LX: Downgrading von A in J - Welche Möglichkeiten?

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Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
3.853
4.484
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Auf der Strecke ZRH-JNB-ZRH operieren die A333 von LX mit payload restrictions (PAX und/oder Cargo). :idea:

(Source: Jemand, der auf diesen Flügen im Cockpit sitzt)

Muss so sein. A343 und A333 haben ähnlichen Maximalschub von etwas über 600kN (aus dem Kopf, genauere Werte sicher im Bordmagazin), die A333 max. 5% mehr. Gut 450 kN scheinen zum Start noch zu reichen, bei gut 300 kN muss man Gewicht reduzieren.
 
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HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Ja ja, Hairdryer, APUs usw.

Trotzdem bleibt beim vierstrahligen Flieger beim Ausfall eines Triebwerks 3/4 übrig, beim Zweistrahligen nur 1/2. Das macht den Unterschied, deshalb haben Quads auf h&h Airports weniger Payload-Einschränkungen.

Die Swiss A333 hat 32250kg Schub pro Triebwerk, die A343 15400kg. Bleibt also beim A343 deutlich mehr übrig bei Ausfall eines Triebwerks, auch wenn das max. Startgewicht rund 20% höher liegt.

Auf der Strecke ZRH-JNB-ZRH operieren die A333 von LX mit payload restrictions (PAX und/oder Cargo). :idea:

(Source: Jemand, der auf diesen Flügen im Cockpit sitzt)

Für die payload restriction dürfte aber auch die Distanz massgebend sein.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Bin mal gespannt, ob LX hier tatsächlich auf LH F bzw A umbucht?
Würde jetzt mal wetten, dass es entweder abgelehnt wird oder nur wenn A ex-FRA verfügbar ist (also fast nie).
 
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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Und wenn sich manche jetzt fragen, wieso bei manchen Airlines dann einzelne C-Sitze gehen - diese sind mitunter dafür vorgesehen, dass man dort die Lautsprecher und auch Beleuchtungauch deaktivieren kann -sogenannter "Crewrest-Mode" und dann ist sowas auch möglich
Das musst Du aber genauer erklären. Bei vielen Airlines sind es einfach 2 C-cl Sitze, welche durch einen Vorhang getrennt sind. Beleuchtung wird dadurch sicher minimiert, aber wie soll ein Vorhang die Durchsagen der Lautsprecher in der Kabine abschirmen?
 

TigerPaw

Aktives Mitglied
03.10.2013
150
8
Das musst Du aber genauer erklären. Bei vielen Airlines sind es einfach 2 C-cl Sitze, welche durch einen Vorhang getrennt sind. Beleuchtung wird dadurch sicher minimiert, aber wie soll ein Vorhang die Durchsagen der Lautsprecher in der Kabine abschirmen?

die geringe Anzahl, weil vermutlich fürs Cockpit vorgesehen. Abschirmen sicher nicht, auch die F ist nicht wirklich abgeschirmt, da nur ein Vorhang zwischen C und F, für den "Gesetzgeber" in dem Moment dann aber wohl ausreichend, wenn der Lautsprecher über dem C-Sitz dann deaktiviert bzw deaktivierbar ist.
 

TigerPaw

Aktives Mitglied
03.10.2013
150
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die geringe Anzahl, weil vermutlich fürs Cockpit vorgesehen. Abschirmen sicher nicht, auch die F ist nicht wirklich abgeschirmt, da nur ein Vorhang zwischen C und F, für den "Gesetzgeber" in dem Moment dann aber wohl ausreichend, wenn der Lautsprecher über dem C-Sitz dann deaktiviert bzw deaktivierbar ist.
Für den Gesetzgeber reicht mitunter schon ein leicht anderer Crewsitz mit geänderter Beinauflage (auch wenn unbequemer) und schon darf die Crew länger arbeiten. Macht nicht immer Sinn, aber am Ende zählt halt nur "legal" zu operieren...
Die Swiss würde auch lieber die First verkaufen, wenn sie denn könnte... Nichtmal Personal kann wirklich eingespart werden....
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
die meisten dieser Airlines werden dann wahrscheinlich auch keine First haben und dann für die entsprechenden C-Sitze noch mehr Restriktionen haben.
Bei der SWISS kann man das Stübli zB nicht für die Crew blocken, da es eine gesetzliche Vorschrift gibt, dass man beispielsweise die Ansagen in diesem Bereich sowie auch Beleuchtungauch deaktivieren kann. Andernfalls wird es nicht als Crewrest zertifiziert und anerkannt.
Man kann eine Ansage nur in C oder in Y machen und die F dabei auslassen, aber man kann nicht nur in einem Teil der C Kabine eine Ansage machen ohne direkt alle im Stübli dann zu wecken.
Und wenn sich manche jetzt fragen, wieso bei manchen Airlines dann einzelne C-Sitze gehen - diese sind mitunter dafür vorgesehen, dass man dort die Lautsprecher und auch Beleuchtungauch deaktivieren kann -sogenannter "Crewrest-Mode" und dann ist sowas auch möglich

