EU Fluggastrechte / Annullierung

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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.351
607
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Die Antwort von LH kam ja in round about 8 Minuten (steht genau über Deinem Zitat). Abgelehnt wegen Streik außerhalb der Lufthansa sehr allgemein.
 

Chris01

Neues Mitglied
16.01.2020
14
0
Trekkingstöcke waren kein Problem (Black Diamon Z) aus Carbon. Hat keinen interessiert. Kritisch sind spitze Zeltheringe, da einfach welche nehmen, die nur konisch zusammenlaufen. Essen alles gefriergetrocknet. Mein Vorteil sicher, dass ich für einen großen Outdoor-Konzern arbeite und dafür gesorgt habe, dass mein REAL Tourmat und mein Primus Gas am Flughafen Kiruna auf mich wartete.
Gibt es dazu offizielle Infos? Was mache ich, wenn die MAs an der SIKO das nicht so sehen? Auf dem letzten Flug hatte eine Passierin einen Schlüssel zum Stimmen eines Pianos/Cembalos dabei. SIKO wollte ihn ihr abnehmen, wie es ausgegangen ist, weiß ich nicht. Was ich damit sagen will ist, dass nach meiner Erfahrung in weniger organisierten Ländern und Regionen eine gewisse Willkür diesbezüglich herrscht. Wäre dann doof, wenn das Equipment dann weg ist.

Den Sachverhalt mit der Verspätung habe ich nun bei Austrian über das Webformular eingereicht. Im Browser wurde eine Empfangsbestätigung angezeigt (Screenshot), aber ich habe keine Eingangsmail oder Vorgangs-ID erhalten. Ist das die neueste Masche?

In der Vergangenheit hatte ich mit verschiedenen Airlines (KLM, LH, AirBaltic) nie Probleme, Auslagen und Entschädigung zu erhalten.
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
905
183
Gibt es dazu offizielle Infos? Was mache ich, wenn die MAs an der SIKO das nicht so sehen? Auf dem letzten Flug hatte eine Passierin einen Schlüssel zum Stimmen eines Pianos/Cembalos dabei. SIKO wollte ihn ihr abnehmen, wie es ausgegangen ist, weiß ich nicht. Was ich damit sagen will ist, dass nach meiner Erfahrung in weniger organisierten Ländern und Regionen eine gewisse Willkür diesbezüglich herrscht. Wäre dann doof, wenn das Equipment dann weg ist.

Den Sachverhalt mit der Verspätung habe ich nun bei Austrian über das Webformular eingereicht. Im Browser wurde eine Empfangsbestätigung angezeigt (Screenshot), aber ich habe keine Eingangsmail oder Vorgangs-ID erhalten. Ist das die neueste Masche?

In der Vergangenheit hatte ich mit verschiedenen Airlines (KLM, LH, AirBaltic) nie Probleme, Auslagen und Entschädigung zu erhalten.
Naja, offiziell sind Wanderstöcke verboten. Guckst Du hier
Ich kann mich daran erinnern, dass es vor einigen Jahren mal einen Rechtsstreit darüber gab, die verbotenen Gegenstände öffentlich zu machen. Ich glaube dem Kläger wurde bei einer SiKo sein Tennisschläger abgenommen. Darauf klagte er, weil niemand wusste, was ist erlaubt und was ist verboten. Er bekam Recht, und seitdem ist diese Liste zugänglich.

Klar, wenn Du Glück hast, dann winken die dich bei einem Flughafen mit Wanderstöcken durch, beim nächsten FlugHafen aber nicht. Grundsätzlich stehen aber Wanderstöcke auf der „verbotenen Liste“, so wie ich es verstanden habe.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
Am VIE haben Sie auch panische Angst vor Nagelzwicker. Ich hab jetzt schon mehrere daheim, weil ich immer im Urlaub einen kaufe und heim bringe. In TPE, HKG, DUB, LIS und FNC hat es niemanden interessiert. Dafür werden in Asien gerne Feuerzeuge abgenommen.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.064
1.581
Was sagen die Profis hier eig zu diesem EuGH Urteil? C597/20

nationale Behörden können ohne Gerichtsverfahren Zahlungen anordnen...(bzgl. Fluggastrechte)

Praxisrelevant dürfe das in DE aber nicht sein oder?
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.530
4.046
Paralleluniversum
Mit der SuFu konnte ich nicht herausfinden, ob ein vergleichbarer Fall schonmal diskutiert wurde.

