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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.382
1.539
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Kannst du den Wortlaut deines Schreibens veröffentlichen?
 

dorfjunge

Erfahrenes Mitglied
11.05.2017
501
76
STR
Kannst du den Wortlaut deines Schreibens veröffentlichen?
Bitte (man hatte zuerst geantwortet, dass man einen normalen Eintrag nicht löschen könne, was mir auch bewusst ist, habe daher wie folgt geantwortet):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute eine Antwort (Ihr Zeichen: xxxxxx) zu meiner unten stehenden Nachricht erhalten. Hierfür bedanke ich mich sehr herzlich.

Ich habe jedoch um Löschung der am xx.xx.xxxx eingemeldeten Anfrage der LBB Landesbank Berlin AG gebeten - nicht um Löschung der Meldung über den Abschluss eines Kreditkartenvertrages.
Da ich die aktuelle Schufa-Datenauskunft vorliegen habe, besitze ich die Möglichkeit der Datenkontrolle. Ich bitte daher nochmals um Löschung der Anfrage auf Grund der Datensparsamkeit nach Art. 5 DSGVO.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort siehe oben.
 
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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
6.491
5.481
Merkwürdig, am 08.04 hat es zuletzt problemlos per Mail geklappt, nach 5 Tage kam ein Brief mit der Bestätigung inkl. der Info das man auch den Versand einer neuen Datenkopie direkt veranlasst hat. Die Kopie kam dann ca. 10 Tage später, da kann man im Ablauf insgesamt nicht meckern.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.680
10.180
www.red-travels.com
Habe explizit auf eine Anfrage hingewiesen (mit Datum des Eintrages, von wem etc.), damit keiner behaupten kann, ich wolle einen Eintrag selbst löschen.

Habe auf Datensparsamkeit hingewiesen und auch, dass der Zweck der Information erfüllt ist, da ich die Übersicht in der Datenkopie stehen habe, die man mir ja habe zukommen lassen.

ich hatte am Freitag auch so eine Mail geschickt wegen 3 Anfragen + 1 Eintrag, der mit einem länger gekündigten Konto zu tun hat, jedoch noch nichts dazu gehört. Die jüngste Anfrage war genau 11 Tage alt. Gelöscht ist Stand jetzt nichts davon.

Mh okay, dass wußte ich nicht. Werde erst mal alle anderen Einträge löschen und schauen was der Score so macht.

Im Eintrag meiner Hausbank steht nicht mal die Höhe des Dispo drin.
 

Der Selbstständige

Reguläres Mitglied
10.03.2021
51
42
Ganz einfache Geschichte: Sie haben die Daten aufgrund der Datensparsamkeit zu löschen, ob sie wollen oder nicht. Das sieht das europäische Datenschutzrecht nun mal so vor. Mit der Mail hatte es bei mir zuletzt am 10. März ohne Probleme funktioniert.

Ich poste auch einfach nochmal meine Mail, mit der es ohne Probleme oder Rückfragen funktioniert hat:

Meine SCHUFA-Datensatznummer lautet: [...]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Ihren Richtlinien werden sämtliche Anfragen 12 Monate gespeichert, um mir und dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit der Kontrolle zu geben. Darüber hinaus hätten länger als 11 Tage gespeicherte Anfragen keine Relevanz, da sie weder scorerelevant sind noch an Dritte beauskunftet werden.

Da ich die Auszüge meines aktuellen Schufa-Datensatzes in Papierform sowie elektronisch vorliegen habe, besitze ich nun die Möglichkeit der Datenkontrolle. Im Sinne der Datensparsamkeit und der DSGVO bitte ich Sie daher, alle sich zum Zeitpunkt dieser E-Mail in meinem Datensatz befindlichen Anfragen zu entfernen, da es nun keinen Grund mehr gibt, diese Daten zu speichern (zum Zeitpunkt dieser E-Mail sind alle Anfragen bereits länger als 11 Tage her; am Ende der Mail finden Sie nochmals eine von mir geschriebene Auflistung der zu entfernenden Anfragen).

Bitte kommen Sie meiner Bitte daher ohne weitere Rücksprache (auch ohne ein Schreiben mit einer Ablehnung meines Wunsches) nach, eine Bestätigung ist nicht von Nöten, da ich durch meinen Onlinezugang ständige Einsicht über die bei der SCHUFA eingetragenen Produkte habe.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

[...]


Die zu löschenden Anfragen / Datensätze:

[...]

Ich denke es ist nicht notwendig eine Auflistung der zu löschenden Anfragen zu machen, damit es allerdings klar verständlich für den Empfänger meiner Mail war, habe ich dies trotzdem gemacht. Etwa 24 Stunden später waren restlos alles Anfragen entfernt, weitere 24 Stunden später hatte ich einen Brief der SCHUFA mit der Bestätigung dessen im Briefkasten.