wenn man all das nicht hat, dann reichen auch zwei geblockte Reihen mit insgesamt 4 Sitzen bei EW/Sunexpress hinter dickem Vorhang.

Ein anderes Erlebnis klärt sich damit aber auf:
LX hatte mich mal mit einer Einladung in eine leere F überrascht. Als ich nachts zur Toilette bin, habe ich mich noch gewundert, dass es plötzlich voll war ;)
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
Wir konnten den Flug nun auf Lufthansa umbuchen, ist alles sehr zufriedenstellend gelaufen.

Noch mal Danke für die guten Tipps.

Allerdings hätte ich erwartet, dass die Swiss die First-Passagiere kontaktiert um nach einer Lösung zu suchen, statt kommentarlos einen neuen Flugplan mit einem Business-Segment zu verschicken.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
3.853
4.484
Wir konnten den Flug nun auf Lufthansa umbuchen, ist alles sehr zufriedenstellend gelaufen.

Noch mal Danke für die guten Tipps.

Allerdings hätte ich erwartet, dass die Swiss die First-Passagiere kontaktiert um nach einer Lösung zu suchen, statt kommentarlos einen neuen Flugplan mit einem Business-Segment zu verschicken.

Der Prozess ist verbesserungsfähig, aber immerhin hat es geklappt. Guten Flug!
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
610
Bayern & Tirol
Bin mal gespannt, ob LX hier tatsächlich auf LH F bzw A umbucht?
Würde jetzt mal wetten, dass es entweder abgelehnt wird oder nur wenn A ex-FRA verfügbar ist (also fast nie).

Von LX A in LH F umgebucht. Das Call Center war gruselig. Erst wollte der Agent wissen, was mein Problen sei, der Flug würde ja gehen. Nach meiner Einlassung, dass ich über das Downgrade not amused bin, wurde ich kurz auf Musik gestellt. Dann wurde ich freundlich via MUC umgebucht, auch mit Wunschzeiten für die Zubringen. Ich hätte mich über einen proaktiven Anruf von LX gefreut, bin mit der Lösung aber zufrieden.
 
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endlichpleite

Erfahrenes Mitglied
02.02.2018
1.167
221
Ich würde diesen alten Thread gern aufgreifen und Euch um Eure Einschätzung bzw. Euren Rat fragen.

Die Situation: Ich (seit mehreren Jahren M&M Sen) habe Mitte Nov für Anfang/Mitte Dez ein LX-Ticket für (ExDE-)ZRH-DXB in Y+ bebucht und bezahlt. Quasi im Buchungsvorgang habe ich zeitgleich ein Festpreisupgrade zum Preis von 490 EUR Cash erworden, dieses taggleich mit dem Flugticket bezahlt (ist abgebucht) und per Mail bestätigt bekommen. Die Buchung online wurde, glaube von N auf P, angepasst.

Gestern habe ich durch Zufall in der App gesehen: Upgrade weg. Kein Hinweis, keine Mail (auch nicht im Spam) - einfach weg. Habe bei Swiss angerufen und die nette Dame hat das bestätigt und konnte es nicht erklären und mich auf Musik gestellt. Nach interner Rückfrage meinte sie, sie könne nix tun, außer erstatten: Keine Begründung, keinen Kommentar warum, sehr einsilbig - Upgrade wäre halt rausgenommen. Es gebe auch ein Level-2-Support, den sie fragen könnt...Dann kam der Hinweis, dass ich es nach der Ersattung erneut kaufen könnte. Auf meine Nachfrage, ob es Verfügbarkeiten gäbe: Ja, einige C-Plätze, für 1000 Franken Festupgrade (von Y+). Im "andere Airlines"-Auslastung-Thread habe ich mal die Frage reingestellt, ob mir die Verfügbarkeit vielleicht tatsächlich jmd hier bestätigen kann.


