„Doc on Board“ bei AUA droht Aus

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cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
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Die Frage ist eher, wer zahlt z.B. an Board von UA, wenn dich nach amerikanischem Recht einer verklagt nach einer unentgeldlichen Notfallhilfe deinerseits...
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

in den USA + CA gilt der "Robin Hood" Paragraf, solange Du schnellstmöglich (also nicht erst in den Fußraum abtauchst und die FA Dich wieder rausziehen muss) Dich sofort und Umwege bei der Crew meldest und aktiv dem Medical zur Seite stehst. Bist Du von allen Háftungsansprüchen ebenfalls freigestellt (die US-Airlines verfügen zusätzlich auch über entsprechende Enthaftungserklärungen, sind aber teilweise etwas zurückhaltener mit vorläufigem Rechtsschutz, das würde aber an Erklärungen hier zu kompliziert werden).

Wenn Du aber "keine" freiwillige Reaktion durch Deine Person erfolgst, dann machst Du dich nach US Recht sogar strafbar und es gibt auf jeden Fall eine freundliche Einweisung in die dortige JVA, weil das Gesetz explizit keine Geldstrafe oder Bewährung bei diesem Delikt vorsieht, als Hinweis am Rande (da es vor einigen Jahren mal einen richtigen Doc erwischt hat, man sollte nie in der selben Maschine zusammen mit Praxispatienten sitzen, wenn man bei einem Medical an Board versucht abzutauchen!).

gruß

insel
 
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insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
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moin @tyrolean,

es gilt immer das entsprechende Landesrecht wo das Flugzeug registriert ist und solange die Türen fest verschlossen sind. Aus diesem Grund ist es auch möglich bei einem Medical in den USA (Hoheitsgebiet) die Paramedics am Airport an Board zu lassen und anschließend die Türen wieder schließen zu lassen, dann den Pat. an die Paramedics übergeben, solange gilt das Flaggenrecht und Du bist raus.

Etwas komplizierter wird es, wenn das Flugzeug in Mexico registriert - Crew aus der Schweiz - Leasingnehmer auf den Antillen sitzt und Luftfrachtführer aus Weißrussland kommt, aber auch in diesen Fällen kommt ersteinmal das Flaggenrecht zum tragen und eigentlich "fast" jede Airline hat eine Enthaftungserklärung an Board griffbereit, dort ist alles nochmal detailliert aufgeführt.


Versicherer:

Du bist mit Deiner Berufshaftpflichtversicherung "noch" etwas großzügig, nehmen wir mal das Beispiel, dass Du die Crew unter Dir wissentlich bekannten Aussagen dazu anregst, unbedingt sofort den Flieger runterzubringen, weil der Pat. in akuter Lebensgefahr sei, dieses geschieht dann auch, und der Pat. wird ausgeladen.
Aufgrund einer schlechten Piste oder einem anderen Ereignis kommen bei dieser Zwischenlandung mehrere Passagiere zu schaden, anschließend gibt es Zollprobleme und am Flugzeug wurde auch noch ein Schaden festgestellt, der Flieger kann nun nicht mehr starten und zu guter letzt muss noch eine Ersatzcrew inkl. Flugzeug eingeflogen werden (die Airline wird im Anschluss mit Klagen überzogen), Gesamtschaden ca. 40-50Mio. $.

Am Abend sitzt Du irgendwo an der Bar und lachst Dich schlapp, wie Du es geschaffst hast den Flieger mal irgendwo landen zu lassen, weil Du mit Deiner Begleitung gewettet hast, dass Du dieses schaffst, obwohl der Medical eigentlich gar nichts hatte.
Ein Dritter nimmt dieses Gespräch durch Zufall war, zu Hause im Heimatland beginnen die Behörden behutsam mit Ihren Ermittlungen gegen Dich und so weiter...
Jetzt kannst Du einmal überlegen, wie weit Dir gegenüber Deine Haftpflicht noch wohl gesonnen sein wird und wer bald viel Privatvermögen verliert.

Außerdem wird hier immer wieder das böse Beispiel vom Amerikaner gebracht, dann dürfte allg. bekannts sein, welche Klageforderungen hier schnell zusammen kommen. Ich weiß nicht (und bezweifel einmal die unerschöpliche Großzügigkeit Deiner BHF) ob die Vers.-Deckung solche Summen überhaupt bei Dir hergeben werden, die hier schnell gefordert werden, aus diesem Grund, bezahlen auch die Airlines riesige Unsummen für solche Policen, um Dich für den Notfall freizustellen.

Selbst wenn Deine HF einmal solch einen Haftungsfall übernehmen sollte, kannst Du im Anschluss mit der Kündigung rechnen oder mit einer neuen Kalkulation der Prämien (die vermutlich nicht niedriger werden).
Ob dann die von Dir gemachte Aufrechnung beim Pat. oder der Airline, im realistischen Einklang stehen mag, kann jeder für sich selbst entscheiden.

gruß

insel
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Danke für deine Erklärungen insel!

Wie gesagt, mir persönlich ginge es nur darum in Fall des Falles nicht als (selber verständlich) Helfender nachher noch der Dumme zu sein und nach ammerikanischem Recht auf Schadenersatz verklagt zu werden...
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
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moin @cjuser,

du bist zu keinem Zeitpunkt der Dumme, wenn Du nach Deinen Möglichkeiten und Deinen persönlichen Fähigkeiten hier helfend zur Seite stehtst.
Ich kenne keine westliche Airline, die keine solche Freistellung für den helfenden vorhält.

Damit bist Du immer aus der Haftung raus, außer "Vorsatz" oder etwas "vorzugeben", was man in Wahrheit gar nicht ist!

Bei den US-Airlines hast Du schnell ein anderes Problem, zum einen ist das dortige Equipment, die absolute Spar-Version zu den EU-Airlines und zum anderen, kann es schnell passieren, dass die Crews selbst bei einem Notfall, die Inanspruchnahme dieser Ausrüstung verwehren.
Weil Du keine US-Lizenz vorweisen kannst!

gruß

insel
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Was interessiert euch eigentlich in den USA verklagt zu werden?

Wer dort nicht wohnhaft ist wird sich um eine Millionenklage nicht weiter scheren muessen. Sollte aber dann auch keine Ferien in den USA mehr einplanen.

Es ist also nicht das Ende der Welt. Zumal hier wie auch bei Verkehrsunfaellen gilt: Einen Auslaender ohne U.S. Verbindung oder Wohnsitz zu verklagen schreckt direkt die meisten Anwaelte ab, insbesondere die ganzen 'Ambulanzanwaelte' die auf jeden Fall aufspringen und Geld mit schnellen Vergleichen machen.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.133
1.761
Bayern & Tirol
@insel:

Ich gehe von bestem Handeln nach Wissen und Gewissen aus.

Eine unnötige und bewusst herbeigeführte Landung ist vorsätzlich und sicher nicht im Versicherungsschutz. Mir geht es eher um das shit happens, bei dem manche Patienten gerne mal einen Anwalt bemühen.