AG, die auf Grund von Entgeldumwandlung (Arbeitnehmerfinanzierte bAV) bei der SV sparen (reduzierter AG Anteil) und das nicht dem AN weitergeben (Bezuschussung der bAV) gibt es doch hoffentlich in Deutschland nicht. Wäre aus meiner Sicht ein verachtenswertes Verhalten.
"....Seit 2009 wird nicht mehr zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung (letzteres auch Entgeltumwandlung genannt) unterschieden, denn das Sozialversicherungsprivileg gilt nunmehr über das Jahr 2008 hinaus....."
Direktversicherung – Wikipedia
Betriebliche Altersversorgung – Wikipedia
Bei der bAV sparen sowohl AG als auch AN Sozialversicherungsabgaben. Die bAV ist damit für beide ein gutes Geschäft. In der Ansparphase sparen damit sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge in die Sozialversicherungen.
In der Rentenphase ist die bAV jedoch steuerpflichtig und beitragspflichtig in der GKV und der Pflegepflichtversicherung. Der AN zahlt allein die fälligen Steuern und Beiträge zur Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung.
Für den AG ist die bAV daher in jedem Fall ein gutes Geschäft, da er damit Sozialabgaben spart.
Der AN spart ebenfalls Sozialabgaben. Ob die bAV für den AN ein gutes Geschäft war kommt auf verschiedene Faktoren an. Wie lange war die Ansparphase, also die Ersparnis an Sozialabgaben, wie lange wird die Rentenbezugsphase sein, also die Phase in der Steuern und Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind. Wie hoch ist der Steuersatz in der Anspar- und Rentenbezugsphase, wie hoch ist der Beitragssatz in der Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung. (Falls der AN in der PKV versichert ist, so muss er natürlich auf die bAV Rente keine Beiträge in die GKV und Pflegepflichtversicherung entrichten.)
Die Höhe der Beiträge in die bAV ist alledings auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung begrenzt, z.Zt also ein monatlicher Beitrag von 238 Euro.
Ich gehe stark davon aus, dass die Versorgungsbezüge der LH Piloten sich in anderen Dimensionen bewegen, und es hier nicht nur um ein paar wenige Euros geht.