Elektromobilität (aus dem Tesla-Aktie-Thread)

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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.244
4.362
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In den 90ern. Damals war ich in einem Systemhaus tätig mit ca. 50 Angestellten, eine GmbH. Der Porsche des Geschäftsführers wurde nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Sei nicht verhältnismäßig. Dementsprechend hat sich die USt-Last erhöht und der dadurch erhöhte Gewinn musste voll versteuert werden.

Hat sich so oder so ähnlich auch in anderen Unternehmen abgespielt. Wir sprechen von KMU, nicht von Konzernen. Da ging vermutlich immer alles.
Also einigen wir uns darauf, dass Sportwagen als Betriebsausgaben und das Dienstwagenprivileg durchaus gerechtfertigt und möglich sein können, ent.egen deiner Behauptung? Danke,
Anderes aber ähnliches Thema: Als ich Ende der 90er meine eigene Firma gegründet hatte und mit ca. 10 AN gestartet bin hatte ich diesen nach 18 Monaten guter und intensiver Arbeit mal ein nettes Event gegönnt. Mit Partnern, Kinderbetreuung, Band und Übernachtung. Ist bei der Betriebsprüfung komplett durchgefallen weil der Prüfer die stundenlange Schnappatmung leider überlebt hatte als er diesen Sachverhalt vorfand. War zwar ordnungsgemäß als geldwerter Vorteil versteuert aber der Prüfer hat das als „Befriedung privater Bedürfnisse der Geschäftsführung deklariert“. Auch hier Erhöhung des Betriebsgewinns, Steuernachzahlung, etc.

Mag alles einer Neidkultur entsprungen sein. Aber es zeigt dass Kosten die nicht ursächlich dem Betriebszweck oder dem Geschäftszweck dienen sehr wohl im Verhältnis stehen müssen um als Kosten anerkannt zu werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Danke. Ich war zu faul es rauszusuchen und war mir nicht sicher ob das noch genauso gilt.

Aber der von dir referenzierte Absatz im EstG und die auch zu diesem Thema üblichen Antworten des User @ThoPBe (Doch, Nein, Falsch, bla bla) belegen deutlich die großen Lücken und die Unkenntnis dieses Posters und lässt auch sehr gut auf die anderen Beiträge schliessen.
(y) :cool: :ROFLMAO:
Nochmal genau den Text im EstG lesen und dann mit deiner (und der Behauptung von Simineon) vergleichen. Danke.

Wir halten weiter fest: BEV bekommen massive Subventionen (im tatsächlichen Sinne) und Verbrenner eben nicht. Dienstwagenprivileg und Co. sind keine Subventionen.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Dienstwagenprivileg und Co. sind keine Subventionen.
Das kannst du gerne noch so oft du willst posten, wahrer wird es dadurch nicht.
Das Dienstwagenprivileg ist eine, wenn auch nicht so offensichtliche, Subvention, sie bevorzugt eine bestimmte Nutzergruppe und belastet den Staatshaushalt.

Begründung:
  • Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, werden pauschal mit 1 % (bzw. 0,5 % oder 0,25 %) des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
  • Diese Pauschale liegt deutlich unter dem realen geldwerten Vorteil, insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen oder hohem Privatanteil.
  • Dadurch entgehen dem Staat erhebliche Steuereinnahmen – laut Umweltbundesamt rund 3–5 Mrd. € jährlich.
  • Ökonomisch wird sie daher als versteckte Subvention für Unternehmen und Vielfahrer bewertet..
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.244
4.362
Das kannst du gerne noch so oft du willst posten, wahrer wird es dadurch nicht.
Das Dienstwagenprivileg ist eine, wenn auch nicht so offensichtliche, Subvention, sie bevorzugt eine bestimmte Nutzergruppe und belastet den Staatshaushalt.
Nein. Es ist schlicht und einfach eine vereinfachte Steuerabrechnung, die dem Staat noch Geld spart, da der steuerliche Anspruch auf Abrechnung in jedem Falle besteht. Aber glaube, was du willst.

