EU Fluggastrechte / Annullierung

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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
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Ausgangssituation:

Flug gebucht mit QR BER-CPT über Doha für den 27.3, return 12.4
Wenn QR die Hinflüge annuliert, schulden sie eine Ersatzverbindung, die man im Zweifelsfall selber buchen und die Kosten einklagen kann, soweit korrekt?

Wenn der Rückflug dann jedoch auch storniert wird, sitzt man jedoch ohne Rechte in CPT und müsste sich den Rückflug auf eigene Kosten buchen, auch korrekt?

Oder würde es gehen, die Ersatzverbindung für den Hinflug schon als return zu buchen und Qatar Airways für die vollen Kosten aufkommen zu lassen?

Refund und neubuchen ist natürlich auch möglich, kostet aber stand jetzt in Eco ~7000€ für drei Personen, deswegen würden wir gerne Mal alle Möglichkeiten durchgehen.

VG und danke für eure Hilfe
Du kannst dich ohne Probleme kostenlos von QR umbuchen lassen auf: 6E, AA, AT, AY, BA, CZ, GA, JL, MF, MH, PR, VA, WB, IB, I2, YW, TK, AZ, ...
Für dich wird ja dann wahrscheinlich nur BA in Frage kommen.
Falls direkt bei QR gebucht, musst du es leider bei QR direkt machen, falls im Reisebüro, können die das 2 Tage vor Abflug ohne benötigte Genehmigung seitens QR selber kostenlos durchführen.
 

BER2022

Aktives Mitglied
24.05.2017
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Du kannst dich ohne Probleme kostenlos von QR umbuchen lassen auf: 6E, AA, AT, AY, BA, CZ, GA, JL, MF, MH, PR, VA, WB, IB, I2, YW, TK, AZ, ...
Für dich wird ja dann wahrscheinlich nur BA in Frage kommen.
Falls direkt bei QR gebucht, musst du es leider bei QR direkt machen, falls im Reisebüro, können die das 2 Tage vor Abflug ohne benötigte Genehmigung seitens QR selber kostenlos durchführen.
Danke für die Info!
Wir haben die Flüge storniert, weil wir für 5700€ Flüge bei der Lufthansa noch gefunden über Luanda (in Premium Eco) 😅
Das hat Planungssicherheit verschafft, ein besseres Gefühl und die Gewissheit um die Nahost-Airlines erstmal einen Bogen zu machen
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
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Ryanair hat soeben den Rückflug meiner Frau aus Amman am nächsten Dienstag gecancelt. Grund ist der Israel-Iran Konflikt.
Die bieten natürlich jetzt nur Rebooking auf Ryanair Flug an oder Refund.

Habe ich ein Recht auf Rebooking zu einer anderen Airline? Das Problem ist wie erreiche ich Ryanair?

Oder sollte ich Ryanair eine E-mail schreiben mit Aufforderung zum Rebooking und selber einen Rückflug buchen um den Flug dann später Ryanair aufzudrücken?

Oder ist es in so einer Situation (Krieg) recht aussichtlos und ich sollte einfach die Rückerstattung annehmen und gut sein lassen?
Wie schon später geschrieben habe ich ja einen Royal Jordanian Flug dann gebucht. Ryanair hat heute dafür die Kosten komplett zurückerstattet ohne das ich mit Anwalt, Klage etc drohen musste. Claim eingereicht und bekommen
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.447
2.731
Kurze Frage, wenn ich meinen Anschluss verpasse, dann in der Luft umgebucht werde, aber dann auch diesen verpasse, aufgrund langsamen Bus deboarding, und erst am nächsten Tag weiterfliegen kann. Bekomme ich dann doppelte Entschädigung?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Kurze Frage, wenn ich meinen Anschluss verpasse, dann in der Luft umgebucht werde, aber dann auch diesen verpasse, aufgrund langsamen Bus deboarding, und erst am nächsten Tag weiterfliegen kann. Bekomme ich dann doppelte Entschädigung?

Du meinst, dass Dein erstes Leg so verspätet ist, dass man Deinen Anschlussflug proaktiv umbucht, dies aber zu knapp tut, und Du diese Umbuchung nicht erreichen kannst. Nachdem Dein erstes Leg weiterhin verursachend für die Verspätung ist, würde ich nur 1x Entschädigung vermuten.

Erst wenn das neue zweite Leg selbst eine relevante Verspätung hat, dürfte die 2. Entschädigung fällig werden.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.447
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Du meinst, dass Dein erstes Leg so verspätet ist, dass man Deinen Anschlussflug proaktiv umbucht, dies aber zu knapp tut, und Du diese Umbuchung nicht erreichen kannst. Nachdem Dein erstes Leg weiterhin verursachend für die Verspätung ist, würde ich nur 1x Entschädigung vermuten.

Erst wenn das neue zweite Leg selbst eine relevante Verspätung hat, dürfte die 2. Entschädigung fällig werden.
Gebucht war CPH ZRH DUS, umgebucht wurde dann auf ZRH MUC DUS, Ankunft 4 Stunden später. Da wäre schon die 1. Entschädigung fällig.
ZRH MUC verpasst, dann am nächsten Morgen ZRH FRA DUS.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Wir könnten mal ein kleines 261/2004 EU VO Quiz machen:

Mitte August 2025 ein Ticket für die Strecke DRS-FRA-GDN-FRA-DRS gebucht.

Ende 2025 Änderung im Flugplan neue Buchung DRS-MUC-GDN-FRA-MUC-DRS.

Hinflug DRS-MUC-GDN verläuft problemlos.

Rückflug GDN-FRA funtkoniert ebenfall problemlos, aber LH 114 wird während des Fluges mit verspäteter Ankunft für 17:37 Uhr prognostiziert, noch vor Landung wurde die Umbuchung auf LH 2130 mitgeteilt, Ankunft 23:05 Uhr statt 19:55 Uhr, Buchungsbestätigung und Bordkarte mit Sitzplatz vorhanden.

Ca. 90 Minuten vor Abflug des LH 2130 Mittelung der Umbuchung auf FLug LH 123 nach FRA und LH206 neue Ankunft 10:30 Uhr am nächsten Tag.

FLug LH123 funktioniert Problemlos LH 206 gibt Check-in Bestätigung mit Warteliste aus.

15 Minuten vor Boardingbeginn des LH 206 Mitteilung der Umbuchung auf LH 210 neue Ankunft 13:30 Uhr.

Nach Erhalt der Umbuchungsbestätigung konnte der Chatbot davon überzeugt werden neu auf LH 206 für den nächsten Tag zu erhalten, freiwillige Ankunft am nächsten Tag um 10:20 Uhr

Ca. 90 Minuten nach dieser Umbuchung wird erneut die Umbuchung mitgeteilt, dieses Mal auf LH 104 und LH216 mit neuer Ankunft 15:45 Uhr am Tag der Umbuchung.

Finale Ankunft gegen 16:00 Uhr +2-

Ursache der Verspätung des LH 114 war, dass die Ausladung von Gepäck notwendig geworden ist.

Jetzt die Quizfrage wie oft ist der Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU Verordnung 261/2004 entstanden? (wen die freiwillige Umbuchung auf den nächsten Ankunftstag irritiert, dadurch hat mit LH die gestrige Zugfahrt DD-KA und die heutige KA-DD erspart)