Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
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Mein Problem ist auch mehr Provinzhorst als Saarheiko.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Weshalb ?
Damit man nicht in seine FeWo kommt. Die Nachbarn von mir haben dafür ein Wisch bekommen mit der Androhung von Strafen, sollten sie Oberstdorf gehen.

Man hat sich anscheinend eine "Argumentation" zusammengestrickt, dass das Aufsuchen der Zweitwohnung ein Verlassen der Erstwohnung ohne triftigen Grund darstellt:

Sind Fahrten zum Zweitwohnsitz erlaubt?

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, dazu gehört z. B. die Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder der Lebensmitteleinkauf oder Arztbesuche. Bloße Fahrten zum Zweiwohnsitz oder Dauercampingplatz ohne triftigen Grund sollten nicht stattfinden.
https://www.allgaeu.de/informationen-zum-coronavirus-im-allgaeu

Für Zweitwohnungeigentümer aus einem anderen Bundesland ist das natürlich Quatsch.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.005
16.277
Damit man nicht in seine FeWo kommt. Die Nachbarn von mir haben dafür ein Wisch bekommen mit der Androhung von Strafen, sollten sie Oberstdorf gehen.

M-hm. Zum einen ist es etwas ineffizient, Autofahrer anzuhalten, um ihnen unmittelbar geltende Rechtsnormen bekanntzugeben. ("Und denken sie bitte daran, bringen Sie niemanden um, das waere Mord oder Totschlag, gelle?"). Und zum anderen ist der Bezug von Ferienwohnungen nicht verboten - lediglich, sie zur Verfuegung zu stellen. Wer in Oberstdorf im Auto pennt, darf das tun :D

Naja, Bayern halt :rolleyes:

Wenn die USA für Europäer wieder aufmachen wird Dich auch Heiko nicht daran hindern (können) dorthin zu reisen.

Diesen Optimismus teile ich nicht. Ich koennte mir sehr gut eine Ausreisesperre vorstellen.


Edit nach Meilenfreunds Verweis auf Zweitwohnung: Stimmt, die waere auch noch eine Moeglichkeit. Es sei denn, die Bayern kaemen auf die Idee, man koennte sich selbst seine eigene Zweitwohnung zur Verfuegung stellen iSv § 4 Abs. 3 S. 1 3. BayIfSMV.
 
Zuletzt bearbeitet:

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Diesen Optimismus teile ich nicht. Ich koennte mir sehr gut eine Ausreisesperre vorstellen.
Diesen Pessimismus teile ich nicht. Zur Not fliege ich ab AMS (wenn ich denn wirklich will/muss).
Dass der Heiko uns mittelfristig auf Bundesebene das Reisen innerhalb Europas verbieten will (und das vor Gericht standhält) glaube ich nämlich tatsächlich nicht.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.729
4.904
Ich halte die "Gefahr" des Virus an sich hier wie da für verschwindend gering bis nichtexistent, die Einschränkungen vor Ort - und die alberne Maskenpflicht unterwegs - sind es, die mir derzeit das Reisen verleiden. Gäbe es beides nicht, würde ich sofort verreisen - wenn man's hat, hat man's halt, jomei.

Entschuldigung: die Aussage 'verschwindend gering bis nichtexistent' ist doch Quark.

Es gibt zahlreiche Orte in dieser Welt, die die gegenteilige Erfahrung gemacht haben (Norditalien, Frankreich, Spanien, New York).

Sicher kann und muss man diskutieren, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Aber keine Maßnahme ist sicher die falsche Strategie.

Schwer getroffen sind freie Gesellschaften, bei denen das Individuum über der Gesellschaft steht. Länder und Gesellschaften, die das Kollektiv über den Einzelnen stellen, kommen in dieser aktuellen Situation im Bezug auf COVID-19 besser zurecht. Das ist eine ganz schlechte Voraussetzung, dem einzelnen zu überlassen, wie sie/ er damit umgeht.
Und Reisen ist ebenfalls ein Katalysator für die Verbreitung, das hat sich gezeigt. Und international ist die Nachverfolgung wesentlich komplexer, im Vergleich zu inländisch. Von daher hat aktuell kaum ein Land Interesse daran, Leute ins Land zu lassen.

