Als Reaktion auf nicht akzeptierte Bedingungen kündigt einem die DKB - wie ja auch im Vorfeld angekündigt - die kostenlosen Karten. Also die helblaue Visa Debit und die graue Giro. Zum 30. November. Soweit so gut/schlecht/bekannt.
Jetzt aber nervt sie schon wieder auf's Neue in der App damit, daß die Bedingungen von 2022 nicht akzeptiert wurden, und bittet wieder einmal um Zustimmung.
Bei den wenigen anderen Galliern hier auch?
Salut.
Bei den wenigen anderen Galliern hier auch?
Das weiß ich natürlich nicht.Warum nicht? Was sollte denn VISA dagegen haben?
Bytheway: Das machen schon ganz viele Sparkassen und Volksbanken mit den MC/VISA Co-Badges auf ihren Girocards, die sich auch weiterhin für ChipTAN verwenden lassen. Nur dass da dann halt noch zusätzlich girocard drauf ist.
Könnte vermutlich so gehen; ich glaube aber nicht dass die DKB dazu Lust hat, zumal wenn sie noch zusätzlich kostenpflichtig eine Girocard im Portfolio hat. Da verkauft sie doch lieber diese zusätzlich an diejenigen Kunden, die ChipTAN nutzen möchten.Jetzt stell dir das Ganze einfach genau so vor nur ohne das girocard. Zur Not gibt die DKB einfach in guter alter Sparkassenmanier auf FI-Basis technisch gesehen Sparkassen-Cards der BayernLB mit VISA-Debit als Co-Badge aus und sperrt "formal temporär" (d.h. für immer) die girocard-Funktion.
1. Das sog. pushTAN-Verfahren, in dem die TAN auf dem Mobiltelefon in einem anderen Programm (App) angezeigt wird, als demjenigen, das den Bankzugang ebenfalls mittels auf demselben Smartphone installierter BankApp (SecureGo-App) vermittelt, weist ein erhöhtes Gefährdungspotential auf, da eine Verwendung nur noch zweier Apps auf einem Gerät statt Nutzung getrennter Kommunikationswege erfolgt; es liegt deshalb keine Authentifizierung aus wenigstens zwei voneinander unabhängigen Elementen i.S.v. § 1 Abs. 24 ZAG vor, weshalb die für die Annahme eines Anscheinsbeweises für die Autorisierung einer Zahlungsanweisung im Sinne von § 675w BGB erforderliche sehr hohe Sicherheit nicht bejaht werden kann.
Das sind alles plausible Beobachtungen und Schlussfolgerungen, aber keine Dinge, die ich unter "Kommunikation" seitens der Bank verbuchen würde. Gerade wenn es schon klar entschiedenen sein sollte, wäre eine Kommunikation angebracht. Gibt's aber bislang keine. Oder habe ich was übersehen?Doch eigentlich schon. Weder die neue App, noch das neue Webbanking arbeitet mit TANs. App Freigabe - oder das hier schon beschriebene Seal One Gerät ggf. als Alternative. Die DKB schafft die TANs nicht ab, um diese dann für nen Restbestand an Chip-TAN-Kunden doch wieder irgendwie in die Software zu integrieren.
Auf der Webseite wird an einigen (wenigen) Stellen erwähnt, das es zukünftig keine TANs mehr gibt und an einer Stelle auch, das an einen Ersatz für Chip-TAN gearbeitet wird und das die entsprechenden Kunden dann zur gegebenen Zeit darüber informiert werden. Aber nicht sehr prominent platziert, das stimmt schon.Oder habe ich was übersehen?
Ich verstehe allerdings nicht, wie diese Erkenntnis ins Urteil eingeflossen ist bzw. welche Relevanz sie hier überhaupt hat. Dem Kläger (Bankkunden) hat sie zumindest nicht geholfen.Keine getrennten Kommunikationswege = erforderliche sehr hohe Sicherheit nicht gewährleistet. hach wie schön, dass wir wenigstens noch kompetente Gerichte haben. Hier geht es zwar um SecureGo, aber das wird genauso auf jede weitere Push-Freigabe anwendbar sein.
Heißt Du hast ihn auch? Den "nag screen"?Ich konnte bisher noch kein System finden, wann dieser nag screen von der DKB eingeblendet wird.