Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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AF14

Erfahrenes Mitglied
04.06.2016
474
108
CDG
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Das ist aber kein Schweizer Phänomen, sondern in zahlreichen anderen Ländern mit 72h-Gültigkeit des PCR-Tests das Gleiche. D.h. bei Kurztripps konntest Du den Test vor der Abreise machen (im Zielland wäre es bei Tagesreisen ja kaum möglich bzw. Test unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen, um das Ergebnis für die Rückreise zu haben, genauso sinnlos).

Außer, es heißt explizit, Test im Abflugs- oder Transit-Land (Griechenland und Belgien hatten lange so eine Bestimmung, ich meine, mittlerweile mit dem EU-Zertifikat aber auch nicht mehr).
Das stimmt natürlich. Ich habe einfach gehofft, dass nach beinahe zwei Jahren beim Erlass neuer Regeln solche Situationen berücksichtigt würden :)
 
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floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Man wollte mich heute morgen in MUC tatsächlich nicht nach GVA boarden lassen bzw hat den Check in verweigert ohne PCR Test Ergebnis, meinen Antigen Test bzw offizielles Ergebnis dessen wollte man als Kompromiss auch nicht. TIMATIC kennt keine Grenzregion Ausnahmen sagte man.

o_O Wird echt immer besser.
 
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serpico

Erfahrenes Mitglied
18.10.2014
331
44
Prättigau
man hat so wie ich das sehe, im TIMATIC den Text von der BAG-Seite 1zu1 kopiert.

Dort steht:

Test requirement​

At various times you will be asked to show a negative test result. These provisions also apply to people who have been vaccinated or recovered from COVID, and regardless of what country they enter from.
  • On boarding: On boarding, everyone aged 16 and over intending to enter Switzerland by air or bus must be able to show the negative result of a PCR test (performed no more than 72 hours prior to boarding). If you cannot show such a test you will not be allowed to board the aircraft or vehicle. Note: For people entering Switzerland from a country with a variant of concern, the test requirement on boarding already applies to those aged 6 and over.
Exception to the test requirement on boarding

The following are exempt from the test requirement on boarding:
  • People under age 16, unless they are entering Switzerland from a country with a variant of concern;
  • People in transit who use a Swiss airport without leaving it before travelling on, unless they are entering Switzerland from a country with a variant of concern;
  • People who prove by way of a medical certificate/doctor’s note that they must be transported urgently to Switzerland on medical grounds;
  • People who prove by way of a medical certificate/doctor’s note that on medical grounds they cannot have a Sars-CoV-2 test.
Die Grenzregionen sind da nicht ausgenommen. Quelle: BAG

Alles total logisch und schlüssig was die Berner Chaostruppe da wieder veranstaltet.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.886
1.367
MUC, BSL
Ich habe das BAG gestern um Klarstellungen gebeten, gehe aber nicht davon aus, dass die zeitnah reagieren (oder wie auch schon gar nicht).

Flieg ich halt nach Mulhouse statt nach Basel 😬
 

adiru

Erfahrenes Mitglied
05.10.2009
1.133
317
JFK
Ich habe das BAG gestern um Klarstellungen gebeten, gehe aber nicht davon aus, dass die zeitnah reagieren (oder wie auch schon gar nicht).

Flieg ich halt nach Mulhouse statt nach Basel 😬
Da würde ich mich vorher nochmal informieren ob man wirklich nach Frankreich einreisen kann am EAP, das war letztes Jahr glaube ich lange Zeit gar nicht möglich.

Zum Thema BAG und Ausnahme für Grenzregionen bzw warum diese im TIMATIC nicht drin sind: Offenbar hat das BAG diese Grenzregion Regel nie für Flüge im Sinn gehabt, sondern ausschliesslich für Einreisen auf dem Landweg: https://www.bag.admin.ch/bag/de/hom...ende/quarantaene-einreisende.html#-2105019691

Siehe hier, Absatz "Ausnahmen bei der Testpflicht beim Boarding":

"
Von der Testpflicht beim Boarding ausgenommen sind Personen, die:
  • jünger sind als 16 Jahre, sofern sie nicht aus einem Land mit besorgniserregender Virusvariante einreisen;
  • auf der Durchreise einen schweizerischen Flughafen nutzen, ohne diesen vor der Weiterreise zu verlassen, sofern sie nicht aus einem Land mit besorgniserregender Virusvariante einreisen;
  • mit einem ärztlichen Attest den Nachweis erbringen, dass sie aus medizinischen Gründen dringend in die Schweiz transportiert werden müssen;
  • mit einem ärztlichen Attest den Nachweis erbringen, dass die aus medizinischen Gründen keinen Sars-CoV-2-Test machen können."
D.h. eine Ausnahme im Flugverkehr gibt es nur für Transit.