Auch wenn ich selbst gerne reise - das sind alles ganz schlechte Voraussetzungen für unbeschwertes Reisen...
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
... womit wir aber wieder bei der Notwendigkeit einer europäischen Koordinierung wären. Die ich derzeit leider noch nicht wirklich erkennen kann.
Ja, aber es ist schon mal ein Land, das den Schritt tut in Richtung "Der Rest von Europa wird uns nicht verseuchen", wobei das Gegenteil "Jeder aus dem Ausland könnte das Virus reinbringen, was schon da ist" ja die Ursprungsfehlannahme bei diesem Grenzschließungsquatsch war.
Gestern hat sich ja Juncker anscheinend auf dem Parteitag der Grünen auch nochmal in die Richtung geäußert. Vielleicht muss man hier nach dem Prinzip steter Tropfen höhlt den Stein abwarten und hoffen, dass die Dominosteine wenn das noch 1-2 machen nochmal kippen, dieses Mal in die andere Richtung.
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Was Maas macht oder sagt, ist mir eigentlich egal. Wenn z.B. wieder Flüge nach BKK gehen, würde ich das auch nutzen. Bis 31.5. ist Thailand ja erstmal noch dicht, danach wird denke ich bald wieder offen sein da sonst die wirtschaftlichen Folgen für Thailand dramatischer wären als solche die durch ein Virus erzeugt wurden...

Wo bekommt man für einen solchen Trip eine Auslandskrankenversicherung , die auch bei Pandemie und Reisewarnung zahlt und ggf. Rückflug zahlt (Unfall, Krankheit etc.) ?
 
A

Anonym-36803

Guest
Weshalb? Einreiseverbote haben "nur" Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein; hinzu kommt das ebenfalls de facto ein Einreiseverbot bildende Betretungsverbot Brandenburgs.
Ich kann nur berichten, was mir erzählt wurde:
- Ein Kollege aus dem Raum Fulda ist an einem Wochenende mit dem Motorrad unterwegs gewesen und kam dabei auch nach Bayern. Er wurde dort von der bayerischen Polizei kontrolliert und musste wieder umkehren.
- Eine Bekannte wollte ihr neues Auto auf der Autobahn ausfahren, kam dabei nach Bayern und musste umkehren.
- Tochter einer Bekannten wollte von BaWü an den Studienort nach Bayern fahren und musste zurück.

Ob das letztendlich alles von der bayerischen Verordnung gedeckt ist, wie es genau ablief, ob ein Bußgeld erhoben wurde oder ob die Beamten vielleicht nur das "triftiger Grund" zu hart ausgelegt haben weiß ich natürlich nicht. Die Kontrollen scheint es aber zu geben.

Entschuldigung: die Aussage 'verschwindend gering bis nichtexistent' ist doch Quark.
Ich halte die Gefahr nun eben für "verschwindend gering bis nichtexistent" - soll ich etwa lügen? Angst machen mir die Einschränkungen vor Ort als Folge der Epidemie, nicht aber das Virus an sich.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.712
2.937
DRS, ALC
Man hat sich anscheinend eine "Argumentation" zusammengestrickt, dass das Aufsuchen der Zweitwohnung ein Verlassen der Erstwohnung ohne triftigen Grund darstellt:


https://www.allgaeu.de/informationen-zum-coronavirus-im-allgaeu

Für Zweitwohnungeigentümer aus einem anderen Bundesland ist das natürlich Quatsch.
Da gab es doch was zum"triftigen Grund"in Bayern:

Von Focus online.

Kurz nachdem das saarländische Verfassungsgericht eine sofortige Lockerung der Ausgangsbeschränkungen durchgesetzt hat, sorgt ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach für Aufregung. Dieser lehnte zwar einen Eilantrag eines Regensburgers ab, doch in den Nebensätzen der Begründung steckt Zündstoff.

Eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Montag zur Ablehnung einer Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen verhallte bisher weitgehend ungehört, weil das Urteil auf den ersten Blick nichts Spektakuläres bietet. Ein Mann hatte geklagt, die Gründe für die strengen Ausgangsbeschränkungen in Bayern seien vom Gesetz nicht hinreichend gedeckt und nicht mehr verhältnismäßig.

Zwar lehnte das Gericht den Eilantrag ab, die Begründung hat es aber in sich. Da es so viele „triftige Gründe“ gebe, die Wohnung zu verlassen, entstehe dem Kläger praktisch kein Schaden. Schaut man genauer hin, bedeutet die Aussage des Verwaltungsgerichts: Wenn fast alles ein „triftiger Grund“ sein kann, ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Somit gibt es in Bayern praktisch keine Ausgangsbeschränkung mehr.

