eTA Kanada: Einreise trotz Strafverfahren / Straffälligkeit

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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5.402
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Ich schätze die kanadischen Einwanderungsbeamten (und diese Frage im Formular) so ein, dass dort hierbei der gesunde Menschenverstand als Maßstab angelegt wird, und nicht irgendwelche philosophischen Doktorarbeiten über Straftaten im Kindergarten oder Stromklau am Bahnhof.

Hier ging es auch nicht um den OP, sondern um die Selbstgefälligkeit eines einzelnen Posters, der in blinder Verkennenung der Realität schwadroniert, noch nie gegen das StGB verstoßen zu haben und jetzt in #21 noch selbstgefälliger darauf reagiert.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
15
VIE
Das nehme ich Dir nicht ab:

Nötigung (z.B. auf der Autobahn mittels Lichthupe)?
Beleidigung?
(ggfls. fahrlässige) Körperverletzung?
Straßenverkehrsgefährdung durch schnelles Fahren, Drängeln?
Schummelei bei der Steuer?
Diebstahl (sei es im Hotel, der Lounge oder sonstwo)?

Und noch vieles mehr. Und ansonsten gilt für Dich. Johannes 8, 44

Warum wundert mich dieses Sittenbild bei einem „Lawyer“ nicht?

Wenn mir dann noch jemand mit Religion komm macht es das ganze nicht weniger suspekt.

Und nein, ich drängle nicht im Straßenverkehr (https://m.focus.de/auto/ratgeber/re...upe-zu-benutzen-ist-noetigung_aid_584232.html),
Beleidige niemand strafrechtlich relevant, verletze keine Menschen absichtlich oder fahrlässig (verspüre nichtmal das geringste Verlangen meine Kinder zu Ohrfeigen wenn sie mal was angestellt haben), zahle meine Steuern (meine im Unternehmen vorgeschriebene KöSt sogar oft vor der Frist) und gestohlen habe ich bewusst nur ein einziges mal, die Steinschleuder des Nachbarjungen mit ca 5 Jahren, die ich dann ein paar Tage später wieder zurück gab. Ich hoffe, es kommt jetzt keine Anzeige nach diesem Outing...

Aber wie gesagt, bei manchen Menschen (vor allem bei einigen Maximierern hier) wundert mich der Umgang mit Gesetz und Moral nicht... Ich frage mich auch bei Dir, warum du so erpicht bist, mir Straftaten zu unterstellen, obwohl du mich nichtmal kennst?
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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18.279
Es ist fuer einen Teilnehmer am normalen gesellschaftlichen Leben praktisch unmoeglich, nicht vereinzelt leichteste Fahrlaessigkeitstaten zu begehen. Das Beispiel des versehentlichen auf den Fuss Tretens wurde schon genannt.

Das hat nichts mit Missachtung Deiner zu tun (wir gehen halt einfach nicht davon aus, dass Du fernab der Zivilisation als Eremit lebst ;)) und auch nichts mit einem anruechigen Umgang mit dem Gesetz. Gesetze, auch und gerade jede, die das schaerfste Schwert, naemlich das Strafrecht, fuehren, muessen mit Augenmass "gelebt" werden. Ein liberaler Rechtsstaat hat nicht den Anspruch, jedes theoretisch strafwuerdige Verhalten (siehe auf den Fuss Treten) zu erfassen und zu bestrafen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ein liberaler Rechtsstaat hat nicht den Anspruch, jedes theoretisch strafwuerdige Verhalten (siehe auf den Fuss Treten) zu erfassen und zu bestrafen.
Ja, so ist es wohl.

Du beschreibts aber leider damit in herrlicher Weise das Grundprinzip unserer Ellenbogen/Fusstretergesellschaft, wo derjenige den größten Erfolg hat, der mit "Fuss treten", auch im übertragenen Sinn, durchs Leben geht und sich damit gegenüber dem Rest der Gesellschaft durchsetzt.

Oder anders als du es formulierst: Man darf es nur nicht übertreiben, aber der Rechtsbruch in Maßen ist der Schlüssel zum Erfolg. Weil man sicher kalkulieren kann, dass der "liberale Rechtsstaat" es nicht verfolgt.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
15
VIE
Es ist fuer einen Teilnehmer am normalen gesellschaftlichen Leben praktisch unmoeglich, nicht vereinzelt leichteste Fahrlaessigkeitstaten zu begehen. Das Beispiel des versehentlichen auf den Fuss Tretens wurde schon genannt.

