Drohender Streik an deutschen Flughäfen

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nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
... wo gibt es denn die 35h/Woche noch? Bei uns hat sich die 45h/Woche (5 Tage Woche) schon durchgesetzt und da musst du Glück haben dass Überstunden überhaupt bezahlt werden mit natürlich 0% Aufschlag sondern es werden noch Feiertage/Urlaub vom Stundenlohn abgezogen ... ach ja Nachtzuschlag ist auch nicht überall eine selbstverständlichkeit.
 

foxyankee

Pilotendompteur
20.04.2009
3.668
736
Großherzogtum
Da magst du Recht haben nevadaman und ich heiße diese Situation keineswegs gut.

Aber nun kommen wir zu einer offensichtlich inzwischen typisch deutschen Argumentationsweise und Einstellung die ich ebensowenig gutheiße aber hier in den Streikdiskussionen immer und immer wieder hoch kommt:

Nur weil ICH das und das (Überstunden, Sonntagszuschlag, younameit) nicht bekomme dürfen DIE das auch nicht bekommen oder sogar auch nicht dafür kämpfen dass sie es nicht weggenommen bekommen!
In anderen Ländern gönnt man jedem seine Situation wenn sie besser ist, selbst im derzeit recht merkwürdigen Amerika klopft man sich gegenseitig auf die Schulter.
Aber hier kämpft jeder gegen jeden und zieht immer Vergleiche aber stets mit der Richtung nach unten und nicht nach oben ("wenn DIE, dann WIR auch" wäre die richtige Richtung und nicht "weil WIR nicht dann dürfen DIE auch nicht!" was derzeit hier ganz große Mode zu sein scheint!). Sehr schade.
 
F

feb

Guest
Platinier hat ja ausdrücklich das GG genannt.

Ja, genannt hat er das GG. Aber er negiert das Streikrecht als eines der essentiellen Freiheitsrechte. Wir haben derzeit genügend Konsorten, die Freiheitsrechte einschränken wollen... da hoffe ich sehr auf den starken Arm des BVerfG (§ 31 I BVerfGG).

Es stellt sich aber in der Tat folgende Frage: Wir leben in einer immer stärker arbeitsteiligen Welt. Da kann es eigentlich nicht "im Sinne des Erfinders" sein, daß einige Wenige ihre geschäftskritische Tätigkeit dafür ausnutzen, Partikular-Interessen auf Kosten anderer (Arbeitnehmer!) durchzusetzen. Hierfür gab es früher das Abwehrinstrument der Aussperrung, welches übrigens ebenfalls vom BVerfG wiederholt bestätigt wurde. Durch die Existenz von Sparten-Gewerkschaften würde eine Aussperrung heutzutage aber weitgehend in's Leere laufen.

Mein Spezialgebiet ist nun wirklich nicht das kollektive Arbeitsrecht, aber es wäre mir neu, dass eine Aussperrung nur die streikende Spartengewerkschaft treffen dürfe. IMHO könnte ein Flughafen oder eine Airline alle Mitarbeiter (gleich ob Gewerkschaftler oder nicht, gleich ob Streikender oder nicht) aussperren. Ich vermute auf deiner Seite eine Fehlinformation.

Problematisch ist auch, wenn dieses Streikrecht mißbraucht wird, um nur vordergründig Arbeitsrechtsthemen aufzugreifen (Stichwort Piloten-Altersversorgung vs. Eurowings).

Ja, von diesem behaupteten Mißbrauch höre ich auch immer wieder und einmal (einmal!) wurde er ja auch glaublich vom ArbG Wiesbaden so ausgeurteilt. Als Universal- und Dauergebrauchsargument überzeugt mich das nicht.

Ich habe hier auch kein Patentrezept, aber das Recht auf Streik ist, wie jedes andere Freiheitsrecht auch, nicht schrankenlos, und in manchen Fällen muß man sich schon darüber Gedanken machen, ob man sich nicht gefährlich in die Nähe von Nötigung bewegt und ob es hier nicht neuer Regeln bedarf, die der stark arbeitsteiligen Gesellschaft besser Rechnung tragen.