DAS hierÖ:
Begründung:
  • Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, werden pauschal mit 1 % (bzw. 0,5 % oder 0,25 %) des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
  • Diese Pauschale liegt deutlich unter dem realen geldwerten Vorteil, insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen oder hohem Privatanteil.
  • Dadurch entgehen dem Staat erhebliche Steuereinnahmen – laut Umweltbundesamt rund 3–5 Mrd. € jährlich.
  • Ökonomisch wird sie daher als versteckte Subvention für Unternehmen und Vielfahrer bewertet..
klingt nach ChatGPT, der die Frage nicht verstanden hat. Oder nach einer Institution oder Webseite, das eine eigenwillige Ansicht auf die Dinge hat.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Es ist schlicht und einfach eine vereinfachte Steuerabrechnung
ahhhh ja, eine vereinfachte Steuerabrechnung ist also keine Subvention ? Gut zu wissen, die Kfz-Steuerbefreiung der BEV ist dann ja auch keine Subvention, spart dem Staat jede Menge Geld, der Rechenaufwand mit Hubraum und Leistung und CO2-Ausstoss wird ja gespart, wobei … CO2-Ausstoss ist ja nicht, also ist das Produkt eh NULL.
:ROFLMAO::LOL:
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.244
4.362
ahhhh ja, eine vereinfachte Steuerabrechnung ist also keine Subvention ?
Nein. Weil die "Ersparnis" ein Rechtsanspruch ist. Keine zusätzliche Zahlung. Einfach mal ins Steuerrecht einlesen und verstehen.
Gut zu wissen, die Kfz-Steuerbefreiung der BEV ist dann ja auch keine Subvention,
Doch. Denn diese Befreiung, ist das, was es ist: eine Befreiung von einer Zahlung, die rechtlich anfällt, die aber von anderen Einzahlern substituiert, geleistet wird. Also eine tatsächliche Subvention.
spart dem Staat jede Menge Geld, der Rechenaufwand mit Hubraum und Leistung und CO2-Ausstoss wird ja gespart, wobei … CO2-Ausstoss ist ja nicht, also ist das Produkt eh NULL.
:ROFLMAO::LOL:
Du hast ChatGPT falsch bedient.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wobei sogar ich als echter E Auto Fan und Fahrer einräumen muss, dass es Unsinn ist, den CO2 Ausstoß von E Autos mit Null anzunehmen.
Das wird ja EU-weit jetzt auch geändert, die wissenschaftliche Sicht hat sich durchgesetzt; völlig zu recht. Allerdings ist der politische Anker dahinter wieder eine Subvention: die Forderung und Förderung von grünem Stahl.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Wobei sogar ich als echter E Auto Fan und Fahrer einräumen muss, dass es Unsinn ist, den CO2 Ausstoß von E Autos mit Null anzunehmen.
Ach ? dein BEV hat einen Auspuff ?
Der Ausstoss, die Emission am Fahrzeug ist nicht vorhanden, ob man CO2-Emissionen aus der Produktion und der Stromerzeugung anrechnet ist eine andere, akademische, Frage.
Ich lade z. B. ausschliesslich Ökostrom, habe damit also auch keine anrechenbaren Emissionen und damit nur noch den CO2-Rucksack aus der Produktion.

Die 0gr CO2/km sind genauso richtig oder genauso falsch wie die 134gr CO2/km beim CLA Shooting Brake, darüber sind wir uns hoffentlich einig.
Wenn du echte Angaben haben willst, dann solltest bei Verbrennern und beim BEV genauer hinschauen, das ist für den ICE wesentlich nachteiliger, als der jetzige Vergleich von 0 zu 134, denn

- wie sind die Lifecycle-Kosten (also Konstruktion; Betrieb und Verschrottung) der Ölbohrinsel ? Inkl. Versorgungsflüge
- wie sind die Lifecyclekosten der Transportinfrastruktur (Schiff; Pipeline; Kabel; LKW)
- wie sind die Lifecyclekosten der Raffinerie ?
- wie sind die Lifecyclekosten der Verwaltungsgebäude ? (Bau; Klimaanlage; etc.)
- wie sind die Lifecyclekosten der Rechenzentren; IT Infrastruktur

das alles trifft natürlich für beide Antriebsarten zu, daher bitte bei beiden Antriebsarten berechnen.

Ganz sicher steht dann keine 0 bei den BEV; aber auch keine 134 bei den ICE.
Da man aber die Werte nicht genau berechnen kann oder will hat man sich halt auf einen messbaren Vergleichswert geeinigt, das, was am Ende aus dem Auspuff herauskommt. und das ist bei einem BEV (alleine schon an Ermangelung eines Auspuffes) definitiv 0gr CO2/km.
 
