eTA Kanada: Einreise trotz Strafverfahren / Straffälligkeit

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anofan

Neues Mitglied
17.08.2018
3
0
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In Bezug auf Reisegenehmigung USA; Zitat: "Wer im Visumsverfahren falsche Angaben macht, dem Drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug, soweit keine erschwerten Umstände hinzukommen (siehe Sec. 1546 des 18. Buches des United States Code)"

In Bezug auf eTA (Kanada): Reisende brauchen keine eTA, wenn sie mit dem Auto, Bus, Zug oder Schiff (einschließlich eines Kreuzfahrtschiffes) einreisen.

Rein hypothetisch... Was würde im schlimmsten Fall, bei Falschangaben im eTA (Reisegenehmigung Kanada), passieren?
Begehen einer Straftat nach deutschem Recht?
Begehen einer Straftat nach kanadischem Recht?
Haft in Kanada?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
kommen wir nochmal auf das Beispiel der Rentnerin zurück, die ein gültiges Ticket hatte, auch nicht falsch gestempelt oder so, sondern deren einziges Vergehen es war, bei der Kontrolle nicht sofort "hier ist es" zu sagen, sondern "Sekunde, habe ich in der Tasche ... aber ich muss auch die nächste raus, können Sie mit aussteigen und ich zeige es Ihnen dort?" - zu dumm oder offensichtliche Probleme, ihr tägliches Leben zu meistern?

Und aus Neugier: Wo genau ziehst Du die Grenze? Also ist jemand mit Jobticket-im-Rucksack zu dumm, aber mit "DB-Fahrkarte-mit-Cityticket ausgedruckt in der Aktentasche" nicht in der Lage, sein Leben zu meistern? Oder umgekehrt?

Ich frage mich die ganze Zeit warum ihr mit derart skurrilen Beispielen kommt? Die Rentnerin (so die Geschichte überhaupt der Wahrheit entspricht und die Strafe rechtens wäre) hat nicht gegen das StGB verstoßen.

Denn eigentlich geht es hier ja um das, nämlich um strafrechtlich relevante Angelegenheiten... ich glaube kaum, dass hier immer ein Schnellrichter vor Ort ist... und auch wenn, dann hätte er nichts zu tun, es handelt sich um einen minimalen Verstoß gegen absurde AGBs und NICHT um Schwarzfahren gemäß § 265a, das nämlich Vorsatz voraussetzt. Also das ist eigentlich wirklich simpel und klar und jeder, der das nicht versteht sollte auf seine Mündigkeit überprüft werden. Sehr suspekt sind in diesem Zusammenhang User die sich mit der Rechtlichen Lage auskennen sollten und beim betätigen der Lichthupe gleich laut Nötigung rufen, oder andere die im Kindergarten Körperverletzungen orten. Einfach nur skurril!

Die eTA frage ist auch relativ klar, „Wurden Sie jemals in einem Land / Territorium einer Straftat angeklagt, verhaftet, angeklagt oder verurteilt?“ im Begleittext wird konkret von Vorstrafen gesprochen. Und ich frage mich was die ganzen hirnrissigen Beispiele die großteils gar keine strafrechtliche Relevanz haben sollen? Und von nichts anderem schrieb ich...

Ich bin auch kein Klosterschüler, aber ich habe echt kein Problem mich an das StGB zu halten. Dass manche andere das nicht können wissen wir jetzt auch. Ich glaube fast dass hier im Forum eine nicht representative Masse zugegen ist, denn vielen hier geht es ja nur um das Trick it und nicht um das Austauschen von Meinungen und Erfahrungen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
In Bezug auf Reisegenehmigung USA; Zitat: "Wer im Visumsverfahren falsche Angaben macht, dem Drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug, soweit keine erschwerten Umstände hinzukommen (siehe Sec. 1546 des 18. Buches des United States Code)"

In Bezug auf eTA (Kanada): Reisende brauchen keine eTA, wenn sie mit dem Auto, Bus, Zug oder Schiff (einschließlich eines Kreuzfahrtschiffes) einreisen.