Ganz richtig, kein Freiheitsrecht gibt es schrankenlos. Was immer wieder übersehen wird: In D haben wir ein schon im Verhältnis zu anderen Demokratien sehr stark eingeschränktes Streikrecht. Wer es noch weiter einschränken will ... würde es sinnentleeren.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
10.003
16.844
Trans Balkan Express
Also sobald jemand seinen Job verloren hat, wird er nicht mehr vertreten.

Falsch. Ich hatte das Vergnügen, in der Zeit nach der Währungsunion 1990 gekündigt zu werden. Der Streit zog sich noch lange Zeit nach der Wiedervereinigung hin. Die IG Metall hat mich als Gewerkschaftsmitglied die ganze Zeit vertreten, obwohl ich zwischenzeitlich Zivildienst gemacht habe. Wenn ich mich recht erinnere, waren in der Zeit von Arbeitslosigkeit / Zivildienst lediglich niedrigere Beiträge zu zahlen. Sinn der Gewerkschaftsmitgliedschaft ist (war), dass man auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht im Regen gelassen wird.
 

rat

Aktives Mitglied
10.01.2016
226
0
Falsch. Ich hatte das Vergnügen, in der Zeit nach der Währungsunion 1990 gekündigt zu werden. Der Streit zog sich noch lange Zeit nach der Wiedervereinigung hin. Die IG Metall hat mich als Gewerkschaftsmitglied die ganze Zeit vertreten, obwohl ich zwischenzeitlich Zivildienst gemacht habe. Wenn ich mich recht erinnere, waren in der Zeit von Arbeitslosigkeit / Zivildienst lediglich niedrigere Beiträge zu zahlen. Sinn der Gewerkschaftsmitgliedschaft ist (war), dass man auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht im Regen gelassen wird.
Und hast du deinen Job wieder bekommen? Oder war es wie im öffentlichen Dienst so, dass alles dafür getan wurde, die in Beschäftigung befindlichen Kollegen schützen und so den Wiedereintritt der anderen zu behindern?.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Ein Gehalt ist dann angemessen, wenn sich Leute finden, die dafür arbeiten. Wenn das Gehalt jemandem zu wenig erscheint, dann ist es erst einmal seine Aufgabe, daran etwas zu ändern (Weiterbildung, Suche nach besserer Arbeit etc.). Kann er das nicht (zu krank, zu alt, zu unqualifiziert, oder aber zu hohe Lebenshaltungskosten), dann (und nur dann) ist es eine Gemeinschaftsaufgabe, ihn dabei zu unterstützen (Sozialhilfe etc.).

Man könnte meinen die Jobs fallen nur so vom Himmel und man braucht das anhängende Etikett nur nach dem bestbezahlten Job suchen.

Wenn man auf der Strasse steht, man froh ist überhaupt mal ein Vorstellungsgespräch zu bekommen um dann festzustellen dass man die letzten 100 Kilometer mal wieder sinnlos verfahren hat, nimmt man auch Jobs bei den Sklavenhändlern, sorry Zeitarbeitsfirmen, an um wieder an die Arbeit zu kommen.
Stundenlöhne oberhalb 10 Euro ist schon fast utopisch. Wenn man dann seine Bewerbung bei einem seriösen Großunternehmen der Energiewirtschaft macht und gefragt wird was man denn zur Zeit macht und darauf "Zeitarbeit" nennt, bekommt man zur Antwort: Zeeeiiiitttarbbbeeeeeiit, (ipfui gedanklich)
Irgendwann fängt man dann bei einer privatwirtschaftlich betriebenen Eisenbahn an, bekommt einen schicken Vertrag mit satten 13,-- Euro die Stunde.
Juhu, toll. Aber mit den pauschalen 13 Euro ist alles abgegolten, Samstag, Sonntag, Feiertag, Weihnachten, Sylvester. Paar Cent für die eine oder andere Nachtstunde...
Ist inzwischen auch etwas angepasst worden, trotzdem sind genug Kollegen dort, die Wohngeld beziehen.
Wenn man dann mit altgedienten Hasen spricht, die noch im Beamtenverhältnis stehen wird man nur belächelt, denn das was heute Brutto verdient wird, reicht bei den Altkollegen noch nicht einmal fürs Netto...

