Der Schaden (ohne steuerliche Effekte) pro 100€ Sparrate bei einer angenommenen Laufzeitvereinbarung von 20 Jahren und einer abgelaufenen Laufzeit von 10 Jahren lässt sich leicht berechnen:
Zinsen nach 10 Jahren (1,55% p.a.): 980,63€
zzgl. 50% Bonus nach 10 Jahren: 490,32€
Gesamtzinsen: 1470,95€
Zinsen nach 20 Jahren (1,55% p.a.): 4119,55€
zzgl. 200% Bonus nach 20 Jahren: 8239,10€
Gesamtzinsen: 12358,65€
Der Bruttoschaden beträgt also über 10k€ pro 100€ Sparrate. Von dieser Summe müsste die Rendite einer gleichartigen Anlage für die Restlaufzeit abgezogen werden. Diese liegt jedoch bei nahe null. Selbst wenn wohlwollend die aktuellen Tagesgeldzinsen der DKB (1,75%) angesetzt werden, beträgt der Schaden noch rund 7k€. Niemand wird angesichts der ständigen Rechtsprechung in solchen Fällen ernsthaft auf so viel Geld verzichten.
Wenn es tatsächlich ein beidseitige Kündigungsrecht innerhalb der Laufzeit für die Sparverträge gäbe, wäre es das wirtschaftlichste für die DKB einfach allen Anlegern zu kündigen. Allerdings kenne ich nur Urteile, die die Verbindlichkeit einer Laufzeitvereinbarung bestätigen (vgl. u.a. Oberlandesgericht Dresden (Az.: 8 U 1770/18), Landgerichte Stendal (Az. 22 S 104/18), Frankfurt/Oder (Az: 19 S 7/19) und Zwickau (Az: 6 S 54/19)). So gesehen kann ZfT nichts Besseres passieren, als eine technisch begründete Weigerung der DKB, die Sparpläne fortzuführen. In diesem Fall ist die DKB mMn in vollem Umfang schadensersatzpflichtig. Da hätte sich die Bank aber ordentlich lächerlich gemacht, indem sie nicht einfach auf die 120€ für 10 Jahre Girokarte verzichtet hätte. Überhaupt ist die Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung unsinnig, da man ja offensichtlich die vertragswidrige Kündigung der Girokarte auch aussitzen könnte und deswegen wohl wirklich niemand klagt.