Rein hypothetisch... Was würde im schlimmsten Fall, bei Falschangaben im eTA (Reisegenehmigung Kanada), passieren?
Begehen einer Straftat nach deutschem Recht?
Begehen einer Straftat nach kanadischem Recht?
Haft in Kanada?

eTA ist kein Visum. Ich denke, dass ist nicht so ganz dramatisch in Bezug auf die Folgen

Wichtiger Hinweis: wenn mit dem Ziel, eine Reisegenehmigung zu erhalten, falsche oder irreführende Angaben im eTA-Antrag gemacht wurden, kann der Antragsteller dauerhaft von eTA-Programm ausgeschlossen werden.

Straftat in D? Nein
Straftat in CA? Möglich, sogar wahrscheinlich
Haft in CA? Äußerst unwahrscheinlich, aber Untersagung der Einreise und das uU dauerhaft
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.606
507
Ohne Spitzfindigkeiten und besonders konstruierte Einzelfälle würde ich hier mal wieder nach dem gesunden Menschenverstand handeln.

Der OP hat jetzt gerade ein Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz am Hals und ist zudem noch gerade arbeitssuchend. Also gleich 2 Themen die Aufmerksamkeit erregen.
Das würde mich erstmal davon abhalten ein eTA Kanada (ebenso USA und auch andere Länder) zu beantragen um mögliche Risiken für später zu entgehen.
Sollen die Bekannten halt mal andersrum kommen.

Danach käme es mir darauf an wie das Verfahren ausgeht:
1) Gibt es einen Freispruch ist für mich alles klar: In Zukunft Antwort nein. (auch wenn leicht gelogen)
2) Bei geringer Geldbuße bin ich mir nicht sicher- siehe Thema Bundeszentralregister/ Führungszeugnis.
3) Bei Verurteilung zu mehr als geringem wäre das eTA CAN dann sowieso erst mal Tabu.

Zum Glück bin und werde ich wohl nie mit sowas betroffen sein (nach gesundem Bürgerempfinden), aber wie würden die (echten) Spezialisten denn dann hier reagieren, wo es um das Bundeszentralregister, die Löschung von Taten und das Führungszeugnis geht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/d...ugnis-ab-wann-bin-ich-vorbestraft_061004.html

Als Laie im Sinne des OP (nehmen wir an der OP ist auf Dauer 'geläutert') könnte man da sagen:
Sobald eine Straftat im Bundeszentralregister gelöscht ist: Könnte man dann mit einer gewissen Zuversichtlichkeit dann wieder mit nein antworten? Um je wieder nach Kanada zu kommen?

Bitte hierzu mal die juristisch vorgebildeten antworten die nicht bei jedem Kindergartenraufen aus der Vergangenheit ein 'ja' sehen.


Flyglobal
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.634
970
MUC, BSL
Naja wenn OP tatsächlich freigesprochen werden würde, wäre es ja auch kein Ding das anzugeben. Selbst den kanadischen Einwanderungsbeamten dürfte die Aussage "haben uns geirrt, der hat doch nichts gemacht" genügen. Sehe da keine Notwendigkeit die Unwahrheit zu sagen, auch wenn das Entdeckungsrisiko äußerst gering sein dürfte.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Danach käme es mir darauf an wie das Verfahren ausgeht:
1) Gibt es einen Freispruch ist für mich alles klar: In Zukunft Antwort nein. (auch wenn leicht gelogen)

Wobei ich hier durchaus vorsichtig wäre. Der OP ist bezüglich Suchtmittel im Visier. Trifft er sich in Kanada auch mit Menschen die diesbezüglich, sagen wir mal, freizügig sind und es erfolgt zB eine Festnahme (mit gefangen mit gehangen) bei der relevante Mengen gefunden werden, könnte die falsche Angabe mit zusätzlichen Konsequenzen verbunden sein. Er kann sich dann aussuchen ob er die kanadische Drogenbehörde belügt, oder die Lüge bei der eTA zugibt... stelle ich mir beides nicht prickelnd vor.

Ist schon klar, wenn nichts passiert, dann ist die Weglassung der fallengelassenen Anklage wohl keine große Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Naja wenn OP tatsächlich freigesprochen werden würde, wäre es ja auch kein Ding das anzugeben. Selbst den kanadischen Einwanderungsbeamten dürfte die Aussage "haben uns geirrt, der hat doch nichts gemacht" genügen. Sehe da keine Notwendigkeit die Unwahrheit zu sagen, auch wenn das Entdeckungsrisiko äußerst gering sein dürfte.

