EU Fluggastrechte / Annullierung

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snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
444
ZRH
Alles so gemacht gemäss Anweisung des Fachanwalts. In DE geklagt. Die Verhandlung dauerte bis zum Abschluss über 1 Jahr.
Der Anwalt führt aus, dass das Urteil falsch jedoch auch nicht anfechtbar sei. C'est la vie.
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.603
18.346
NUE/FMO
www.red-travels.com
Alles so gemacht gemäss Anweisung des Fachanwalts. In DE geklagt. Die Verhandlung dauerte bis zum Abschluss über 1 Jahr.
Der Anwalt führt aus, dass das Urteil falsch jedoch auch nicht anfechtbar sei. C'est la vie.

Kann man vor dem Anwalt vielleicht warnen, wenn er den Prozess nicht bis zum Ende durchführt?
 

Novia

Aktives Mitglied
24.04.2017
100
9
Die Kosten zahlt doch eh Condor am Ende sehr sehr wahrscheinlich. RSV ist egal.
Also nach Rückkehr direkt Anwalt oder erstmal nochmal selbst versuchen? Er hat es erst über das Condor Formular probiert.

Muss man auf die Mail jetzt noch irgendwie reagieren, Widerspruch einlegen um irgendwelche Fristen zu wahren?
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.120
2.631
Ich finde dies nicht. Zu Prozessbeginn gibt es nie eine Garantie auf vollständigen Sieg. Ich werde ihn wieder bei EU261 Fällen beauftragen.
Dann schildere doch wenigstens mal in knappen Worten worum es bei dir konkret ging, was die Schwierigkeiten waren und wieso du am Ende trotz 600€ die Gerichtskosten zahlen musstest.
Aktuell steht da mehr oder weniger: Auch wenn man gewinnt bleibt man auf den Gerichtskosten sitzen.
 

snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
444
ZRH
Nach Flug canx. und späterem negativen Bescheid auf das Online-Erstattungsformular der DLH mit zeitlicher Verzögerung (2-3 Wochen) mit Anwalt Kontakt aufgenommen.

Gemäss vorgegebenen Schreiben mit Fristsetzung per Mail bei DLH eingereicht. Nach Fristablauf und keiner Reaktion seitens DLH dem Anwalt das Mandat zur Fallübernahme erteilt.

Coupon zur Falleinreichung bei Gericht in Höhe von €174.- von mir bezahlt. Nach 3 Monaten erstattete die DLH die 600€ mit Zinsen (~23€)

~ 1 Jahr später erfolgte die Urteilsverkündung. Am Ende wurden mir von den Gerichtskosten (174€) noch ca. 33€ erstattet.

Der Anwalt hat mich über alle Schritte gut informiert und beraten. Darum würde ich dies wieder so machen.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
1.186
2.466
FRA
Hallo, ich poste nochmals hier, war erst im falschen Thread gelandet:

Hallo Zusammen, mein Schwager ist mit Familie kürzlich nach Singapur geflogen über Dubai. In BER kam die Condor (DE2500) 20 Minuten zu spät los, so dass Schwager und Familie auf den nächsten Flug umgebucht wurden, da der Anschluss (EK354) mit Emirates laut Flugpersonal nicht zu kriegen war. Gelandet ist die Condor dennoch pünktlich, man beharrte aber darauf, dass sie jetzt schon umgebucht seien. Da der Anschlussflug an der Tafel nicht zu finden war, sagte man an der Info, an welchem Gate der Flug stünde und man würde auch mit rennen nicht mehr pünktlich kommen. Versucht hat man es trotzdem, erfolglos (wie auch eine weitere Familie). Am Emirates-Schalter dann die Info, dass man eh längst auf EK352 umgebucht worden sei.

Letztlich kamen sie mit beinahe 12-stündiger Verspätung in Singapur an. Die Entschädigungsforderung von Condor ist nun abgelehnt worden mit der Begründung, dass der Zubringer ja pünktlich war. Die Begründung leuchtet theoretisch irgendwie ein, aber wieso ist die Familie dann einfach umgebucht worden und welche Möglichkeit hat er jetzt?

Ablehnungen sind egal. Condor(aber auch EK) muss zahlen. Ab zum spezialisierten Anwalt.
Angesichts der im anderen Thread nachgereichten (bzw. korrigierten) Infos scheint mir im konkreten Fall der Sachverhalt ausnahmsweise einmal nicht so sonnenklar...
 
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EWflieger

Aktives Mitglied
17.05.2018
217
333
Hallo,

mein Flug mit LOT LJU-WAW-STR wurde heute storniert. Der Flug sollte am 10.08. stattfinden. Gebucht über LOT.

Lot bietet mir nur eine Umbuchung auf einen Flug zwei Tage früher an. Laut der Hotline gibt es ansonsten nur eine Erstattung des Tickets. Umbuchung auf eine andere Airline gibt es nicht.

