DKB Sammelthread

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.251
4.795
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naja, Du hast halt offenbar ganz besonders hohe Erwartungen an so ein Produkt.

Den meisten Kunden, denke ich, wird es wohl genügen, dass sie ihr Geld für einige Monate ganz ordentlich verzinst dort parken können, es aber jederzeit wieder abziehen können.
Reicht doch eigentlich, oder ?

Und wenn Du davon einen (Teil-)Betrag nur kurzfristig brauchst, ist die schöne Verzinsung dann halt weg (und man muss sich anschließend wieder eine andere Anlagemöglichkeit suchen; gibt ja auch noch andere Anbieter ...).

Hohe Erwartungen würde ich nicht sagen, sondern andere. Von einem Tagesgeld erwarte ich, dass es kein Festgeld mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Verfügung ist, sondern ein Tagesgeld. Und das scheint es nicht zu sein, zumindest nicht mit dem Aktionszins von 4%. Für ein Festeld 4 Monate zu 4% p.a. reicht es, da stimme ich dir zu, aber für ein Tagesgeld doch eher nicht.

Klar gibt es auch andere Anbieter, aber viele davon können halt kein SICT ausgehend und bei der DKB wäre das in Verbindung mit dem Giro möglich. Wenn aber zu Aktionsbeginn nicht klar ist, was am Ende dabei rauskommt, werde ich an der Aktion natürlich nicht teilnehmen.
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
3.539
1.888
Und woraus genau schließt du das?
was konkret ist deine Frage?
Wenn weniger im laufe der zeit auf dem Tagesgeldkonto liegt, wird das weniger zu 4% verzinst, tatsächlich nicht ganz klar ist, was mit dem wieder "mehr" passiert, wenn kurz mal weniger und danach wieder mehr auf dem TG-Konto ist...Obergrenze bleibt aber definitv der maximale Betrag der am 20./21.10. festgestellt wird...
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.616
2.264
LEJ
Irgendeine zusätzliche MIN(...)Funktion zur MAX(...)Funktion in die 4%-Berechnung zu integrieren, sollte nun auch nicht das Problem sein... In Summe stimme ich dem Zauberlein aber zu: einfach zu kompliziert und als wirkliches Tagesgeld weniger geeignet.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.251
4.795
was konkret ist deine Frage?
Wenn weniger im laufe der zeit auf dem Tagesgeldkonto liegt, wird das weniger zu 4% verzinst,

Das ist doch logisch.

tatsächlich nicht ganz klar ist, was mit dem wieder "mehr" passiert, wenn kurz mal weniger und danach wieder mehr auf dem TG-Konto ist...

Genau um diese Fragestellung geht es. Außerdem noch um den Zeitraum 21.10. bis 31.10.

Obergrenze bleibt aber definitv der maximale Betrag der am 20./21.10. festgestellt wird...

Das ist ebenfalls logisch und war nie das Thema.
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
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Das ist doch logisch.



Genau um diese Fragestellung geht es. Außerdem noch um den Zeitraum 21.10. bis 31.10.



Das ist ebenfalls logisch und war nie das Thema.
Juristisch meines Erachtens sehr klar, ein guter Jurist wird das auch durch kriegen, aber welcher gute Jurist wird für die paar Kröten aufstehen wenn es technisch/praktisch dann doch unzureichend äuft
 
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knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.656
1.082
Juristisch meines Erachtens sehr klar, ein guter Jurist wird das auch durch kriegen, aber welcher gute Jurist wird für die paar Kröten aufstehen wenn es technisch/praktisch dann doch unzureichend äuft

naja, so klar ist das meiner Meinung nach nicht. Aber vielleicht bin ich halt ein schlechter Jurist.

Jedenfalls würde ich als prozessualer Vertreter der DKB, wenn sie denn deswegen von einem Kunden verklagt werden sollte, sicher dahingehend argumentieren, dass nur auf den bis zum 20.10. eingezahlten Betrag die bessere Verzinsung gewährt wird. Schon allein deshalb, weil das für die Bank am günstigsten ist und die Ausführungen in den zugehörigen Bedingungen auch so interpretiert werden können.
Und überraschend für den Kunden ist das auch nicht wirklich, meine ich.

Außerdem:
es ist auch so ein gutes Angebot. Denn der EZB-Zins für solche Einlagen liegt bei 2,5% ...
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
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naja, so klar ist das meiner Meinung nach nicht. Aber vielleicht bin ich halt ein schlechter Jurist.

Jedenfalls würde ich als prozessualer Vertreter der DKB, wenn sie denn deswegen von einem Kunden verklagt werden sollte, sicher dahingehend argumentieren, dass nur auf den bis zum 20.10. eingezahlten Betrag die bessere Verzinsung gewährt wird. Schon allein deshalb, weil das für die Bank am günstigsten ist und die Ausführungen in den zugehörigen Bedingungen auch so interpretiert werden können.
Und überraschend für den Kunden ist das auch nicht wirklich, meine ich.

Außerdem:
es ist auch so ein gutes Angebot. Denn der EZB-Zins für solche Einlagen liegt bei 2,5% ...
Entweder angepasst oder doch sehr eindeutig:

Unter aktionsbedingungen

In den FAQs:
"Allerdings nur, wenn der Betrag auch auf dem Tagesgeldkonto verbleibt" ist so windelweich formuliert, dass es keiner Prüfung standhalten würde.
Ein "dauerhaft" bzw. Konkrete Datum ab wann würde mglw. greifbarer sein. Faqs werden meiner Erfahrung nach meist zum Vorteil von Kunden bei Verfahren ausgelegt, selten/nie zum Nachteil ggü. AGBs oder anderweitig formulierter Regeln.
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
3.539
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Btw. Rein formal: verkauf von depotwerten (im plus ggü. einstandskurs und natürlich mit kapertragssteuer) und erneuter kauf würden das "Neugeld" auch erhöhen nach der hinterlegten definition
 
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