Ganz so entspannt denke ich nicht dass es ist. Da wird es wohl detaillierte Nachfragen geben und da wird möglicherweise auch der besuchte mal kurz geprüft... Das ist in dem Fall wohl gar nicht so einfach von Außen zu beurteilen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.079
Genau um das geht es! Um das, sich eigene Grenzen der Moral, bzw. der Notwendigkeit sich an Gesetze zu halten, zu ziehen und das damit zu begründen, dass eh jeder bescheisst und das Gesetz missachtet.

Zumindest in Bezug auf meine Aussage ist das ein fundamentales Missverstaendnis. Mir geht es genau darum nicht. Nicht darum, dass man, zwinkerzwinker, Kavaliersdelikte begeht (und natuerlich selbst die Grenze setzt, wo man noch ein Kavalier ist und wo "richtige" Kriminalitaet anfaengt), weil man weiss, dass die Erwischenswahrscheinlichkeit praktisch nicht gegeben ist. Ich bin bei Dir, wenn Du sagst, dass man komplett ohne vorsaetzlichen Verstoss gegen Strafgesetze durchs Leben gehen sollte und es auch tatsaechlich kann. Das versuche ich auch - keine Steuertricksereien, kein Schwarzfahren, keine Beleidigungen. Ich will gleichwohl nicht ausschliessen, dass ich mal die fliessende Grenze zwischen Ankuendigung der Ueberholabsicht und Noetigung ueberschritten habe, versuche aber, auch das zu vermeiden.

Nein, nochmal: Mir geht es um allerleichteste Fahrlaessigkeitstaten oder solche ohne Schuld, die in meinen Augen praktisch unvermeidbar sind.


Sehr suspekt sind in diesem Zusammenhang User die sich mit der Rechtlichen Lage auskennen sollten und [...] die im Kindergarten Körperverletzungen orten. Einfach nur skurril!

Da haette ich dann aber so langsam doch mal gerne eine Begruendung.


Was ist genau daran strafbar eine EF zu buchen oder das letzte Segment verfallen zu lassen?

Beim bewussten Ausnutzen eines Preisauszeichnungsfehlers ist der Schritt von der Rechtsmissbraeuchlichkeit zum Betrug ein sehr kleiner.
Beim Auslassen des letzten Segments, wenn man es bei der Buchung schon so geplant hat, kommt es auf die AGB-rechtliche Einordnung der dies verbietenden Klausel an. Haelt man diese fuer rechtmaessig (was ich nicht tue), ist man hier unzweifelhaft im Betrug.
 
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MaxPowers

Reguläres Mitglied
13.02.2017
87
-1
FRA
Der entscheidende Punkt ist doch aber, dass gegen OP gerade nur ein Verfahren läuft. Das kann auch einfach eingestellt werden, z.B. wegen Geringfügigkeit kann die Staatsanwaltschaft davon absehen, es weiter zu verfolgen. Und dann könnte er auch in Zukunft einfach "nein" bei der entsprechenden Frage angeben, da er weder angeklagt, festgenommen noch verurteilt wurde.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ich bin bei Dir, wenn Du sagst, dass man komplett ohne vorsaetzlichen Verstoss gegen Strafgesetze durchs Leben gehen sollte und es auch tatsaechlich kann.
Dann sind wir uns ja einig und es ist erfreulich wieder einen dieser dummen gefunden zu haben die das auch versuchen.
Da haette ich dann aber so langsam doch mal gerne eine Begruendung .
Müssen wir wirklich über die rechtlich gegebene „Schuldunfähigkeit des Kindes“ sprechen?
Beim Auslassen des letzten Segments, wenn man es bei der Buchung schon so geplant hat, kommt es auf die AGB-rechtliche Einordnung der dies verbietenden Klausel an. Haelt man diese fuer rechtmaessig (was ich nicht tue), ist man hier unzweifelhaft im Betrug.
Nein, es ist unzweifelhaft höchstens das in Kauf nehmen einer Nachberechnung. Die AGB der Airlines räumen ja explizit ein, dass die Möglichkeit besteht, Segmente nicht abzufliegen (gegen einen möglichen Aufpreis), also ist betrügerisches handeln gar nicht möglich. Es ist Sache der Airlines diesen Aufpreis einzuheben, und nachdem sie das nicht tun ist davon auszugehen, dass sie selbst ganz genau wissen, dass ihre AGBs rechtlich auf Sand gebaut und eine reine Drohgebärde sind.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.783
5.524
Nein, es ist unzweifelhaft höchstens das in Kauf nehmen einer Nachberechnung. Die AGB der Airlines räumen ja explizit ein, dass die Möglichkeit besteht, Segmente nicht abzufliegen (gegen einen möglichen Aufpreis), also ist betrügerisches handeln gar nicht möglich. Es ist Sache der Airlines diesen Aufpreis einzuheben, und nachdem sie das nicht tun ist davon auszugehen, dass sie selbst ganz genau wissen, dass ihre AGBs rechtlich auf Sand gebaut und eine reine Drohgebärde sind.

