EU Fluggastrechte / Annullierung

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.672
2.484
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Nach EU261 wäre Wetter an der Homebase nur ein unabwendbares Ereignis, wenn es den eigentlichen Flug betrifft (also in LHR oder am Ziel).

Keine Ahnung, wie die britische Auslegung ist.
 

pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
110
50
Der Streik von Mitarbeitern eines (Dritt-)Unternehmen, die vom ausführenden Luftfahrtunternehmen mit der Erfüllung bestimmter eigener Aufgaben (zB Check-in, Bodenabfertigung, Enteisung etc) beauftragt sind, kann dem Luftfahrtunternehmen zugerechnet werden, weil diese Mitarbeiter zwar betriebsfremd sind, aber im Rahmen des Auftrages in vom beauftragenden Luftfahrtunternehmen zu erbringenden Leistungen eingebunden werden, die zur normalen Ausübung der Tätigkeiten des beauftragenden Luftfahrtunternehmen gehören. In der Beauftragung des anderen Unternehmens ist eine „de-facto-Betriebserweiterung“ zu sehen, die nicht dazu führen kann, dass ein Luftfahrtunternehmen Betriebsrisiken, die im bei eigenem Handeln zugerechnet würden, „auslagern“ kann. Der Streik dieses Fremdpersonals gehört somit zur Risikosphäre eines Luftfahrtunternehmens (AG Frankfurt/M. - 29 C 1335/18 (97); LG Frankfurt/M. - 2-24 S 280/18).

Ich habe diesen Post falsch verstanden. Ich hatte konkludiert, dass die Chancen nach Deutschem Recht gut sind, aber ich habe die beiden Urteile durchgelesen. Du zitierst aus dem Urteil des AG, aber das LG hat dieses Urteil aufgehoben und der Fluggesellschaft recht gegeben.

"Zwar könne ein Streik der Arbeitnehmer eines Subunternehmers Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens sein, so das Landgericht. Jedoch sei ebenfalls Voraussetzung für eine Haftung, dass die Fluggesellschaft den Streik beherrschen kann. Dies sei hier zu verneinen. Die Fluggesellschaft habe nicht auf die streikenden Arbeitnehmer zugehen und damit den Streik beenden können. Sie habe auch nicht auf den Subunternehmer einwirken können. Es bestehe insofern kein Weisungsrecht."

Ich gebe mich deshalb damit zufrieden, dass ein Streik eines Subunternehmers einen AU darstellt und will diesen Punkt auch nicht weiter treiben.

Frage ist für mich nur noch, ob die Fluggesellschaft alles mögliche gemacht hat, um eine Stornierung zu verhindern. Hier bin ich der Meinung, dass das nicht der Fall ist, wenn die Fluggesellschaft aufgrund einer einfachen Frage des Subunternehmers gleich alle Flüge des Tages storniert, ohne zumindest zu versuchen, einen Teil der Flüge stattfinden zu lassen oder zu prüfen, ob die Flüge ggf. zeitversetzt doch stattfinden können. Hier bin ich mal gespannt, wie es weiter geht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.101
9.325
Ich gebe mich deshalb damit zufrieden, dass ein Streik eines Subunternehmers einen AU darstellt und will diesen Punkt auch nicht weiter treiben.
Noch einmal: Es kommt auf die Beziehung zwischen der Airline und dem Dienstleister an. Das ist auch vom Airport abhängig.

Wenn Du z.B. Lufthansa ab DUS fliegst und LEOS streikt und deshalb keine Pushbacks durchführen kann, dann hast Du gute Chancen. Wenn Du am selben Airport mit Emirates abfliegen willst und LEOS streikt, dann sind Deine Chance deutlich kleiner.