Grundsätzlich werde ich es von ZRH nach DXB in Y+ aushalten, zumal tagsüber...ABER...ich finde es - jedenfalls, wie es sich gerade für mich anfühlt - schamlos - einen betätigten Verkauf einseitig zu kündigen und nun fürs doppelte nochmals anzubieten. Macht das der Migros in Zukunft an der Kasse auch?

Gut - Aufregung/"Entrüstung" nützt jetzt nichts und auch die Dame am Tel war nicht dran schuld. Aber was is eigentlich passiert? Ein echtes Downgrading oder ein normal zulässiger Vorgang? Bin juristischer Laie und habe das so noch nie erlebt...kann mich bitte jmd ins Bild setzen und es einordnen? Und wie soll ich mich verhalten? Eine Stornierung habe ich erstmal abgelehnt. Ich habe bei der Swiss keine Angst um das Geld.

Danke für Eure Hilfe und Eure Gedanken.
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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Ich würde diesen alten Thread gern aufgreifen und Euch um Eure Einschätzung bzw. Euren Rat fragen.

Die Situation: Ich (seit mehreren Jahren M&M Sen) habe Mitte Nov für Anfang/Mitte Dez ein LX-Ticket für (ExDE-)ZRH-DXB in Y+ bebucht und bezahlt. Quasi im Buchungsvorgang habe ich zeitgleich ein Festpreisupgrade zum Preis von 490 EUR Cash erworden, dieses taggleich mit dem Flugticket bezahlt (ist abgebucht) und per Mail bestätigt bekommen. Die Buchung online wurde, glaube von N auf P, angepasst.

Gestern habe ich durch Zufall in der App gesehen: Upgrade weg. Kein Hinweis, keine Mail (auch nicht im Spam) - einfach weg. Habe bei Swiss angerufen und die nette Dame hat das bestätigt und konnte es nicht erklären und mich auf Musik gestellt. Nach interner Rückfrage meinte sie, sie könne nix tun, außer erstatten: Keine Begründung, keinen Kommentar warum, sehr einsilbig - Upgrade wäre halt rausgenommen. Es gebe auch ein Level-2-Support, den sie fragen könnt...Dann kam der Hinweis, dass ich es nach der Ersattung erneut kaufen könnte. Auf meine Nachfrage, ob es Verfügbarkeiten gäbe: Ja, einige C-Plätze, für 1000 Franken Festupgrade (von Y+). Im "andere Airlines"-Auslastung-Thread habe ich mal die Frage reingestellt, ob mir die Verfügbarkeit vielleicht tatsächlich jmd hier bestätigen kann.


Grundsätzlich werde ich es von ZRH nach DXB in Y+ aushalten, zumal tagsüber...ABER...ich finde es - jedenfalls, wie es sich gerade für mich anfühlt - schamlos - einen betätigten Verkauf einseitig zu kündigen und nun fürs doppelte nochmals anzubieten. Macht das der Migros in Zukunft an der Kasse auch?

Gut - Aufregung/"Entrüstung" nützt jetzt nichts und auch die Dame am Tel war nicht dran schuld. Aber was is eigentlich passiert? Ein echtes Downgrading oder ein normal zulässiger Vorgang? Bin juristischer Laie und habe das so noch nie erlebt...kann mich bitte jmd ins Bild setzen und es einordnen? Und wie soll ich mich verhalten? Eine Stornierung habe ich erstmal abgelehnt. Ich habe bei der Swiss keine Angst um das Geld.

Danke für Eure Hilfe und Eure Gedanken.
Persönlich würde ich sehr wahrscheinlich folgendes erst einmal versuchen:

HUACA bis die das wieder gerade gebogen bekommen.

Wenn das nach etlichen Versuchen nix bringt vielleicht einmal unverbindlich bei einem der Forenanwälte nachfragen. Würde auch vorher mal nach der Verfügbarkeit schauen.

Viel Erfolg!!
 

endlichpleite

Erfahrenes Mitglied
02.02.2018
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HUACA meint genau das: hang up and call again
Haha...und ich wunder mich...bei Google steht was von "Huacas im Sinne „heiliger Orte“ kann man überall in Peru und auch in großen Teilen Boliviens, in Chile, Argentinien, Ecuador und Kolumbien antreffen." und ich dachte, ich schnalls nicht und bin einfach zu dumm...
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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Haha...und ich wunder mich...bei Google steht was von "Huacas im Sinne „heiliger Orte“ kann man überall in Peru und auch in großen Teilen Boliviens, in Chile, Argentinien, Ecuador und Kolumbien antreffen." und ich dachte, ich schnalls nicht und bin einfach zu dumm...
Im übertragenen Sinn ist das ja auch ein heiliges Forumsmittel :LOL: :ROFLMAO:

