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Ja, Du hattest ja bereits “(ExDE-)” geschrieben, damit gilt deutsches Recht und es sich deutsche Gerichte zuständig (wobei Du es Dir wahrscheinlich aussuchen könntest, wenn Schweizer Recht hilfreicher wäre, was es hier aber wohl nicht ist).Ich sitze in DEU, starte die Reise in DEU (via ZRH nach DXB) und hab in Euro bezahlt...hilft das was in Sachen EU261/04?
Ansonsten hat die Schweiz EU261 als Gesetz übernommen, es gilt nur nicht direkt die Rechtsprechung des EuGH. Das ist bei z.B. bei Verspätungen erheblich, die nach EuGH ab einer gewissen Verspätungszeit als Annullierungen behandelt werden. Beim Downgrade/Herabstufung gibt es keine grundsätzlichen Unterschiede. Das gilt auch in der Schweiz.