Und im Absatz "Ausnahmen von der allgemeinen Testpflicht" steht dann:

"
Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die:
(...)
  • aus Gebieten an der Grenze zur Schweiz einreisen, mit denen ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet. Folgende Staaten, Gebiete und Regionen gelten in diesem Sinne als «Grenzgebiete»:
    - Gebiete in Deutschland: Land Baden-Württemberg, Land Bayern
    - Gebiete in Frankreich: Region Grand-Est, Region Bourgogne / Franche Comté, Region Auvergne / Rhône-Alpes
    - Gebiete in Italien: Region Piemont, Region Aostatal, Region Lombardei, Region Trentino / Südtirol
    - Gebiete in Österreich: Land Tirol, Land Vorarlberg
    - Gebiete in Liechtenstein: gesamtes Fürstentum"
Diese Regeln sind scheinbar also nicht für den Flugverkehr anzuwenden.

Da blicke noch durch wer mag.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.886
1.367
MUC, BSL
Die Einreise nach Frankreich ist aktuell in Basel durchaus möglich. Das dann der Airline zu verklickern ist eine andere Sache.

Zu deinen restlichen Ausführungen: stimmt, wobei ich da nicht davon ausgehe, dass das so gewollt war sonst hätte man das mit einem entsprechenden Passus versehen.

Edit: meine Frau konnte jedenfalls gestern problemlos in Basel in die Schweiz einreisen, die Grenzwache hat zwar kontrolliert, ließ sie jedoch ohne weiteres nach Verweis auf die Ausnahmeregelung mit der Bemerkung "Stimmt, da haben sie gut aufgepasst" passieren. Kann natürlich auch sein, dass die auch keine korrekten Anweisungen hatten aber anders als in Zürich ist die Grenzwache in Basel meistens ziemlich gut geschult.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Ich vermute eher, dass die Schweizer Ausnahme halt auf die klassischen "Grenzpendler" abzielt, also Leute, die in DE leben, aber in der Schweiz arbeiten (oder umgekehrt), mal schnell zum Shoppen rüberfahren o.ä.

Und in den zuständigen Ministerien niemand daran gedacht hat, dass das - geographisch gesehen - ja auch ein paar Flugverbindungen trifft und man vielleicht klarstellen sollte, was für die gilt. Ist ja auch nichts Neues, dass man bei so manchen Covid-Reiseverordnungen den Eindruck hat, dass ein Kriterium für entsprechenden Stellen ist, selber noch nie gereist zu sein.
 
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Travlr

Aktives Mitglied
20.01.2021
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140
Auch bei diesen Timatic-Daten-Debakel muss mich da einfach wiederholen: Das BAG und die dafür zuständige Behörde ist so ein Zirkus-Verein, kann man einfach nicht ernst nehmen, was die sich bieten lassen, und das als offizielles Bundesamt eines zivilisierten, entwickelten Landes! Die Leute dort sollten eigentlich - anders als in weniger ziviliserten Ländern, wo auch mehr Neopismus herrscht - eine entsprechend hohe Ausbildung haben, um logisch und normal denken zu können. Aber das scheint tatsächlich nicht der Fall zu sein, obwohl sie ein anständiges Saläre erhalten! Ich nerve mich, dass da Steuerrappen von mir in diesen Verein fliessen!
 

adiru

Erfahrenes Mitglied
05.10.2009
1.133
317
JFK
Für alle, die nicht in einem Vielfliegerforum aktiv sind, ist klar, dass mit der Grenzregion-Regel der Grenzverkehr am Boden gemeint ist. ;)
Ja, deswegen hat es das BAG ja auch in den Paragraph "Ausnahmen von der allgemeinen Testpflicht" gesetzt. Könnte man kaum missverstehen...(y)
 

BRo

Aktives Mitglied
20.04.2012
160
169
LSGL
Ja, deswegen hat es das BAG ja auch in den Paragraph "Ausnahmen von der allgemeinen Testpflicht" gesetzt. Könnte man kaum missverstehen...(y)
Wahrscheinlich ist dies der Grund warum zwischen den Ausnahmen von der Testprflicht beim Boarding und bei der Einreise unterschieden wird...