Das hat nichts mit Missachtung Deiner zu tun (wir gehen halt einfach nicht davon aus, dass Du fernab der Zivilisation als Eremit lebst ;)) und auch nichts mit einem anruechigen Umgang mit dem Gesetz. Gesetze, auch und gerade jede, die das schaerfste Schwert, naemlich das Strafrecht, fuehren, muessen mit Augenmass "gelebt" werden. Ein liberaler Rechtsstaat hat nicht den Anspruch, jedes theoretisch strafwuerdige Verhalten (siehe auf den Fuss Treten) zu erfassen und zu bestrafen.

Anrüchiger Umgang mit dem Gesetz? Sorry, hier wird von Diebstahl und schummeln bei der Steuer geschrieben, das ist nicht nur anrüchig...

Vielleicht bin ich sogar in meinem Leben auch schon fahrlässig gewesen, jedoch sicher nie grob fahrlässig und es wurde niemals jemand dabei verletzt oder gefährdet, noch war ich wegen so etwas vor Gericht, noch in der Nähe einer Anzeige. Und ich spreche hier nicht davon einfach nicht erwischt worden zu sein. Ich finde es ehrlich gesagt nicht so schwer nicht mit dem STGB in Konflikt zu kommen. Wenn jemand wirklich versehentlich etwas anstellt und er sich den Folgen seiner Handlung nicht bewusst sein konnte ist das im Normalfall auch nicht strafbar. Und das ist auch hier doch gar nicht das Thema gewesen.

Und ja, ich bin meinen Kindern schon mal auf die Füße gestiegen wenn sie sich bei der Gartenarbeit 5 cm hinter mir versteckt haben. Ich wurde nicht angezeigt und es gab nichtmal einen bösen Blick von meiner Frau...

Hier ein Leben zu konstruieren (also in Mitteleuropa), in dem es unmöglich ist sich ab die Gesetze zu halten ist in meinen Augen absurd.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
15
VIE
Und ansonsten gilt für Dich. Johannes 8, 44

Musste ich nachlesen...
Ihr habt den Teufel zum Vater, und was euer Vater begehrt, wollt ihr tun! Der war ein Menschenmörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit, denn Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, so redet er aus seinem Eigenen, denn er ist ein Lügner und der Vater derselben.

Im Ernst jetzt? [emoji3]

Ich sage schon länger, dass sehr religiöse Menschen (aller Religionen) sehr suspekt sind und eine Gefahr für unsere Gesellschaft, weil sie schwache Charaktere sind. Ich glaube ich muss das erweitern, man sollte sie an Flughäfen grundsätzlich doppelten Screenings unterziehen und auch immer eine Taschenkontrolle beim verlassen der Lounge vornehmen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.647
18.279
Du beschreibts aber leider damit in herrlicher Weise das Grundprinzip unserer Ellenbogen/Fusstretergesellschaft, wo derjenige den größten Erfolg hat, der mit "Fuss treten", auch im übertragenen Sinn, durchs Leben geht und sich damit gegenüber dem Rest der Gesellschaft durchsetzt.

Nein, da missverstehst Du mich. Ich meine nicht, dass man die Grenzen des Rechtsstaates bewusst austestet und zum eigenen Vorteil guckt, was man sich gerade noch erlauben kann, um damit durchzukommen. Und auch nicht die kuehle Risikoabwaegung Benefit des nicht Erwischtwerdens vs. Risiko des Erwischtwerdens.

Sondern einzig die Grenzen des Anspruches des Staates, das Leben seiner Bueger zu durchdringen. Der liberale Staat laesst ihnen halt ein paar Nischen des Laissez Faire, wo es insgesamt nicht schadet.

Sonst waeren wir irgendwannbei 1984. Oder Demolition Man :D

Oder anders als du es formulierst: Man darf es nur nicht übertreiben, aber der Rechtsbruch in Maßen ist der Schlüssel zum Erfolg. Weil man sicher kalkulieren kann, dass der "liberale Rechtsstaat" es nicht verfolgt.

Nein, da muss ich vehement widersprechen. Ich rede nicht von systematischem Rechtsbruch, sondern davon, in kleinem Bereich vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Wenn Du dem Staat, der in diesen Bereich nicht vordringt, die Qualitaet als Rechtsstaat absprichst, haben wir hier ein fundamental anderes Verstaendnis von dem Verhaeltnis zwischen Buerger und Staat.


