EDIT: Kleines Update, laut Bedingungen gibt es da folgende Einschränkung: "Sonderzins gilt nur für Ausgaben unter 500 € und nicht für Bargeldabhebungen oder Umsätze aus Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften, Wettbüros und Wertpapierhandelsplattformen." Bei mir fällt der geprüfte Umsatz unter "Wertpapierhandelsplattform".
@bnoob ist das bei Dir ggf. auch der Fall?