Tipp von mir, wenn sie immer weiter ablehnen: Einfach weiter übelst aufn Sack gehen. Auf eine Ablehnung sofort antworten, bis auf die Begrüßung in der man sich auf die Antwort von denen bezieht einfach den selben Text wieder reinkopieren. Solange bis sie dem nachkommen. Sollte es einem zu lange dauern, mit nem Anwalt drohen. Irgendwann werden sie einknicken aus nem ganz einfachen Grund: Sie wissen, dass sie die Daten zu löschen haben, wenn wir es fordern (unter Berufung auf die Begründung, die ich im 3. Abschnitt meiner Mail nenne).
 

M22198

Aktives Mitglied
01.07.2020
105
11
Ich habe es jetzt mal probiert :) werde in ein paar Tagen berichten können.
Jemand schon mal versucht es über einen Anruf zu regeln? Da kann man hartnäckiger sein 🤔
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Ich habe mal die Vorlage etwas angepasst, dahingehend das auch die jeweiligen Artikel der DS-GVO genannt werden.


Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der mir vorliegenden Datenkopie kann ich einsehen das zu meiner Person sogenannte "Anfragen" vorhandenen sind.

Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO müssen Personenbezogene Daten in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Wie ich Ihren FAQ für Privatpersonen entnehmen kann, ist der Zweck zum speichern der der sogenannten "Anfrage", das ich sehen kann welches Vertragspartnerunternehmen der SCHUFA Informationen zu meiner Person angefragt hat.

Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO müssen Personenbezogene Daten dem Zweck angemessen sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein ("Datenminimierung"). Mit der mir vorliegenden Datenkopie ist der von der SCHUFA in den FAQ angegebene Zweck erfüllt. Wie bereits mitgeteilt kann ich aus der vorliegenden Datenkopie dauerhaft nachvollziehen welches Vertragspartnerunternehmen der SCHUFA Informationen zu meiner Person angefragt hat und eine weitere Speicherung der sogenannten "Anfragen" ist somit nicht mehr erforderlich.

Gemäß Art. 17 Abs. 1 lit a DS-GVO habe ich das Recht das personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden ("Recht auf Vergessenwerden"), wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Wie bereits vorab mehrfach erläutert, ist dieser Zweck bei den sogenannten "Anfragen" erfüllt.

Sie wollen daher meine Recht auf Vergessenwerden unverzüglich nachkommen und die nachfolgenden sogenannten "Anfragen" löschen, da der Zweck zu dem diese erhoben wurden nicht mehr vorhanden ist:

- Anfrage von .... vom ...


Eine weitere Rücksprache oder Bestätigung über die Datenlöschung benötigte ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.382
1.539
Ich denke mit einem Zweizeiler wird man mehr und schneller Erfolg haben. Welche Rechte ich als Betroffener habe weiß die Schufa ja genau und lesen die Sachbearbeiter sicherlich jeden Tag ohnehin.

Dass man bei @dorfjunge nicht das gemacht hat was drin stand könnte gut am langen Text gelegen haben.

JFI hat hier eine Vorlage die die Forderung ganz konkret und kompakt formuliert:
 
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Der Selbstständige

Reguläres Mitglied
10.03.2021
51
42
Ich denke mit einem Zweizeiler wird man mehr und schneller Erfolg haben. Welche Rechte ich als Betroffener habe weiß die Schufa ja genau und lesen die Sachbearbeiter sicherlich jeden Tag ohnehin.

Dass man bei @dorfjunge nicht das gemacht hat was drin stand könnte gut am langen Text gelegen haben.

JFI hat hier eine Vorlage die die Forderung ganz konkret und kompakt formuliert:

Natürlich wissen die was du für Rechte hast, allerdings wissen sie nicht ob du es weißt. Ich hab bisher die Erfahrung gemacht, wenn ich mich, egal bei welche Institution oder auch Behörde (und glaub mir, ich hatte schon einiges mit Behörden am Hut, grade auch vertretend für meine Freundin), mich stets auf bestehende Gesetze oder Gerichtsurteile beziehe, gehen die Dinge am schnellsten, weil sie merken, dass ich mich auskenne und notfalls richtig Feuer unterm Hintern mache. Andere haben kurze Mails geschickt und keine positiven Ergebnisse erzielen können.

