DKB Sammelthread

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mietnomade

Reguläres Mitglied
19.02.2024
43
90
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Finde es auch unseriös wenn die DKB sich nicht mal auf den Schlichtungsvorschlag meldet. Bzw diesen umsetzt. Wegen 12€ im Jahr. Verstehe da die DKB nicht, geht ja nicht um Unsummen.
Vielleicht trifft ja auf die DKB zu, was den Kunden (die sich wehren) hier im Forum vorgeworfen sind: nämlich da fanatisch zu sein. o_O
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.405
3.758
Der Schlichtungsprozess ist ja eben kein Gerichtsprozess, wo ein Richter das Urteil spricht, sondern auf Konsens aufgebaut. Sprich, es wird ein Schlichtungsvorschlag gemacht, von einer Autorität die beide akzeptieren. Dieser wird aber erst dann zu einem Schlichtungsspruch, wenn ihn alle annehmen. Gezwungen kann da keiner.

Das stimmt im Prinzip, aber:
Sofern der Streitwert einen gewissen Betrag unterschreitet, ist der Schiedsspruch für die Bank soweit ich irgendwo gelesen habe eine rechtskräftige Entscheidung.

Kein Aber“ gilt nur hier:
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Sofern der Streitwert einen gewissen Betrag unterschreitet, ist der Schiedsspruch für die Bank soweit ich irgendwo gelesen habe eine rechtskräftige Entscheidung.

Das ist falsch, die DKB ist wie gesagt dem VÖB angeschlossen, da gibt es keine Mindestwerte. Die Bank ist hier generell nicht gezungen, Schlichtungsvorschläge anzunehmen.
 

Erbsenzähler

Neues Mitglied
01.06.2023
17
84
Der Schaden (ohne steuerliche Effekte) pro 100€ Sparrate bei einer angenommenen Laufzeitvereinbarung von 20 Jahren und einer abgelaufenen Laufzeit von 10 Jahren lässt sich leicht berechnen:

Zinsen nach 10 Jahren (1,55% p.a.): 980,63€
zzgl. 50% Bonus nach 10 Jahren: 490,32€
Gesamtzinsen: 1470,95€

Zinsen nach 20 Jahren (1,55% p.a.): 4119,55€
zzgl. 200% Bonus nach 20 Jahren: 8239,10€
Gesamtzinsen: 12358,65€

Der Bruttoschaden beträgt also über 10k€ pro 100€ Sparrate. Von dieser Summe müsste die Rendite einer gleichartigen Anlage für die Restlaufzeit abgezogen werden. Diese liegt jedoch bei nahe null. Selbst wenn wohlwollend die aktuellen Tagesgeldzinsen der DKB (1,75%) angesetzt werden, beträgt der Schaden noch rund 7k€. Niemand wird angesichts der ständigen Rechtsprechung in solchen Fällen ernsthaft auf so viel Geld verzichten.

Wenn es tatsächlich ein beidseitige Kündigungsrecht innerhalb der Laufzeit für die Sparverträge gäbe, wäre es das wirtschaftlichste für die DKB einfach allen Anlegern zu kündigen. Allerdings kenne ich nur Urteile, die die Verbindlichkeit einer Laufzeitvereinbarung bestätigen (vgl. u.a. Oberlandesgericht Dresden (Az.: 8 U 1770/18), Landgerichte Stendal (Az. 22 S 104/18), Frankfurt/Oder (Az: 19 S 7/19) und Zwickau (Az: 6 S 54/19)). So gesehen kann ZfT nichts Besseres passieren, als eine technisch begründete Weigerung der DKB, die Sparpläne fortzuführen. In diesem Fall ist die DKB mMn in vollem Umfang schadensersatzpflichtig. Da hätte sich die Bank aber ordentlich lächerlich gemacht, indem sie nicht einfach auf die 120€ für 10 Jahre Girokarte verzichtet hätte. Überhaupt ist die Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung unsinnig, da man ja offensichtlich die vertragswidrige Kündigung der Girokarte auch aussitzen könnte und deswegen wohl wirklich niemand klagt.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Der Schaden (ohne steuerliche Effekte) pro 100€ Sparrate bei einer angenommenen Laufzeitvereinbarung von 20 Jahren und einer abgelaufenen Laufzeit von 10 Jahren lässt sich leicht berechnen:

Zinsen nach 10 Jahren (1,55% p.a.): 980,63€
zzgl. 50% Bonus nach 10 Jahren: 490,32€
Gesamtzinsen: 1470,95€

Zinsen nach 20 Jahren (1,55% p.a.): 4119,55€
zzgl. 200% Bonus nach 20 Jahren: 8239,10€
Gesamtzinsen: 12358,65€

Genau so habe ich auch gerechnet.