Was tun?
 

CarlD

Aktives Mitglied
03.04.2022
229
314
Hallo,

mein Flug mit LOT LJU-WAW-STR wurde heute storniert. Der Flug sollte am 10.08. stattfinden. Gebucht über LOT.

Lot bietet mir nur eine Umbuchung auf einen Flug zwei Tage früher an. Laut der Hotline gibt es ansonsten nur eine Erstattung des Tickets. Umbuchung auf eine andere Airline gibt es nicht.

Was tun?
So viele Verbindungen über LJU gibt es vermutlich nicht. Falls Du etwas etwas besseres findest, buchen und denen in Rechnung stellen. Restrisiko gibt es da natürlich.

Auf jeden Fall schulden sie Dir Kompensation nach EUR 261: Die Umbuchung wurde weniger als 14 Tage vor Abflug vorgenommen und der Ersatzflug weicht deutlich von den ursprünglichen Flugzeiten ab. (Aussergewöhnliche Umstände dürften über eine Woche vor dem Flug ebenso nicjht in Frage kommen)

In wie weit LOT zu den bei Entschädigungen besonders mauernden Airlines gehört, mögen Erfahrenere kommunizieren. Ich bin mit denen überhaupt nur einmal geflogen.
 
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EWflieger

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17.05.2018
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So viele Verbindungen über LJU gibt es vermutlich nicht. Falls Du etwas etwas besseres findest, buchen und denen in Rechnung stellen. Restrisiko gibt es da natürlich.

Auf jeden Fall schulden sie Dir Kompensation nach EUR 261: Die Umbuchung wurde weniger als 14 Tage vor Abflug vorgenommen und der Ersatzflug weicht deutlich von den ursprünglichen Flugzeiten ab. (Aussergewöhnliche Umstände dürften über eine Woche vor dem Flug ebenso nicjht in Frage kommen)

In wie weit LOT zu den bei Entschädigungen besonders mauernden Airlines gehört, mögen Erfahrenere kommunizieren. Ich bin mit denen überhaupt nur einmal geflogen.
Ich wurde anscheinend automatisch auf den Flug zwei Tage früher umgebucht. Den trete ich ja nicht ein. Ich lasse also einfach das Datum verstreichen und fordere danach die Entschädigung an?
 

CarlD

Aktives Mitglied
03.04.2022
229
314
Ich wurde anscheinend automatisch auf den Flug zwei Tage früher umgebucht. Den trete ich ja nicht ein. Ich lasse also einfach das Datum verstreichen und fordere danach die Entschädigung an?
Zunächst einmal: Kompensation (da sehe ich nicht, wie sie aus der Nummer rauskommen) und Ersatzbeförderung sind ja zwei paar verschiedene Schuhe.

Es kommt also zunächst einmal darauf an, ob Du trotzdem noch reisen willst/musst.

Wenn nicht, ist die Sache einfach: Flugpreis zurück und anschließend Kompensation einfordern.

Willst oder musst Du immer noch reisen, solltest Du in etwas so vorgehen: Ermitteln, welche Alternativen überhaupt jenseits des von LOT angebotenen verfügbar und akzeptabel sind. LOT unter Setzung einer angemessenen Frist (48h?) entsprechend den EU-Fluggastrechten zur Umbuchung auf diese nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen auffordern (u.U. auch Zug mit dabei, wenn es gar nichts anderes Gescheites gibt).
Wahrscheinlich ist es nicht verkehrt, LOT auch schon diesem Stadium darauf hinzuweisen, dass Du im Falle einer Weigerung den Rechtsweg gehen wirst.

Wenn Sie das ablehnen, geht es so weiter: Du buchst Deine zeitnähere Verbindung und forderst nach dem Flug mit dem Hinweis auf die vorherige Fristsetzung die Erstattung ein. Vorheriges Stornieren des angebotenen Ersatzfluges m.E. nicht, denn das hieße ja, dass Du ihr Angebot annimmst. Wenn Sie die Erstattung hinterher immer noch) ablehnen, brauchst Du vermutlich anwaltliche Hilfe, hättest aber mal abgesehen von auf Gericht und hoher See und so eigentlich ganz gute Chancen.

Kompensation (das läuft ja unabhängig von der Frage der Ersatzbeförderung) kommt aber natürlich auch in diesem Fall noch oben drauf.

NB: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine unverbindliche Meinung als VFT-Forumsteilnehmer. Mögen Berufene gerne einen Blick drauf werfen und mich, falls nötig, korrigieren.​
 

EWflieger

Aktives Mitglied
17.05.2018
217
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Zunächst einmal: Kompensation (da sehe ich nicht, wie sie aus der Nummer rauskommen) und Ersatzbeförderung sind ja zwei paar verschiedene Schuhe.

Es kommt also zunächst einmal darauf an, ob Du trotzdem noch reisen willst/musst.