Ich denke schon, dass es, wenn du zeigst, dass du dich mit allem genau auskennst, deine Forderungen rechtlich belegen kannst und zeigst, dass es keinen Sinn macht bei dir rum zu eiern und Sachen hinauszuzögern oder abzulehnen, am schnellsten geht. Gut, die SCHUFA ist immer noch ein privates Unternehmen (größter Bullshit überhaupt), aber zumindest bei Behörden, die sich bekanntermaßen immer für alles sehr sehr viel Zeit nehmen, dir aber nur wenig Zeit geben, hat es immer Wunder bewirkt.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.382
1.539
mich stets auf bestehende Gesetze oder Gerichtsurteile beziehe, gehen die Dinge am schnellsten, weil sie merken, dass ich mich auskenne und notfalls richtig Feuer unterm Hintern mache. Andere haben kurze Mails geschickt und keine positiven Ergebnisse erzielen können.
Ich weiß nicht ob du den Link zu JFIs Wiki geklickt hast, doch enthält der Zweizeiler (der übrigens aus meiner Feder stammt) auch Bezug zum Art. 5 DSGVO.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Natürlich wissen die was du für Rechte hast, allerdings wissen sie nicht ob du es weißt. Ich hab bisher die Erfahrung gemacht, wenn ich mich, egal bei welche Institution oder auch Behörde (und glaub mir, ich hatte schon einiges mit Behörden am Hut, grade auch vertretend für meine Freundin), mich stets auf bestehende Gesetze oder Gerichtsurteile beziehe, gehen die Dinge am schnellsten, weil sie merken, dass ich mich auskenne und notfalls richtig Feuer unterm Hintern mache. Andere haben kurze Mails geschickt und keine positiven Ergebnisse erzielen können.

Ich denke schon, dass es, wenn du zeigst, dass du dich mit allem genau auskennst, deine Forderungen rechtlich belegen kannst und zeigst, dass es keinen Sinn macht bei dir rum zu eiern und Sachen hinauszuzögern oder abzulehnen, am schnellsten geht. Gut, die SCHUFA ist immer noch ein privates Unternehmen (größter Bullshit überhaupt), aber zumindest bei Behörden, die sich bekanntermaßen immer für alles sehr sehr viel Zeit nehmen, dir aber nur wenig Zeit geben, hat es immer Wunder bewirkt.

Das ist leider auch meine Lebenserfahrung in verschiedensten Bereichen. Ich arbeite nebenberuflich bei einem Wohlfahrtsverband und helfe bei verschiedensten Anträgen. Es ist wirklich beschämend wie einfach es sich heutzutage manche Mitarbeiter machen und ich habe den Eindruck, auch gar nicht mehr tiefergehend mit der eigenen Materie der Arbeit befassen möchten. Ich könnte hier wirklich etliche Beispiele nennen, bei den ich zunächst eine Ablehnung erhalten habe und erst nachdem ich der Gegenseite die gesetzliche Regelung sprichwörtlich unter die Nase schmiere, dann doch eine Zustimmung erhalte.

Wenn man mit dem Zweizeiler von der Webseite von JFI erflog hat, dann passt es doch auch, sicherlich besser als eine halbe Seite zu senden. Was mir vielleicht darin fehlt, es wird nur auf Art. 5 DS-GVO "Datenminimierung" verwiesen, mit welcher die SCHUFA selbst entscheiden muss welche Daten noch benötigt werden und welche gelöscht werden sollen.

In meiner Vorlage beziehe ich mich aber zusätzlich und explizit auf Art. 17 DS-GVO "Recht auf Vergessenwerden", aus dem sich eigentlich der Anspruch auf die Datenlöschung ergibt. Weil wenn die SCHUFA dann immer noch nicht die "Anfragen" löscht, dann sollen die mir doch erstmal erklären warum diese weiterhin noch benötigt werden. Nach den SCHUFA FAQ für Privatpersonen ist der Zweck zum speichern der "Anfrage", das ich sehen kann welches Vertragspartnerunternehmen der SCHUFA Informationen zu meiner Person angefragt hat und der ist erfüllt.
 
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firstrow

Erfahrenes Mitglied
27.05.2020
626
49
Man muss aus den Emails an die Schufa echt keinen großen Akt machen mit irgendwelchen Vorlagen und Gesetzesverweisen.

Da reicht eigentlich immer ein Zweizeiler. "Bitte löschen Sie x, eine Speicherung ist nicht mehr notwendig".

Wieso man das hier so künstlich aufblasen muss, verstehe ich nicht.
 
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Der Selbstständige

Reguläres Mitglied
10.03.2021
51
42
Man muss aus den Emails an die Schufa echt keinen großen Akt machen mit irgendwelchen Vorlagen und Gesetzesverweisen.

Da reicht eigentlich immer ein Zweizeiler. "Bitte löschen Sie x, eine Speicherung ist nicht mehr notwendig".