Zuletzt bearbeitet:

NeaeraMS

Erfahrenes Mitglied
19.04.2022
388
576
oder eben andersrum, diese Faktoren bei beiden nicht mit einfliessen zu lassen und die 0 stehen lassen.

Um den letzten Rest an Sinnhaftigkeit der Diskussionen in diesem Thread zu bewahren könnte es sinnvoll sein wenn du dich mal für eins von beiden entscheidest. Anstatt die ( angeblich immer wissenschaftlich fundierten ) Grundlagen deiner Argumentation permanent ans Thema anzupassen
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Um den letzten Rest an Sinnhaftigkeit der Diskussionen in diesem Thread zu bewahren könnte es sinnvoll sein wenn du dich mal für eins von beiden entscheidest. Anstatt die ( angeblich immer wissenschaftlich fundierten ) Grundlagen deiner Argumentation permanent ans Thema anzupassen
och, das wäre doch zu langweilig :ROFLMAO:

Nein, für mich ist klar:

- der CO2-Rucksack meines neuen i4 M60 ist existent, ich weiss, dass er in der Lebenszeit des Fahrzeuges ganz locker egalisiert wird.
- die CO2-Emission meines Fahrzeugs sind 0,0 gr CO2 / km
- der Strom, den ich lade, ist 100% Ökostrom

und eigentlich ist mir selbst das alles reichlich egal, ich habe mir ein Auto gekauft, das mir Spass macht und nicht eines, mit dem ich die Welt rette.
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.550
796
STR
Jo, steht hier: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG

auch bei Konzernen greift das ... SportCoupé für einen Teamleiter (obwohl im Budget) war unverhältnismässig.
Komisch... ein Konzern sollte doch unter die Körperschaftssteuer fallen. Aber sei´s drum - vielleicht können wir uns darauf einigen, dass der Prüfer entscheidet was angemessen ist. Vertrauen wir auf dessen Fähigkeiten und lassen wir das typisch-deutsche bürokratische jeden Einzelfall genauestens regeln. Letztlich geht es dann weiter mit Kunst im Büro, Büroausstattung allgemein, Spenden, ...
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.550
796
STR
Das Dienstwagenprivileg ist eine, wenn auch nicht so offensichtliche, Subvention, sie bevorzugt eine bestimmte Nutzergruppe und belastet den Staatshaushalt.
Das ist doch jetzt schon zigfach belegt, dass dem nicht so ist. Wir können aber auch gerne alle Finanzämter rund in Folge Amtsgerichte mit Prüfungen von Fahrtenbüchern lahmlegen.

Wie hältst Du es eigentlich mit sonstigen Vergünstigungen die Unternehmen ihren Mitarbeitern gewähren dürfen? Mich könnten beispielsweise die Mitarbeiterleasing-Programme der Autokonzerne stören - die leasen verbilligt, müssen nur einen geringen Vorteil versteuern - was da für Summen für den Fiskus verloren gehen. Auch sonstige Kaufprogramme könnte man dann gleich hinterfragen. Ebenso wie subventioniertes Kantiennessen, ....
In BW darfst Du als Polizeibeamter im Schichtdienst sogar alle 3 Jahre für einen knappen Monat auf Kur. Darf ich nicht - gönne ich denen aber.
Irgendwann ist doch mit diesen ganzen Neiddebatten genug. Nahezu jeder kann sich hier für einen Job qualifizieren und bewerben und diese Entscheidung dann für sich treffen. Dann darf man dann aber nicht mehr jammern, dass auf der anderen Seite das Gras grüner wäre.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.595
5.607
Ach ? dein BEV hat einen Auspuff ?
Der Ausstoss, die Emission am Fahrzeug ist nicht vorhanden, ob man CO2-Emissionen aus der Produktion und der Stromerzeugung anrechnet ist eine andere, akademische, Frage.
Ich lade z. B. ausschliesslich Ökostrom, habe damit also auch keine anrechenbaren Emissionen und damit nur noch den CO2-Rucksack aus der Produktion.