Ausgangslage:
Gebucht FRA-LHR-JFK mit geplanter Ankunft 12:55; FRA-LHR wegen nicht außergewöhnlichen Umständen gestrichen
Geflogen: FRA-EWR mit geplanter Ankunft 16:15; Flug hatte keine Verspätung

Jetzt liegen wir hier ja bei 3:20 Verspätung. Macht ja erst mal 600-50%=300 EUR Ausgleichszahlung.

Artikel 7

Ausgleichsanspruch

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
Ist jetzt in diesem Fall die Ankunft in EWR gleichzusetzen mit der Ankunft in JFK (weil zum Reisezeitpunkt im Februar 2022 EWR und JFK Teil von NYC waren/sind) oder ist der zeitliche Transfer zwischen EWR und dem eigentlichen Endziel JFK hinzuzurechnen? Das dauert ja üblicherweise länger als 40 Minuten und wir sind über 4 Stunden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.148
9.382
Ist jetzt in diesem Fall die Ankunft in EWR gleichzusetzen mit der Ankunft in JFK (weil zum Reisezeitpunkt im Februar 2022 EWR und JFK Teil von NYC waren/sind) oder ist der zeitliche Transfer zwischen EWR und dem eigentlichen Endziel JFK hinzuzurechnen? Das dauert ja üblicherweise länger als 40 Minuten und wir sind über 4 Stunden.
Das verstehe ich nicht. Lag EWR nicht immer in New Jersey? JFK und EWR haben den gleichen Betreiber, aber das ist bei weiter entfernten Airports bei z.B. Fraport auch der Fall.

Die Zeit bemisst sich bis Erreichen Deines Zieles und das war JFK. Und auch wenn man theoretisch vom EWR zum JFK innerhalb von weniger 40 Minuten kommen könnte, schafft man das niemals ab der Flugzeugtür in EWR, auch nicht ohne Aufgabegepäck.

Daher stehen Dir m.E. die vollen EUR 600,- zu. Du hast auch ein Recht auf die Erstattung der Kosten für den Transport von EWR nach JFK.

Das Problem dürfte hier sein, dass Du wahrscheinlich nicht vom EWR zum JFK gefahren bist. Die EUR 600,- solltest Du dennoch einfordern. Bei den Transportkosten in die Innenstadt könnte man diskutieren.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.286
22.077
MUC
Im Folgenden ein Update zu dem Fall, den ich hier Ende Dezember 2021 beschrieben hatte. Ich hole Euch aber nochmal kurz ab:

Ein guter Freund hatte im September 2021 eine Reise DUS-AMS-BKK inkl. Return gebucht. Der Rückflug wurde ursprünglich wie folgt gebucht und bestätigt:

10.01.22 KL0820 00:15 BKK -> 06:30 AMS
10.01.22 KL1855 10:10 AMS -> 10:55 DUS

Am 13.11.21 erhielt er eine Benachrichtigung, dass die Buchung wie folgt umgebucht sei:

10.01.22 AF0165 11:30 BKK -> 18:45 CDG
10.01.22 AF1106 20:25 CDG -> 21:40 DUS

Einige Tage später gab es dann die nächste Flugzeitenänderung:

10.01.22 AF0165 08:30 BKK -> 15:45 CDG
10.01.22 AF1106 20:25 CDG -> 21:40 DUS

Ursache dürfte gewesen sein, dass KLM coronabedingt deren Flüge nach TPE, HKG und ICN, die zeitweise über BKK geroutet wurden, für den Jahresanfang 2022 mal wieder umgewürfelt hatte. Dabei haben sie jenen Freund dann vom Flug KL0820 BKK-AMS, der laut Expertflyer ausgebucht oder ausgenullt war, runtergeworfen, obwohl dieser später tatsächlich so durchgeführt wurde.