Wieso man das hier so künstlich aufblasen muss, verstehe ich nicht.

Jedem halt wie er es mag. Wenn Zweizeiler funktionieren, isses perfekt. Ich bin nun mal eben eine Person, die gerne sehr ausführlich ist. Egal ob es um die SCHUFA, die Stadtverwaltung, meine Kunden und Lieferanten oder sonst wen geht.

Es ist allerdings auch schwierig zu sagen, es wäre künstlich aufgeblasen, wenn jemand auf bestehende Gesetze verweist um seine Forderung zu unterstreichen, weil sonst die Anfrage abgelehnt wird. Ich mein, es ist schön für jede Person, die es sich einfach halten kann, das heißt aber nicht, dass es immer so einfach ist, wie man einigen Leuten in diesem auch Thread entnehmen konnte.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Man muss aus den Emails an die Schufa echt keinen großen Akt machen mit irgendwelchen Vorlagen und Gesetzesverweisen.

Da reicht eigentlich immer ein Zweizeiler. "Bitte löschen Sie x, eine Speicherung ist nicht mehr notwendig".

Wieso man das hier so künstlich aufblasen muss, verstehe ich nicht.

Ich hatte die Vorlage nur etwas angepasst, weil davor geschrieben wurde das die SCHUFA nicht mehr mit der bestehenden Vorlage löscht.

Aber wie gesagt, wenn der Zweizeiler passt und die SCHUFA damit auch löscht, dann ist es sicherlich besser als ein halbe Seite zu schicken.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.680
10.180
www.red-travels.com
Das mag auch richtig sein und auch ich bin gerne ausführlich. Aber festhalten lässt sich: bei der Schufa reicht der Satz "Bitte löschen Sie untenstehende Anfragen aufgrund des Datensparsamkeitsprinzip des Art. 5 DSGVO aus meiner Schufa-Akte" o.ä.

kommt wohl auch auf den Mitarbeiter an, wo die Anfrage landet, ebenso mit der zeitlichen Abfolge der Eintragung und Löschung innerhalb der 11 Tage Frist
 
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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
6.491
5.481
Mit einer relativ kurzen Zusammenfassung der immer wieder relevanten Dinge für die E-Mail, habe ich bisher ausnahmslos kurzfristig Erfolg gehabt. Die Bestätigung kam jedes Mal innerhalb von 10 Tagen, sofern löschbare Dinge dabei waren, wurden diese auch gelöscht. Ich sende die Anfragen zur Löschung 3-4x jährlich ohne Zugang und zu Wissen ob aktuell neue Dinge dabei sind.
 
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alm0st

Reguläres Mitglied
22.03.2021
80
55
Ich habe seit langem mal wieder einen SCHUFA Auszug angefragt und war verwundert wie schlecht mein score doch ist! Vor allem habe ich viele Einträge von AMEX drinstehen, die regelmäßig den Score bei der SCHUFA abfragen. Ist das normal? Nach jeder Anfrage ging der Score runter. Bislang 0 Probleme, astreine Kontoführung - alles über Lastschrifteinzug, keine Rückbuchungen. Daher bin ich nun etwas überrascht. Auch sonst, keine Kredite, Handyverträge o.ä. da ich seit Jahren im EU-Ausland lebe.

Viele alte Adressen drin, alte Kontodaten die teilweise seit über 6 Jahren nicht mehr bestehen aber negativ im SCHUFA angemerkt werden. Werde von nun an regelmäßig ein Auge draufhalten.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
6.491
5.481
Dann kann eine Bereinigung wunder wirken. Ich würde mal alles alte löschen lassen.
Zudem ist aber auch vermutlich das ein Problem:

Daher bin ich nun etwas überrascht. Auch sonst, keine Kredite, Handyverträge o.ä. da ich seit Jahren im EU-Ausland lebe.
So kann man dich schlechter einschätzen. Wenn du wirklich nur noch eine Amex hier in DE hast und sonst nichts.
 
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Axcelerator

Aktives Mitglied
06.10.2019
248
94
Viele alte Adressen drin, alte Kontodaten die teilweise seit über 6 Jahren nicht mehr bestehen aber negativ im SCHUFA angemerkt werden. Werde von nun an regelmäßig ein Auge draufhalten.
Diesbezüglich würde ich mal nachfragen, wieso diese Einträge überhaupt noch existieren...
Die maximale Speicherdauer nach Erledigung sind doch drei Jahre.
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.719
1.322
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Adressen behält die Schufa offenbar beliebig lange. Einer Aufforderung nach Löschung alter Adressen (>5 Jahre) wird nachgekommen, als "Entschuldigung" steht dann da in etwa "das hätte ja ein Zweitwohnsitz sein können".