergänge D-CH wurden nach der Flüchtlingskrise meistens durch den Deutschen Zoll bewacht. Nachts werden die Grenzübergänge D-CH u. D-F oft durch BPol-Streifen abgefahren und kontrolliert.
Die Ersatzmitteilung brauche ich als Grenzbewohner zum Glück nicht, wäre viel Papierkram u. wenn sie die trotzdem haben wollen, dann würde ich die sowieso vor Ort ausfüllen bzw. verweigern, da ich unter den Ausnahmen falle (24h-Regel).
Reicht eigentlich der Zettel vom Impfzentrum, oder muss es der gelbe "Pass" sein? (Hamburger IZ stellt den nicht aus - wieder extra Rennerei).
Der Zettel sollte genügen, da es eine Impfbescheinigung ist.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Kommt evtl. auch aufs Verkehrsmittel an.
Die Züge aus CH werden öfters kontrolliert als z.B. die Straßenübergänge, das ist so schon richtig. Ist aber dann eine Anweisung vom Seehofer, was nicht verwundert.

Meine Erfahrungen beziehen sich auf die Straßengrenzübergänge.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Machen wir es einfach so: Immer.

BPol: Zuständigkeit Seehofer (CSU)
Deutscher Zoll: Zuständigkeit Scholz (SPD)

Deswegen wohl die unterschiedlichen Anweisungen bezüglich Grenzkontrollen.
Und in Lindau auch die bayrische LaPo nicht vergessen. Söders Truppen kontrollieren auch mal in Lindau Insel ankommende REX aus Vorarlberg.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Und in Lindau auch die bayrische LaPo nicht vergessen. Söders Truppen kontrollieren auch mal in Lindau Insel ankommende REX aus Vorarlberg.
Oder BPol, normalerweise stehen die immer dort mit einem Polizeiwagen in der Nähe des REX. LaPo Bayern hatte ich 2020 nur vorm Bahnhof gesehen.
Allerdings hatte ich nicht gesehen, dass sie bei der Ankunft die Einreiseanmeldungen und so kontrolliert hatten. Ist wohl mehr situationsabhängig.
 

gran turismo

Aktives Mitglied
19.03.2017
180
626
Folgende Situation werde ich Ende des Monats einmal haben: Beruflich bedingt geht es für zwei Tage nach Berlin. Normalerweise würde ich von meinem Wohnort im Dreiländereck aus den Flughafen Basel nutzen, der aktuell aber im Hochrisikogebiet Frankreich liegt, daher wird es zur Vermeidung der zwingenden Quarantäne-Folgen eben ein Flug vom ZRH (immerhin nur "normales" Risikogebiet) zum BER. In der Schweiz bin ich quasi nur zum Umstieg von meinem Auto ins Flugzeug bzw. eben umgekehrt auf dem Rückweg.

Meines Erachtens, nachdem ich die verschiedene Verordnungen studiert habe, besteht nach der CoronaEinreiseVO keine Anmelde- und Testpflicht für die Einreise nach Deutschland am BER. Zwar werde ich wohl nicht dem § 2 Abs. 1 Nr. 1 unterfallen, zumindest aber dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 - dass ich mich für weniger als 24 Stunden im Risikogebiet Schweiz aufgehalten habe, könnte ich ggf. auch glaubhaft machen. Eine Quarantänepflicht dürfte dadurch (das ist der für mich eigentlich springende und kritische Punkt) auch nicht ausgelöst werden, da ich durch Brandenburg dann eben nur durchreise, in Berlin dürfte die Ausnahme des § 23 Abs. 3 Nr. 4 der dortigen Corona-VO greifen.

Für die Schweiz wäre dann aufgrund des dort ebenfalls angestrebten Transits nur ein negativer Antigen-Test (aber kein Selbsttest), max. 24 Stunden alt, oder ein PCR-Test, max. 72 Stunden alt, erforderlich.

Die Regelungen, die die Einreise Schweiz - Baden-Württemberg betreffen, sind mir dann im Detail bekannt - ich muss jetzt nur einmal nachfragen, weil dies meine erste Flugreise nach Inkrafttreten der neuen Regelungen auf Bundesebene in Deutschland vor einigen Wochen ist und ich auch die Regelungen in Berlin und Brandenburg nicht im Detail kenne.