Die 0gr CO2/km sind genauso richtig oder genauso falsch wie die 134gr CO2/km beim CLA Shooting Brake, darüber sind wir uns hoffentlich einig.
Wenn du echte Angaben haben willst, dann solltest bei Verbrennern und beim BEV genauer hinschauen, das ist für den ICE wesentlich nachteiliger, als der jetzige Vergleich von 0 zu 134, denn

- wie sind die Lifecycle-Kosten (also Konstruktion; Betrieb und Verschrottung) der Ölbohrinsel ? Inkl. Versorgungsflüge
- wie sind die Lifecyclekosten der Transportinfrastruktur (Schiff; Pipeline; Kabel; LKW)
- wie sind die Lifecyclekosten der Raffinerie ?
- wie sind die Lifecyclekosten der Verwaltungsgebäude ? (Bau; Klimaanlage; etc.)
- wie sind die Lifecyclekosten der Rechenzentren; IT Infrastruktur

das alles trifft natürlich für beide Antriebsarten zu, daher bitte bei beiden Antriebsarten berechnen.

Ganz sicher steht dann keine 0 bei den BEV; aber auch keine 134 bei den ICE.
Da man aber die Werte nicht genau berechnen kann oder will hat man sich halt auf einen messbaren Vergleichswert geeinigt, das, was am Ende aus dem Auspuff herauskommt. und das ist bei einem BEV (alleine schon an Ermangelung eines Auspuffes) definitiv 0gr CO2/km.
Natürlich hat mein BEV keinen Auspuff. Beim CO2 ist es aber egal wo es entsteht - Kraftwerk oder Motor.

Natürlich haben wir auch Ökostrom Verträge. Der wird aber auch nicht extra für mich produziert.
Ich lade sogar meist an der eigenen PV. - Aber selbst dieser Strom würde sonst eingespeist werden.

Wenn man fair ist, setzt man den aktuellen CO2 Mix der Stromproduktion in DE an. Damit liegt man bei rund 30% der CO2 Emissionen eines Verbrenners. Das ist ja schon ein riesiger Fortschritt. - Und es wird immer besser, da der Anteil erneuerbarer Energie immer weiter steigt.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.169
688
MUC
Wenn man fair ist, setzt man den aktuellen CO2 Mix der Stromproduktion in DE an. Damit liegt man bei rund 30% der CO2 Emissionen eines Verbrenners. Das ist ja schon ein riesiger Fortschritt. - Und es wird immer besser, da der Anteil erneuerbarer Energie immer weiter steigt.
Richtiger Ansatz. Plus der Blick auf die lokalen Emissionen (Lärm, Luft) in den Städten. Die Debatte um CO2 global gewinnt man sowieso nicht in Deutschland.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Beim CO2 ist es aber egal wo es entsteht - Kraftwerk oder Motor.
Kannst du gerne so machen, dann solltest du aber auch so fair sein und die gesamte Kette der CO2-Produzenten beim Verbrenner berücksichtigen. Denn auch der Sprit entsteht nicht im Tank des Verbrenners und wie du so schön sagst ... egal, ob er im Kraftwerk, der Raffinerie, beim Transport zur Tankstelle oder im Motor entsteht ...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Richtiger Ansatz. Plus der Blick auf die lokalen Emissionen (Lärm, Luft) in den Städten.
Korrekt, plus den Blick auf die Tanklastwagen, die die Tankstellen beliefern und die Schiffe/ Pipelines, die die Raffinerien beliefern.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Das ist doch jetzt schon zigfach belegt, dass dem nicht so ist. Wir können aber auch gerne alle Finanzämter rund in Folge Amtsgerichte mit Prüfungen von Fahrtenbüchern lahmlegen.
Jo, schauen wir doch mal zum Faktenfuchs

[...]in der Einkommenssteuererklärung pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises ansetzen können – sei durchaus eine Steuervereinfachung. Aber eben auch eine Subvention.

Die vom #Faktenfuchs befragten Experten argumentieren: Die Pauschalregelung ist eine Subvention.[...]

oder hier

1760703468115.png

oder hier

Für die private Nutzung ist monatlich im Rahmen der Einkommensteuer ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs bei Erstzulassung als geldwerter Vorteil zu versteuern. „Diese Regelung stellt eine Subvention dar, weil der tatsächliche geldwerte Vorteil vielfach höher ist“, erklärt das Umweltbundesamt (UBA).

oder hier


daraus:
T&E zufolge wirkt die Subvention besonders umweltschädlich, weil sie umso höher ausfällt, je größer die Dienstwagen sind und je mehr Treibstoff sie verbrauchen. Ein geleaster Kleinwagen wie der VW Up werde mit 3563 Euro pro Jahr gefördert, ein Auto der oberen Mittelklasse wie der Audi A6 mit 8040 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.550
796
STR
Nimm es nicht persönlich, aber Du verrennst Dich. Es geht schon damit los, dass Deine Faktenfüchse ausblenden, dass für viele das Auto ein Arbeitsmittel ist und der Arbeitgeber (der weitere Kosten hat) ja nicht jedem zur Steuervermeidung ein Kfz überlässt.