Anrüchiger Umgang mit dem Gesetz? Sorry, hier wird von Diebstahl und schummeln bei der Steuer geschrieben, das ist nicht nur anrüchig...

Nein, schon wieder ein Missverstaendnis. Es ist kein anruechiges Gesetzesverstaendnis, wenn ich hier vertrete, dass die (Straf-)Gesetze nicht bis in die letzte
Nische des Privatlebens umgesetzt werden muessen. Ich meine natuerlich nicht Diebstahl und Steuerstraftaten. (Obwohl: Schon einmal To Go bestellt und es sich dann anders ueberlegt und doch im Restaurant gegessen? Zack, Steuerhinterziehung.)

Wenn jemand wirklich versehentlich etwas anstellt und er sich den Folgen seiner Handlung nicht bewusst sein konnte ist das im Normalfall auch nicht strafbar. Und das ist auch hier doch gar nicht das Thema gewesen.

Doch, ist es, das ist uU Fahrlaessigkeit. Und doch, genau das war das Thema.

Hier ein Leben zu konstruieren (also in Mitteleuropa), in dem es unmöglich ist sich ab die Gesetze zu halten ist in meinen Augen absurd.

Aber genau einen Satz zuvor schreibst Du davon, wie Du ggf. eine fahrlaessige Koerperverletzung begangen hast :confused:

Und ja, ich bin meinen Kindern schon mal auf die Füße gestiegen wenn sie sich bei der Gartenarbeit 5 cm hinter mir versteckt haben.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Ja, Verfahren:
"Frage 2: Haben Sie jemals eine Straftat begangen oder sind Sie wegen einer Straftat festgenommen, angeklagt oder verurteilt worden? Dies bezieht sich auf alle Länder/Territorien"
Hier auf Seite 19

Um den Bereich zu verlassen, ob ein Antragsteller bereits eine Straftat begangen hat (ich gehe ebenfalls davon aus, dass die Mehrheit der Menschen - Ausnahme selbstverständlich Fred - diese eigentlich mit ja beantworten müsste, auf die Frage, ob man sich selbst belasten muss, gehe ich mal nicht ein), steht auf Seite 19 steht als Erläuterung:

"Wählen Sie bitte JA aus, wenn Sie jemals eine Straftat begangen haben oder Sie wegen einer Straftat festgenommen, angeklagt oder verurteilt wurden..."

Damit ist, wenn man keine allgemeine Lebensbeichte abgeben möchte, entscheidend, ob bereits Anklage erhoben wurde oder ob sich das Ermittlungsverfahren in einem früheren Stadium befindet.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
22.647
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Ich glaube er verkennt den Unterschied dazwischen, eine Straftat zu begehen und sich strafbar zu machen. Denn natuerlich kann auch ein Kind eine Straftat begehen, auch wenn es sich dabei nicht strafbar macht.

Das ist z.B. fuer die Opferentschaedigung von Bedeutung, denn so koennen auch Opfer kindlicher Taeter einen Anspruch haben. Wenn ein Kind gar keine Straftaten begehn koennte, gaebe es auch keine zu entschaedigenden Opfer solcher (Nicht-)Taten.
 
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spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Die Vermutung habe ich auch, das würde aber bedeuten, dass er den Diskussionsstrang von vorne bis hinten nicht verstanden hat...
 

weltbuerger

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06.02.2018
2.089
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Ich glaube er verkennt den Unterschied dazwischen, eine Straftat zu begehen und sich strafbar zu machen.
Wollen Spocky und Du hier einen völligen sinnfreien Streit um Semantik lostreten oder was?

Mit dem Begriff "Straftat" in Hinblick auf ein kanadisches eTA oder Visum kann doch nur der Begriff im Sinne der klassischen Doktrin mit drei Bestandteilen gemeint sein. Und da wird bei einem kleinen Kind spätestens die dritte Voraussetzung für eine Straftat, die Schuld, nicht gegeben sein.

