ESTA Antrag Herkunft der Frau Probleme?

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beppo

Aktives Mitglied
13.12.2016
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@ rat

wir haben die Fragen wie folgt beantwortet:

-Wurde Ihnen jemals ein Reisepass oder ein Personalausweis von einem anderen Land zum Reisen ausgestellt?

NEIN

-Waren sie je ein Staatsbürger eines anderen Landes?

JA
 

zolagola

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02.01.2014
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FRA
Mindest-Ja:

Under the Act, travelers in the following categories are no longer eligible to travel or be admitted to the United States under the VWP:


  • Nationals of VWP countries who have been present in Iraq, Syria, or countries listed under specified designation lists (currently including Iran and Sudan) at any time on or after March 1, 2011 (with limited government/military exceptions).
  • Nationals of VWP countries who have been present in Iraq, Syria, Iran, Sudan, at any time on or after March 1, 2011 (with limited government/military exceptions).
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Na ja, wir wissen ja nicht sicher, welche Staatsangehörigkeit die Mutter hatte.

Allerdings wird sie durch den Vater vererbt..

Koennen wir bis zum Beweis des Gegenteils durch Angaben des OP einfach vom Normalfall ausgehen? Dass die Frau eine "stinknormale" Iranerin mit zwei iranischen Eltern ist? (Was vom OP zwischenzeitlich ja auch bestaetigt wurde.)


ESTA wurde genehmigt!!!

Vielen Dank an alle (y)

Vielen Dank zurueck fuer die Rueckmeldung. Das ist in der Tat eine sehr wertvolle Information, zeigt sie doch, dass die (automatische?) ESTA-Bewilligung den Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015 nicht umsetzt. Das koennte also ein Hinweis darauf sein, dass das ganze nicht so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird.

Insofern waeren wir hier spaeter noch sehr dankbar fuer die Information, ob auch die Einreise problemlos verlaeuft, oder ob der Officer, ESTA hin oder her, sich 100 % an die Rechtslage haelt und zurueckweist.
 
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zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.037
216
FRA
Das ist in der Tat eine sehr wertvolle Information, zeigt sie doch, dass die (automatische?) ESTA-Bewilligung den Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015 nicht umsetzt. Das koennte also ein Hinweis darauf sein, dass das ganze nicht so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird.

Insofern waeren wir hier spaeter noch sehr dankbar fuer die Information, ob auch die Einreise problemlos verlaeuft, oder ob der Officer, ESTA hin oder her, sich 100 % an die Rechtslage haelt und zurueckweist.

Der letzte Satz aus der Pressemeldung von Januar 2016 könnte der Grund sein warum dennoch ein ESTA gewährt wurde. Ich hätte dennoch etwas Bauchschmerzen ob der Officer bei der Einreise nicht etwas anders sieht und die Einreise trotz erteiltem Esta auf Basis des Terrorist Travel Prevention Act of 2015 verweigert.

Under the Act, travelers in the following categories are no longer eligible to travel or be admitted to the United States under the Visa Waiver Program (VWP):
[...]

  • Nationals of VWP countries who are also nationals of Iran, Iraq, Sudan, or Syria.

These individuals will still be able to apply for a visa using the regular immigration process at our embassies or consulates. [...]

Beginning January 21, 2016, travelers who currently have valid Electronic System for Travel Authorizations (ESTAs) and who have previously indicated holding dual nationality with one of the four countries listed above on their ESTA applications will have their current ESTAs revoked.

Under the new law, the Secretary of Homeland Security may waive these restrictions if he determines that such a waiver is in the law enforcement or national security interests of the United States. Such waivers will be granted only on a case-by-case basis.

[...]

In addition, we will continue to explore whether and how the waivers can be used for dual nationals of Iraq, Syria, Iran and Sudan.
 

beppo

Aktives Mitglied
13.12.2016
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Meine Frau hat aber keine zweite Staatsbürgerschaft und war ausser bei ihrer Geburt vor 37 Jahren nie wieder im Iran! Was wäre denn die Alternative für eine sichere Einreise ? Doch ein B Visum beantragen ?