Zudem bekomme ich bei der Konstruktion es ist keine Subvention der wirkt wie eine schon Puls. Entweder es ist eine Subvention, dann hast Du recht oder es ist keine. dann hast Du nicht recht.

Klasse finde ich auch den Teil -das Dienstwagenprivileg muss weg und das (damals) 9-EUR-Ticket damit finanziert werden.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Nimm es nicht persönlich, aber Du verrennst Dich.
dito … warum sollte es keine (indirekte) Subvention sein ?

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf ?

Hab‘ mal ein bischen gerechnet:
Bei 1% Regel subventioniert der Staat mit ca. 10.000 EUR/a (bei typischen Werten für Autokauf/ Steuerklasse/ etc.), keine Subventionierung (nur Vereinfachung der Steuererklärung) wäre es bei ca. 4-5% des BLP als geldwerter Vorteil.
 
Zuletzt bearbeitet:

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.244
4.362
Ach ? dein BEV hat einen Auspuff ?
Nein, einen Ladestecker.
Der Ausstoss, die Emission am Fahrzeug ist nicht vorhanden, ob man CO2-Emissionen aus der Produktion und der Stromerzeugung anrechnet ist eine andere, akademische, Frage.
Nein.
Ich lade z. B. ausschliesslich Ökostrom,
Gibt es in Deutschland nicht, mit Ausnahme eigene PV am Dach, OHNE Netzanschluss. Ansonsten muss die eigene PV-Anlage mit Netzstrom im betrieb fortwährend stabilisiert werden. Also auch das kein 100% Ökostrom, nicht mal annährend.
habe damit also auch keine anrechenbaren Emissionen
Selbstverständlich hast du anrechenbare Emissionen, rund 60%, oder sogar mehr.
und damit nur noch den CO2-Rucksack aus der Produktion.
Falsch.
Die 0gr CO2/km sind genauso richtig
Falsch
oder genauso falsch wie die 134gr CO2/km beim CLA Shooting Brake, darüber sind wir uns hoffentlich einig.
Falsch.
Wenn du echte Angaben haben willst, dann solltest bei Verbrennern und beim BEV genauer hinschauen, das ist für den ICE wesentlich nachteiliger, als der jetzige Vergleich von 0 zu 134, denn
Nein.
- wie sind die Lifecycle-Kosten (also Konstruktion; Betrieb und Verschrottung) der Ölbohrinsel ? Inkl. Versorgungsflüge
Quatsch. Wo sind die Lifecycle-Kosten der Subventionen und des Abbaus der Rohstoffe, die Kosten der Herstellung von Windrädern und Gehäuse, von Panels und Gestellen, von Betonfundamenten von der Ausmaße großer Einkaufsmalls? Ölförderung dient nicht nur der Herstellung von Benzin und Diesel, obwohl du dieses zu glauben scheinst. Lieber mal beschäftigen, wofür Öl gebraucht wird.
- wie sind die Lifecyclekosten der Transportinfrastruktur (Schiff; Pipeline; Kabel; LKW)
Wie sind die Kosten für Transport und Infrakstruktur inkl Netz bei denn EE?
- wie sind die Lifecyclekosten der Raffinerie ?
Wie sind die Lifecyclekosten von Batterien, Speichern und Fabriken?
- wie sind die Lifecyclekosten der Verwaltungsgebäude ? (Bau; Klimaanlage; etc.)
Wie sind die Lifecyclekosten von Netzstabilität, Betrieb, Übertragung? (Man würde sich wundern, was alleine eine Trafostation so benötigt).
- wie sind die Lifecyclekosten der Rechenzentren; IT Infrastruktur
Wo sind diese bei den EE? Wo nur? Schließlich muss das Smartgrid in Zehntausenstel-Takt überwacht werden. Deutschlandweit.
das alles trifft natürlich für beide Antriebsarten zu, daher bitte bei beiden Antriebsarten berechnen.
Ach, nu doch?
Ganz sicher steht dann keine 0 bei den BEV;
Sicher nicht.
aber auch keine 134 bei den ICE.
Abwarten.
Da man aber die Werte nicht genau berechnen kann
Kann schon.
oder will hat man sich halt auf einen messbaren Vergleichswert geeinigt
Das war falsch und wird korrigiert.
, das, was am Ende aus dem Auspuff herauskommt. und das ist bei einem BEV (alleine schon an Ermangelung eines Auspuffes) definitiv 0gr CO2/km.
Nein. Das ist ein Symbolbild, einfach zu verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.024
5.724
Z´Sdugärd
Das kannst du gerne noch so oft du willst posten, wahrer wird es dadurch nicht.
Das Dienstwagenprivileg ist eine, wenn auch nicht so offensichtliche, Subvention, sie bevorzugt eine bestimmte Nutzergruppe und belastet den Staatshaushalt.

