Entschädigung Flug gecancelt

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keeeeeevin

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Wie sieht es eigentlich mit einer Entschädigung aufgrund einer gecancelten Express Rail Verbindung (mit LH Flugnummer) aus? Wegen des GDL Streiks wurde keine Umbuchung auf einen anderen Zug vorgenommen und vom LH Personal hieß es lapidar, man können ja einen Flixbus nehmen.
Rechtlich keine Entschädigung. In der Praxis kommt es auf die bearbeitende Person an.
 
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dreschen

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Wie sieht es eigentlich mit einer Entschädigung aufgrund einer gecancelten Express Rail Verbindung (mit LH Flugnummer) aus? Wegen des GDL Streiks wurde keine Umbuchung auf einen anderen Zug vorgenommen und vom LH Personal hieß es lapidar, man können ja einen Flixbus nehmen.
Bahnverbindungen sind von der EU261 ausgeschlossen.
 
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Vizediktator

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Wie sieht es eigentlich mit einer Entschädigung aufgrund einer gecancelten Express Rail Verbindung (mit LH Flugnummer) aus? Wegen des GDL Streiks wurde keine Umbuchung auf einen anderen Zug vorgenommen
Sehe gerade diese Altlast und muß mal die LH ausnahmsweise loben:
Hatte TLS-FRA-QKL gebucht (auch schon umgebucht... Ursprünglich TLS-MUC-CGN aber in MUC war Schneechaos) und wurde wegen dem GDL Streik auf TLS-FRA-DUS plus Ticket für National Express Zug (nicht-GDL) DUS-Köln umgebucht.
Habe dann allerdings wegen Verspätung auf TLS-FRA dann doch den letzten FRA-DUS des Tages verpasst und bin am Ende mit Mietwagen auf LH Kosten heim gefahren.

Auch bei Streik fahren ja eine Menge Zugesellschaften (Metronom, National Express...), da kann man anderweitige Beförderung anbieten, wenn man denn will.

Bahnverbindungen sind von der EU261 ausgeschlossen.
Wird auch durch Wiederholung nicht wahrer.
EuGH hat klar gesagt, obwohl nicht vom Wortlaut her, ist die EU261 trotzdem sinngemäß auf Bahnverbindungen (Express Rail, nicht R&F) anwendbar.
 
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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
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Danke euch! Es war ein First Class Flug, und dafür fand ich den Service diesbezüglich, der eigentlich gar keiner war, doch sehr enttäuschend. Weder FC Hotline, Check-In noch Kabine wollte sich um die Weiterreise kümmern.
Dass du umgebucht wirst, dafür ist die Lufthansa verantwortlich wenn das erste Segment ein RAIL SEGMENT mit LH Nummer war.
Manchmal gibt es auch die Ausgleichszahlung bei verpasstem Anschluss, worauf man jedoch kein offizielles rechtliches Recht hat, da wie Dreschen schreibt Bahnverbindungen von EU261 ausgeschlossen sind.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Wird auch durch Wiederholung nicht wahrer.
EuGH hat klar gesagt, obwohl nicht vom Wortlaut her, ist die EU261 trotzdem sinngemäß auf Bahnverbindungen (Express Rail, nicht R&F) anwendbar.

Bekanntlich teile ich grundsätzlich die Ansicht, dass der EuGH vermutlich so urteilen würde, wenn man ihn fragen würde.
Dass das schon erfolgt war, war mir bisher nicht bekannt. Hast Du eine Quelle dafür?
 

Vizediktator

Aktives Mitglied
26.09.2019
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Ich hätte mir entweder selbst ein Mietwagen organisiert oder mir von LH ein Hotel geben lassen. Dein Post klang danach, dass LH dir keinen Zug geben wollte…
Für mich war es nicht der erste GDL Streik. In der Vergangenheit hat mir LH z.B angeboten über MUC und dann nach CGN zu fliegen, weil QKL mit dem Zug nicht möglich war. Dann gab es mal die Möglichkeit von FRA nach DUS zu fliegen, was mir auch geholfen hätte. Ich sehe LH schon in der Pflicht sich darum zu kümmern, wie ich zum vertraglichen Ziel befördert werden. Dieses mal gab es überhaupt keine Lösungsvorschläge. 12h vor Ablfug an der LH FC Hotline nicht, am Check-In nicht und in der Kabine nicht. Wegen des anstehenden FB Streiks, waren die Hotels rundum FRA nahezu ausgebucht und riefen Preise von 280 Euro auf. Die Erstattung wollte LH mir auch nicht im voraus zusagen. Mietwagen sind in solchen Situationen auch rar.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
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Wird auch durch Wiederholung nicht wahrer.
EuGH hat klar gesagt, obwohl nicht vom Wortlaut her, ist die EU261 trotzdem sinngemäß auf Bahnverbindungen (Express Rail, nicht R&F) anwendbar.

Gib mal bitte einen Link dazu, Google hat dazu jetzt nicht wirklich was gefunden.