Der Knackpunkt: Was genau ist ein „triftiger Grund“? Ein Blick in die „Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ bringt Aufklärung:

Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten

Die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, sowie Blutspenden

Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in den nach § 2 zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften; nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben

Der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich

Die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

Die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis

Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung

Handlungen zur Versorgung von Tieren

Die Liste der „triftigen Gründe“ lässt sich fortsetzen

Abschließend sei die Liste nicht, so der Richter, zitiert „Regensburg digital“ aus dem*Urteil. Ein Satz daraus, der es in sich hat:*„Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“

Das heißt, dass die Auflistung der „triftigen Gründe“ nicht vollständig ist und sich im Sinne von „niedrigschwelligen Einlässen“ wie zum Beispiel dem Einkaufsbummel erweitern lässt, solange etwas nicht ausdrücklich untersagt ist. Die ursprüngliche Verordnung vom 31. März wurde am 16. April schon mit weiteren Beispielen aufgeweicht.



Aus dem Urteil: „Wenn sich der Normgeber dafür entscheidet, dass bereits jedes subjektive Einkaufsbedürfnis das Verlassen*der Wohnung*rechtfertigt, kommt dieser Einschätzung im Lichte der eingeschränkten Freiheitsgrundrechte maßgebende Bedeutung zu, auch wenn das Regelungsmodell eines präventiven Ausgangsverbots mit Erlaubnisvorbehalt angelegte Regelungs/Ausnahmeverhältnis damit (wohl) nicht mehr gewahrt wird.“

Im Klartext: „Einkaufen“ gilt bereits als „triftiger“ Grund – in Zeiten, in denen Baumärkte und Geschäfte wieder geöffnet haben, geht die Möglichkeit, shoppen zu gehen, über die Grundbedürfnisse hinaus und somit kann nahezu alles als Anlass dienen. In der ersten Version waren noch „unaufschiebbare gesundheitliche, private oder berufliche Belange von erheblichem Gewicht“ als „triftige Gründe“ eingestuft, davon kann nun keine Rede mehr sein.



Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist fast alles erlaubt

Übersetzt bedeutet das: Das Gericht sagt, die Ausgangsbeschränkungen in Bayern sind mehr oder weniger unnütz, weil durch die aufgeführten „triftigen Gründe“ praktisch so viel erlaubt ist, dass damit aus verfassungsrechtlicher Sicht fast alles erlaubt ist. So hatte schon der Verwaltungsgericht Saarbrücken argumentiert: Wenn jemand zum Sport die Wohnung verlassen darf, dann muss man auch erlauben, dass sich die Menschen im Freien mit Sicherheitsabstand auf eine Bank setzen dürfen.

So bezweifelt auch das bayerische Gericht den Sinn der strengen Regeln, auch wenn es die Klage abgewiesen hat – schließlich habe der Kläger keinen faktischen Schaden. Er finde immer einen „triftigen Grund“, seine Wohnung zu verlassen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.005
16.277
Die Kontrollen scheint es aber zu geben.

Das wollte ich auch nicht bestritten haben.

Ob das letztendlich alles von der bayerischen Verordnung gedeckt ist

Natuerlich nicht. Bitte sofort Fortsetzungsfeststellungsklage erheben. Laecherlich, sowas.

ob die Beamten vielleicht nur das "triftiger Grund" zu hart ausgelegt haben weiß ich natürlich nicht.

Den triftigen Grund braucht man nur, um die bayerische Wohnung zu verlassen. Die bayerische Verordnung kann natuerlich nicht vorschreiben, wann man seine Wohnung ausserhalb Bayerns verlassen darf. Das waere ja noch schoener.
 

northernstar84

Erfahrenes Mitglied
12.12.2010
1.383
3
ZRH
Ich kann nur berichten, was mir erzählt wurde:
- Ein Kollege aus dem Raum Fulda ist an einem Wochenende mit dem Motorrad unterwegs gewesen und kam dabei auch nach Bayern. Er wurde dort von der bayerischen Polizei kontrolliert und musste wieder umkehren.
- Eine Bekannte wollte ihr neues Auto auf der Autobahn ausfahren, kam dabei nach Bayern und musste umkehren.
- Tochter einer Bekannten wollte von BaWü an den Studienort nach Bayern fahren und musste zurück.

