Ich musste wegen Flugannullierung (LH) und Umbuchung einen Tag früher abreisen und zudem in Frankfurt übernachten.
- Die Übernachtungskosten in F sollten ja auf alle Fälle übernommen werden.
- Ich musste wegen des früheren Abflugs auch eine vorgelagerte Reise abbrechen und würde auch die dadurch entstandenne Kosten mit einreichen. Wie seht Ihr das- "versuchene kann man es ja" oder klarer Fall, dass auch das "ersattet werden muss"?
- Zusätzlich müsste ich die 250 Euro (<1500km) für die Flugannullierung geltend machen können, oder?
- Wie ist das mit der Einreichfrist: Ich nehme an, die 3 Jahre beziehehn sich auf das Ende der Reise (als eine Reise mit Hin- und Rückflug bei LH direkt gebucht), nicht das Datum des annullierten Flugs (Hinreise)? Gibt es hier vielleicht einen Paragraphen o.ä. , der das offiziell sicherstellt?
- Ich lese hier manchmal von einer Fristsetung bzgl. der Erstattung. Ist das denn direkt beim ersten Kontakt mit LH zu empfehlen oder eher im Nachgnag, falls nicht reagiert wird.
PS: Falls Ihr fragt: den Grund der Flugannulierung kenne ich nicht. Könnte Streik gewesen sein. Da ich keine offizielle Info dazu habe, würde also erstmal davon ausgehen, dass erstattet werden muss und gucken, was geantwortet wird.
Sonstige Tipps?