Du vermengst an der Stelle zwei Zeitpunkte: einmal die Buchung, zum anderen den Sachverhalt "Segment nicht abgeflogen".

Ausgehend von dem von Airsicknessbag dargelegten Szenario, dass zum Zeitpunkt der Buchung schon die Absicht bestand, das letzte Segment nicht abzufliegen, entsteht der Airline bei Umsetzung in Höhe der Tarifdifferenz ein Schaden, wenn das Ticket ohne das letzte Segment teurer gewesen wäre.

Die no-show-Gebühr, oder wie auch sie genannt wird, ist meiner Ansicht nach nur eine Pauschalierung des Schadensersatzes.

Ich denke, ähnlich zu dem Sachverhalt, bei dem LH wegen dutzendfacher Loungebenutzung auf demselben Flex-Ticket geklagt hat, wird noch nach dem geeigneten Kandidaten gesucht, an dem man das durchexerzieren kann.
 
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BackPayBoy

Gesperrt
11.07.2018
64
0
Jetzt verstehe ich langsam, wie man ohne Straftaten durchs Leben kommt. Man schafft sich einfach sein ganz eigenes Recht:
Ein betrügerisches Handeln ist gar nicht möglich, weil ja der Betrogene die Möglichkeit hat, die Zahlung, um die er geprellt wurde, nachzuberechnen.
Eine Körperverletzung ist gar nicht möglich, weil ja der Verletzte die Möglichkeit hat, Schmerzensgeld zu verlangen.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
Oh Mann - da mich der Titel des Threads anfänglich nicht interessiert hat, hätte ich fast einen weiteren „Fred gegen den Rest der Welt“-Thread übersehen.

Und wie immer nach dem klassischen Muster. Gegenargumente werden mit lächerlich und konstruiert abgetan. Bzw wird auf die - für seinen Standpunkt - wirklich kritischen gar nicht eingegangen.
Ein Wunder, dass der Hausverstand noch nicht ins Spiel gebracht wurde.

Achtung: auch wieder ein konstruiertes Beispiel zum Thema Schwarzfahren. Ich bin letztens in den Bus eingestiegen und wollte mir beim Fahrer eine Stundenkarte kaufen. Leider hatte ich um 10 Cent zu wenig Kleingeld und nur einen 50 Euro Schein - den der Fahrer nicht annehmen muss.
Bin zwar nächste Station wieder raus und hab Geld gewechselt für den nächsten Bus. Trotzdem war ich fur kurze Zeit ein Schwarzfahrer. Kann Fred auch nicht passieren, da er natürlich das Regelwerk der Grazer Verkehrsbetriebe kennt bzw ihm sein Hausverstand sagt, dass die keine 50 Euro Scheine nehmen. Und/oder er hat natürlich immer den richtigen Kleingeldbetrag eingesteckt.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Du vermengst an der Stelle zwei Zeitpunkte: einmal die Buchung, zum anderen den Sachverhalt "Segment nicht abgeflogen".

Ausgehend von dem von Airsicknessbag dargelegten Szenario, dass zum Zeitpunkt der Buchung schon die Absicht bestand, das letzte Segment nicht abzufliegen, entsteht der Airline bei Umsetzung in Höhe der Tarifdifferenz ein Schaden, wenn das Ticket ohne das letzte Segment teurer gewesen wäre.