Aus Euren Kommentaren kann man m.E. nur schließen, dass Euch entweder jedes juristische Grundverständnis abgeht oder Ihr hier einfach Euch nicht zur Sache äußern, sondern Verwirrung stiften wollt.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
22.647
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Zum Thema eTA ist eigentlich seit meiner Aussage zu § 6 ZStVBetrV

Nur, wie sollen sie es herausfinden? Klar, wenn sich der Antragsteller im Interview verplappert, aber sonst haben nur die in § 6 ZStVBetrV genannten Stellen Zugriff. (Zu denen die kanadische Einwanderungsbehoerde nicht gehoert.)

nichts mehr gekommen; ich gehe davon aus, dass das Thema abgeschlossen ist. Seitdem ist die Diskussion entweder (negativ formuliert) off topic oder hat sich (positiv formuliert) weiterentwickelt hat.

Meine Aussagen bezogen sich rein auf:

Ich habe mein ganzes Leben keine Straftat in Sinnes des STGB begangen und ich gehe davon aus, dass das hoffentlich die Norm, als die Ausnahme ist.

Das ist nun einmal eine sehr absolute und sehr formale theoretische Aussage, auf die ich ebenso formal-theoretisch antworte.
Dass die meisten Menschen sich nicht in eTA-kritischer Weise strafbar gemacht haben, steht doch voellig ausser Frage.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.922
1.411
MUC, BSL
Wollen Spocky und Du hier einen völligen sinnfreien Streit um Semantik lostreten oder was?

Mit dem Begriff "Straftat" in Hinblick auf ein kanadisches eTA oder Visum kann doch nur der Begriff im Sinne der klassischen Doktrin mit drei Bestandteilen gemeint sein. Und da wird bei einem kleinen Kind spätestens die dritte Voraussetzung für eine Straftat, die Schuld, nicht gegeben sein.

Aus Euren Kommentaren kann man m.E. nur schließen, dass Euch entweder jedes juristische Grundverständnis abgeht oder Ihr hier einfach Euch nicht zur Sache äußern, sondern Verwirrung stiften wollt.

Sag mal, hat dir heute morgen jemand ins Müsli gekackt oder was?

Es war von Anfang an mein Standpunkt, dass das eben genau NICHT sein kann, die angeführten Beispiele bezogen sich außerdem auf FREDatNETs Aussage er hätte noch nie eine Straftat begangen habe. Um mehr ging es nicht. Da brauchst du mir jetzt nicht mit Semantik kommen...

Ob du das jetzt tatsächlich nicht verstehst oder ob du hier nur trollen willst ist mir eigentlich herzlich egal, damit musst du leben, allerdings unterlässt du es gefälligst das mir zum Vorwurf zu machen. DU hast groß rumposaunt, wir verstünden nichts davon - stellt sich heraus, dass DU noch nicht mal den Kern der Diskussion erfasst hast. Anstatt dann einfach mal die Klappe zu halten, kartest noch schön nach... Bravo!

Diskussion beendet
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Diskussion beendet

Ich glaube du und die Spucktüte verstehen nicht mehr die Sprache des "normalen" Menschen, also beispielsweise Fredatnet, Wuff, Tante Erna aus Wuppertal und ebenso der kanadische Einwanderungsbeamte. Die haben alle in ihrem Leben noch keine Straftat begangen - im normalüblichen deutschen Sprachgebrauch.

Wenn die Juristen und Philosophen hierüber diskutieren, dann könnt ihr das ja im 22. Semester Oberseminar tun (habt ihr sogar wohl recht), aber für uns Otto Normalbürger bleibt es dabei, dass wir keine Straftat begangen haben.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.770
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Trans Balkan Express
Ich glaube du und die Spucktüte verstehen nicht mehr die Sprache des "normalen" Menschen, also beispielsweise Fredatnet, Wuff, Tante Erna aus Wuppertal und ebenso der kanadische Einwanderungsbeamte. Die haben alle in ihrem Leben noch keine Straftat begangen - im normalüblichen deutschen Sprachgebrauch.

Sorry. Das nehme ich Dir nicht ab. Eine Straftat nach § 185 StGB ist schnell begangen. Schwarzfahren wurde auch schon genannt. Und im Straßenverkehr herrscht heutzutage Krieg, da wird den anderen Verkehrsteilnehmern schnell einmal eine obszöne Geste gezeigt. Wenn Du natürlich ebenso mit buddhistischer Gelassenheit durchs Leben gehst und noch nie eine Straftat begangen hast, Hut ab. Aber für die Mehrzahl der Menschen dürfte das nicht zutreffen. Für Tante Emma würde ich nicht meine Hand ins Feuer legen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
15
VIE
Sorry. Das nehme ich Dir nicht ab. Eine Straftat nach § 185 StGB ist schnell begangen. Schwarzfahren wurde auch schon genannt. Und im Straßenverkehr herrscht heutzutage Krieg, da wird den anderen Verkehrsteilnehmern schnell einmal eine obszöne Geste gezeigt. Wenn Du natürlich ebenso mit buddhistischer Gelassenheit durchs Leben gehst und noch nie eine Straftat begangen hast, Hut ab. Aber für die Mehrzahl der Menschen dürfte das nicht zutreffen. Für Tante Emma würde ich nicht meine Hand ins Feuer legen.

