EU Fluggastrechte / Annullierung

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
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Ich muss LH auch nicht verstehen. Erst muss ich sie wegen 400 Euro verklagen, dann beim AG Hamburg satte 10 Monate warten, da LH nicht reagiert, gibt es ein Versäumnisurteil. Aber glaubst Du, sie zahlen dann auf anwaltliche Aufforderung? Denkste. Nun also noch der Antrag auf den Erlass eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses. Wie dämlich kann man sich eigentlich als Airline verhalten?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.471
5.488
LEJ
Beklagtenbezeichnung

Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (handelnd unter „KLM Royal Dutch Airlines“), vertreten durch den Vorstand, De-Saint-Exupéry Straße 10, 60549 Frankfurt/Main

-> dies oder Anschrift in den Niederlanden verwenden (die streitgegenständlichen Flüge wurden online über klm.de gebucht)?
In meiner Klage (AG Dresden) wird diese Adresse genutzt:
Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V.,
Amsterdamseweg 55,
Amstelveen,
1182 GP,
Niederlande,
vertreten durch ihre Direktion für Deutschland,
De-Saint-Exupéry Str. 10,
60549 Frankfurt am Main
 
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JanHH

Erfahrenes Mitglied
02.09.2021
474
929
Hamburg
Wenn du Zeit hast, lauern hier richtig angegangen gleich 2x 250€
Wenn du den identischen EW-Flug buchst, sind 1x250€ weg und die weiteren 250€ schrumpfen ggf auf 125€.
Nicht wirklich... wollte vorhin nicht zu weit ausholen. Das ganze ist ein Familienwochenende in Wien. War erst nicht ganz klar, ob zweites 0,5 mitkommt, daher bei LH erstmal dreimal HAM-VIE RT gebucht. Dann will zweites 0,5 doch mit. Warum auch immer habe ich ihr Ticket direkt bei OS gebucht. Als dann Dienstag die Annullierung kam wurden die drei ersten, bei LH gebuchten Tickets Problemlos umgeschrieben, bei dem vierten Ticket sah es eigentlich genauso aus. Nur das bei der Buchung bei EW "unbestätigt" stand, bei den anderen drei "bestätigt". Und dann kam der Rest vom ersten Post.
Da wir also schon gerne alle zusammen in VIE ankommen wollen und um 12:00 schon den ersten fest gebuchten Programmpunkt haben war nicht viel Spielraum. Als Auf der EW Webseite nur noch drei Plätze frei waren habe ich gebucht (so gegen 16:00 Uhr). Bis dahin und auch bis jetzt hat sich OS nicht gemeldet. In der LH App und auf der Webseite steht das Ticket immer noch als annulliert.
@kexbox: wenn OS sich bei der Erstattung der 350€ für das HAM-VIE Ticket querstellt werde ich mit Freude auf dich zurück kommen :yes:
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.143
4.923
DUS
Zusätzlich lohnt sich noch ein Blick in Art. 8 Abs. 1 lit a) VO EU261/2004, da dann ggf. noch zusätzliche Erstattung der Ticketkosten geschuldet sein könnte:

"der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt"

+++ AIRLINES HASSEN DIESEN TRICK +++
Gestern CGN-ATH-SKG
OLCI und auch am CI war es nicht möglich einen BP für ATH-SKG zu erstellen.
Ankunft in ATH etwas zu spät, langes taxi und apron Position.
Am Ende dann Gate closed ATH-SKG und neuer BP für heute Morgen.

Bin aber doch lieber in ATH geblieben jetzt.
Also fordere ich bei A3 dann 400€ + Ticketkosten ein?!
Ich hatte diesen Sachverhalt so noch nie.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Gestern CGN-ATH-SKG
OLCI und auch am CI war es nicht möglich einen BP für ATH-SKG zu erstellen.
Ankunft in ATH etwas zu spät, langes taxi und apron Position.
Am Ende dann Gate closed ATH-SKG und neuer BP für heute Morgen.