Ob das letztendlich alles von der bayerischen Verordnung gedeckt ist, wie es genau ablief, ob ein Bußgeld erhoben wurde oder ob die Beamten vielleicht nur das "triftiger Grund" zu hart ausgelegt haben weiß ich natürlich nicht. Die Kontrollen scheint es aber zu geben.

Ich halte die Gefahr nun eben für "verschwindend gering bis nichtexistent" - soll ich etwa lügen? Angst machen mir die Einschränkungen vor Ort als Folge der Epidemie, nicht aber das Virus an sich.

Kann ich zustimmen. Das einzige Problem sind die geschlossenen Grenzen das Virus macht mir gar keine Angst.
Aber auf eine Maulkorbpflicht am Zielort habe ich auch keine Lust
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.729
4.904
Ich halte die Gefahr nun eben für "verschwindend gering bis nichtexistent" - soll ich etwa lügen? Angst machen mir die Einschränkungen vor Ort als Folge der Epidemie, nicht aber das Virus an sich.

Wenn du deine Aussage auf dich selbst und deine persönliche Gesundheit beziehst - ok.

Aber in der Gesamtsicht ist ‚nichtexistent‘ objektiv falsch.
Denn die Zustände in New York, Norditalien, Spanien, Frankreich und anderen sind real.


Ich bin in New York und gehe meinen Besorgungen weiterhin nach. Fühle mich auch hier sicher. Aber eben mit Abstand halten usw. Persönlich habe ich eine geringe Sorge, krank zu werden.
Ändert aber nicht meine Meinung, dass ohne Maßnahmen insbesondere dichtbesiedelte Gegenden/ Städte unter dem Virus zusammenbrechen würden.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.211
488
MUC
Ich kann nur berichten, was mir erzählt wurde:

Tja, Hörensagen. Ich pendle derzeit notgedrungen zwischen München und der Pflege meiner Eltern in Baden-Württemberg. 290 Kilometer einfach. Stadt, Autobahn und Landstraße. Keine Kontrollen. Nirgends. (Womit ich nicht sagen will, dass es so etwas punktuell nicht gibt. Die Regel ist es aber nicht.)
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.204
14.134
Trans Balkan Express
Natuerlich nicht. Bitte sofort Fortsetzungsfeststellungsklage erheben. Laecherlich, sowas.

Sorry für das OT: Glaub mir. Fortsetzungsfeststellungsklagen machen keinen Spass. Ich habe dies im Zusammenhang mit Demonstrationen vor einigen Jahren recht umfangreich betrieben. Ich warte in Bayern bei Verpflichtungsklage (kein Polizeirecht) manchmal um die zwei Jahre auf einen Termin. Wenn der Betreffende keinen Zeugen hat (z.B. bei der Autofahrt alleine auf der Autobahn), wird es sehr schwer. Die betreffenen Polizeibeamten haben erfahrungsgemäß ein schlechtes Gedächtnis. Vorausgesetzt es kann überhaupt aufgeklärt werden, wer die Anordnung getroffen hat.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.835
1.173
Es geht doch nicht um Urlaub "Stand heute", sondern um Vorhersehbarkeit für die zweite Hälfte des Jahres und auch danach.

Die Reisewarnung hat längst nicht nur mit dem Thema Verhinderung der Virusverbreitung zu tun, sondern ist doch auch Mittel zum Zweck, um per aufgezwungenem Urlaub in Deutschland Geldzuflüsse in die hiesige Tourismusindustrie zu erzwingen. Ich kann mir daher durchaus vorstellen, dass sie mindestens noch so lange verlängert wird, bis in allen Bundesländern die Sommerferien vorbei sind. Bei Bedarf wird dann noch etwas Angst nachgelegt, Maas fährt sich ja schon warm.

Stand heute gibt es kaum Länder, wohin man reisen könnte, weder für Urlaub noch für was Wichtiges. Kein Mensch weis doch, welche Reisebuchung von heute im Juli nicht wieder storniert werden müsste, weil gesetzliche Einschränkungen hier und/oder im Zielland das Reisen einfach unmöglich macht.

Aber du hast bestimmt genügend kostenfrei stornierbare Angebote an der Hand um hier deinen festen Willen kundzutun, das dieses für dich nicht gilt.

