Wie sieht es eigentlich mit einer Entschädigung aufgrund einer gecancelten Express Rail Verbindung (mit LH Flugnummer) aus? Wegen des GDL Streiks wurde keine Umbuchung auf einen anderen Zug vorgenommen
Sehe gerade diese Altlast und muß mal die LH ausnahmsweise loben:
Hatte TLS-FRA-QKL gebucht (auch schon umgebucht... Ursprünglich TLS-MUC-CGN aber in MUC war Schneechaos) und wurde wegen dem GDL Streik auf TLS-FRA-DUS plus Ticket für National Express Zug (nicht-GDL) DUS-Köln umgebucht.
Habe dann allerdings wegen Verspätung auf TLS-FRA dann doch den letzten FRA-DUS des Tages verpasst und bin am Ende mit Mietwagen auf LH Kosten heim gefahren.
Auch bei Streik fahren ja eine Menge Zugesellschaften (Metronom, National Express...), da kann man anderweitige Beförderung anbieten, wenn man denn will.
Bahnverbindungen sind von der EU261 ausgeschlossen.
Wird auch durch Wiederholung nicht wahrer.
EuGH hat klar gesagt, obwohl nicht vom Wortlaut her, ist die EU261 trotzdem sinngemäß auf Bahnverbindungen (Express Rail, nicht R&F) anwendbar.