Ansonsten kannst Du Deinen Claim über einen Dienstleister einreichen. Nimmt dieser Deinen Fall an, dann hast Du kein Kostenrisiko.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Irgendwie war mir das tatsächlich auch nicht bewusst.
Mal angenommen ich fliege STR-FRA-ORD-FRA-STR auf einem United Ticket, ORD-FRA mit United und FRA-STR auf LH Metall.
ORD-FRA verspätet sich, ich verpasse meinen Anschluss und habe deutliche Verspätung bei Ankunft in STR. Greift dann auch keine EU261? Ist ja weder EU Abflug (zumindest aus ORD), noch EU Airline.
Genau, bei dieser Sachlage kommt EC261 leider nicht zur Anwendung.
 
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berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
405
215
good old THF
Möchte mal meine letzte Ryanair EU-Verordnung 261/2004 Erfahrung schildern.
Der Fall: Planmäßiger Abflug innerhalb Europas zum 700km entfernten Ziel um 13:00 Uhr
Boarding (also durchs Gate durch) um 12:30 Uhr
Danach die Ansage, dass der Flug verspätet ist, alle wieder raus aus dem Gate ins Flughafengebäude
nun wird am gleichen Gate mit der gleichen Maschine ein anderes Flugziel aufgerufen
"Meine" Maschine fliegt davon und kommt 3 Stunden später wieder zurück.
Danach wieder Boarding und Abflug ans Ziel. Dort mit insgesamt 4 Stunden Verspätung angekommen.

Von Ryanair ohne Aufforderung erhaltene Leistung:
4.- Euro Essensgutschein (was für ein Witz, m.E. nicht angemessen)
Nach Aufforderung kam dann die EC261 Entschädigungsleistung in Höhe von 250.- Euro innerhalb von 10 Tagen, Initiiert übe die Ryan Web-Seite.

Ich versuch mal die FastFood McMenü Rechnung (10 Euro) einzureichen. Das ist eine -naja- für Ryan angemessene Verpflegung. Mal schauen was passiert... Vielleicht kommen nochmal 6.- Euro zurück :)
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
Möchte mal meine letzte Ryanair EU-Verordnung 261/2004 Erfahrung schildern.
Der Fall: Planmäßiger Abflug innerhalb Europas zum 700km entfernten Ziel um 13:00 Uhr
Boarding (also durchs Gate durch) um 12:30 Uhr
Danach die Ansage, dass der Flug verspätet ist, alle wieder raus aus dem Gate ins Flughafengebäude
nun wird am gleichen Gate mit der gleichen Maschine ein anderes Flugziel aufgerufen
"Meine" Maschine fliegt davon und kommt 3 Stunden später wieder zurück.
Danach wieder Boarding und Abflug ans Ziel. Dort mit insgesamt 4 Stunden Verspätung angekommen.

Von Ryanair ohne Aufforderung erhaltene Leistung:
4.- Euro Essensgutschein (was für ein Witz, m.E. nicht angemessen)
Nach Aufforderung kam dann die EC261 Entschädigungsleistung in Höhe von 250.- Euro innerhalb von 10 Tagen, Initiiert übe die Ryan Web-Seite.

Ich versuch mal die FastFood McMenü Rechnung (10 Euro) einzureichen. Das ist eine -naja- für Ryan angemessene Verpflegung. Mal schauen was passiert... Vielleicht kommen nochmal 6.- Euro zurück :)
Nachdem Ryanair vor Gericht sogar teuren Alkohol bezahlt, dürfte das McMenü bestimmt durchgehen ;)
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
896
841
Möchte mal meine letzte Ryanair EU-Verordnung 261/2004 Erfahrung schildern.
Der Fall: Planmäßiger Abflug innerhalb Europas zum 700km entfernten Ziel um 13:00 Uhr
Boarding (also durchs Gate durch) um 12:30 Uhr
Danach die Ansage, dass der Flug verspätet ist, alle wieder raus aus dem Gate ins Flughafengebäude
nun wird am gleichen Gate mit der gleichen Maschine ein anderes Flugziel aufgerufen
"Meine" Maschine fliegt davon und kommt 3 Stunden später wieder zurück.
Danach wieder Boarding und Abflug ans Ziel. Dort mit insgesamt 4 Stunden Verspätung angekommen.

