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Welche europäischen Grundfreiheiten werden den eingeschränkt? Die Grundfreiheit mit LH fliegen zu können?
Zunächst weiß ich sehr zu schätzen, dass Du Dich hier dem Gegenwind der Mehrheit aussetzt.
Wenn Jimbo loslegt bzw. Cargo betroffen ist, die Warenverkehrsfreiheit. Ansonsten lehne ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu weit aus dem Fenster.
In meinem Ursprungsbeitrag ging es ja um die Frage widerstreitender Grundrechtspositionen. Der EuGH sieht hier ggf. einiges marktfreudiger, als uns allen lieb sein kann. Das Streikrecht gilt nicht schrankenlos. Im Streit um eine Blockade am Brenner vom 12.03.2003 stellte der EuGH fest: „So können auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich zu versammeln, die durch die EMRK gewährleistet sind - anders als andere durch diese Konvention gewährleistete Grundrechte wie das Recht jedes Menschen auf Leben oder das Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe, die keinerlei Beschränkung unterliegen -, keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen, sondern müssen im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Funktion gesehen werden. Folglich kann die Ausübung dieser Rechte Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den mit den Beschränkungen verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die geschützten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet.“