Würde dies dann auch für das "Boarding" eines Fernbusses gelten? Also keine Ausnahme für die Einreise aus Grenzregionen?
 

adiru

Erfahrenes Mitglied
05.10.2009
1.133
317
JFK
Wahrscheinlich ist dies der Grund warum zwischen den Ausnahmen von der Testprflicht beim Boarding und bei der Einreise unterschieden wird...


Würde dies dann auch für das "Boarding" eines Fernbusses gelten? Also keine Ausnahme für die Einreise aus Grenzregionen?

Scheinbar ist nur der Zug ausgenommen :oops:

"Beim Boarding: Alle Personen ab 16 Jahren, die mit dem Flugzeug oder dem Bus einreisen wollen, müssen beim Boarding einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72h) vorweisen können. Können Sie keinen solchen Test vorlegen, wird Ihnen der Zutritt zum Flug- bzw. Fahrzeug nicht gestattet."
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.670
Ungeimpfte dürfen wieder gratis in die Disco, der geimpfte Tourist wird zur Kasse gebeten....

SRF.ch

Die Entscheide vom Montag, 6. Dezember​

Auch Ständerat will Gratistests: Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat, dass der Bund die Kosten für die Coronatests wieder übernimmt, zumindest teilweise. Damit werden Schnelltests zum Erlangen eines Zertifikats wieder gratis. Seit einigen Wochen müssen solche Tests selber bezahlt werden. Der Ständerat will aber im Gegensatz zum Nationalrat, dass der Bundesrat nicht die Kosten aller Tests übernimmt, sondern Ausnahmen definieren kann – also etwa PCR-Tests (etwa für Reisen) oder Antikörpertests auschliessen kann. Damit will er die Kosten reduzieren. Das Gesetz geht unter anderem deshalb zurück in den Nationalrat.
 
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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Ich Blicke bei den Regeln der Schweiz nicht mehr durch:

Situation: Abflug MUC, 8 Stunden Transit in ZRH, Weiterflug international.

Regelungen die ich gefunden habe:
- Grundsätzlich PCR Testplicht für alle
- Ausnahme 1: Fluggäste, die am gleichen Tag international weiterreisen - gilt das dann nur, wenn ich den Flughafen nicht verlasse, oder kann ich die Zeit für einen Spaziergang in ZRH zu nutzen, statt in der Lounge zu versauern?
- Ausnahme: Reisende aus Grenzgebieten, inklusive Bayern. Da ich aus MUC anreise, müsste ich als solcher gelten? GIlt diese Ausnahme für den Flugverkehr? Gleiches wie oben: Nur für den Flughafen oder auch für richtige Einreise?

Vielen Dank für zielführende Hinweise.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.580
9.991
BRU
Ich Blicke bei den Regeln der Schweiz nicht mehr durch:

Situation: Abflug MUC, 8 Stunden Transit in ZRH, Weiterflug international.

Regelungen die ich gefunden habe:
- Grundsätzlich PCR Testplicht für alle
- Ausnahme 1: Fluggäste, die am gleichen Tag international weiterreisen - gilt das dann nur, wenn ich den Flughafen nicht verlasse, oder kann ich die Zeit für einen Spaziergang in ZRH zu nutzen, statt in der Lounge zu versauern?
- Ausnahme: Reisende aus Grenzgebieten, inklusive Bayern. Da ich aus MUC anreise, müsste ich als solcher gelten? GIlt diese Ausnahme für den Flugverkehr? Gleiches wie oben: Nur für den Flughafen oder auch für richtige Einreise?

Vielen Dank für zielführende Hinweise.
Also so, wie ich das verstehe, darfst Du ohne vorherigen PCR-Test den Flughafen nicht verlassen. Ob das jemand kontrolliert, ist eine andere Frage. Nur das Boarding dürften sie Dir eigentlich nicht verweigern, da internationaler Weiterflug am gleichen Tag gegeben.
 
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Japandi

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06.04.2014
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957
BRN
Kein Test weil Transit am gleichen Tag und gleicher Airport.

Falls du beim Verlassen des Flughafens kontrolliert würdest - in der Praxis extrem unwahrscheinlich - dann könntest du dich auf den Teil mit der Grenzregion berufen. Das zählt wohl nur nicht beim Test zum Boarding (Einzelner Flug MUC-ZRH bräuchte einen Test), aber für die effektive Einreise nach CH ja schon.
 
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derherrimmerhin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2015
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hamburg
Als Erfahrungswert aus dem direkten familiären Umfeld besteht nach Informationen der Bundespolizei das folgende Prozedere nach Ankunft der LH575 aus CPT in MUC.

