EU Fluggastrechte / Annullierung

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fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
1.163
673
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Hallo,

gebucht mit LH war STR-MUC-BKK, aufgrund des letzten Pilotenstteiks wurde STR-MUC gestrichen und es wurde auf STR-VIE-BKK mit Austrian umgebucht (Abflug ca 1 Stunde früher, Ankunft eine halbe Stunde später).

Besteht Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Flugstreichung? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
Nach meinen Erfahrungen mit der LH Gruppe und Streik wäre ich froh und dankbar über so eine Lösung.
 

rohoff

Reguläres Mitglied
09.05.2024
61
119
Hallo

Mir ist es in Zürich schon mehrmals aufgefallen, dass die SWISS manchmal die geplante Abflugszeit kurzfristig (2 Stunden vor Abflug) um 5 bis 15 Minuten nach vorne zieht.

Auf dem Ticket steht jeweils, dass das Gate 10 Minuten vor Abflug schliesst. Nun ist meine Frage, welche Zeit für mich als Fluggast verbindlich ist. Die ursprünglich gebuchte Zeit oder die neue vorgezogene Abflugzeit?

Besten Dank.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.538
12.666
HAM
Hallo

Mir ist es in Zürich schon mehrmals aufgefallen, dass die SWISS manchmal die geplante Abflugszeit kurzfristig (2 Stunden vor Abflug) um 5 bis 15 Minuten nach vorne zieht.

Auf dem Ticket steht jeweils, dass das Gate 10 Minuten vor Abflug schliesst. Nun ist meine Frage, welche Zeit für mich als Fluggast verbindlich ist. Die ursprünglich gebuchte Zeit oder die neue vorgezogene Abflugzeit?

Besten Dank.

Die Zeit auf dem Ticket, sofern nicht vorab per Email über einen schedule change informiert. Mir ist das von Dir geschilderte übrigens noch nie vorgekommen.
 

laserjack

Reguläres Mitglied
24.12.2022
46
23
Leider wurde mein Tread (https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/flug-anulliert.164882/#post-4434666) geschlossen bevor ich das Resultat mitteilen konnte, deshalb hier: Flug LUX-ZRH-BKK-HKT in ZRH mit Thai ausgefallen. Meine Entschädigungsforderung wurde von der Thai abgelehnt, da die Schweiz nich EU sei, kulanzhalber boten die 2x200.- Euro an, die ich auch nahm. Dann schaltete ich Cancelled.ch ein, die haben dann in Windeseile den Rest eingefordert und auch erhalten 2x 400.- Euro
normalerweise 240.- Provision, da ich aber eine Rechtschutzversicherung hatte, habe ich die 800.- ohne Abzug erhalten.
Ich kann Cancelled nur empfehlen !
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.538
12.666
HAM
Leider wurde mein Tread (https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/flug-anulliert.164882/#post-4434666) geschlossen bevor ich das Resultat mitteilen konnte, deshalb hier: Flug LUX-ZRH-BKK-HKT in ZRH mit Thai ausgefallen. Meine Entschädigungsforderung wurde von der Thai abgelehnt, da die Schweiz nich EU sei, kulanzhalber boten die 2x200.- Euro an, die ich auch nahm. Dann schaltete ich Cancelled.ch ein, die haben dann in Windeseile den Rest eingefordert und auch erhalten 2x 400.- Euro
normalerweise 240.- Provision, da ich aber eine Rechtschutzversicherung hatte, habe ich die 800.- ohne Abzug erhalten.
Ich kann Cancelled nur empfehlen !
Ich kann beim Besten Willen nicht verstehen, warum hier kein EU Bezug vorliegen sollte, da Abflug aus der EU und Umstieg in CH.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.021
3.291
Ich kann beim Besten Willen nicht verstehen, warum hier kein EU Bezug vorliegen sollte, da Abflug aus der EU und Umstieg in CH.
Dazu kommt noch, dass wenn sich auf ein Betrag geeinigt wird, die Forderung dann als abgegolten gilt und eben keine zusätzliche Forderung in der gleichen Sache geltend gemacht werden kann.

