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Gebucht war für den 30.01.2022 ein Flug mit Etihad über Abu Dhabi nach Colombo (FRA-AUH mit EY2, AUH-CMB mit EY264).
Soeben erhalte ich die Info von Etihad, dass der Flug nicht stattfinden wird (da der Flug EY2 wohl gestrichen wurde) und ich auf den 01.02.2022 umgebucht wurde (Flüge wie ursprünglich gebucht, eben nur 2 Tage später).
Bringt mir aber nichts, muss mittags am 31.01.2022 zwingend in Colombo sein. Nach Fluggastrechte-VO (die hier ja wohl gilt, da Abflug in der EU) muss mich die Airline doch aber - wenn ich es wünsche und ich die angebotene Umbuchung nicht annehme - am gebuchten Tag ggfls. mit einer anderen Airline nach Colombo befördern, oder? Am gebuchten 30.01.2022 bestünde z.B. die Möglichkeit, von FRA mit SriLankan UL554 direkt nach CMB zu fliegen (oder auch mit Emirates über Dubai oder Qatar über Doha).
Wie fast nicht anders zu erwarten, brachte gerade ein diesbezüglicher Anruf bei Etihad trotz langer Diskussionen jedoch rein gar nichts. Auf eine andere Arline könne/würde man mich nicht umbuchen, das würde nur gehen, wenn mein Flug 24 St. vor Abflug gecancelt wurde. Eine Buchung für mich auf SriLankan, Emirates oder Qatar für den 30.01.2022 wurde mir - auch nach Rücksprache mit einem Supervisor - verweigert. SriLankan würde auch nur dann gehen, wenn zumindest ein Teilstück mit Etihad geflogen würde.
Hat jemand Erfahrung, wie ich jetzt am besten weiter vorgehe? Das Recht auf Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline habe ich doch, oder? Bleibt mir hier wirklich nur die Möglichkeit, mir den Hinflug selbst zu buchen und die Kosten dann anschließend bei Etihad (vmtl. gerichtlich) geltend zu machen? Und was würde mit meinem bestehenden Etihad-Rückflug passieren, wenn ich tatsächlich mit einem selbst gebuchten Hinflug hin fliege?
Soeben erhalte ich die Info von Etihad, dass der Flug nicht stattfinden wird (da der Flug EY2 wohl gestrichen wurde) und ich auf den 01.02.2022 umgebucht wurde (Flüge wie ursprünglich gebucht, eben nur 2 Tage später).
Bringt mir aber nichts, muss mittags am 31.01.2022 zwingend in Colombo sein. Nach Fluggastrechte-VO (die hier ja wohl gilt, da Abflug in der EU) muss mich die Airline doch aber - wenn ich es wünsche und ich die angebotene Umbuchung nicht annehme - am gebuchten Tag ggfls. mit einer anderen Airline nach Colombo befördern, oder? Am gebuchten 30.01.2022 bestünde z.B. die Möglichkeit, von FRA mit SriLankan UL554 direkt nach CMB zu fliegen (oder auch mit Emirates über Dubai oder Qatar über Doha).
Wie fast nicht anders zu erwarten, brachte gerade ein diesbezüglicher Anruf bei Etihad trotz langer Diskussionen jedoch rein gar nichts. Auf eine andere Arline könne/würde man mich nicht umbuchen, das würde nur gehen, wenn mein Flug 24 St. vor Abflug gecancelt wurde. Eine Buchung für mich auf SriLankan, Emirates oder Qatar für den 30.01.2022 wurde mir - auch nach Rücksprache mit einem Supervisor - verweigert. SriLankan würde auch nur dann gehen, wenn zumindest ein Teilstück mit Etihad geflogen würde.
Hat jemand Erfahrung, wie ich jetzt am besten weiter vorgehe? Das Recht auf Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline habe ich doch, oder? Bleibt mir hier wirklich nur die Möglichkeit, mir den Hinflug selbst zu buchen und die Kosten dann anschließend bei Etihad (vmtl. gerichtlich) geltend zu machen? Und was würde mit meinem bestehenden Etihad-Rückflug passieren, wenn ich tatsächlich mit einem selbst gebuchten Hinflug hin fliege?