Die Zeiten wo es Festangestellte an der CNC-Drehbank für 18,-- Euro + Zulagen und Prozente gab sind vorbei, heute stehen dort Leiharbeiter für Mindestlohn.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.475
1.314
Mitglied schon. Aber seine Interessen werden nicht mehr vertreten. (Das ist keine Vermutung sondern Erfahrung).

Nicht nur die Interessen der Arbeitslosen, auch die der höheren Lohngruppen werden nicht vertreten...

Verdi ist da besonders schlimm, wie die den TVöD unterschreiben konnten, weiss auch niemand.
 
Zuletzt bearbeitet:
R

runner1

Guest
Das, was Ihr schreibt, ist alles schön und nett.

Ich kämpfe und stehe für meine Firma mit 30 MA. Wir stehen zusammen, Studierte, Promovierte, Angelernte.

Unser Geschäft ist weltweit, darum reisen und fliegen wir.

Streiks, von wem auch immer (Piloten, Flugbegleitern, Bodenpersonal, Fluglotsen) hindern uns an den Treffen und Gesprächen sowie an unseren Dienstleistungen. Für uns ist es in der Konsequenz unerheblich, ob der Streik durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer verursacht ist. Er erschwert unser Geschäft. Die Piloten der LH haben in den letzten Jahren schmerzlich unser Geschäft geschädigt. Der Versuch ihre Interessen durchzusetzen, hat bei uns Erfolg, Ertrag und Zukunftsaussichten vernichtet. Wer ist schuld? Am Ende der ich, der Unternehmer: Wir haben dem falschen Unternehmen (=Gemeinschaft) vertraut, uns an den Ort unserer Leistungserbringung zu bringen.
Konsequenz: Wir disponieren unsere Reisen heute anders. Weil wir überleben wollen. Und weil wir leben wollen.

Unternehmen, die ihre Kunden vergessen, werden verlieren. Wenn nicht heute, dann morgen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.190
536
Mein Spezialgebiet ist nun wirklich nicht das kollektive Arbeitsrecht, aber es wäre mir neu, dass eine Aussperrung nur die streikende Spartengewerkschaft treffen dürfe. IMHO könnte ein Flughafen oder eine Airline alle Mitarbeiter (gleich ob Gewerkschaftler oder nicht, gleich ob Streikender oder nicht) aussperren. Ich vermute auf deiner Seite eine Fehlinformation..

Nein, keine Fehlinformation, Du hast mich nur falsch verstanden: Ja, richtig, die Airline könnte aussperren, aber sie kann dadurch keinen Druck ausüben. Das ist nämlich der VC herzlich egal, wenn die Kabine oder das Bodenpersonal ausgesperrt wird, weil VC ja nur für das Cockpit zuständig ist.
 

justinterested

Reguläres Mitglied
24.03.2015
68
0
Unternehmen, die ihre Kunden vergessen, werden verlieren. Wenn nicht heute, dann morgen.

Ein starkes Zitat. Danke dafür :)

Ein ehemaliger Lehrer meinte einmal folgendes: Es kostet ein Unternehmen gut 100.000€ um einen Imageverlust wiedergutzumachen, den ein einziger Fehler bzw. Unfreundlichkeit dem Kunden gegenüber verursacht hat.

