EU Fluggastrechte / Annullierung

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Schweinskopf

Erfahrenes Mitglied
08.04.2020
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985
CWL - AMS (10:20 am) am 11.2 cancelled, angeblich wegen Streik in AMS. Laut Recherche war aber der Streik am 10.2 beim Zoll. Hat evtl. jemand weitere Infos. Gleicher Flug heute wieder cancelled weil die Kabinentuer nicht geschlossen werden konnte :eek:. Fuer letzteres sollte die Kompensation ja eindeutig sein.

*edit*
Laut KLM Flugstatus cancelled wegen schlechtem Wetter. Kann ich gar nicht glauben da sowohl KLM und Easyjet zu der Zeit nach BRS geflogen sind und in CWL nur ein paar Schauer und Overcast waren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bavarian_flyer

Aktives Mitglied
29.07.2021
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155
Sollte der ARN Flug am 13. ausfallen, würde ich LH/MM informieren, dass sich meine Reisepläne geändert haben und der erste Leg ARN-MUC nicht angetreten wird und du nur MUC-PEK in Anspruch nimmst.
Das mit dem Leg nicht antreten war eine Option. Aber BGH Urteil und Hotline MM sind ja zwei verschiedene paar Schuhe. Man will ja am Anfang in den Urlaub kommen. Deswegen kam ja die Entscheidung 2 Nächte Stockholm anzuhängen vorne. :D
 
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Reaktionen: Münsterländer

Schweinskopf

Erfahrenes Mitglied
08.04.2020
753
985
Und für den ersten Fall vielleicht auch, wenn wir erfahren, was den betroffenen Passagieren angeboten wurde.
Merke: Gründe für die Annullierung sind in 8 von 10 Fällen egal.
Eben erfahren das mit dem Streik war wohl uninfoirmiertes Gequatsche von jemanden, also wahrer Grund unklar. Angeboten wurde laut so einem Infoblatt 25 Euro Essen, bis 50 Euro Taxi, Hotel, identisch zu dem Flug von heute.
 

Bavarian_flyer

Aktives Mitglied
29.07.2021
158
155
Klar geht das. LH hat da - so viele Berichte - nur keine Lust drauf und will am Ende ordentlich draufzahlen

Also im Fall der Fälle die MUC - ARN Verbindung außen vor lassen und schauen, dass man das 1. Leg streichen lässt (was soll ein Grund für geändert Reisepläne sein, wenn nicht ein großflächiger LH Streik...) und dann schauen, wann MUC - PEK bedient wird?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.942
1.292
Was denn nun OS637 oder OS102/OS207? Und wann sollte dein Flug in INN abheben?

Ohne die fehlenden Puzzelteile kannst du schwer rekonstruieren ob es noch schneller nach Kanada gegangen wäre.
Theoretisch hätte OS auch per Taxi nach MUC befördern können, von MUC direkt nach Kanada oder MUC-FRA um den Anschluss nach YYZ zu erwischen.
Fällt natürlich mit den jeweiligen Startzeiten in INN sowie den verfügbaren Kapazitäten am Reisetag.

Wenn du einen guten Anwalt in Österreich findest, go for it. Sonst mal die apf Schlichtungsstelle darum bemühen, versuchen kostet nichts außer Zeit.
Gebucht war über eDreams für den 13.01.:
08.25 Uhr INN - VIE LH6347 durchgeführt durch Austrian ==> irgendwo auf der Bordkarte o.ä. tauchte der dann als OS6347 auf, korrekt wäre wohl LH6347/OS102 gewesen
10.30 Uhr VIE - FRA LH6333 durchgeführt durch Austrian
13.40 Uhr FRA - YYZ LH470

Annuliert wurde dann LH6347/OS102 und auf folgende Verbindung umgebucht:
10.00 Uhr INN - MUC LH3831 als Bus
14.50 Uhr MUC - LHR LH2476
18.00 Uhr LHR - YYZ AC859

Auf AC837 MUC - YYZ, Abflug 11.50 Uhr wurde nicht umgebucht, klar der wäre mit dem Bus auch nicht erreichbar gewesen.

Durch die Verbindung zu Deutschland (VIE - FRA und FRA - YYZ auf der ursprünglichen Buchung) hätten wir versucht die Ansprüche mit einem deutschen Anwalt geltend zu machen. Wird das nicht erfolgversprechend sein?
Andere Tipps außer der apf?


Danke!
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
93
148
Gebucht war über eDreams für den 13.01.:
08.25 Uhr INN - VIE LH6347 durchgeführt durch Austrian ==> irgendwo auf der Bordkarte o.ä. tauchte der dann als OS6347 auf, korrekt wäre wohl LH6347/OS102 gewesen
10.30 Uhr VIE - FRA LH6333 durchgeführt durch Austrian
13.40 Uhr FRA - YYZ LH470

Annuliert wurde dann LH6347/OS102 und auf folgende Verbindung umgebucht:
10.00 Uhr INN - MUC LH3831 als Bus
14.50 Uhr MUC - LHR LH2476
18.00 Uhr LHR - YYZ AC859

Auf AC837 MUC - YYZ, Abflug 11.50 Uhr wurde nicht umgebucht, klar der wäre mit dem Bus auch nicht erreichbar gewesen.

Durch die Verbindung zu Deutschland (VIE - FRA und FRA - YYZ auf der ursprünglichen Buchung) hätten wir versucht die Ansprüche mit einem deutschen Anwalt geltend zu machen. Wird das nicht erfolgversprechend sein?
Andere Tipps außer der apf?


Danke!
Deutschland klappt, da die Lufthansa ihren Sitz in Köln hat.

Bei EU261 haften alle Airlines gesamtschuldnerisch. Heißt: Wenn Austrian verbockt muss Lufthansa dafür zahlen.


Die Ansprüche daher auch bei LH geltend machen, nicht nur bei Austrian.