Entschädigung Flug gecancelt

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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
262
308
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Dank Streik wurde unser morgiger Rückflug mit LH 455 storniert und wir wurden auf zwei UA Verbindungen SFO-IAD und IAD-FRA umgebucht. Ankunft soll jetzt 11:50 Uhr in Frankfurt sein statt 10:30 Uhr. Mal gespannt ob die 50 min Umsteigezeit reichen in IAD....

Denken wir mal positiv und es klappt.... Liege ich richtig, wenn dann pro Pax trotzdem noch 300 Euro Entschädigung zustehen würden?
Grundsätzlich nicht, da US Airline von NON EU nach EU. (Kein EU261)
Edit: Manchmal hilft lesen :D
 
Zuletzt bearbeitet:

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.452
1.872
浪人
fwiw...

D-ABYQ LH454 am 19.2. ist gestern dann gleich in SFO geblieben – geplant scheint der Rückflug morgen am 21.2. zu sein, mit Ankunft dann am 22.2. in FRA.

Die Landung auf 19L war richtig schön windig, und für die letzten hundert Meter "links abbiegen zum Gate" gab es sogar noch einen Schlepper.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Die Landung auf 19L war richtig schön windig,
Pssst. Sonst macht LH hier noch einen Screenshot und rechtfertigt einen außergewöhnlichen Umstand. ;)

Dank Streik wurde unser morgiger Rückflug mit LH 455 storniert
[...]
Liege ich richtig, wenn dann pro Pax trotzdem noch 300 Euro Entschädigung zustehen würden?
Also so wie LH die Passagiere pflichtgemäß über ihre Rechte "informiert"
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als drei Stunden verzögert und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch durch die Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen; zu diesen Umständen gehören beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken und unerwartete Mängel bei der Flugsicherheit.
steht dir wohl keine Entschädigung zu...

Versuchen kann man es ja mal, die Passagiere über ihre Rechte zu belügen... Wenn es nur 5% deshalb sein lassen, rechnet es sich wohl schon.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.983
4.938
FRA / FMO
Pssst. Sonst macht LH hier noch einen Screenshot und rechtfertigt einen außergewöhnlichen Umstand. ;)


Also so wie LH die Passagiere pflichtgemäß über ihre Rechte "informiert"

steht dir wohl keine Entschädigung zu...

Versuchen kann man es ja mal, die Passagiere über ihre Rechte zu belügen... Wenn es nur 5% deshalb sein lassen, rechnet es sich wohl schon.
Wobei das aus meiner Sicht keine Lüge per se ist. Es gibt ja auch genug Streiks die außergewöhnliche Umstände sind. Flugsicherung, Siko, etc.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Wenn sie Siko in BBB streikt und du aufgrund deines Ziels CCC nicht durch eine Siko musst in BBB ist das Szenario kein AU, korrekt.
Interessante Argumentation. Wenn ein relevanter Anteil der Passagiere wegen Streik in BBB dort stranden würde und die Airline deshalb den Flug absagt, ist das für die Passagiere die in BBB nicht durch die Security müssten kein AU?
Beispielurteile?

Dann frage ich mich, warum auch für Passagiere mit NIE die während Corona gestrichenen USA Flüge ein AU waren. (Argument: Sie dürfen ja ohnehin dort nicht einreisen....)
 

mr020186

Erfahrenes Mitglied
18.08.2013
260
12
Irgendwie werde ich nicht ganz schlau nach Recherche im Internet. Finde widersprüchliche Informationen.

Noch mal zu den Fakten:
LH 455 am 20.02. gecancelt aufgrund von Streik. Umgebucht auf UA mit Umsteigen in IAD und Ankunft in FRA ca. 45 min später mit UA 932.

Auf einer Seite habe ich gefunden das es 300 Euro an Entschädigung wären.
50 Prozent der 600 Euro wenn die Verspätung weniger als 4h beträgt.

Auf anderen Seiten steht wiederum keine Entschädigung da nicht später als 2h angekommen in FRA.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Ich denke Artikel 4 ist der zuerst (direkt) anwendbare, und gemäß 3) iii) gibt es bei angebotener anderweitiger Befürderung mit Ankunft weniger als 2 Stunden später nichts.
Der referenzierte Artikel 7 (mit der 50% Regelung) wird daher gar nicht erst wirksam. Artikel 7 (2) wird damit gar nicht relevant.
 

mr020186

Erfahrenes Mitglied
18.08.2013
260
12
Leider muss ich den Thread noch mal aufmachen...

