Ich hab ein ähnliches Thema.
Folgendes ist passiert:
März 2020: 07.-21.03. mit Easyjet Berlin-Aqaba hin- und zurück gebucht.
Schöne Zeit in Jordanien gehabt. Am 15.03. Bekanntmachung, dass ab dem 16.03.2020 um 23:59 Uhr den Luftraum Jordaniens geschlossen wird.
Damit war klar, dass unser Rückflug am 21.03. nicht stattfinden wird, wurde dann auch annuliert.
Wir sind dann etwas wild ab Aqaba am 16.03. mit einem Repatriierungsflug von Easyjet nach Genf mitgekommen, am 17.03. dann mit Easyjet Genf-Berlin. Übernachtung und Verpflegung haben wir natürlich bezahlt. Alles selber organisiert, genauso wie die Flüge Aqaba-Genf-Berlin.
Easyjet lehnt bislang alle Erstattungswünsche für meine Auslagen ab (Hotel, Verpflegung). Meine aber einen Anspruch darauf zu haben.
Was denkt ihr?