- In MUC werden die PAX von der Bundespolizei in Empfang genommen und alle werden Express PCR getestet (2h)
- Bei negativem Ergebnis wird die Weiterreise erlaubt bzw. es geht für PAX mit natürlich verpasstem Anschlussflieger in das Transithotel (Hilton)
- Bei positivem Ergebnis geht es in die Hotelquarantaene (ebenso das Hilton) und es wird das Ergebnis der Sequenzierung abgewartet
--> Im Falle von Delta: Hotelquarantaene wird beendet und Quarantaene zuhause ist erlaubt
--> Im Falle von Omnikron: 14 Tage Hotelquarantaene

Lt. Bundespolizei gibt es, obwohl bis gestern seitens der LH eine PCR Testpflicht bestand, einige PAX bei denen das Testergebnis bei der Landung positiv ist aufgrund des zeitlichen Abstands der Tests und der Entwicklung der Virenlast bei einer frischen Infektion. Die Kosten für die Quarantaene werden getragen.

Randnotizen sind wohl das Detail, dass die Verpflegung im Warteraum für die Tests besser sei als das an Board bei LH. Und, dass bei einer Ankunft am FRA bzw. via Umstieg die beschriebene Vorgehensweise nicht erfolgt.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.684
2.329
Irgendwer in Norwegen seit 1.12. eingereist? Speziell in TOS?

Wie läuft das mit dem Einreisetest? Offenbar wird bei meiner Ankunft kein Testcenter geöffnet haben respektive Testcenter am Airport.

Wenn es an Ihrem Ankunftsort keine Teststation gibt oder diese geschlossen ist, müssen Sie innerhalb von 24 Stunden einen Antigen-Schnelltest in einer öffentlichen Teststation oder einen Selbsttest durchführen.

Was heißt wohl in dem Zusammenhang "Selbsttest"?
 

Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
237
193

In Dänemark wächst Omicron jeden Tag um 50%. In UK soll es bereits in wenigen Wochen dominieren. Das bedeutet, dass die afrikanischen Staaten in ein paar Wochen auch wieder von der Liste kommen. Wie ist das eigentlich rechtstaatlich erklärbar, dass man nicht aus Namibien trotz Booster-Impfung und Test quarantänefrei einreisen darf, in Kopenhagen aber am Wochenende eine Kneipentour machen darf und dann ungetestet wieder in die Fabrik zum Arbeiten darf?
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.065
3.321
FRA

In Dänemark wächst Omicron jeden Tag um 50%. In UK soll es bereits in wenigen Wochen dominieren. Das bedeutet, dass die afrikanischen Staaten in ein paar Wochen auch wieder von der Liste kommen. Wie ist das eigentlich rechtstaatlich erklärbar, dass man nicht aus Namibien trotz Booster-Impfung und Test quarantänefrei einreisen darf, in Kopenhagen aber am Wochenende eine Kneipentour machen darf und dann ungetestet wieder in die Fabrik zum Arbeiten darf?
Weil die normal immer Freitags neue Gebiete verkuenden. Koennte also noch die Woche passieren. Und auch gabs immer gefuehlt ne laengere Schonung von umliegenden Staaten. Wird noch spannend die Woche.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.580
9.991
BRU
Hat der Spahn nicht gerade erst erklärt, dass er wegen Omikron nicht mit erneuten Reisebeschränkungen innerhalb der EU rechne, schließlich habe man ja schnell genug reagiert (Reisebeschränkungen gegen Südafrika usw.)?

Wobei: solche Erklärungen seitens von Politikern, dass irgendwas nicht kommen wird, sind ja fast schon eine Garantie dafür, dass genau das ein paar Tage später kommt....

Ach ja, der dänische Gesundheitsminister wurde heute morgen in Brüssel positiv getestet (Selbsttest vor Teilnahme am EU-Ministertreffen, der dann durch PCR bestätigt wurde). Wenn der jetzt vielleicht Omikron hat, haben wir wohl in Belgien auch einen weiteren Fall (sind aber eh schon mehrere.....).
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.802
243
..was für ein Chaos wieder. Hab' nächste Woche einen outbound WAW-VIE-STR

Zwei Fragen:
ist gegenwärtig der Transit in VIE mit Impfnachweis (triple vaccinated) problemlos möglich?
hat die LH Lounge geöffnet?

Wäre schön wenn jemand Feedback hinterlassen würde.
Hab jetzt schon zig' Seiten gelesen und bin diesbezüglich immer noch nicht schlauer.