Von Ryanair ohne Aufforderung erhaltene Leistung:
4.- Euro Essensgutschein (was für ein Witz, m.E. nicht angemessen)
Nach Aufforderung kam dann die EC261 Entschädigungsleistung in Höhe von 250.- Euro innerhalb von 10 Tagen, Initiiert übe die Ryan Web-Seite.

Ich versuch mal die FastFood McMenü Rechnung (10 Euro) einzureichen. Das ist eine -naja- für Ryan angemessene Verpflegung. Mal schauen was passiert... Vielleicht kommen nochmal 6.- Euro zurück :)
Glasklare 261-Verspätungsclaims (inklusive Streik der Crew) zahlt Ryanair tatsächlich derzeit sehr zuverlässig innerhalb weniger Wochen aus. Alles andere (einschließlich Ersatzbeförderung) ist weiterhin problematisch...
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
405
215
good old THF
Das schon. Ich würde mir aber, ehrlich gesagt, für 6€ Differenz nicht mal die Mühe machen, eine Email zu schreiben.
Ich nehme das sportlich.. möchte herausfinden wie sich Ryan anstellt.
Auf der WWW Seite muss man sich ganz am Anfang zwischen Entschädigungsleistung oder Ersatzforderungen entscheiden.
Leisten darf Ryan bekanntlich beides.
Gibt es Erfahrungen, bis zu bzw. ab welchem Betrag Ryan bei Forderungen für angemessene Verpflegung zuckt? (Austrian hat vor Kurzem einen 14.- Euro Voucher für 60 Minuten ausgestellt, allerdings war beim Empfang der SMS schon "Boarding completed. Wir saßen wegen schlechten Wetter bzw Luftraum in der Sardinenbüchse). Ich hoffe auf eine Antwort in Richtung: "für je 2 Stunden x Euro"
 

David Fero

Neues Mitglied
23.10.2022
2
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Hallo, hatte auch eine Flugverspätung. Mein Fall: Wizzair Flug W6-2810 CHQ-VIE. Über 4 Stunden Verspätung bei über 1500km. Habe eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft eingereicht und diese Antwort bekommen:

"Nach einer durchgeführten Untersuchung Ihres Falles bestätigen wir Ihnen, dass der Flug W6-2810 CHQ-VIE am 25. September 2022 wegen außergewöhnlicher Umstände außerhalb unserer Kontrolle verspätet war.
...
Deshalb bedauern wir Ihnen mitzuteilen, dass es keine Entschädigung fällig ist.
Seien Sie bitte informiert, dass wir Kosten bis zu einem angemessenen Betrag für Mahlzeiten und Erfrischungen am Flughafen und auch zwei Telefongespräche, zwei Telefaxe oder E-Mails gemäß der Europäischen Verordnung 261/2004 erstatten werden..."


Im Flugzeug wurde von der Crew kein Grund zur Verspätung angegeben und in der E-mail auch keine detaillierte Erklärung, weshalb ich skeptisch bin. Ich musste auch wegen der Verspätung für die Nacht ein Hotel buchen.

Frage an erfahrenere Mitglieder: Wie soll ich hier verfahren?
 

mimotrip

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
296
793
Hallo, hatte auch eine Flugverspätung. Mein Fall: Wizzair Flug W6-2810 CHQ-VIE. Über 4 Stunden Verspätung bei über 1500km. Habe eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft eingereicht und diese Antwort bekommen:

"Nach einer durchgeführten Untersuchung Ihres Falles bestätigen wir Ihnen, dass der Flug W6-2810 CHQ-VIE am 25. September 2022 wegen außergewöhnlicher Umstände außerhalb unserer Kontrolle verspätet war.
...
Deshalb bedauern wir Ihnen mitzuteilen, dass es keine Entschädigung fällig ist.
Seien Sie bitte informiert, dass wir Kosten bis zu einem angemessenen Betrag für Mahlzeiten und Erfrischungen am Flughafen und auch zwei Telefongespräche, zwei Telefaxe oder E-Mails gemäß der Europäischen Verordnung 261/2004 erstatten werden..."


