Na gut, dann könnte ich mir vorstellen, dass Eurowings das operative Geschäft über Konten einer anderen Bank abwickelt und das gepfändete Konto eben nicht mehr genutzt wird.
Nee. Besteht bei Führung eine Kontokorrentabrede, werden nicht einzelne Zahlungseingänge der Pfändung unterworfen, sondern nur der etwaige Saldo, der sich zu den jeweiligen Abrechnungsterminen ergibt. Um hier weiter zu kommen, müsste man als Workaround die jeweiligen Ansprüche des Schuldners auf Gutschrift auf dem jeweiligen Konto / auf Einstellung in das Kontokorrent pfänden, um so den Kontostand wachsen zu lassen, sofern er zu niedrig oder negativ ist. Dies bringt aber auch nichts, wenn der Schuldner weitere Sollposten in das Kontokorrent einstellen kann, also z.B. Überweisungen tätigt (hier der wesentliche Unterschied zu einem laufend abgerechneten Konto, Girokonto). Auch den Anspruch des Schuldners diesbezüglich soll man wohl pfänden können. Wenn dazu noch der aktuelle Zwischensaldo negativ ist, kommt man nochmal auf ein ganz anderes Schlachtfeld, die Pfändung von Kreditlinien.
So groß, als dass es sich lohnt hier weiter zu machen, ist meine Forderung dann doch nicht. Wenn ich keine andere Kontonummer in die Finger kriege, dann such ich mir eben was anderes.
Aber ich finde es schon schlimm, dass die Fluggesellschaften immer kreativer werden, um Fluggastrechte-Forderungen nicht zahlen zu müssen.
Wenn die Airline selbst bei einem PfÜB nicht endlich zahlt -> oh mann!
Könnte auch sein, dass die es nicht auf die Kette kriegen, wie die Langstreckenflüge ab CGN bspw.
Schaut Euch mal auf der Eurowings Webseite um, welchen Zahlungsdienstleister sie für die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen nutzt. Dahin könnte man ja auch einen PfÜB hinschicken lassen.
Das läuft garantiert über zig Tochtergesellschaften, Sub-Dienstleister oder sonstwas.