Hier können aber so einige einem die Vorfreude nehmen:cry:
 
Zuletzt bearbeitet:

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
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Meine Frau hat aber keine zweite Staatsbürgerschaft und war ausser bei ihrer Geburt vor 37 Jahren nie wieder im Iran! Was wäre denn die Alternative für eine sichere Einreise ? Doch ein B Visum beantragen ?

Hier können aber so einige einem die Vorfreude nehmen:cry:

Lieber die Vorfreude nehmen lassen als mit dem gleichen Flieger zurückfliegen zu müssen. ;)
 

beppo

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13.12.2016
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Da hast du natürlich recht aber alles was in aktuellen Einreisebestimmungen eine Abweisung zur Folge hätte trifft ja auf meine Frau keine dieser Vorgaben zu....
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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a) Deine Frau ist (auch) Iranerin und b) kann sie auch gleich ein Visum beantragen, da ESTA zwingend abgelehnt wird.

a) gilt weiterhin, b) muss ich revidieren, da ESTA offenkundig duemmer ist als ich dachte.

Nach dem Gesetz ist eine visafreie Einreise Deiner Frau nicht moeglich. Wie Ihr damit umgeht, ist Eure Entscheidung: Ihr koennt mit ESTA einreisen und darauf hoffen, dass Ihr an einen Laissez-Faire-Officer geratet, der einfach nur sagt "Welcome to America" zack feddich, und nicht an einen Paragraphenreiter, der, ausgehend vom Geburtsort Urmia anfaengt zu bohren. Oder sie holt sich ein Visum, das bei dem Laissez-Faire-Officer nicht noetig gewesen waere, worueber sich im nachhinein dann auch aergert.

Wie bei jeder Entscheidung fuer oder gegen einen Versicherungsabschluss also ;)
 

zolagola

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02.01.2014
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Da hast du natürlich recht aber alles was in aktuellen Einreisebestimmungen eine Abweisung zur Folge hätte trifft ja auf meine Frau keine dieser Vorgaben zu....

Das ist deine Interpretation, die kann klappen oder auch nicht. Du hast angegeben dass sie Staatsbürger eines anderen Landes war. Ob sie das noch immer ist und somit eine doppelte Staatsbürgerschaft vorliegt die eine Einreise unter VWP verbietet, entscheidet dann wohl final der Officer bei der Einreise.

Der Civil Code of the Islamic Republic of Iran scheint sie jedenfalls weiterhin als iranische Staatsbürgerin zu sehen:

Article 976 - The following persons are considered to be Iranian subjects
1 - All persons residing in Iran except those whose foreign nationalityis established; the foreign nationality of such persons is considered to be established if their documents of nationality have not been objected to by the Iranian Government.
2- Those born Iran or outside whose fathers are Iranian.
3 - Those born in Iran of unknown parentage.
4 - Persons born in Iran of foreign parents, one of whom was also born in Iran.
5 - Persons born in Iran of a father of foreign nationality who have resided at least one more year in Iran immediately after reaching the full age of 18; in other cases their naturalization as Iranian subjects will be subject to the stipulations for Iranian naturalization laid down by the law.
6 - Every woman of foreign nationality who marries an Iranian husband.
7- Every foreign n who has obtained Iranian nationality
Note - Children born of foreign diplomatic and consular representatives are not affected by Clause 4 and 5 of this Article.

Article 989 - In case any Iranian subject acquire d foreign nationality after the solar year 1280 (1901 - 1902) without the observance of the provisions of law, his foreign nationality will be considered null and he will be regarded as an Iranian subject. Nevertheless, all his landed properties will be sold under the supervision of the local Public Prosecutor and the proceeds will be paid to him after the deduction of the expenses of sale. In addition, he will be disqualified to attain the position of Cabinet Minister or Assistant Minister or of membership of the Legislative Assemblies, Provincial and District Councils and Municipal Councils, or any other governmental positions.