Das wird immer absurder... Wenn ihr hier eine Ansammlung von Kleptomanen seid, die auch Schwarzfahren als Kavaliersdelikt sehen, regelmäßig verbal und mit obszönen Gesten entgleisen, dann lasst doch bitte den normalen Rest der Gesellschaft in Ruhe damit.
 
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Ed Size

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16.03.2009
9.976
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Ist doch ganz einfach, jeder der denkt das eine Straftat im Sinne der kanadischen Einwanderungsbehörden schwarzfahren oder obszöne Gesten sind lässt das mal besser mit der Reise nach Kanada.

Ich gehe davon aus das ich erst eine Straftat begangen habe wenn ich auch dafür verurteilt wurde. Den als juristisch ungeschulte Laie kann ich mein Verhalten zwar moralisch einordnen aber juristisch korrekt wird mir das nicht gelingen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.976
720
Das wird immer absurder... Wenn ihr hier eine Ansammlung von Kleptomanen seid, die auch Schwarzfahren als Kavaliersdelikt sehen, regelmäßig verbal und mit obszönen Gesten entgleisen, dann lasst doch bitte den normalen Rest der Gesellschaft in Ruhe damit.

Zum Schwarzfahrer wird man in D auch mit einem (vermeintlich) gültigen Ticket.

https://www.huffingtonpost.de/entry/muenchen-schwarzfahren-bahn-ticket_de_5a8a953be4b004fc31940971

https://www.charivari.de/muenchen/aktuell/regeln-mvg/7053086

https://www.welt.de/wirtschaft/arti...chein-gekauft-und-trotzdem-Schwarzfahrer.html

Und da gibt es noch etliche weitere Beispiele.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.770
15.889
Trans Balkan Express
Das wird immer absurder... Wenn ihr hier eine Ansammlung von Kleptomanen seid, die auch Schwarzfahren als Kavaliersdelikt sehen, regelmäßig verbal und mit obszönen Gesten entgleisen, dann lasst doch bitte den normalen Rest der Gesellschaft in Ruhe damit.

Du drehst mir das Wort symbolisch gesprochen, das Wort im Munde um. Ich wiederhole nur, was bereits geschrieben wurde nämlich, dass Beleidigungen und Schwarzfahren Straftaten sind (von Kavaliersdelikt spreche ich nicht). Außerdem gebe ich kein Selbstbekenntnis ab. Ich verweise nur darauf, dass eine Straftat schnell begangen ist, sei es eine Beleidigung im Straßenverkehr oder beim Kommentieren im Internet. Nur weil Du und Wuff lobenswerter Weise mit weißer Weste durchs Leben geht, könnt ihr nicht darauf schließen, dass das für die Mehrzahl der Gesellschaft zutrifft.
 
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Wuff

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01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Nur weil Du und Wuff lobenswerter Weise mit weißer Weste durchs Leben geht, könnt ihr nicht darauf schließen, dass das für die Mehrzahl der Gesellschaft zutrifft.
Ok, überzeugt. Mache ich dann künftig auch nicht mehr; macht mehr Spaß und man kriegt mehr Geld aufs Konto.

Danke für den Tipp.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
15
VIE

Lächerlich, abgesehen davon, dass diese Regeln sehr einfach zu verstehen sind ist ein zu spät gelöstes oder falsch rum gestempeltes weder vermeintlich noch irgendwie gültig.

Gerade das auf der Rückseite stempeln ist ein uralter Trick der halt jetzt nicht mehr reingeht. Generationen von Maximierern haben das schon gemacht um sich das halbe Fahrgeld zu ersparen. Sorry, nicht mein Niveau

Die zwei Minuten Regel gibt es ja auch genau wegen diverser asozialen die das Ticket lösen wollten wenn zu kontrollieren begonnen wird.