Der Bruttoschaden beträgt also über 10k€ pro 100€ Sparrate. Von dieser Summe müsste die Rendite einer gleichartigen Anlage für die Restlaufzeit abgezogen werden. Diese liegt jedoch bei nahe null. Selbst wenn wohlwollend die aktuellen Tagesgeldzinsen der DKB (1,75%) angesetzt werden, beträgt der Schaden noch rund 7k€. Niemand wird angesichts der ständigen Rechtsprechung in solchen Fällen ernsthaft auf so viel Geld verzichten.
Korrekt. Nur wird es schwierig, das im Vorfeld festzulegen, die Tagesgeldzinsen sind ja sehr dynamisch und unvorhersehbar. Ein vergleichbares Produkt, vor allem mit diesen zahlreichen, für den Sparer flexiblen Bedingungen gibt es meines Wissens nach so am Markt nicht nochmal.

Wenn es tatsächlich ein beidseitige Kündigungsrecht innerhalb der Laufzeit für die Sparverträge gäbe, wäre es das wirtschaftlichste für die DKB einfach allen Anlegern zu kündigen.
Genau, das hätte die DKB in der Niedrigzinsphase der vergangen Jahre dann sicherlich schon längst getan...

Allerdings kenne ich nur Urteile, die die Verbindlichkeit einer Laufzeitvereinbarung bestätigen (vgl. u.a. Oberlandesgericht Dresden (Az.: 8 U 1770/18), Landgerichte Stendal (Az. 22 S 104/18), Frankfurt/Oder (Az: 19 S 7/19) und Zwickau (Az: 6 S 54/19)). So gesehen kann ZfT nichts Besseres passieren, als eine technisch begründete Weigerung der DKB, die Sparpläne fortzuführen. In diesem Fall ist die DKB mMn in vollem Umfang schadensersatzpflichtig. Da hätte sich die Bank aber ordentlich lächerlich gemacht, indem sie nicht einfach auf die 120€ für 10 Jahre Girokarte verzichtet hätte. Überhaupt ist die Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung unsinnig, da man ja offensichtlich die vertragswidrige Kündigung der Girokarte auch aussitzen könnte und deswegen wohl wirklich niemand klagt.
Spannend wird dann vor allem, ob man einfach auf Schadenersatz (Zinsdifferenzrechnung siehe oben) klagen kann, oder ob man nur auf Fortführung der Verträge bestehen kann im Rahmen einer Klage... Da muss ich mich dann ggf. noch schlau machen.
 
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eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.075
1.167
NRW
[...], oder ob man nur auf Fortführung der Verträge bestehen kann im Rahmen einer Klage... Da muss ich mich dann ggf. noch schlau machen.
Ne, du kannst nur noch auf Schadenersatz klagen. Die Geschäftsbeziehung ist (soweit ich das noch nachvollziehen kann) gekündigt und nach den ganzen Beschwerden wird die Fortführung wohl "unzumutbar" sein.
Aber das solltest du endlich mal mit einem Fachanwalt erörtern.
 