Mit der Umbuchung auf AF wollte er sich aufgrund des für ihn unangenehmen Tagfluges nicht arrangieren. Die von KLM telefonisch angebotene Umbuchung auf einen Tag früher oder später wollte er ebenfalls nicht akzeptieren, da sich Ersteres mit seiner Inlandsreiseplanung in Thailand nicht ausging und Letzteres einen weiteren Tag Urlaub bedeutet hätte.

Als nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Bedingungen hatten wir dann folgende Umsteigeverbindung ausgemacht:

10.01.22 LX0181 00:20 BKK -> 06:10 ZRH
10.01.22 LX1016 07:25 ZRH -> 08:45 DUS

Der Bitte, auf diesen nächstmöglichen Flug von BKK nach DUS umzubuchen, wurde telefonisch nicht entsprochen, da man nicht auf Fremd-Airlines umbuchen könne. Auch ein Verweis auf die einschlägige Rechtsgrundlage half nichts.

So wurde KLM mit Kexboxs Musterschreiben Mitte Dezember per E-Mail (und BCC-Trick) unter Fristsetzung zur Umbuchung auf o.g. SWISS-Verbindung aufgefordert. Die Frist verstrich natürlich erfolglos. Sodann buchte ich für jenen Freund den LX-One-Way BKK-ZRH-DUS in Eco für ca. 850 Euro. Mitte Januar wurde KLM dann unter Fristsetzung von 14 Tagen aufgefordert, die entstandenen Kosten für die Ersatzbeförderung zu erstatten. Auch diesem Wunsch kam KLM nicht nach.

KLM bewies jedoch Humor mit ihrer Antwort 11 Tage nach der Aufforderung:

Sehr geehrter Herr Freund von Nitus,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom Sonntag, 16. Januar 2022 und bedauern die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage.
Aufgrund außergewöhnlicher Umstände und einem unerwartet hohen Aufkommen eingehender E-Mails war es uns diesmal leider nicht möglich eher zu reagieren. Wir bedauern sollten Ihnen dadurch Unannehmlichkeiten entstanden sein.
Wir hoffen, dass es Ihnen dennoch möglich war zeitgerecht Antworten zu Ihrem Anliegen zu bekommenund das Ticket nach Ihrem Wunsch umgebucht werden konnte.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Deutschland: +49 (0) 69 29 99 37 70
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:00 - 20:00
Samstag – Sonntag: 9:00 - 17:30
Mit freundlichen Grüßen
xxx
KLM Reservations Team

Somit wurde dann trotz nicht vorhandener Rechtschutzversicherung schließlich User @kexbox beauftragt. Auf seine Aufforderung an KLM, die Kosten der Ersatzbeförderung sowie die seiner anwaltlichen Tätigkeit zu erstatten, erfolgte keinerlei Rückmeldung. Gegen Ende April 2022 hat @kexbox dann Klage gegen KLM am Amtsgericht Düsseldorf eingereicht. Hier dann noch ein Maximierertipp: Gerichtsgebühren in u.a. NRW können mit Kreditkarte (VISA/Mastercard) beglichen werden. Gibt dann sogar Meilen für's Klagen, wenngleich bei 174 Euro Verfahrensgebühr auch nicht sonderlich viele.

Eine Kanzlei aus Neu-Ulm hat die Verteidigungsbereitschaft von KLM angezeigt und mehrfach Fristverlängerung beantragt, u.a. weil notwendige Informationen aus dem Ausland beigebracht werden müssten, was gerade bei den vielen durchgeführten Flügen einige Zeit beanspruchen würde, und natürlich mit dem Verweis auf Corona.

Ende Juli wurde schließlich vom Amtsgericht Düsseldorf für Mitte Oktober ein Güte- und Verhandlungstermin angesetzt, welcher aufgrund von Terminkonflikten auf Ende Oktober verlegt werden musste.

Wenige Tage später kontaktiert die von KLM beauftragte Kanzlei unseren @kexbox mit dem Angebot, die Ersatzbeförderung sowie die Gebühren des Hauptverfahrens zu übernehmen. Nach der Aufforderung, u.a. auch die vorgerichtlichen Kosten zu übernehmen, zahlt KLM binnen einiger Wochen schließlich.

