U2: Easyjet und Ersatzbeförderung

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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
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Habe ich auch schon gemerkt. Das wird wohl noch was kommen. Westerland nun nachts (gibt’s dort keine Nachtflugbeschränkungen?)

Nun ja, rund um 20:00-21:00 Uhr ist ja noch nicht Nacht. Im Gegenteil, für einen Wochenendausflug ab BER sind die Zeiten nahezu Ideal.
 

wolfhagen71

Erfahrenes Mitglied
10.02.2015
1.114
533
Easy fliegt wieder innerdeutsch? Wer hätte das gedacht...
Ist das Sympathie von Insulaner zu Insulaner?
Oder bekommen die eine Fangprämie von der Kurverwaltung für jeden, den sie auf die Insel karren?
War das nicht schon damals so kommuniziert?
Nach meiner Erinnerung war das die einzige innerdeutsche Verbindung die weiter bestehen sollte.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
403
214
good old THF

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
224
40
Ist es rechtlich eigentlich in Ordnung, dass die Gutscheine, die easyjet ausgibt, nur 1 Jahr gültig sind?
 

stuessymen

Reguläres Mitglied
03.01.2013
74
1
Hallo,kann mir jemand eine gute Anwaltskanzlei mit Easyjet-Erfahrung empfehlen???Gerne über PN.Danke :)
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Mein für Mai geplanter Flug HAM-VCE wurde heute annulliert.

:censored:

Mein für Juni geplanter Flug BER-EFL leider auch - Ersatzlos. Und: Möglichkeit zur Umbuchung lediglich auf ein anderes Ziel innerhalb GRs... (Ich erinnere mich, dass letztes Jahr noch auf jedes Ziel aus dem Flugplan ausgewichen werden konnte).
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
894
841
Mein für Juni geplanter Flug BER-EFL leider auch - Ersatzlos. Und: Möglichkeit zur Umbuchung lediglich auf ein anderes Ziel innerhalb GRs... (Ich erinnere mich, dass letztes Jahr noch auf jedes Ziel aus dem Flugplan ausgewichen werden konnte).

Die Streckenstreichung nach EFL ist bitter (nachdem im Sommer 2019 sogar Ryanair und Easyjet es ab Berlin angeboten hatten). Ab Deutschland ist EFL jetzt nur noch über MUC (mit Condor, 1/7 und nur in der Hochsaison) und HHN (Ryanair, 1 bzw. 2/7) zu erreichen. Ansonsten eben via Preveza (aber das hat ja Easyjet auf die Sommermonate begrenzt) oder Korfu und dann mit dem "Inselhopper" von SkyExpress - oder via Athen. Das kann natürlich auch eine schöne Erfahrung sein. Sonntags geht zumindest Berlin-Preveza-Kefalonia relativ stressfrei mit einer längeren Kaffeepause in PVK (gibt dort ja direkt an der "Landstraße" ein größeres Restaurant/Bar).

Über die reduzierten Umbuchungsmöglichkeiten bei Easyjet hatten wir hier ja bereits diskutiert - ärgerlich, aber zumindest gibt es keine zeitlichen Einschränkungen.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.094
2.663
BER
Ich hätte erwartet, dass sie BER-FNC umgehend reduzieren/rausnehmen, jetzt da Madeira Risikogebiet ist. Im Februar noch 2/7. Schauen wir mal, was sich die Tage tut.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
894
841
Eu261-Erstattungsantrag bei Easyjet am Montagabend eingereicht (leider kam nie eine Einreichungsbestätigung), heute kam aber bereits die Rückmeldung nach nicht einmal 48 Stunden. Vorbildlich.
Es handelte sich um einen Flug, der gestrichen wurde - Ersatzbeförderung war erst zwei Tage später möglich. Recbnungen für Verpflegungsaufwand wurden anerkannt, Übernachtungskosten leider nicht (da die Rechnung angeblich nicht alle erforderlichen Angaben enthält). Bin da einer anderen Meinung, Rechnung nun noch einmal mit Erklärungen eingereicht - mal sehen.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
894
841
Eu261-Erstattungsantrag bei Easyjet am Montagabend eingereicht (leider kam nie eine Einreichungsbestätigung), heute kam aber bereits die Rückmeldung nach nicht einmal 48 Stunden. Vorbildlich.
Es handelte sich um einen Flug, der gestrichen wurde - Ersatzbeförderung war erst zwei Tage später möglich. Recbnungen für Verpflegungsaufwand wurden anerkannt, Übernachtungskosten leider nicht (da die Rechnung angeblich nicht alle erforderlichen Angaben enthält). Bin da einer anderen Meinung, Rechnung nun noch einmal mit Erklärungen eingereicht - mal sehen.