Und bitte gib bei Ausreise auch eine unterschriebene Verzichtserklärung auf Heimholung und konsularischen Beistand im Fall der 2. Welle bei der BuPol ab.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Stand heute gibt es kaum Länder, wohin man reisen könnte, weder für Urlaub noch für was Wichtiges. Kein Mensch weis doch, welche Reisebuchung von heute im Juli nicht wieder storniert werden müsste, weil gesetzliche Einschränkungen hier und/oder im Zielland das Reisen einfach unmöglich macht.

Aber du hast bestimmt genügend kostenfrei stornierbare Angebote an der Hand um hier deinen festen Willen kundzutun, das dieses für dich nicht gilt.

Und bitte gib bei Ausreise auch eine unterschriebene Verzichtserklärung auf Heimholung und konsularischen Beistand im Fall der 2. Welle bei der BuPol ab.

Sagen wir so: Ich habe an die 15 Tickets (habe jetzt nicht gezählt) gestrichener Flüge von März – Mai. Und die schiebe ich, wo ohne großartige Tarifdifferenz möglich, auf Juni / Juli / August…. Und wenn ich da immer noch nicht fliegen kann, geht das Spiel halt von vorne los. Geld siehst Du dafür im Moment eh nicht, und bis Ende August einzulösende Gutscheine sind genauso sinnlos.

Insofern: Sobald Flüge gehen und ich fliegen darf, würde ich fliegen. Nur wie schon geschrieben: Es geht bei mir nicht wirklich um Urlaubsreisen, sondern darum, mal wieder an meinen Zweitwohnsitz zu dürfen und meine Angehörigen zu sehen.

Und was die Versicherungsfrage betrifft: Innerhalb der EU gilt doch die EU-weite Basis-Krankenversicherung, wäre mir zumindest neu, dass die Pandemien ausschließt. Und außerhalb EU würde ich derzeit auch nicht planen.
 

adiru

Erfahrenes Mitglied
05.10.2009
1.133
317
JFK
Für die Hochsaison im Juli, August, September sind massenhaft Flüge innerhalb der EU verkauft, und diese auch noch häufig ausgebucht. Am Vorgehen der Lufthansa (Maskenpflicht ja, blockierte Nebensitze nicht mehr...das wäre auch unrealistisch bei der Buchungssituation) kann man erkennen dass man sich sehr wohl auf diese Hochsaison vorbereitet.

Ich denke dass die allgemeine Reisewarnung für Reisen innerhalb der EU nach den BY/BW Pfingstferien aufgehoben werden wird. Damit schiebt man dann den schwarzen Peter auf die einzelnen Staaten die sich dann weiter abschotten wollen (Tschechien, Polen, Ungarn v.a.), sowie auf die Reisenden, Airlines, Hotels etc.. die mit dem Problem alleine gelassen werden.
Ich drücke die Daumen dass man bis dahin eine EU Regelung ausgearbeitet hat und nicht auf halbgare Bilaterale Vereinbarungen setzt a la D-AT.

Das alles unter der Prämisse dass die Zahlen sich weiter so entwickeln wie in den letzten 4 Wochen (dann freue ich mich auch auf meinen Urlaub in Portugal Ende August und bin zuversichtlich dass ich anreisen kann).
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.204
14.134
Trans Balkan Express
Damit schiebt man dann den schwarzen Peter auf die einzelnen Staaten die sich dann weiter abschotten wollen (Tschechien, Polen, Ungarn v.a.), sowie auf die Reisenden, Airlines, Hotels etc.. die mit dem Problem alleine gelassen werden.

Nur Tschchien möchte im Juli wieder aufmachen. Dort sind ja Maßnahmen bereits aus formellen Gründen von Gerichten gekippt worden. Tschechien lebt vom Tourismus. Auch aus Polen sind wohl Signale zu vernehmen, dass im Sommer wieder aufgemacht werden soll.

Bleiben die dann eventuell noch bestehenden landesrechtlichen Quarantäneverordnungen der Anrainer-Bundesländer wie Sachsen. Wenn Zahlen in Tschechien weiter so gering bleiben, wäre es sicher irgendwann eine Test wert, ob die Quarantäneanordnungen, falls sie verlängert werden, bei der Einreise im Hinblick auf Einreisen aus Ländern mit niedrigen Infektionszahlen noch verhältnismäßig sind.
 
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