Meine Meinung dazu: Vielleicht müssen es keine 100.000€ sein, aber nur ein einziger Kunde weniger kostet das Unternehmen bares Geld. Vielleicht merkt die Firma es noch nicht gleich in Form von Geld, doch auf viele Jahre gesehen kann das durchaus spürbar werden. Was die Gewerkschaft angeht, so verliert sie und ihre Mitglieder auch an Image. Nur hier sind dann Personaler anderer Airlines gefragt zu entscheiden wie sehr sie die Vergänge der Vergangenheit finden und dementsprechend einen solchen Piloten einstellen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Platinier

Gesperrt
09.12.2016
192
1
Das erzähl doch 'mal den Sozialromantikern vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 92,365). Hier ein Zitat:
...
Du plapperst hier nicht nur über das Streikrecht, sondern über ein Freiheitsrecht, dass in D ohnehin durch den Gesetzgeber ganz nett "gesundgeschrumpft" wurde.
Es ist furchtbar schwierig, mit Rechtspositivisten wie Dir über Veränderungen zu diskutieren. Du plapperst halt nach, was das BVerfG (Hertha Däubler-Gmelin u.a., vor denen Du in Ehrfurcht erstarrst) Dir vorgegeben haben.
Falls Du unter Akademikern verkehrst, frag sie: das Grundgesetz ist kein Naturgesetz. Es ist änderbar. Trotz der Wesensgehaltsgarantie. Wir können mit gutem Willen und einem guten Mindestlohn das Streikrecht, zumindest die Lohnfortzahlung während des Streiks, abschaffen.
Die Leute am Flughafen werden ordentlich bezahlt - und arbeiten ordentlich. Und wenn nicht, können sie gehen. So einfach, so wünschenswert.

Geschätzter feb, verstehe mich bitte nicht falsch, ich schätze es, wenn Menschen Deines Alters noch das Internet für sich entdecken und hier in Foren kräftig mittun. Aber es ist häßlich, wenn Du dich hier argumentativ auf deine "zwei Staatsexamen" und den Umstand, daß Du Mitglied einer Rechtsanwaltskammer bist, zurückziehst. Auch wenn Du darin deine Lebensleistung erblickst, sind es bei näherem Hinsehen doch nicht mehr als zwei Jodeldiplome (über die sogar einer wie ich verfügt).
Also lasse uns doch lieber darüber diskutieren, wie man ein völlig neues, gerechtes Streikrecht auch für Kötter-Mitarbeiter, die man offenkundig von der Straße weg rekrutiert hat, schaffen könnte.
Derzeit wird jedenfalls geldgierige Unverschämtheit mit verfassungsrechtlicher Freiheit verwechselt.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
0
In dem Zusammenhang wird hier doch immer so gerne von angelernten Arbeitern bei Piloten gesprochen.

Dann ist Dr. A. , der mich kürzlich beförderte, ja auch nur angelernt. Aber warum fliegt dann ein Herr Dr. eigentlich noch für einen Saftladen, der von einem Nicht Dr. S. geleitet wird?

Fragen über Fragen!?

Sollte aber der Herr Dr. mit seinem Leben ganz zufrieden sein oder doch nur von Gier und Machtstreben zerfressen sein?
 
B

Bergmann

Guest
Derzeit wird jedenfalls geldgierige Unverschämtheit mit verfassungsrechtlicher Freiheit verwechselt.

Es geht ja um Niedriglöhne. Die sollen angehoben werden. Ist das eine geldgierige Unverschämtheit? Naja...

Ich bin froh, dass ich persönlich nur Unternehmer kenne, die freiwillig mehr als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Und zwar schon vor dem Gesetz. Und trotz fairer Lohnzahlung machen sie gute Gewinne.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
0
Es geht ja um Niedriglöhne. Die sollen angehoben werden. Ist das eine geldgierige Unverschämtheit? Naja...

Ich bin froh, dass ich persönlich nur Unternehmer kenne, die freiwillig mehr als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Und zwar schon vor dem Gesetz. Und trotz fairer Lohnzahlung machen sie gute Gewinne.

Ich kenne Unternehmer, die jammern mir mittlerweile die Ohren voll, Sie würden zum Mindestlohn einfach niemanden mehr finden und kürzen in Folge Servicezeiten oder führen erstmalig Ruhetage ein. Denen laufen aber auch haufenweise Leute weg. Auf die Idee, es mal mit 9,50€ zu versuchen kommen sie aber gar nicht. Auf der anderen Seite schwärmen sie aber gleichzeitig von der Goldgrube, die sie in der Vergangenheit mal besaßen aber nun nicht mehr voll ausbeuten können.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.190
536
Passend zum Thema "Niedriglöhne" beim Frühstücken in der SZ gelesen und jetzt auch auf Spiegel Online:

Mindestlohn: Vielen Minijobbern wird Mindestlohn vorenthalten - SPIEGEL ONLINE

Und die Hans-Böckler-Stiftung ist natürlich völlig neutral. Und die Presse hat überhaupt kein Interesse an Sensationsschlagzeilen.