Im Flugzeug wurde von der Crew kein Grund zur Verspätung angegeben und in der E-mail auch keine detaillierte Erklärung, weshalb ich skeptisch bin. Ich musste auch wegen der Verspätung für die Nacht ein Hotel buchen.

Frage an erfahrenere Mitglieder: Wie soll ich hier verfahren?
Nachhaken, welche außergewöhnlichen Umstände hier vorliegen sollen?

Wenn man nach deinen Angaben sucht, war dein Flug vermutlich am 25.09.: https://www.flightera.net/en/flight/Wizz+Air-ChaniaVienna/W62810
Der betroffene Flieger ging rund 5 Stunden zu spät in VIE raus: https://www.flightera.net/planes/HA-LVJ/2022-09-25 00_00?
In VIE gab es um die Abflugzeit herum keine besonderen Verspätungen: https://www.flightera.net/en/airport/Vienna/LOWW/departure/2022-09-25 18_00?
In CHQ um die Ankunftszeit herum ebenfalls nicht: https://www.flightera.net/en/airport/Chania/LGSA/arrival/2022-09-25 20_00?

Das Wetter kann es also kaum gewesen sein.
 
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David Fero

Neues Mitglied
23.10.2022
2
0
Nachhaken, welche außergewöhnlichen Umstände hier vorliegen sollen?

Wenn man nach deinen Angaben sucht, war dein Flug vermutlich am 25.09.: https://www.flightera.net/en/flight/Wizz+Air-ChaniaVienna/W62810
Der betroffene Flieger ging rund 5 Stunden zu spät in VIE raus: https://www.flightera.net/planes/HA-LVJ/2022-09-25 00_00?
In VIE gab es um die Abflugzeit herum keine besonderen Verspätungen: https://www.flightera.net/en/airport/Vienna/LOWW/departure/2022-09-25 18_00?
In CHQ um die Ankunftszeit herum ebenfalls nicht: https://www.flightera.net/en/airport/Chania/LGSA/arrival/2022-09-25 20_00?

Das Wetter kann es also kaum gewesen sein.
Danke! Die Links sind sehr nützlich. Werde definitiv Details anfordern. Ich habe das Gefühl, dass es eine Standardantwort war, damit sie mich vom Hals schaffen. Falls sie eine Begründung schicken, wie kann ich nachsehen, ob sie stimmt?
 

mimotrip

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
296
793
Danke! Die Links sind sehr nützlich. Werde definitiv Details anfordern. Ich habe das Gefühl, dass es eine Standardantwort war, damit sie mich vom Hals schaffen. Falls sie eine Begründung schicken, wie kann ich nachsehen, ob sie stimmt?
Das kommt dann natürlich auf die Begründung an. Evtl. kommt auch gar keine Antwort mehr.

Bei den Rahmendaten dürfte sich aber ein Dienstleister finden, der den Fall übernimmt. Erfahrungen findest du auf den letzten Seiten wahrscheinlich genug.
 
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marco1

Aktives Mitglied
22.01.2021
210
186
Hallo,
eine Frage zur Entschädigung bei inner-UK-Flügen:

BHX-GLA mit flybe wurde mir direkt am Check-In Schalter gecancelt. Begründung "supervisor decision".
Auch der morgenliche Flug BHX-EDI-BHX war schon gestrichen. Später auch der Abendflug nach GLA.

Ich musste, um meinen Rückflug nach D in GLA noch zu erreichen (Extra Ticket), auf die Bahn ausweichen, was gerade noch so geklappt hat für 106 GBP.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir laut "UK261" nun 220 GBP zustehen müssten?
Außergewöhnliche Umstände kann ich keine erkennen: wahrscheinlich zu wenig Personal oder verkaufte Tickets.

Hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit Folgendem?
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.968
422
Sachsen
Wie sieht es denn mit einer Enschädigung aus wenn man mit Wizzair ursprünlgich von Tirana nach Berlin fliegen wollte, aber der Flug wegen Unwetter nach Leipzig umgeleitet wird? Der Bus der die Passagiere dann von Leipzig nach Berlin bringen sollte ist aber nie aufgetaucht.

Letztendlich ging es dann auf eigene Faust mit der Bahn nach Berlin um den dort abgestellten PKW abzuholen und dann nach Hause nach Dresden zu fahren.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.360
5.463
Entsteht alleine aus einer Flugstreichung ein Anspruch nach EU261, wenn die Ankunft am Zielort sich nur um 1,5 Stunden nach hinten verschiebt? Die Abfahrt am Start (Express Rail) war ebenfalls ca. 1,5 Stunden nach hinten verschoben, die Reisezeit hat sich also nur um wenige Minuten geändert. Gibt nichts, oder liege ich da falsch?

Und wie berechnen sich die 14 Tage Frist, innerhalb der eine Verschiebung liegen muss, um entschädigungsberechtigt zu sein? Ich hatte im letzten Jahr einen Flug am 05.08., der am 21.07. um mehr als drei Stunden nach vorne verschoben wurde. Wären meiner Berechnung nach 15 Tage (clever von EW) Differenz, aber zählen der Tag der Verschiebung und der Tag des Fluges da mit?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
609
463
Entsteht alleine aus einer Flugstreichung ein Anspruch nach EU261, wenn die Ankunft am Zielort sich nur um 1,5 Stunden nach hinten verschiebt? Die Abfahrt am Start (Express Rail) war ebenfalls ca. 1,5 Stunden nach hinten verschoben, die Reisezeit hat sich also nur um wenige Minuten geändert. Gibt nichts, oder liege ich da falsch?

Und wie berechnen sich die 14 Tage Frist, innerhalb der eine Verschiebung liegen muss, um entschädigungsberechtigt zu sein? Ich hatte im letzten Jahr einen Flug am 05.08., der am 21.07. um mehr als drei Stunden nach vorne verschoben wurde. Wären meiner Berechnung nach 15 Tage (clever von EW) Differenz, aber zählen der Tag der Verschiebung und der Tag des Fluges da mit?

Zum Thema 14-Tages-Frist: Wenn man (streng) nach deutschem Recht geht und die Rückwärtsfrist anwendet, musste die Änderung bis 21.07, 23:59 erfolgen. Also ist EW aus dem Schneider!
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Zum Thema 14-Tages-Frist: Wenn man (streng) nach deutschem Recht geht und die Rückwärtsfrist anwendet, musste die Änderung bis 21.07, 23:59 erfolgen. Also ist EW aus dem Schneider!

Hat nicht mal irgendjemand (EuGH?) entschieden, dass die Frist zeitgenau zu berechnen ist? Sprich, bei Abflug am 5.8. 1000 Uhr Änderung bis 22.7. 1000 Uhr? Ich finde es aber gerade nicht, muss ich zugeben, daher mag ich mich täuschen. (Hier konkret aber egal.)
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.060
1.572
Habe mal eine Frage zum Kostenfestsetzungsbeschluss:

Der Airline (Sitz in DE) ist dieser am 13.10.22 zugegangen, bisher noch keine Zahlung eingetroffen.
Ab dem 28.10. bemühe ich dann einen Gerichtsvollzieher, der die Forderung eintreibt und zur Not halt ein Konto (oder ähnliches) der Airline pfändet?
ist jemand schon so weit gegangen von euch oder kann ich in den nächsten Tagen noch mit einer Zahlung rechnen? hat da jmd Erfahrungswerte?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.672
2.484
Ist doch überflüssig - der Bus ist nie erschienen, wie der Fragesteller beschreibt. Alles andere ist uninteressant. Von daher sollte es sehr wohl eine Entschädigung geben für die Transferkosten.

Transferkosten sind klar. Je nach zeitlichem Ablauf könnten aber zusätzlich 250€ EU261 Entschädigung fällig sein.