Einen ganz lieben Dank an @kexbox , der Recht behalten sollte: Klagen hilft!
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.285
736
Mit der SuFu konnte ich nicht herausfinden, ob ein vergleichbarer Fall schonmal diskutiert wurde.

Ausgangslage:
Gebucht FRA-LHR-JFK mit geplanter Ankunft 12:55; FRA-LHR wegen nicht außergewöhnlichen Umständen gestrichen
Geflogen: FRA-EWR mit geplanter Ankunft 16:15; Flug hatte keine Verspätung

Jetzt liegen wir hier ja bei 3:20 Verspätung. Macht ja erst mal 600-50%=300 EUR Ausgleichszahlung.


Ist jetzt in diesem Fall die Ankunft in EWR gleichzusetzen mit der Ankunft in JFK (weil zum Reisezeitpunkt im Februar 2022 EWR und JFK Teil von NYC waren/sind) oder ist der zeitliche Transfer zwischen EWR und dem eigentlichen Endziel JFK hinzuzurechnen? Das dauert ja üblicherweise länger als 40 Minuten und wir sind über 4 Stunden.
Interessantes Problem, das ich vor Jahren auch mal hatte, als ich von LGW auf STN umgebucht wurde. Beides in der Vermarktung und im Area-Code "LON", aber natürlich extrem weit von einander entfernt. Ich habe es letztlich nicht ausgefochten.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.364
5.467
Macht es beim berühmten "BCC-Trick" rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob man eine andere, eigene Mailadresse oder die einer anderen Person in BCC setzt?
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.252
Macht es beim berühmten "BCC-Trick" rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob man eine andere, eigene Mailadresse oder die einer anderen Person in BCC setzt?
Im Falle eines Falles geht es ja um eine Zeugenaussage. Da wäre es witzlos, wenn du dein eigener Zeuge bist.
 

SDanie

Erfahrenes Mitglied
24.03.2013
257
610
Hallo zusammen,

ich bin mir etwas unsicher zu folgendem Fall. Daher würden mich andere Meinungen/Einschätzungen interessieren.

Verspätete Ankunft in Frankfurt, wodurch der letzte Bus nach Straßburg an diesem Tag verpasst wurde (Bus mit LH-Nummer und auf einem Ticket gebucht). Der eigentliche Flug/Bus wurde als annulliert in der App angezeigt und wir wurden automatisch umgebucht auf den ersten Bus am Folgetag. Geplante Ankunft somit 10,5 Stunden zu spät. Da wir nur in die Nähe von Straßburg mussten, war eine Zugweiterreise für uns die schnellere/bessere Lösung.

Das heißt wir haben auf eigene Kosten ein Zugticket gekauft und die umgebuchte Bus-/Flugverbindung nicht genutzt.

Stehen uns in diesem Fall dennoch die 200/400/600€ Entschädigung zu, wovon ich ausgehe, oder hätten wir die umgebuchte Verbindung nutzen müssen?

Vielen Dank bereits vorab.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.148
9.382
Verspätete Ankunft in Frankfurt, wodurch der letzte Bus nach Straßburg an diesem Tag verpasst wurde (Bus mit LH-Nummer und auf einem Ticket gebucht). Der eigentliche Flug/Bus wurde als annulliert in der App angezeigt und wir wurden automatisch umgebucht auf den ersten Bus am Folgetag. Geplante Ankunft somit 10,5 Stunden zu spät. Da wir nur in die Nähe von Straßburg mussten, war eine Zugweiterreise für uns die schnellere/bessere Lösung.

Das heißt wir haben auf eigene Kosten ein Zugticket gekauft und die umgebuchte Bus-/Flugverbindung nicht genutzt.

Stehen uns in diesem Fall dennoch die 200/400/600€ Entschädigung zu, wovon ich ausgehe, oder hätten wir die umgebuchte Verbindung nutzen müssen?
Die umgebuchte Verbindung hättet Ihr nicht nutzen müssen.

EU261 gilt für Flugzeuge. Es ist bekannt, dass LHG auch bei Bus-Annullierungen schon Ausgleichszahlungen geleistet hat. Aber wohl auch nicht immer.

