moin @tyrolean,
es gilt immer das entsprechende Landesrecht wo das Flugzeug registriert ist und solange die Türen fest verschlossen sind. Aus diesem Grund ist es auch möglich bei einem Medical in den USA (Hoheitsgebiet) die Paramedics am Airport an Board zu lassen und anschließend die Türen wieder schließen zu lassen, dann den Pat. an die Paramedics übergeben, solange gilt das Flaggenrecht und Du bist raus.
Etwas komplizierter wird es, wenn das Flugzeug in Mexico registriert - Crew aus der Schweiz - Leasingnehmer auf den Antillen sitzt und Luftfrachtführer aus Weißrussland kommt, aber auch in diesen Fällen kommt ersteinmal das Flaggenrecht zum tragen und eigentlich "fast" jede Airline hat eine Enthaftungserklärung an Board griffbereit, dort ist alles nochmal detailliert aufgeführt.
Versicherer:
Du bist mit Deiner Berufshaftpflichtversicherung "noch" etwas großzügig, nehmen wir mal das Beispiel, dass Du die Crew unter Dir wissentlich bekannten Aussagen dazu anregst, unbedingt sofort den Flieger runterzubringen, weil der Pat. in akuter Lebensgefahr sei, dieses geschieht dann auch, und der Pat. wird ausgeladen.
Aufgrund einer schlechten Piste oder einem anderen Ereignis kommen bei dieser Zwischenlandung mehrere Passagiere zu schaden, anschließend gibt es Zollprobleme und am Flugzeug wurde auch noch ein Schaden festgestellt, der Flieger kann nun nicht mehr starten und zu guter letzt muss noch eine Ersatzcrew inkl. Flugzeug eingeflogen werden (die Airline wird im Anschluss mit Klagen überzogen), Gesamtschaden ca. 40-50Mio. $.
Am Abend sitzt Du irgendwo an der Bar und lachst Dich schlapp, wie Du es geschaffst hast den Flieger mal irgendwo landen zu lassen, weil Du mit Deiner Begleitung gewettet hast, dass Du dieses schaffst, obwohl der Medical eigentlich gar nichts hatte.
Ein Dritter nimmt dieses Gespräch durch Zufall war, zu Hause im Heimatland beginnen die Behörden behutsam mit Ihren Ermittlungen gegen Dich und so weiter...
Jetzt kannst Du einmal überlegen, wie weit Dir gegenüber Deine Haftpflicht noch wohl gesonnen sein wird und wer bald viel Privatvermögen verliert.
Außerdem wird hier immer wieder das böse Beispiel vom Amerikaner gebracht, dann dürfte allg. bekannts sein, welche Klageforderungen hier schnell zusammen kommen. Ich weiß nicht (und bezweifel einmal die unerschöpliche Großzügigkeit Deiner BHF) ob die Vers.-Deckung solche Summen überhaupt bei Dir hergeben werden, die hier schnell gefordert werden, aus diesem Grund, bezahlen auch die Airlines riesige Unsummen für solche Policen, um Dich für den Notfall freizustellen.
Selbst wenn Deine HF einmal solch einen Haftungsfall übernehmen sollte, kannst Du im Anschluss mit der Kündigung rechnen oder mit einer neuen Kalkulation der Prämien (die vermutlich nicht niedriger werden).
Ob dann die von Dir gemachte Aufrechnung beim Pat. oder der Airline, im realistischen Einklang stehen mag, kann jeder für sich selbst entscheiden.
gruß
insel