Die no-show-Gebühr, oder wie auch sie genannt wird, ist meiner Ansicht nach nur eine Pauschalierung des Schadensersatzes.

Ich denke, ähnlich zu dem Sachverhalt, bei dem LH wegen dutzendfacher Loungebenutzung auf demselben Flex-Ticket geklagt hat, wird noch nach dem geeigneten Kandidaten gesucht, an dem man das durchexerzieren kann.

Das ist schlichtweg falsch, ich gebe dir ein anderes Beispiel das den Sachverhalt vielleicht deutlicher macht. Mein Kunde bestellt nach Staffelpreisen 10k/100k/1kk und sagt, er wird voraussichtlich 1 Mio Stück bestellen, deshalb erhält er den günstigsten preis. Bestellt er die Menge nicht, bekommt er eine Belastung für die Preisdifferenz. Passiert mir jedes Jahr x mal. Es ist mir und auch dem Gesetz absolut egal ob er die Absicht bereits bei der Bestellung hatte, denn im Angebot bzw. den AGBs ist das Szenario geregelt.

Beim flex Ticket stellt sich das schon anders dar, da is der Preis nicht geregelt was man pro missbräuchlichem Loungebesuch bezahlt, weil das auch so nicht vorgesehen ist, dass man nur die Lounge und nie das Ticket nützt. Das ist Betrug und zu bestrafen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.079
Müssen wir wirklich über die rechtlich gegebene „Schuldunfähigkeit des Kindes“ sprechen?

Ich dachte eigentlich nicht mehr ;)
Ich hatte ja schon geschrieben, das Kind kann eine Straftat begehen: Objektiver Tatbestand (+), subjektiver Tatbestand (+), Rechtswidrigkeit (+). Es ist jedoch unwiderleglich vermutet schuldunfaehig, also Schuld (-).

Das Kind Kind begeht eine Straftat, macht sich aber nicht strafbar.

Die kleine aber feine Unterscheidung ist wie gesagt wichtig fuer Opfer und auch dafuer, dass Gehilfen oder Anstifter strafbar sind, obwohl sich der ohne Schuld handelnde Haupttaeter nicht strafbar macht. Wichtig bei den Hintermaennern sogenannter "Klaukinder".


Nein, es ist unzweifelhaft höchstens das in Kauf nehmen einer Nachberechnung. Die AGB der Airlines räumen ja explizit ein, dass die Möglichkeit besteht, Segmente nicht abzufliegen (gegen einen möglichen Aufpreis), also ist betrügerisches handeln gar nicht möglich.

Der Kneipier hat auch die Moeglichkeit, den Wirtslohn vom Zechpreller nachtraeglich zu fordern. Trotzdem ist Zechprellerei strafbar (wenn man schon bei der Bestellung nicht die Absicht hatte, zu bezahlen).

Da sind wir mindestens in der Vermoegensgefaehrdung als Schaden.


Es ist Sache der Airlines diesen Aufpreis einzuheben, und nachdem sie das nicht tun ist davon auszugehen, dass sie selbst ganz genau wissen, dass ihre AGBs rechtlich auf Sand gebaut und eine reine Drohgebärde sind.

Das sowieso.


Das ist schlichtweg falsch, ich gebe dir ein anderes Beispiel das den Sachverhalt vielleicht deutlicher macht. Mein Kunde bestellt nach Staffelpreisen 10k/100k/1kk und sagt, er wird voraussichtlich 1 Mio Stück bestellen, deshalb erhält er den günstigsten preis. Bestellt er die Menge nicht, bekommt er eine Belastung für die Preisdifferenz. Passiert mir jedes Jahr x mal. Es ist mir und auch dem Gesetz absolut egal ob er die Absicht bereits bei der Bestellung hatte, denn im Angebot bzw. den AGBs ist das Szenario geregelt.

Mindestens dann, wenn er aber bei der Bestellung die Absicht hat, die nachtraeglich ermittelte Preisdifferenz nicht zu zahlen, ist es Betrug.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.929
641
CGN
Du scheinst da etwas nicht ganz verstanden zu haben. Erstens ist das kein Verbrechen, zweitens geht es nicht um Moral, sondern ums StGB.

ok, keine Moral, sondern nur StGB:

Wer in der Absicht, sich [..] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, [..] das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs [..] durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten[..] beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
Was ein gelaber hier :rolleyes:

In eTA steht doch ganz deutlich:

Have you ever committed, been arrested for, been charged with or convicted of any criminal offence in any country/territory?