Begründung:
  • Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, werden pauschal mit 1 % (bzw. 0,5 % oder 0,25 %) des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
  • Diese Pauschale liegt deutlich unter dem realen geldwerten Vorteil, insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen oder hohem Privatanteil.
  • Dadurch entgehen dem Staat erhebliche Steuereinnahmen – laut Umweltbundesamt rund 3–5 Mrd. € jährlich.
  • Ökonomisch wird sie daher als versteckte Subvention für Unternehmen und Vielfahrer bewertet..
Auch wenn ich den blauen Kollegen nicht in Schutz nehmen möchte, aber die Begründung ist doch einfach nur drollig und total daneben.

Ja Dienstwägen werden versteuert. Mit eben von dir genannten Prozentzahlen. Was halt (absichtlich?) mal wieder vergessen wurde: Du versteuert auch 0,03% des Brutto Listenpreises pro gefahren KM von Zuhause in die Firma einfach pro tag versteuert. Das kannst du dir sicher selbst ausrechnen wie hoch die KM Kosten bei einem 30km Weg und einem 50.000€ Firmenwagen den nun so sind. Und somit ist auch dein 2. Punkt mit dem "unter dem Vorteil" automatisch mit erledigt. Wer viel fährt von Zuhause/Arbeitgeber der legt mit dem privat genutzten Firmenwagen drauf!

Solltest du jetzt googlen und Einspruch einlegen mit den Worten "Das geht auch anders": JA, da hast du recht. Aber die oben gezeigte Regelung ist die meist verbreiterte. Ich hab was von 80% im Kopf. Aber auch diese Studie kann man sich ergooglen.

Fakt: Ein Firmenwagen ist keine Subvention sondern ein nötiges MUSS bei Leuten im Aussendienst. Und wer jetzt glaubt das man zum Eisessen nach Rimin am Wochenden fährt und das die Firma bezahlt, denen sei gesagt: Viele dieser Autos sind nicht vom dynamischen Vetriebler, sondern von Leuten die was arbeiten. Allein das Auto be und entladen das man es als Familenschleuder nutzen kann dauert so lange, das es in der Regel niemand macht. Mag sein das man da 100km die Woche (und das ist VIEL) privat drauf ballert. Aber welche kosten gehen dem Staat dadurch bitte verloren?

- Es wird ein Fahrzeug gekauft/gemietet/finanziert/geleast. Die darauf gepackte Steuer bekommt er doch? Ich hab in meinem Leben noch NIE ein Auto neu gekauft. An mir hat der Staat noch keinen Cent bekommen bei einem Autokauf. Firmenwägen hatte ich schon viele. Und da hat der Staat was bekommen.
- Spritkosten: Die x fache Steuer bekommt der Staat doch. Einzig mein ARbeitgeber bezahlt meine privat gefahrenen KM. Das Geld in Fom, der Steuer kommt ja.

Unter diesem Aspekten VERDIENT der Staat an jedem Firmenwagen Geld. ich sehe hier weder eine weniger Einnahme noch eine Subvention.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Fakt: Ein Firmenwagen ist keine Subvention sondern ein nötiges MUSS bei Leuten im Aussendienst.
Absolut korrekt, das Dienstwagenprivileg ist ja auch die Subvention.

Den Dienstwagen, also das Fahrzeug, mit dem der mobile Pflegedienst zur Oma fährt, das Auto voller Werkzeug, mit dem der Monteur zum Kunden fährt, das sind Betriebsausgaben.