Hilft bei den meisten Wehwehchen ;)
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Grundsätzlich werde ich es von ZRH nach DXB in Y+ aushalten, zumal tagsüber...ABER...ich finde es - jedenfalls, wie es sich gerade für mich anfühlt - schamlos - einen betätigten Verkauf einseitig zu kündigen und nun fürs doppelte nochmals anzubieten.
Da treffen zwei Welten aufeinander. Die Welt der Airlines, hier des LX-Buchungssystems, ist tatsächlich so, dass bei bestimmten Situationen die Upgrades gelöscht werden und man sie dann später erneut kaufen soll. Dass man sie zum höheren Preis erwerben soll, ist besonders dreist.

Die juristische Welt sieht dagegen vor, dass ein Vertrag geschlossen wurde, der einzuhalten ist. Außerdem sieht die juristische Welt vor, dass es sich nach EU261 um eine “Herabstufung“ handelt (sieh unten). Danach bekommst Du 75% des anteiligen Segment-Preises erstattet. Ein Recht auf den Business-Sitz hast Du nach EU261 nicht.

Der BGB gibt Dir alternative Möglichkeiten an die Hand. Damit könntest Du Deinen Business-Sitz bekommen, ist jedoch komplizierter. Da müsste ein Rechtsanwalt unterstützen.

Gut und richtig ist, dass Du bisher nicht storniert hast etc. Du musst Dir jetzt überlegen, ob Du den einfacheren Weg der Herabstufung nach EU261 gehst und 75% einforderst - und dann auch Y+ fliegst - oder ob Du vertragsrechtlich auf den C-Sitz bestehst. Das hängt insbesondere davon ab, wie teuer das Ticket war und ob Du den höheren Aufwand spendieren möchtest.

Übrigens: Vor Gericht siegt komischerweise immer die juristische Welt über die Welt der Airlines. Das wissen die Airlines auch, aber nicht alle Passagiere.

Artikel 10
Höherstufung und Herabstufung
(…)
(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
(…)
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.
 

Traveller09

Reguläres Mitglied
26.05.2022
62
55
Gehe jetzt einfach mal von deutschem Recht aus, aber im schweizerischen Recht sollte der Fall sehr ähnlich zu sehen sein.
Grundsätzlich dürftest du einen Anspruch auf den C-Platz haben. Das Cash-Upgrade dürfte ein Angebot darstellen, welches du, spätestens, mit Bezahlung angenommen hast. Damit wurde der Beförderungsvertrag, im beidseitigen Einverständnis, von Y auf C geändert.

Dein Problem wird eher ein zeitlicher Faktor sein. Ohne Freiwilligkeit von LX wirst du bis zum Abflug wohl kaum ein Lösung erreichen können. Du könntest natürlich auch das Cash-Upgrade nochmal kaufen und die Differenz als Schaden verlangen. Ob das wert ist, musst du selbst entscheiden.
 
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Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.490
Gehe jetzt einfach mal von deutschem Recht aus, aber im schweizerischen Recht sollte der Fall sehr ähnlich zu sehen sein.
Gibt es einen Forenanwalt, der Fälle nach schweizerischem Recht annimmt? Ich dachte, der Tenor im Forum geht so in die Richtung, dass die Jungens dort EU261/04 recht eigenwillig interpretieren und die Auseinandersetzung mit BAZL oder Gerichten nicht so viel Spaß macht.
 
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endlichpleite

Erfahrenes Mitglied
02.02.2018
1.167
221
Gibt es einen Forenanwalt, der Fälle nach schweizerischem Recht annimmt? Ich dachte, der Tenor im Forum geht so in die Richtung, dass die Jungens dort EU261/04 recht eigenwillig interpretieren und die Auseinandersetzung mit BAZL oder Gerichten nicht so viel Spaß macht.
Ich sitze in DEU, starte die Reise in DEU (via ZRH nach DXB) und hab in Euro bezahlt...hilft das was in Sachen EU261/04?
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.490
Ich sitze in DEU, starte die Reise in DEU (via ZRH nach DXB) und hab in Euro bezahlt...hilft das was in Sachen EU261/04?
Ich weiß, lass es mich klarstellen: Es ging mir nur um das, was ich zitiert habe, nämlich das "der Fall im schweizerischen Recht sehr ähnlich zu sehen sein sollte". Das zog ich aus Eigeninteresse in Zweifel. Habe diverse Fälle, wo die Zuständigkeit in CH liegt.
 
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