Da wurden dann 27.000 Menschen (wie wurden die ausgewählt?) zu Ihrer "sozialen Situation" befragt und das wurde dann hochgerechnet und es wurden daraus "viele Mini-Jobber".
Ah ja!
 
B

Bergmann

Guest
Also man kann es nur unterstützen, dass Minijobber und Niedriglöhner anständig entlohnt werden. Und ich weiss nicht, warum sich einige Forumsinsassen hier so aufregen. Es geht um den Lohn für Menschen, die meinen Koffer im Flugzeug verstauen, meinen Flug am Gate abfertigen, den Rollstuhl für den Gehbehinderten fahren, das Essen für uns kochen ....

Das alles sind Tätigkeiten, die anständig entlohnt werden sollen. Und es sind Tätigkeiten, die auch Respekt verdienen. Das meine nicht nur ich, sondern auch der Präsident der IHK Oberbayern, selbst Unternehmer und als Unternehmer ein Vorkämpfer für den Mindestlohn.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.475
1.314
Und die Hans-Böckler-Stiftung ist natürlich völlig neutral. Und die Presse hat überhaupt kein Interesse an Sensationsschlagzeilen.

Da wurden dann 27.000 Menschen (wie wurden die ausgewählt?) zu Ihrer "sozialen Situation" befragt und das wurde dann hochgerechnet und es wurden daraus "viele Mini-Jobber".
Ah ja!


Aus http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_9_2017.pdf kann ich jetzt auf die Schnelle keine methodischen Fehler oder willkürlichen Interpretationen erkennen.

Die Daten kommen vom DIW und der IAB.
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Ich sehe die geldgierigen Versager im LH- Vorstand, du siehst sie im Cockpit.

Ich würde das nicht alles mischen. Grundsätzlich haben die Beschäftigten am Flughafen die nur den Mindestlohn bekommen ein (wahrscheinlich) berechtigtes Interesse eine strukturelle Verbesserung ihrer Bezüge zu erreichen. Das ist eine völlig andere Situation als die im Cockpit. Der Fehler liegt meiner Meinung nach in der Vorgehensweise von Verdi. Mit einer pauschalen Lohnforderung von 20 % mit Streikandrohung macht man sich weder Freunde noch wird man ernst genommen. Etwas differenzierter und weniger Holzhammer sollte man schon hinbekommen...
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.855
10.856
BRU
Sehe ich so ähnlich. Forderungen nach Einstellung von ausreichend Personal (um etwa verpasste Slots etc. zu vermeiden), bessere Arbeitsbedingungen, Einhaltung der Vorgaben etc., verbunden mit einer nachvollziehbaren Lohnerhöhung, würden wahrscheinlich auf mehr Verständnis stoßen als diese 20%, sonst Streik…
 
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Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.419
2.104
CGN
Hüstel..

Cockpit fordert Gehaltserhöhungen von mehr als 20 Prozent. Das entspreche einer jährlichen Steigerung von rund 3,66 Prozent.

Die Vereinigung Cockpit, in der über 5400 Piloten der Lufthansa organisiert sind, fordern allerdings einen weitaus höheren Gehaltszuwachs: rückwirkend mehr Gehalt, und zwar in fünf Stufen über jeweils ein Jahr, zu durchschnittlich 3,66 Prozent. Durch Zinseffekte kommen die Piloten auf eine Gesamtforderung von 22 Prozent. Diese hatte die Lufthansa abgelehnt und zunächst lediglich ein Lohnplus von 2,5 Prozent bis Ende 2018 angeboten.

Ich behaupte mal das die 20% vom Mindestlohn nicht ganz soviel sind wie die Forderung der VC....