Der A6, der als Gehaltsbestandteil angeschafft wird, obwohl man im Homeoffice sitzt, der wird vom Staat subventioniert. Gängige Dienstwagenrechner kalkulieren einen Gegenwert von ca. 10.000 EUR pro Jahr.

Lustig, wie heftig diskutiert wird, wenn es an die Subvention geht, von der man selber etwas hat.

Mal sehen, wann der nächste kommt und behauptet, die 1% seien keine Subvention, die 0,5% oder 0,25% aber schon. :ROFLMAO: :ROFLMAO:
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.550
796
STR
dito … warum sollte es keine (indirekte) Subvention sein ?
Das Dienstwagenprivilig wäre wenn es eine Subvention eine indirekte Subvention - es fliest ja kein Geld.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf ?
Nö, aber es sollte korrekt sein.
Hab‘ mal ein bischen gerechnet:
Ich bin gespannt was da raus kommt.
Bei 1% Regel subventioniert der Staat mit ca. 10.000 EUR/a (bei typischen Werten für Autokauf/ Steuerklasse/ etc.), keine Subventionierung (nur Vereinfachung der Steuererklärung) wäre es bei ca. 4-5% des BLP als geldwerter Vorteil.
Den Rechenweg würde ich gerne sehen.

Aber nochmals für Dich - das vermeintliche Dienstwagenprivileg ist eine Vereinfachungsregelung im Steuerrecht. Für manchen lohnt es sich, für manche nicht - die nutzen es aus Bequemlichkeit. Eine dritte Gruppe führt Fahrtenbuch. Das verursacht immer einen großen Aufwand bei der Prüfung und führt meist zu wechselseitigem Ärger. Die zu gewinnenden Summen sind gering. Kurz - das lohnt sich for den Staat nicht. Deswegen die Vereinfachungsregelung. Man kann das natürlich aus so kompliziert ausgestalten wie viele andere bürokratischen Regelungen und jährlich Millionen Fahrtenbücher prüfen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das gewünscht ist.

Eines noch - ein Unternehmer gibt einen Dienstwagen nicht ohne guten Grund heraus.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.713
5.422
FRA
Das Dienstwagenprivilig wäre wenn es eine Subvention eine indirekte Subvention - es fliest ja kein Geld.
Korrekt, es ist ein indirekte Subvention.

Der Arbeitnehmer fährt ein teureres Auto, als wenn er sich selber eines kaufen würde. => Subvention des Arbeitnehmers
Da die Haltezeit typischerweise <5 Jahre ist, werden teurere Autos häufiger gekauft => Subvention der Automobilindustrie

Ich habe um die Jahrtausendwende in einem Unternehmen gearbeitet, da hat jeder Mitarbeiter einen Dienstwagen bekommen, von der Sekretärin bis zum CEO ... das waren definitiv nicht alle notwendig für die Ausübung des Berufes und wurde damals auch ganz offensiv so beworben, dass ja durch die 1%-Regelung ein teureres Auto ausgewählt werden konnte.

Eines noch - ein Unternehmer gibt einen Dienstwagen nicht ohne guten Grund heraus.
Doch, siehe mein Beispiel auch in einer anderen Firma bekommt jeder ab einer bestimmten Hierarchiestufe ein Fahrzeug, egal ob benötigt oder nicht.

Vergleiche ein selbstgekauftes Auto für 60.000 EUR mit einem Dienstwagen für 60.000 EUR. Wertverlust für ein Auto nach drei Jahren typischerweise 50%, also kostet dich der selbstgekaufte 833 EUR pro Monat, der Dienstwagen 520 EUR pro Monat. Tankkarte zahlt die Firma, also auch keine Spritkosten; Vollleasing, also auch keine Werkstattkosten.
das vermeintliche Dienstwagenprivileg ist eine Vereinfachungsregelung im Steuerrecht.
Korrekt, es ist eine Vereinfachungsregelung, die so wirkt wie eine indirekte Subvention.

Bei einem geldwerten Vorteil von 4% des BLP wäre die Vereinfachung immer noch gegeben, aber der Subventionscharakter wäre nicht mehr da bzw deutlich geringer, wenn man also die Subvention streichen wollte, aber die Vereinfachung beibehalten wollte, dann müsste man nur den Satz auf 4% anheben ...
jährlich Millionen Fahrtenbücher prüfen
Oder wie mein FA ... Fahrtenbücher generell nicht anerkennen, ich bin hier sogar mit Fahrtenbüchern wie Vimcar gescheitert.
 
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