Habe ich soweit alles richtig erfasst oder gibt es abweichende Ansichten? :)
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Folgende Situation werde ich Ende des Monats einmal haben: Beruflich bedingt geht es für zwei Tage nach Berlin. Normalerweise würde ich von meinem Wohnort im Dreiländereck aus den Flughafen Basel nutzen, der aktuell aber im Hochrisikogebiet Frankreich liegt, daher wird es zur Vermeidung der zwingenden Quarantäne-Folgen eben ein Flug vom ZRH (immerhin nur "normales" Risikogebiet) zum BER. In der Schweiz bin ich quasi nur zum Umstieg von meinem Auto ins Flugzeug bzw. eben umgekehrt auf dem Rückweg.

Meines Erachtens, nachdem ich die verschiedene Verordnungen studiert habe, besteht nach der CoronaEinreiseVO keine Anmelde- und Testpflicht für die Einreise nach Deutschland am BER. Zwar werde ich wohl nicht dem § 2 Abs. 1 Nr. 1 unterfallen, zumindest aber dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 - dass ich mich für weniger als 24 Stunden im Risikogebiet Schweiz aufgehalten habe, könnte ich ggf. auch glaubhaft machen. Eine Quarantänepflicht dürfte dadurch (das ist der für mich eigentlich springende und kritische Punkt) auch nicht ausgelöst werden, da ich durch Brandenburg dann eben nur durchreise, in Berlin dürfte die Ausnahme des § 23 Abs. 3 Nr. 4 der dortigen Corona-VO greifen.

Für die Schweiz wäre dann aufgrund des dort ebenfalls angestrebten Transits nur ein negativer Antigen-Test (aber kein Selbsttest), max. 24 Stunden alt, oder ein PCR-Test, max. 72 Stunden alt, erforderlich.

Die Regelungen, die die Einreise Schweiz - Baden-Württemberg betreffen, sind mir dann im Detail bekannt - ich muss jetzt nur einmal nachfragen, weil dies meine erste Flugreise nach Inkrafttreten der neuen Regelungen auf Bundesebene in Deutschland vor einigen Wochen ist und ich auch die Regelungen in Berlin und Brandenburg nicht im Detail kenne.

Habe ich soweit alles richtig erfasst oder gibt es abweichende Ansichten? :)
Passt zwar nicht ganz zur Frage, aber Ende des Monats verkehrt auch der ÖBB Nightjet wieder von Zürich/Basel nach Berlin. Ist eventuell eine Option?
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Du kannst auch den Flughafen Basel verwenden, da die Reise zum Flughafen Basel durch Frankreich/Schweiz als Durchreise/Transit gewertet wird.
Deshalb ohne Quarantänefolgen etc.

Generell fällst du unter folgende Regelungen:

- Keine Einreiseanmeldung (§ 2, Abs. 1 Nr. 1 u. 3 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht)).
- Kein COVID-19 Test (§ 4, Abs. 1 Nr. 1 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht) bei Schweiz bzw. § 4, Abs. 2 Nr. 1 Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht) bei Frankreich), aber da Einreise mit Flugzeug unterliegst du § 3, Abs. 2a Coronaeinreiseverordnung (Bundesrecht), d.h. Test ist erforderlich bei Einreise mit Flugzeug.
- Keine Quarantäne (§ 23, Abs. 3 Nr. 4 Coronaverordnung Berlin).

Also passt das so.
 

Sybers

Aktives Mitglied
12.04.2014
133
2
Sagt mal es gibt ja jetzt "Ausnahmen für Geimpfte und Genesene außer bei Einreise aus Virusvariantengebieten" die müssen nicht in Quarantäne.

Nun meine Frage muss eine Einreiseanmeldung trotzdem gemacht werden oder nicht?
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.452
7.423
Trans Balkan Express
Sagt mal es gibt ja jetzt "Ausnahmen für Geimpfte und Genesene außer bei Einreise aus Virusvariantengebieten" die müssen nicht in Quarantäne.

Nun meine Frage muss eine Einreiseanmeldung trotzdem gemacht werden oder nicht?

Letzte Änderung der CoronaEinreiseV am 29.3. Von daher ja. E sei denn die Ausnahmen nach § 2 CoronaEinreiseV sind einschlägig (Stand: 10.05.2021, 12:42 Uhr).