Ja zumindest als ich einen Gepäckclaim eingereicht habe kam nach ein paar Minuten eine Bestätigung mit einer Fallnummer.Kommt beim Webforumlar inzwischen eine Kopie des getippten an die angegebene Mailadresse?
Darum ging es mir, dass man sich im Zweifel die Eingaben sichert, auch wenn das vermutlich nicht gerichtsfest ist.Ja zumindest als ich einen Gepäckclaim eingereicht habe kam nach ein paar Minuten eine Bestätigung mit einer Fallnummer.
Aber im Gegensatz zu anderen, ist nicht sichtbar was übermittelt wurde, der Inhalt muss also im Zweifel gesondert nachgewiesen werden.
Daher: Immer (!) mindesens auch per Mail geltend machen.
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HowTo: Fluggastrechte richtig geltend machen! - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Sie haben einen Anspruch gegen eine Fluggesellschaft zum Beispiel aus der Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG und wollen diesen nun geltend machen? Hierwww.drboese.de
Danke!Daher: Immer (!) mindesens auch per Mail geltend machen.
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HowTo: Fluggastrechte richtig geltend machen! - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Sie haben einen Anspruch gegen eine Fluggesellschaft zum Beispiel aus der Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG und wollen diesen nun geltend machen? Hierwww.drboese.de
Ist das der Chat Assistent, der mit KI beginnt? Hast Du dann mit einem Mitarbeiter gechattet oder hat die KI das gemacht? Oder hast Du noch einen anderen Link zu einem LH Chat mit Servivemitarbeitern und könntest den posten?Mal eine positive Erfahrung zum Thema Annullierung und Umbuchung, die mich heute wirklich überrascht hat und die ich gerne teilen möchte:
- Gebucht Returnflüge mit LH/EN FRA -> MUC -> JER für Ende Oktober
- Annullierung der Flüge vor 2 Wochen erhalten, keine Alternative angeboten bekommen, da es nach der Annullierung keine LHG-Flüge mehr nach Jersey Ende Oktober gibt
- Customer Relations per Mail zu Alternativbeförderung mit "Fremdmetall" aufgefordert, aber nur inhaltsleere und sinnlose Textbausteine als Antwort erhalten
Heute dann die GROßE ÜBERRASCHUNG:
Bevor ich morgen nach Fristablauf einen Alternativflug buche und ggf. einklage, dachte ich heute, ich probiere mal den LH-Live Chat. Innerhalb von 10 Minuten wurde ich dort umgebucht auf eine Verbindung FRA -> LHR -> JER, wobei das zweite Flugsegment von British Airways ausgeführt wird. Innerhalb weniger Stunden wurde das Ticket erstellt.
Ich bin begeistert! Es geht also doch. Anscheinend muss man nur die/den richtige/n Mitarbeiter/in erwischen ...
Bei den EU-Fluggastrechten spricht man offiziell von Ausgleichszahlung, Unterstützung- und Betreuungsleistungen. Die Fachbegriffe sind aber komplett egal, so lange du klar zum Ausdruck bringst, wie viel Geld du wofür haben willst.- Die 250 Euro heißen offiziell "Entschädigung" (oder "Kompensation"?)?
- Wie heißen die zusätzlichen Ausgaben, die man erstattet bekommen möchte (Hotel, Essen etc.)? Geht "Kompensattion von Zusatzkosten" oder gibt es da noch einen anderen Fachbergriff?
Warum nicht einfach einen Blick in besagte Verordnung werfen? Die gibt es auf den Seiten der EU in jeder Amtssprache und damit auch auf Deutsch.
Edit: Oder halt die Websites der einschlägig bekannten Anwälte aufsuchen und die dortigen Musterschreiben verwenden.
Danke!Bei den EU-Fluggastrechten spricht man offiziell von Ausgleichszahlung, Unterstützung- und Betreuungsleistungen. Die Fachbegriffe sind aber komplett egal, so lange du klar zum Ausdruck bringst, wie viel Geld du wofür haben willst.
Ob die Airline dann zahlt hängt auch nicht an den Fachbegriffen, sondern ist je nach Lust, Laune und aktuellen Vorgaben und Quoten des Bearbeiters. Manche sagen auch: Glücksrad. Und wenn du bei deutschem Gerichtsstand nen Anwalt einschaltest, zahlen sie plötzlich fast immer.