Wenn nicht, ist die Sache einfach: Flugpreis zurück und anschließend Kompensation einfordern.

Willst oder musst Du immer noch reisen, solltest Du in etwas so vorgehen: Ermitteln, welche Alternativen überhaupt jenseits des von LOT angebotenen verfügbar und akzeptabel sind. LOT unter Setzung einer angemessenen Frist (48h?) entsprechend den EU-Fluggastrechten zur Umbuchung auf diese nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen auffordern (u.U. auch Zug mit dabei, wenn es gar nichts anderes Gescheites gibt).
Wahrscheinlich ist es nicht verkehrt, LOT auch schon diesem Stadium darauf hinzuweisen, dass Du im Falle einer Weigerung den Rechtsweg gehen wirst.

Wenn Sie das ablehnen, geht es so weiter: Du buchst Deine zeitnähere Verbindung und forderst nach dem Flug mit dem Hinweis auf die vorherige Fristsetzung die Erstattung ein. Vorheriges Stornieren des angebotenen Ersatzfluges m.E. nicht, denn das hieße ja, dass Du ihr Angebot annimmst. Wenn Sie die Erstattung hinterher immer noch) ablehnen, brauchst Du vermutlich anwaltliche Hilfe, hättest aber mal abgesehen von auf Gericht und hoher See und so eigentlich ganz gute Chancen.

Kompensation (das läuft ja unabhängig von der Frage der Ersatzbeförderung) kommt aber natürlich auch in diesem Fall noch oben drauf.

NB: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine unverbindliche Meinung als VFT-Forumsteilnehmer. Mögen Berufene gerne einen Blick drauf werfen und mich, falls nötig, korrigieren.​
Ich möchte nicht mehr reisen.

Heißt aber ich darf jetzt nicht auf der Stornierungsmöglichkeit eingehen sondern einfach alles so belassen und kann kurz nach dem geplanten Flug die Entschädigung einfordern?
 

CarlD

Aktives Mitglied
03.04.2022
229
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Ich möchte nicht mehr reisen.

Heißt aber ich darf jetzt nicht auf der Stornierungsmöglichkeit eingehen sondern einfach alles so belassen und kann kurz nach dem geplanten Flug die Entschädigung einfordern?
Na, in dem Fall von LOT die Erstattung des Ticketpreises verlangen (sprich stornieren) und hinterher ganz regulär die Entschädigung einfordern, da das Angebotene mit 48h (!) Differenz völlig unakzeptabel war. Der Anspruch auf EUR 261 wird ja durch die vorherige Stornierung nicht erledigt.
 
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EWflieger

Aktives Mitglied
17.05.2018
217
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Na, in dem Fall von LOT die Erstattung des Ticketpreises fordern (sprich stornieren) und hinterher ganz regulär die Entschädigung einfordern (da das Angebotene mit 48h! Differenz völlig unakzeptabel war. Der Anspruch auf EUR 261 wird in dem Fall ja durch die vorherige Stornierung nicht erledigt .
Ok Danke! Dann fordere ich da nächste Woche die Stornierung an und nach dem eigentlich Flug die Entschädigung.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.088
31.361
MUC
Nach Flug canx. und späterem negativen Bescheid auf das Online-Erstattungsformular der DLH mit zeitlicher Verzögerung (2-3 Wochen) mit Anwalt Kontakt aufgenommen.

Gemäss vorgegebenen Schreiben mit Fristsetzung per Mail bei DLH eingereicht. Nach Fristablauf und keiner Reaktion seitens DLH dem Anwalt das Mandat zur Fallübernahme erteilt.

Coupon zur Falleinreichung bei Gericht in Höhe von €174.- von mir bezahlt. Nach 3 Monaten erstattete die DLH die 600€ mit Zinsen (~23€)

~ 1 Jahr später erfolgte die Urteilsverkündung. Am Ende wurden mir von den Gerichtskosten (174€) noch ca. 33€ erstattet.

Wieso erfolgt eine Urteilsverkündung, wenn LH 9 Monate zuvor der Forderung nachgekommen ist? Nach dem Zahlungseingang hätte Dein Anwalt dem Gericht doch mitteilen müssen, dass der Rechtsstreit bereits erledigt ist, und die Kostenfestsetzung zu Lasten der LH beantragen müssen.

Damit hättest Du die Gerichtskosten anteilsweise von der Justizkasse aufgrund der außergerichtlichen Einigung und den Rest von LH zurück erhalten müssen.

Der Anwalt hat mich über alle Schritte gut informiert und beraten. Darum würde ich dies wieder so machen.

Kann ich nicht nachvollziehen, denn offenbar bist Du ja auf einem Großteil der Gerichtskosten sitzen geblieben. Da muss Dein Anwalt einen Fehler gemacht oder Du uns hier entscheidende Details vorenthalten haben, denn ein Anspruch der vollständigen Übernahme der Verfahrenskosten durch LH sollte hier eindeutig sein.