Irgendwann wird sich das normalisieren, gerade wenn man eine Rechnung bekommt. Wenn bei der Bezahlung der Rechnung die Empfängerprüfung scheitert und sich genug Kunden mit Rückfragen melden, wird man auch bei kleineren Unternehmen früher, oder später die korrekten Zahldaten auf der Rechnung angeben.
Sobald zudem bestehende Briefvorlagen aufgebraucht oder überarbeitet werden, wird auch der Name im Briefkopf korrekt erscheinen. Das ist jedoch nicht der Punkt, auf den ich hinauswill.
Entscheidend ist vielmehr: Die Überweisungsempfängerprüfung ist letztlich nicht mehr als eine Komfort-Spielerei für den Kunden. Sie vermittelt ein Gefühl zusätzlicher Sicherheit, ohne jedoch eine echte Verbindlichkeit zu schaffen. Denn selbst bei einer „grünen“ Prüfung bleibt die Verantwortung beim Zahlenden, und rechtlich relevant sind nach wie vor IBAN und Betrag – nicht der angezeigte Name.
Wenn überhaupt jemand davon profitiert, dann die Bank, während der Kunde lediglich eine unverbindliche Plausibilitätsanzeige erhält. Für Unternehmen entsteht dadurch hingegen zusätzlicher Erklärungsbedarf, ohne dass sich der tatsächliche Zahlungsprozess substanziell verbessert.
Problematisch wird das insbesondere im Betrugsfall: Ein Betrüger muss lediglich dafür sorgen, dass Name und IBAN zueinander passen. Ist das der Fall, erhält der Überweisende ein grünes Licht und damit das trügerische Gefühl, die Überweisung sei korrekt und sicher. Die eigentliche Prüfung beschränkt sich also auf genau die Daten, die der Betrüger selbst kontrolliert.
Kurz gesagt: Viel optische Sicherheit, wenig echter Mehrwert – zumindest für alle Beteiligten außer den Banken.