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Erbsenzähler

Neues Mitglied
01.06.2023
17
84
Spannend wird dann vor allem, ob man einfach auf Schadenersatz (Zinsdifferenzrechnung siehe oben) klagen kann, oder ob man nur auf Fortführung der Verträge bestehen kann im Rahmen einer Klage... Da muss ich mich dann ggf. noch schlau machen.
Persönlich glaube ich ein Schadensersatz kommt erst in Betracht, wenn sich die DKB trotz Urteil weigert den Vertrag fortzuführen. Mach auf jeden Fall noch eine Beweisdokumentation. Im alten Onlinebanking unter Details gibt es den Eintrag "Ende der Konditionsvereinbarung".
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Geschäftsbeziehung ist (soweit ich das noch nachvollziehen kann) gekündigt
Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, dann besteht die Geschäftsbeziehung selbstverständlich fort und der Kläger muss so gestellt werden wie er ohne die unwirksame Kündigung gestellt worden wäre.
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Ne, du kannst nur noch auf Schadenersatz klagen. Die Geschäftsbeziehung ist (soweit ich das noch nachvollziehen kann) gekündigt und nach den ganzen Beschwerden wird die Fortführung wohl "unzumutbar" sein.
Aber das solltest du endlich mal mit einem Fachanwalt erörtern.
Die Geschäftsbeziehung ist nicht gekündigt, es existieren bislang lediglich zwei identischen Briefe mit Betreff "Kündigung der Geschäftsbeziehung". Darin eine Auflistung aller Konten (Giro, Tagesgeld, Sparpläne), und die Ankündigung, diese zum 01.04. zu schließen. Nicht aufgelistet ist mein Depot (in dem sich übrigens noch ein paar Wertpapiere befinden). Allein schon deswegen wird die Geschäftsbeziehung wohl noch nicht zu Ende sein. Was für Beschwerden meinst Du?
Nochmals: der (Fach)anwalt wird erst engagiert, wenn es nicht mehr anders geht.

Persönlich glaube ich ein Schadensersatz kommt erst in Betracht, wenn sich die DKB trotz Urteil weigert den Vertrag fortzuführen. Mach auf jeden Fall noch eine Beweisdokumentation. Im alten Onlinebanking unter Details gibt es den Eintrag "Ende der Konditionsvereinbarung".
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, dann besteht die Geschäftsbeziehung selbstverständlich fort und der Kläger muss so gestellt werden wie er ohne die unwirksame Kündigung gestellt worden wäre.
Das habe ich alles schon gesichert, sämtliche Dokumente sind runtergeladen und von allen Sparplänen sind Nachweise angefertigt. Beim dem Laden muss man ja mit allem rechnen. Aber guter Hinweis von Dir, vielleicht gibt es ja noch weitere Betroffene, die hier mitlesen.

Ja vermute ich auch so, werde mich dazu dann aber, falls es soweit kommt, beraten lassen.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
3.492
3.566
Das ist so pauschal nicht richtig, Zinsen können durchaus geltend gemacht werden, u.U. sogar ab Prozeßbeginn.
Ich denke hier waren die Gerichtskosten (bzw. deren Vorschuss) gemeint, die gibt es in der Tat erst nach Urteil und KFB, und nur unverzinst, zurück.

Ob du auf deine Hauptforderung, die ja zum ganz überwiegenden Teil aus zukünftig zu zahlenden Zinsen bestehen würde, auch noch Verzugszinsen bekommen würdest, bin ich mir nicht sicher - denke jedoch eher nicht.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.714
3.293
Wenn man wirklich die Bereitschaft hat, sich das Ganze nicht "gefallen" zu lassen, sollte man JETZT zu einem Fachanwalt gehen und JETZT den Anwalt an die Bank schreiben lassen, auf die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung bestehen, sowie die Rücknahme der Kündigung fordern. Ferner (das weiß ich aber nicht) könnte man natürlich auch die Anwaltskosten einfordern, die durch das "Fehlverhalten" der Bank bereits entstanden sind. Vielleicht kann man so die Bank noch beeindrucken und eine lange gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, ist aber nur so eine Idee.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.073
13.512
der Ewigkeit
Vielleicht kann man so die Bank noch beeindrucken und eine lange gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, ist aber nur so eine Idee.
Die Bank, die gerade 1.3 Mrd. Gewinn abgeliefert hat, ist mit solchen juristischen Raffinessen garantiert zu beeindrucken.
Wie ich übrigens auch von solch wirklich formidablen Vorschlägen.
Mehr von diesen Ideen, macht Spass!
 
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reisener

Aktives Mitglied
13.07.2022
113
104
Die Geschäftsbeziehung ist nicht gekündigt, es existieren bislang lediglich zwei identischen Briefe mit Betreff "Kündigung der Geschäftsbeziehung". Darin eine Auflistung aller Konten (Giro, Tagesgeld, Sparpläne), und die Ankündigung, diese zum 01.04. zu schließen. Nicht aufgelistet ist mein Depot (in dem sich übrigens noch ein paar Wertpapiere befinden). Allein schon deswegen wird die Geschäftsbeziehung wohl noch nicht zu Ende sein. Was für Beschwerden meinst Du?
Nochmals: der (Fach)anwalt wird erst engagiert, wenn es nicht mehr anders geht.