Bin aber doch lieber in ATH geblieben jetzt.
Also fordere ich bei A3 dann 400€ + Ticketkosten ein?!
Ich hatte diesen Sachverhalt so noch nie.

Wurde der Flug annuliert oder hast du den Anschluss verpasst? War es denied boarding? Und warum Ticketkosten einfordern, wenn Du auf den Folgetag gebucht wurdest?
 
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handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.143
4.923
DUS
Wurde der Flug annuliert oder hast du den Anschluss verpasst? War es denied boarding? Und warum Ticketkosten einfordern, wenn Du auf den Folgetag gebucht wurdest?
Verpasst bzw gate closed.

Weil ich aufgrund der Gesamtverspätung jetzt in ATH bleibe und sich SKG nicht mehr lohnt.
Interpretiere ich als Verspätung >5h.

Also quasi Abbruch in ATH.
Flieg dann jetzt von hier mit GQ nach RHO statt von SKG.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.513
Neuss
www.drboese.de
Ankunft in ATH etwas zu spät, langes taxi und apron Position.
Am Ende dann Gate closed ATH-SKG und neuer BP für heute Morgen.

Was hat der OLCI damit zu tun? Wenn Du alle Schritte für einen raschen Umstieg in ATH gut dokumentiert hast, keine AU ausschließlich für die Verspätung ursächlich waren dürfte es die Ausgleichsleistung geben.
 
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handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.143
4.923
DUS
Was hat der OLCI damit zu tun? Wenn Du alle Schritte für einen raschen Umstieg in ATH gut dokumentiert hast, keine AU ausschließlich für die Verspätung ursächlich waren dürfte es die Ausgleichsleistung geben.
Das ich in ATH noch zum Transferschalter musste, also weiterer Zeitverlust, der nicht in meiner Macht lag.

Dann final für mein Verständnis.
400€ auch wenn ich dann am Ende jetzt in ATH geblieben bin, weil SKG obsolet wurde.
 

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.032
85
LOWW
Danke
ich hab ihnen jetzt noch einmal "ganz klar" geschrieben, dass ich gerne "alles" hätte und ich einen Anwalt einschalten werde, wenn sie nicht alles bezahlen.

Schaun mer mal ob sie jetzt drauf einsteigen. Dann kann ich immer noch entscheiden.

Was meinst du mit "nimm eine Reiseversicherung in Anspruch?"
hab den fall heute an meine RS Versicherung übergeben, nachdem Lufthansa sich auf mehrmaliges Nachfragen überhaupt nicht mehr gemeldet hat und die von mir gesetzte Zahlungsfrist ebenso verstrichen ist 🤷🏻‍♂️
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
996
430
BER
LH annullierte streikbedingt meinen Rückflug aus ICN und sah sich nicht in der Lage auf die frühestmögliche Verbindung umzubuchen. Ich habe mich also selbst um Ersatzbeförderung gekümmert und mir den Ticketpreis für den nicht genutzten Rückflug erstatten lassen. Das Geld war schnell auf dem Konto und auch die 600 EUR Entschädigung waren kein Problem. So weit, so unproblematisch.

Im zweiten Schritt habe ich den Schadensersatzanspruch für die Ersatzbeförderung geltend gemacht. Auch dieser wurde grundsätzlich anerkannt, allerdings um den erstatteten Betrag für den ursprünglichen, nicht genutzten Rückflug gekürzt.

Aus dem Bauch heraus erscheint mir das seine Richtigkeit zu haben. Oder ist der selbst organisierte Rückflug unabhängig von der erstatten Teilstrecke zu betrachten?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.950
4.914
FRA / FMO
Wenn du dir den Rückflug und den neuen Flug erstatten lassen würdest, hättest du ja garnichts für die Leistung gezahlt. So Konsumentenfreundlich ist das Recht natürlich nicht.

Du kannst nur wählen ob du lieber von LH den Ersatzflug erstattet lässt oder den eigentlichen Flug, somit wenigstens an eine Partei etwas für die Leistung zahlst.
 

amaterasu

Neues Mitglied
02.04.2024
1
0
Ich habe eine Frage zum EU Fluggastrecht die ich mir nicht beantworten kann. Vielleicht hat ja hier jemand eine kompetente Antwort. Ich habe ein Ticket bei AA über das Routing ELP-DFW-FRA-HAM gekauft.