So oder so: Erstmal einreichen und schauen, was passiert.
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
906
672
Ich habe einen aktuellen Fall und bitte Euch um Eure Einschätzung/Rat.

Ich hatte einen Flug nach OSL gebucht der ersatzlos gestrichen wurde. Ich wurde über diese Annullierung nicht informiert und habe natürlich auch kein Ersatzangebot erhalten. Habe nach EU261 Entschädigung gefordert.
Nun behauptet die Airline, dass sie mich mehr als 14Tage vor Abflug per Email informiert hätte und ich somit keinen Anspruch hätte... Ich habe nochmals alle Email Ordner geprüft, Posteingang, Papierkorb, Spam - keine Email! Wer trägt die Beweispflicht? Hat jemand Erfahrung damit?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.672
1.053
TXL
Ich habe einen aktuellen Fall und bitte Euch um Eure Einschätzung/Rat.

Ich hatte einen Flug nach OSL gebucht der ersatzlos gestrichen wurde. Ich wurde über diese Annullierung nicht informiert und habe natürlich auch kein Ersatzangebot erhalten. Habe nach EU261 Entschädigung gefordert.
Nun behauptet die Airline, dass sie mich mehr als 14Tage vor Abflug per Email informiert hätte und ich somit keinen Anspruch hätte... Ich habe nochmals alle Email Ordner geprüft, Posteingang, Papierkorb, Spam - keine Email! Wer trägt die Beweispflicht? Hat jemand Erfahrung damit?
Die Airline natürlich. Wie soll man eine negative Tatsache wie den Nichtempfang einer email auch beweisen?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.726
HAM
Naja, offiziell sind Wanderstöcke verboten. Guckst Du hier
Ich kann mich daran erinnern, dass es vor einigen Jahren mal einen Rechtsstreit darüber gab, die verbotenen Gegenstände öffentlich zu machen. Ich glaube dem Kläger wurde bei einer SiKo sein Tennisschläger abgenommen. Darauf klagte er, weil niemand wusste, was ist erlaubt und was ist verboten. Er bekam Recht, und seitdem ist diese Liste zugänglich.

Klar, wenn Du Glück hast, dann winken die dich bei einem Flughafen mit Wanderstöcken durch, beim nächsten FlugHafen aber nicht. Grundsätzlich stehen aber Wanderstöcke auf der „verbotenen Liste“, so wie ich es verstanden habe.
Ja, Wanderstöcke in fester form oder als Teleskop, aber keine Z-Folds. Ich habe noch nie Probleme gehabt. Der Punkt ist, dass der MA sowieso nix entscheiden darf. Die Entscheidung darf dann die B-POL treffen. Oder im Ausland die dortige Behörde. B-POL Entscheidungen bekommt man leicht gekippt und dann gibts Geld....
 

flo.e

Erfahrenes Mitglied
10.06.2009
510
18
ZRH
Air Alps hat einen Flug >4h verschoben. Ich habe nicht vor zu fliegen. Habe ich dann neben Erstattung auch Anrecht auf Entschädigung? (Änderung wurde 6 Tage vor Abflug bekanntgegeben)
 

Chris01

Neues Mitglied
16.01.2020
14
0
Ja, Wanderstöcke in fester form oder als Teleskop, aber keine Z-Folds. Ich habe noch nie Probleme gehabt. Der Punkt ist, dass der MA sowieso nix entscheiden darf. Die Entscheidung darf dann die B-POL treffen. Oder im Ausland die dortige Behörde. B-POL Entscheidungen bekommt man leicht gekippt und dann gibts Geld....
Kannst du das bitte erläutern? Gibt es auch eine "Positiv-Liste"? Geld hilft dir auch nicht, wenn du dann irgendwo stehst und keine Stöcke hast.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
609
463
Air Alps hat einen Flug >4h verschoben. Ich habe nicht vor zu fliegen. Habe ich dann neben Erstattung auch Anrecht auf Entschädigung? (Änderung wurde 6 Tage vor Abflug bekanntgegeben)
Man muss nicht zwingend fliegen um eine Entschädigung zu erhalten wie Gerichte schon festgestellt haben aber da wird sich die Airline vermutlich erstmal querstellen.