Ich bin auf deiner Seite, aber worauf willst du jetzt hinaus? Du schreibst, die Geschäftsbeziehung sei nicht gekündigt, obwohl die DKB zwei Briefe geschrieben hat mit "Kündigung der Geschäftsbeziehung"
Willst du warten, bis dir die DKB alle Konten schließt?


Selbst wenn die DKB zum 1.4 nichts unternehmen sollte, du kannst nicht mehr auf die Konten zugreifen, ohne eine App und du weißt nicht, was mit deinem Geld und Aktien passiert. Vielleicht ist es eines schönes Tages wegen eines Fehlers weg und du bekommst es gar nicht mit. Wie willst du das kontrollieren? Meinst du die DKB schickt dir Kontoauszüge per Post zu?

Ich denke das Schlüsselwort heißt:

Aber das solltest du endlich mal mit einem Fachanwalt erörtern.
 
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mietnomade

Reguläres Mitglied
19.02.2024
43
90
Ich bin auf deiner Seite, aber worauf willst du jetzt hinaus? Du schreibst, die Geschäftsbeziehung sei nicht gekündigt, obwohl die DKB zwei Briefe geschrieben hat mit "Kündigung der Geschäftsbeziehung"
Willst du warten, bis dir die DKB alle Konten schließt?


Selbst wenn die DKB zum 1.4 nichts unternehmen sollte, du kannst nicht mehr auf die Konten zugreifen, ohne eine App und du weißt nicht, was mit deinem Geld und Aktien passiert. Vielleicht ist es eines schönes Tages wegen eines Fehlers weg und du bekommst es gar nicht mit. Wie willst du das kontrollieren? Meinst du die DKB schickt dir Kontoauszüge per Post zu?

Ich denke das Schlüsselwort heißt:
Meinst Du nicht, dass die DKB sich spätestens dann aus dem Konsens des Rechtssystems entfernt, wenn sie einfach Konten schließt und das Geld der Kunden einbehält?

Ich mein, haben die DKB Mitarbeiter gar keine Moral? Stehen sie etwa zumindest was das angeht, auf einer Stufe mit Goldman Sachs (denen man das ja nachsagt)?
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.075
1.167
NRW
Meinst Du nicht, dass die DKB sich spätestens dann aus dem Konsens des Rechtssystems entfernt, wenn sie einfach Konten schließt und das Geld der Kunden einbehält?
Bei einer Kontoschließung bekommst du i.d.R ein Schreiben mit der Bitte um Mitteilung der neuen Kontoverbindung, um die Gelder zu übertragen. Ggf. Gibts nach ein paar Wochen ein Erinnerungsschreiben.

Dann wird das Konto geschlossen, ein eventueller (Rest-)Saldo auf ein CpD (Sammelkonto) gebucht und zum Jahresabschluss am 31.12. als "sonstige betriebliche Erträge" ausgebucht. Fertig.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.714
3.293
Vielleicht steht im Kündigungsschreiben der DKB längst was zu dem Thema. Wir arbeiten aber mit Halbwissen.

Die Kündigung ist ausgesprochen und ab dem 01.04. sind die Konten erst mal dicht.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Ich bin auf deiner Seite, aber worauf willst du jetzt hinaus? Du schreibst, die Geschäftsbeziehung sei nicht gekündigt, obwohl die DKB zwei Briefe geschrieben hat mit "Kündigung der Geschäftsbeziehung"
Willst du warten, bis dir die DKB alle Konten schließt?

Ich wollte damit nur klarstellen, dass die Geschäftsbeziehung aktuell noch voll besteht, da die DKB mir ja erst zum 01.04. gekündigt hat. Und selbst die ausgesprochene Kündigung war einfach dilettantisch, da dabei mein Depot komplett übersehen wurde.

Selbst wenn die DKB zum 1.4 nichts unternehmen sollte, du kannst nicht mehr auf die Konten zugreifen, ohne eine App und du weißt nicht, was mit deinem Geld und Aktien passiert. Vielleicht ist es eines schönes Tages wegen eines Fehlers weg und du bekommst es gar nicht mit. Wie willst du das kontrollieren? Meinst du die DKB schickt dir Kontoauszüge per Post zu?