Easyjet weigert sich nun, die Hotelkosten zu bezahlen - mit der Begründung.
Da der Flug im Voraus annulliert wurde und Sie benachrichtigt wurden, kann ich Ihren Anspruch auf Hotel nicht zurückerstatten.
Sehr seltsam, zumal die (niedrigen) Verpflegungskosten ja bezahlt wurden und es EU261 ja komplett egal ist, ob man "benachrichtigt" wurde oder nicht (ich möchte ja auch keine Entschädigung, nur eine Erstattung der tatsächlich angefallenen Mehrkosten)... Absurd. Habe es jetzt zur Schlichtungsstelle geschickt - mal sehen.
Edit: Weitere Diskussion wohl besser im EU261-Thread
 
Zuletzt bearbeitet:

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Vielen Dank für die Info. Wie viel Tage im Voraus wurde denn storniert und war die Ersatzbeförderung dann sicher auf Fremdmetall? Überlege auch den gestrichenen Flug nach EFL per Ersatzbeförderung "durchzudrücken"...
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
894
841
Vielen Dank für die Info. Wie viel Tage im Voraus wurde denn storniert und war die Ersatzbeförderung dann sicher auf Fremdmetall? Überlege auch den gestrichenen Flug nach EFL per Ersatzbeförderung "durchzudrücken"...

Storniert wurde 7 Wochen vorher.... Ersatzbeförderung auf Easyjet, aber halt zwei Tage später.

Zur Erstattung bei Fremdmaterial gab es hier im Thread schon einmal eine oder zwei Feedbacks - wichtig scheint es, nachvollziehbar exakt gleiche Start- und Enddestinationen zu haben... Also EFL - BER sollte dann auch in Berlin enden und in Kefalonia beginnen....
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
Ich hab ein ähnliches Thema.
Folgendes ist passiert:

März 2020: 07.-21.03. mit Easyjet Berlin-Aqaba hin- und zurück gebucht.
Schöne Zeit in Jordanien gehabt. Am 15.03. Bekanntmachung, dass ab dem 16.03.2020 um 23:59 Uhr den Luftraum Jordaniens geschlossen wird.
Damit war klar, dass unser Rückflug am 21.03. nicht stattfinden wird, wurde dann auch annuliert.

Wir sind dann etwas wild ab Aqaba am 16.03. mit einem Repatriierungsflug von Easyjet nach Genf mitgekommen, am 17.03. dann mit Easyjet Genf-Berlin. Übernachtung und Verpflegung haben wir natürlich bezahlt. Alles selber organisiert, genauso wie die Flüge Aqaba-Genf-Berlin.

Easyjet lehnt bislang alle Erstattungswünsche für meine Auslagen ab (Hotel, Verpflegung). Meine aber einen Anspruch darauf zu haben.
Was denkt ihr?
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
894
841
Ich hab ein ähnliches Thema.
Folgendes ist passiert:

März 2020: 07.-21.03. mit Easyjet Berlin-Aqaba hin- und zurück gebucht.
Schöne Zeit in Jordanien gehabt. Am 15.03. Bekanntmachung, dass ab dem 16.03.2020 um 23:59 Uhr den Luftraum Jordaniens geschlossen wird.
Damit war klar, dass unser Rückflug am 21.03. nicht stattfinden wird, wurde dann auch annuliert.

Wir sind dann etwas wild ab Aqaba am 16.03. mit einem Repatriierungsflug von Easyjet nach Genf mitgekommen, am 17.03. dann mit Easyjet Genf-Berlin. Übernachtung und Verpflegung haben wir natürlich bezahlt. Alles selber organisiert, genauso wie die Flüge Aqaba-Genf-Berlin.

Easyjet lehnt bislang alle Erstattungswünsche für meine Auslagen ab (Hotel, Verpflegung). Meine aber einen Anspruch darauf zu haben.
Was denkt ihr?

Hat Easyjet denn die Flugkosten erstattet?

Pauschal würde ich sagen, hier kommt es wahrscheinlich auf die Auslegung von EU261 an... Und ob eine Ersatzbeförderung auch sechs Tage vor dem eigentlichen Flugdatum zusteht bzw. Easyjet hier für eure geänderten Reisepläne haftet (da es sich ja um außergewöhnliche Umstände handelt). Wärt Ihr am 21. oder 22. nach Berlin zurückgekommen, wäre die Sache sehr einfach - so müsste man schon differenzierter argumentieren...
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
wir sind von Easyjet kostenlos auf die Flüge Aqaba-Genf und Genf-Berlin mitgenommen worden bzw. anstelle vom 21.03.. Mussten keine zusätzlichen Tickets erwerben.

Es geht wie gesagt nur um Kosten für Hotel und Verpflegung.

EU 261 wird bei Corona nicht wirklich anwendbar sein.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
894
841
wir sind von Easyjet kostenlos auf die Flüge Aqaba-Genf und Genf-Berlin mitgenommen worden bzw. anstelle vom 21.03.. Mussten keine zusätzlichen Tickets erwerben.

Es geht wie gesagt nur um Kosten für Hotel und Verpflegung.

EU 261 wird bei Corona nicht wirklich anwendbar sein.



EU-261 lautet die gesamte Fluggastrechteveordnung. Die gilt natürlich auch bei Corona. Dass Du keine Ausgleichzahlung bekommst (wegen höhrer Gewalt), ist natürlich klar. Erstattung von Hotel- und Verpflegungskosten ist ein Grau-Bereich...