Routing:
ELP-DFW (AA) pünktlich
DFW-FRA (AA) 4h Verspätung wegen technischem Defekt.
FRA-HAM (LH) Umgebucht auf späteren LH Flug wegen Verspätung von DFW-FRA. Angekommen in HAM mit insgesamt 5h Verspätung.

Da es sich bei AA um einen nicht EU-Carrier handelt und das Leg DFW-FRA nicht in der EU begann, gibt es einzeln betrachtet keine Entschädigung, soweit klar. Hilft das FRA-HAM Leg hier vielleicht? Das Leg startet ja in der EU und landet in der EU. Ändert dieses etwas an der Rechtslage?
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.567
2.438
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich habe eine Frage zum EU Fluggastrecht die ich mir nicht beantworten kann. Vielleicht hat ja hier jemand eine kompetente Antwort. Ich habe ein Ticket bei AA über das Routing ELP-DFW-FRA-HAM gekauft.

Routing:
ELP-DFW (AA) pünktlich
DFW-FRA (AA) 4h Verspätung wegen technischem Defekt.
FRA-HAM (LH) Umgebucht auf späteren LH Flug wegen Verspätung von DFW-FRA. Angekommen in HAM mit insgesamt 5h Verspätung.

Da es sich bei AA um einen nicht EU-Carrier handelt und das Leg DFW-FRA nicht in der EU begann, gibt es einzeln betrachtet keine Entschädigung, soweit klar. Hilft das FRA-HAM Leg hier vielleicht? Das Leg startet ja in der EU und landet in der EU. Ändert dieses etwas an der Rechtslage?
Nein.
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Da es sich bei AA um einen nicht EU-Carrier handelt und das Leg DFW-FRA nicht in der EU begann, gibt es einzeln betrachtet keine Entschädigung, soweit klar. Hilft das FRA-HAM Leg hier vielleicht? Das Leg startet ja in der EU und landet in der EU. Ändert dieses etwas an der Rechtslage?


Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass man mal freundlich bei AA anklopfen und fragen kann, ob sie einem entgegen kommen. Hat mir schon 2x bei UA geholfen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.557
Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass man mal freundlich bei AA anklopfen und fragen kann, ob sie einem entgegen kommen. Hat mir schon 2x bei UA geholfen.
Sollte man in der Tat versuchen, AA hat mir zu AB Zeit drei mal einen Voucher im Bereich 100-200 USD zukommen lassen, ohne formalen Anspruch fand ich die Lösung nicht schlecht.
 

Nordisc

Neues Mitglied
04.04.2024
2
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Hallo zusammen,

heutige Situation: Wollte mit Swiss von Valencia über Zürich nach Düsseldorf fliegen. 16 Stunden vor Abflug Annulierung der Strecke ZRH-DUS und Umbuchung auf Direktflug Valencia - DUS. Abflug 30 Minuten vor ursprünglichem Flug, daher in meinen Augen kein Anspruch auf pauschale Entschädigung in meinen Augen. Allerdings Downgrade von Business Class auf Economy Class. Gilt hier die prozentuale Erstattung aufgrund des Downgrades der Umbuchung?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.950
4.914
FRA / FMO
Hallo zusammen,

heutige Situation: Wollte mit Swiss von Valencia über Zürich nach Düsseldorf fliegen. 16 Stunden vor Abflug Annulierung der Strecke ZRH-DUS und Umbuchung auf Direktflug Valencia - DUS. Abflug 30 Minuten vor ursprünglichem Flug, daher in meinen Augen kein Anspruch auf pauschale Entschädigung in meinen Augen. Allerdings Downgrade von Business Class auf Economy Class. Gilt hier die prozentuale Erstattung aufgrund des Downgrades der Umbuchung?
Downgrade ist Downgrade. Ob einfach so oder wegen Umbuchung sollte hier egal sein.