Schluesselstelle hier: been charged

Verfahren laeuft, also musst Du mit "yes" antworten oder unwahre Angaben machen. Gut moeglich das es jetzt gar nicht rauskommt, heisst aber nicht das die Canadier es auf lange Sicht ggf. doch mitbekommen. In demk Fall kannst Du dann Kanada von Deiner Urlaubsliste streichen.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
ok, keine Moral, sondern nur StGB:

Wer in der Absicht, sich [..] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, [..] das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs [..] durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten[..] beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dir ist klar, dass du § 263a = Computerbetrug zitierst? :resp:

Du weißt offensichtlich nicht was das ist...

Die Absurdität deines Zitat wird deutlich, wenn man bedenkt, dass man sich ein Ticket auch im Reisebüro, am Ticketschalter persönlich, oder telefonisch kaufen kann. Wenn, dann würde § 263 gelten:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auch wenn ich beabsichtige das letzte Segment nicht zu fliegen, trifft fett gedrucktes im Gesetzestext nicht zu... Vor allem nicht zum Zeitpunkt des Kaufs, ausser die Abteilung Precrime aus Minority Report wäre bereits Realität.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.929
641
CGN
Dir ist klar, dass du § 263a = Computerbetrug zitierst? :resp:


ja. Freut mich, dass Du aufgepasst hast. Erkennt man auch daran, dass da von einem Datenverarbeitungsvorgang (z.B. Website-Buchungsprozess) die Rede ist.

Die Absurdität deines Zitat wird deutlich, wenn man bedenkt, dass man sich ein Ticket auch im Reisebüro, am Ticketschalter persönlich, oder telefonisch kaufen kann.

Und das ist absurd in Deinen Augen? Sagt Dir Dein Hausverstand nicht, dass die gleiche Handlung an verschiedenen Orten unterschiedlich gewertet werden kann? Ist beim Nackt-herumlaufen (zuhause oder im Park) oder beim Einsteigen in den Zug ohne Fahrschein (im Nah- und Fernverkehr) übrigens auch so, absurd, oder?

Wenn, dann würde § 263 gelten:

Wenn was?


Vor allem nicht zum Zeitpunkt des Kaufs, ausser die Abteilung Precrime aus Minority Report wäre bereits Realität.

tolles Argument. Ich empfehle, den Wikipedia-Eintrag zum Thema Eingehungsbetrug mal abzuändern, offensichtlich hat den jemand ohne Hausverstand geschrieben.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
ja. Freut mich, dass Du aufgepasst hast. Erkennt man auch daran, dass da von einem Datenverarbeitungsvorgang (z.B. Website-Buchungsprozess) die Rede ist.

Und das ist absurd in Deinen Augen? Sagt Dir Dein Hausverstand nicht, dass die gleiche Handlung an verschiedenen Orten unterschiedlich gewertet werden kann? Ist beim Nackt-herumlaufen (zuhause oder im Park) oder beim Einsteigen in den Zug ohne Fahrschein (im Nah- und Fernverkehr) übrigens auch so, absurd, oder?

Wenn was?

tolles Argument. Ich empfehle, den Wikipedia-Eintrag zum Thema Eingehungsbetrug mal abzuändern, offensichtlich hat den jemand ohne Hausverstand geschrieben.
Leider hast du noch immer nicht im geringsten verstanden, was das Gesetz bedeutet und dass nicht jede am Computer begangene Straftat ein Computerbetrug ist. Es geht hierbei nicht um das WO, sondern um das WIE.

Dein Hinweis zum Thema Eingehungsbetrug ist genauso lächerlich, wie deine grundsätzliche Vermutung, dass ein weggelassenes Segment nur in irgendeiner Form strafbar sein könnte. Was passiert bzw passieren könnte) wenn du den Beförderungsvertrag einseitig abänderst (besser gesagt Du auf einen Teil davon verzichtest) steht klar in den Beförderungsbedingungen der Airline und in keinem Gesetz!

Diese Horrormärchen sind tiefer als Bild Niveau
 
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