Ich wäre froh, dass Easyjet kurzfristig eine kostenlose Alternative für Euch organisiert hat - und würde mir wegen der einen Nacht jetzt kein Stress machen....
 
Zuletzt bearbeitet:

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
EU-261 lautet die gesamte Fluggastrechteveordnung. Die gilt natürlich auch bei Corona. Dass Du keine Ausgleichzahlung bekommst (wegen höhrer Gewalt), ist natürlich klar. Erstattung von Hotel- und Verpflegungskosten ist ein Grau-Bereich...

Ich wäre froh, dass Easyjet kurzfristig eine kostenlose Alternative für Euch organisiert hat - und würde mir wegen der einen Nacht jetzt kein Stress machen....

Lass es mich genauer ausdrücken: Im März 2020, zu Beginn einer bislang unbek. Corona-Virus Pandemie bestand kein EU 261 Rechtsanspruch, da es in der Tat eine höhere Gewalt darstellte. Da gibts keine Diskussion und darum geht es auch gar nicht.

Easyjet hat nichts, gar nichts organisiert. Sie waren nicht erreichbar, weder Hotline die hoffnungslos überlastet war, noch Chat oder Flughafenbüros. Wir haben vor Ort den Flughafenmitarbeiter, der den Genf Flug abgewickelt hat eindringlich gebeten, uns mit auf den Flug zu nehmen. Da wir einen annullierten Easyjet-Flug nachweisen konnten, wurde dem auch stattgegeben.
Es war unsere einzige Möglichkeit zu entkommen- wir waren froh und dankbar.

Dennoch frage ich mich, ob Easyjet die Hotel- und Verpflegungskosten nicht auch noch übernehmen kann (oder sogar sollte).
 

alibi

Aktives Mitglied
27.07.2013
240
138
HAM / GOT
Grundsätzlich bestehen den Passagieren auch im Falle einer Luftraumschließung zeitlich unbegrenzt Unterstützungsleistungen zu

Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen auch dann Betreuungsleistungen nach der Fluggastverordnung 261/2004/EG erbringen, wenn deren Flug wegen der Schließung des Luftraums nach einem Vulkanausbruch annulliert wurde. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 31.01.2013 entschieden. Eine Kategorie «besonders außergewöhnlicher Umstände» mit der Folge einer Entbindung von der Betreuungspflicht gebe es in der Verordnung nicht und sei auch mit deren Schutzzweck nicht vereinbar. Die Betreuungspflichten seien auch weder zeitlich noch finanziell begrenzt (Az.: C-12/11).
https://ebibliothek.beck.de/Print/C...024664.htm&printdialogmode=CurrentDoc&hlword=

Die Frage stellt sich allerdings inwiefern das allerdings durch die gewünschte Umbuchung auf einen früheren Flug verwirkt worden ist. Diese Umbuchung ist ja auf Eure Initiative hin geschehen. Man kann argumentieren dass bei einer freien Wahl des Beförderungszeitpunkts durch den Fluggast die Unterstützungsleistungen eingeschränkt werden können. Ansonsten könnte man ja bei einer Annullierung anstatt den nächsten Flug zu nehmen nochmal 2-3 Tage Urlaub auf Kosten des Flugunternehmens dranhängen.

Grundsätzlich wäre es sehr wünschenswert wenn Easyjet die Kosten trotzdem übernimmt, da damit ja deutlich höhere Kosten vermieden worden sind (und Ihr Initiative gezeigt hat). Bei der aktuellen finanziellen Situation würde ich aber nicht unbedingt damit rechnen.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.094
2.663
BER
Flug wurde heute gestrichen, dann lassen wir uns das ganze mal erstatten. Umbuchung oder Gutschein macht für mich keinen Sinn mehr.
Jupp, meiner/unserer ebenfalls. Schade, aber so ist das gerade. Marokko hält halt dicht. Ich werde vermutlich auf Herbst umbuchen. Habe in der Anfangsphase der Pandemie eine nur halb flexible Airbnb-Buchung getätigt.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.094
2.663
BER
Mal ne andere Frage: Am 10.2. bin ich auf BER-FNC gebucht und return am 20.2. Nun gilt ja ein Einreiseverbot für Portugal und eines in D aus Portugal. Meint ihr, ich kann hier auf Kulanz hoffen bei Umbuchung? Oder einfach warten bis die Flüge Invol canc sind?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Mal ne andere Frage: Am 10.2. bin ich auf BER-FNC gebucht und return am 20.2. Nun gilt ja ein Einreiseverbot für Portugal und eines in D aus Portugal. Meint ihr, ich kann hier auf Kulanz hoffen bei Umbuchung? Oder einfach warten bis die Flüge Invol canc sind?

Easyjet cancelt normalerweise 15 Tage vor dem Flugdatum. Dieses Datum ist in Deinem Fall schon um.

Ich würde erst mal prüfen, wann bei Easyjet die Umbuchungs-Deadline ist (bei FR geht das nur bis 7 Tage vor dem Flugdatum). Sonst fliegt man nicht und umbuchen geht auch nicht.