Was den reinen Zugriff angeht ist mir das relativ egal, viel mehr kann ich aktuell ehh nicht machen, die kommunizieren ja nicht mir mir. Die Sparpläne muss ich mir nicht jeden Tag angucken, über diese bekomme ich sowieso immer schon einmal jährlich einen Kontoauszug per Post. Die Konto- und Depotauszüge sind natürlich allesamt gesichert. Sollt bis zu endgültigen Klärung ein Wertpapier im Depot soweit steigen dass ich es verkaufen möchte, werde ich das der DKB schriftlich mitteilen und wenn sie den Auftrag dann nicht ausführt, hier ggf. ebenfalls Schadenersatz geltend machen, ganz einfach. Vom Giro- und Tagesgeldkonto habe ich mich natürlich schon vor einiger Zeit verabschiedet, ohne Chip-TAN sind die sowieso unbrauchbar geworden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vielleicht steht im Kündigungsschreiben der DKB längst was zu dem Thema. Wir arbeiten aber mit Halbwissen.

Die Kündigung ist ausgesprochen und ab dem 01.04. sind die Konten erst mal dicht.
ja in den Schreiben steht drin, dass ich eine neue Bankverbindung mitteilen soll, aber das werde ich selbstverständlich nicht machen. Nicht dass mir das noch als Zustimmung ausgelegt wird.
 
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mietnomade

Reguläres Mitglied
19.02.2024
43
90
Bei einer Kontoschließung bekommst du i.d.R ein Schreiben mit der Bitte um Mitteilung der neuen Kontoverbindung, um die Gelder zu übertragen. Ggf. Gibts nach ein paar Wochen ein Erinnerungsschreiben.

Dann wird das Konto geschlossen, ein eventueller (Rest-)Saldo auf ein CpD (Sammelkonto) gebucht und zum Jahresabschluss am 31.12. als "sonstige betriebliche Erträge" ausgebucht. Fertig.
Juhu, so eine Steilvorlage von dir, danke dafür. Natürlich bekommt man sowas "i.D.R" aber eben nicht bei der DKB. ;)
Ich habe ja auch so ein Schreiben bekommen von der DKB wegen Kündigung nach dem Schlichtungsvorschlag; und da wurde nix gefragt, nichtmal nach einem Abrechnungskonto falls mein Guthaben für etwaige Gebühren nicht ausreichen würde. Und nein, natürlich gab es kein Erinnerungsschreiben von der DKB.
Ich bin also auch ganz gespannt was passiert: wo landet mein Geld aus den Mietkautionskonten. 🤡
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Meinst Du nicht, dass die DKB sich spätestens dann aus dem Konsens des Rechtssystems entfernt, wenn sie einfach Konten schließt und das Geld der Kunden einbehält?
Aktuell kann man leider noch nicht mal das ausschließen....
Ich mein, haben die DKB Mitarbeiter gar keine Moral? Stehen sie etwa zumindest was das angeht, auf einer Stufe mit Goldman Sachs (denen man das ja nachsagt)?
ich glaube, da fühlt sich nur einfach keiner mehr für irgendwas zuständig. Geschweige denn, dass sich da mal einer mit meiner Eingabe beschäftigt hätte.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Juhu, so eine Steilvorlage von dir, danke dafür. Natürlich bekommt man sowas "i.D.R" aber eben nicht bei der DKB. ;)
Ich habe ja auch so ein Schreiben bekommen von der DKB wegen Kündigung nach dem Schlichtungsvorschlag; und da wurde nix gefragt, nichtmal nach einem Abrechnungskonto falls mein Guthaben für etwaige Gebühren nicht ausreichen würde. Und nein, natürlich gab es kein Erinnerungsschreiben von der DKB.
Ich bin also auch ganz gespannt was passiert: wo landet mein Geld aus den Mietkautionskonten. 🤡
Ohh interessant, haben die also tatsächlich mehr als eine Vorlage für Kündigungsschreiben? oO
 

Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
399
536
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Wieso soll die Geschäftsbeziehung eigentlich "unzumutbar" sein? Ich nehme an die Schwätzer hier (sofern sie es überhaupt selbst wissen) beziehen sich auf §313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage). Die Unzumutbarkeit setzt voraus, dass ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarendes Ergebnis entstünde, wenn der Vertrag in seiner bestehenden Form durchgeführt würde. Was soll das in dem geschilderten Fall bitte sein? Die berechtigte Beschwerde gegen vertragswidriges Verhalten einer Bank? 🤣🤣🤣