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21.01.2021: Umbuchungsoptionen für bestehende Buchungen (Ticketausstellung: bis 31. August 2020)
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[TD]Leider hat die Corona-Pandemie unser Leben weiterhin fest im Griff. In der aktuellen Situation haben bestimmt viele Ihrer Kunden den Wunsch, ihre bereits gebuchte Reise ohne Zeitdruck auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Die Airlines der Lufthansa Group reagieren darauf und bieten eine neue, vereinfachte
Kulanzregel (TWP 2101). Die Umbuchung/Umschreibung von
Tickets, die bis einschließlich 31. August 2020 ausgestellt wurden, kann nun
bis zum 31. Mai 2021 erfolgen.
Hinweis: Mit dieser neuen Kulanzregel verlieren die zuvor veröffentlichten Kulanzregeln TWP 2011 und TWP 2013 zum 21. Januar 2021 ihre Gültigkeit.
Für
Tickets mit einem Ausstellungsdatum ab dem 25. August 2020 gelten die Tarifbedingungen inklusive der bekannten
Umbuchungsflexibilität: Da diese Tarife
beliebig oft ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar sind, ist für diesen Zeitraum keine Kulanzregel erforderlich.
Bitte beachten Sie: Das
Ausstellungsdatum des Tickets bezieht sich immer auf das aktuell vorliegende Ticket, das bedeutet:
- Wenn das Ticket noch nicht umgeschrieben wurde: Datum der Original Ticketausstellung
- Wenn das Ticket bereits umgeschrieben wurde: Datum der Umschreibung
Die Kulanzregel (TWP 2101) im Überblick:
Fluggäste
- mit einem OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 31. August 2020 ausgestellt wurde, und
- mit einer gebuchten Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS/Brussels Airlines/Eurowings/ Edelweiss/Germanwings/Air Dolomiti Flugnummer (operated by OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) weltweit, oder
- mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) weltweit
können einmalig kostenfrei umbuchen – unabhängig davon, ob ihr Flug gestrichen wurde oder nicht.
Teil A "INVOL" – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen von gestrichenen Flügen:
Option 1: Einmalige Umbuchung/Umschreibung ohne Änderung des Start- und Zielorts der Reise auf Basis der Flight irregularities policy bzw. INVOL Rules
Generell gilt, dass Sie für
Passagiere von gestrichenen Flügen immer Umbuchungen/Umschreibungen gemäß den Richtlinien zum Umgang mit Flugunregelmäßigkeiten vornehmen können.
- Original Strecke, d. h. Start- und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben
- Die Umbuchung/Umschreibung kann jederzeit (jedoch innerhalb der Gültigkeit des Tickets) vorgenommen werden.
- Neuer Reiseantritt: keine Einschränkung
- Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
- Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der Flight Irregularities Policy (OS/LH/LX), den SN INVOL Rules bzw. den EN INVOL Rules.
Option 2: Einmalige Umbuchung/Umschreibung mit Änderung des Start- und/oder Zielorts der Reise und/oder abgelaufener Ticketgültigkeit auf Basis der Kulanzregel (TWP 2101)
- Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. Mai 2021 vorgenommen werden
- Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2021
- Die Umbuchungsgebühr entfällt
- Start- und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
- Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.
- Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar und 31. Mai 2020 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.
- Falls sich durch eine Streckenänderung nach einem gestrichenen Flug ein niedrigerer neuer Ticketpreis ergibt, kontaktieren Sie bitte Ihr Lufthansa Group Sales & Service Team.
- Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig
- Es gelten die Konditionen des neuen Tarifs
- EMDs, die zum bestehenden Ticket assoziiert waren, bleiben gültig.
- Für Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2101
Teil B „VOLUNTARY“ – Kulanzregel für Umbuchungen/Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen:
Option 1: Einmalige Umbuchung/Umschreibung vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt auf Basis der Kulanzregel (TWP 2101) – für Reiseantritt bis 31. Dezember 2021
- Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen.
- Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2021
- Die Umbuchungsgebühr entfällt
- Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
- Der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.
- Bei Umschreibungen bleibt der nicht erstattbare Teil des Originaltickets auch weiterhin nicht erstattbar.
- Alle anderen Konditionen des Originaltarifs kommen zur Anwendung.
- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2101
Option 2: Einmalige Umbuchung/Umschreibung bis einschließlich 31. Mai 2021 auf Basis der Kulanzregel (TWP 2101) – für Reiseantritt bis 31. Dezember 2021
- Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. Mai 2021 vorgenommen werden
- Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2021
- Die Umbuchungsgebühr entfällt
- Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
- Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.
- Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar und 31. Mai 2020 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.
- Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2101
Alle
Umbuchungen/Umschreibungen auf Basis dieser Kulanzregel (TWP 2101) können Sie selbständig vornehmen
ohne eine Genehmigung (Waiver) bei Ihrem Lufthansa Group Sales & Service Team anzufragen.
Erstattungen von Tickets:
Für Kunden, die keine Umbuchung vornehmen möchten, können Sie Ticketerstattungen – gemäß den Tarifbedingungen oder im Falle von gestrichenen Flügen auf Basis der
Flight Irregularities Policy (OS/LH/LX),
SN INVOL Rules oder
EN INVOL Rules – selbständig vornehmen.
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