Folgende Situation werde ich Ende des Monats einmal haben: Beruflich bedingt geht es für zwei Tage nach Berlin. Normalerweise würde ich von meinem Wohnort im Dreiländereck aus den Flughafen Basel nutzen, der aktuell aber im Hochrisikogebiet Frankreich liegt, daher wird es zur Vermeidung der zwingenden Quarantäne-Folgen eben ein Flug vom ZRH (immerhin nur "normales" Risikogebiet) zum BER. In der Schweiz bin ich quasi nur zum Umstieg von meinem Auto ins Flugzeug bzw. eben umgekehrt auf dem Rückweg.
Meines Erachtens, nachdem ich die verschiedene Verordnungen studiert habe, besteht nach der CoronaEinreiseVO keine Anmelde- und Testpflicht für die Einreise nach Deutschland am BER. Zwar werde ich wohl nicht dem § 2 Abs. 1 Nr. 1 unterfallen, zumindest aber dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 - dass ich mich für weniger als 24 Stunden im Risikogebiet Schweiz aufgehalten habe, könnte ich ggf. auch glaubhaft machen. Eine Quarantänepflicht dürfte dadurch (das ist der für mich eigentlich springende und kritische Punkt) auch nicht ausgelöst werden, da ich durch Brandenburg dann eben nur durchreise, in Berlin dürfte die Ausnahme des § 23 Abs. 3 Nr. 4 der dortigen Corona-VO greifen.
Für die Schweiz wäre dann aufgrund des dort ebenfalls angestrebten Transits nur ein negativer Antigen-Test (aber kein Selbsttest), max. 24 Stunden alt, oder ein PCR-Test, max. 72 Stunden alt, erforderlich.
Die Regelungen, die die Einreise Schweiz - Baden-Württemberg betreffen, sind mir dann im Detail bekannt - ich muss jetzt nur einmal nachfragen, weil dies meine erste Flugreise nach Inkrafttreten der neuen Regelungen auf Bundesebene in Deutschland vor einigen Wochen ist und ich auch die Regelungen in Berlin und Brandenburg nicht im Detail kenne.
Habe ich soweit alles richtig erfasst oder gibt es abweichende Ansichten?