Ich habe vor drei Wochen 1.200 Euro Entschädigung erhalten auf die den gecancelten Flug am 04.02. sowie den Flug umgebuchten am 05.02. als wir mit mehr als vier Stunden Verspätung in IAD gestrandet sind und den Anschluss verpasst haben. So dachte ich zumindest, zumal in der Mail folgender Text steht:

"Gern haben wir Ihr Anliegen abschließend bearbeitet und haben Ihnen 1200 EUR als Kompensation im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ueberwiesen.
Lufthansa nimmt die Sicherheit und den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die von Ihnen übermittelten Dokumente dienen ausschließlich der zweifelsfreien Überprüfung Ihrer Identität in Bezug auf Ihr Anliegen und somit Ihrem persönlichen Schutz. Wir stellen damit sicher, dass nur Sie die Zahlung erhalten und nicht unberechtigte Dritte."

Meine Mitreisende hat daraufhin in ihrem Namen für die beiden Flüge ihre Entschädigung eingereicht und jetzt wird abgewiegelt, dass die Zahlung bereits erfolgt sei. Da es zwei Flüge waren und aufgrund des o.g. Textes bin ich davon ausgegangen, diese Zahlung sei nur für mich als Passagier.

Ich habe jetzt noch mal 14 Tage Frist gegeben. Im Anschluss werden wir wohl das ganze in ihrem Fall über den Rechtsweg einklagen.

Wie bewertet ihr den Vorgang?
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Klare Sache. #klagenhilft
(also mal abgesehen von den üblichen Umständen, die gegen eine Ausgleichsleistung sprechen könnten)
Ist das wirklich so klar? So wie ich das lese war die ursprüngliche Buchung auf LH 455. Für diese Stornierung wurden 1200 Euro für 2 Tix bezahlt und auf UA via IAD umgebucht. Das Hängenbleiben in IAD war dann ja aber auf UA, somit Nicht-EU-Carrier mit Abflug außerhalb der EU.
 

mr020186

Erfahrenes Mitglied
18.08.2013
260
12
Ist das wirklich so klar? So wie ich das lese war die ursprüngliche Buchung auf LH 455. Für diese Stornierung wurden 1200 Euro für 2 Tix bezahlt und auf UA via IAD umgebucht. Das Hängenbleiben in IAD war dann ja aber auf UA, somit Nicht-EU-Carrier mit Abflug außerhalb der EU.
Der umgebuchte Flug war direkt mit LH von FRA-IAD. Dieser ging mit über 4h Verspätung erst in Frankfurt los
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
Wobei man in der Konstellation schon genau gucken muss, wer wen verklagt: mr020186 und Begleiterin verklagen UA, oder Begleiterin verklagt LH und UA.
 
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mr020186

Erfahrenes Mitglied
18.08.2013
260
12
Wobei man in der Konstellation schon genau gucken muss, wer wen verklagt: mr020186 und Begleiterin verklagen UA, oder Begleiterin verklagt LH und UA.
Begleiterin müsste LH verklagen da sie noch nichts bekommen hat... LH Flug war ex Deutschland mehr als 4 Stunden zu spät. MR020186 hat ja seine Entschädigung bereits erhalten.
 

mr020186

Erfahrenes Mitglied
18.08.2013
260
12
Theoretisch möglich aber wir haben jeweils getrennt voneinander das Ganze mit jeweils beiden Flügen im Kontaktformular eingekippt.

Folgenden Auszug aus meiner Mail habe ich erhalten:
"Gern haben wir Ihr Anliegen abschließend bearbeitet und haben Ihnen 1200 EUR als Kompensation im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ueberwiesen.
Lufthansa nimmt die Sicherheit und den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die von Ihnen übermittelten Dokumente dienen ausschließlich der zweifelsfreien Überprüfung Ihrer Identität in Bezug auf Ihr Anliegen und somit Ihrem persönlichen Schutz. Wir stellen damit sicher, dass nur Sie die Zahlung erhalten und nicht unberechtigte Dritte."

Klingt für mich ganz klar das sich dies nur auf mein Anliegen bezieht....
 
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Vizediktator

Aktives Mitglied
26.09.2019
108
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Wie sieht es eigentlich mit einer Entschädigung aufgrund einer gecancelten Express Rail Verbindung (mit LH Flugnummer) aus? Wegen des GDL Streiks wurde keine Umbuchung auf einen anderen Zug vorgenommen und vom LH Personal hieß es lapidar, man können ja einen Flixbus nehmen.