Note - The Council of Ministers may on the basis of certain considerations, upon the request of the Ministry of Foreign Affairs,recognise the foreign nationality of those persons who subject to this Article. Such persons may be given, with the approval of the Ministry of Foreign Affairs, leave to visit or reside in Iran.
 

beppo

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13.12.2016
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Ok also mit anderen Worten B Visum beantragen um auf Nummer sicher zu gehen ?
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
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FRA

beppo

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13.12.2016
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gibt es denn keine Möglichkeit bei einer ofiziellen Stelle nachzufragen?
 

DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
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EDLE 07
Oder schauen ob sie oder ihr Vater Dokumente hat, die belegen dass sie nicht (mehr) als iranische Staatsbürgerin geführt wird.
Und diese natürlich in englischer Sprache und wenn nicht vorhanden als beglaubigte Übersetzung.
Ein Visum dürfte die einfachere Variante sein.
 

beppo

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13.12.2016
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Für alle die es interessiert, ich habe gerade mit der US Botschaft in Berlin tel. Die Dame meinte, wenn ihr ESTA Antrag genehmigt wurde ist das ein sehr gutes Zeichen, aber um evlt. Probleme zu klären sollte ich mich an die ESTA Stelle in den USA wenden. Ich werde jetzt trotzdem ein B Visum für meine Frau besorgen, ist mir alles zu heiß und ich gehe lieber auf Nummer sicher!
 
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beppo

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13.12.2016
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Die Story geht weiter ich habe mit der zuständigen ESTA Behörde in Washington telefoniert....Der nette Ami sagte mir nach dem ich ihm die Geschichte über Herkunft usw erzählt habe und er den ESTA Antrag und Ihre Pass Nr geprüfte hat, das alles OK ist und wir keine Probleme bei der Einreise haben werden...Ich hätte alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet ESTA hat OK gesagt also No Problem. Die Sache mit der zweiten Staatsbürgerschaft hat sich auch soweit geklärt indem meine Frau sich mit 12 für die deutsche oder iranische entscheiden musste.
 

daukind

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03.02.2012
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Du hast noch immer nicht verstanden, dass man die iranische Staatsbürgerschaft nicht so einfach ablegen kann.
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
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NUE (fast)
Und telefonieren ist immer so sinnvoll. Natürlich bekommt man vielleicht die Informationen, die man hören will und vielleicht geht auch alles gut. Also MIR wäre was schriftliches immer lieber ...

Oliver
 
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Weltreisender

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05.04.2009
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LEJ
Meine Frau hat aber keine zweite Staatsbürgerschaft und war ausser bei ihrer Geburt vor 37 Jahren nie wieder im Iran! Was wäre denn die Alternative für eine sichere Einreise ? Doch ein B Visum beantragen ?

Hier können aber so einige einem die Vorfreude nehmen:cry:

Einfach nicht in die USA reisen.
 

Wolke7

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30.08.2010
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Die groesste Unsicherheit ist die/der Immigration Officer. Selbst gebildete Amerikaner halten diese fuer 'stupid ...holes', die wahrscheinlich noch nicht einmal den Unterschied von Iran und arabischer Welt kennen und fuer die alles, was von der Norm abweicht, also beim Profiling durchfaellt, gefaehrlich ist.
Selbst mit einem erteilten B Visum kann der begrenzte Horizont so eines Menschen der limitierende Faktor sein.
Die Frage, ob Ihr wirklich in die USA wollt, hat da schon ihre Berechtigung.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Wobei spaetestens im Secondary auch Leute sitzen, die kleine feine Unterschiede kennen. Iran vs. Irak, Bayreuth vs. Beirut, Tourismus vs. Terrorismus etc.
 
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