Das dürfte in der Schweiz auch nicht viel anders sein.

Da müsste Thai die ganze Einigung schon extrem dumm formuliert haben, dass es diesen Ausschluss nicht gibt.

Im Übrigen geltend auch im Land der Berge und Schokolade die EU VO nur die Ergänzungen des EuGH werden ignoriert und durch eigene schweizer Rechtsprechung ersetzt.
 
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nutzer_1355

Reguläres Mitglied
24.03.2024
58
47
Ich kann beim Besten Willen nicht verstehen, warum hier kein EU Bezug vorliegen sollte, da Abflug aus der EU und Umstieg in CH.
Thai Airways wäre hier aber gar nicht der Anspruchsgegner, sondern Swiss bzw. die ausführende Fluggesellschaft für LUX-ZRH. Es haftet die Fluggesellschaft, die den letzten Flug aus einem EU-Flughafen durchführt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.021
3.291
Thai Airways wäre hier aber gar nicht der Anspruchsgegner, sondern Swiss bzw. die ausführende Fluggesellschaft für LUX-ZRH. Es haftet die Fluggesellschaft, die den letzten Flug aus einem EU-Flughafen durchführt.
Nun ja der "Kollege" schreibt aber der Flug ZRH-BKK sei ausgefallen daher wäre durchaus Thai die zuständige Airline aber trotzdem ist mehr als eindeutig, dass die Intention darin besteht getarnte Werbung für einen Dienstleister zu machen.
 

MJ blau

Neues Mitglied
01.04.2026
2
0
Hallo, gebucht war HAM-CPH-LIS return mit SAS im Mai. Nun wurden die Flüge storniert, und ziemlich unpassende Alternativen angeboten (je über 5h später, auf dem Rückweg sogar zusätzlich 5h Stopover über Nacht).

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine Entschädigung aber Anspruch auf bessere Ersatzbeförderung? Gibt noch ziemlich passende Direktflüge mit Eurowings oder TAP, aber auch zumindest weniger schlechte Alternativen mit KLM oder Air France. Wie sollte man hier vorgehen und was kann man erwarten?

Zuerst mal nach dem Musterschreiben von Dr. Böse zur Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen auffordern? Wie übermittelt man das am besten? Per E-Mail an customercare@sas.se bekommt man die absurde Antwort "Thank you for contacting SAS:... Email delivery unsuccessful. Please use our Customer Claims form", d.h. nach die E-Mail wurde technisch zugestellt, aber inhaltlich (rechtlich?) nicht? Gibt es Tipps? Via Formular hat man keinen Nachweis mit Inhalt (könnte man ggf. Screenshotten), aber insb. finde ich gar kein passendes Formular ("Vor Ihrer Reise" gibt es keine ansatzweise passende Kategorie, und das "Verspätung/Annulierung" Formular lässt sich nur für vergangene Flüge einreichen.

Danke
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.278
3.709
MUC / EWR
Hallo, gebucht war HAM-CPH-LIS return mit SAS im Mai. Nun wurden die Flüge storniert, und ziemlich unpassende Alternativen angeboten (je über 5h später, auf dem Rückweg sogar zusätzlich 5h Stopover über Nacht).

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine Entschädigung aber Anspruch auf bessere Ersatzbeförderung? Gibt noch ziemlich passende Direktflüge mit Eurowings oder TAP, aber auch zumindest weniger schlechte Alternativen mit KLM oder Air France. Wie sollte man hier vorgehen und was kann man erwarten?

Zuerst mal nach dem Musterschreiben von Dr. Böse zur Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen auffordern? Wie übermittelt man das am besten? Per E-Mail an customercare@sas.se bekommt man die absurde Antwort "Thank you for contacting SAS:... Email delivery unsuccessful. Please use our Customer Claims form", d.h. nach die E-Mail wurde technisch zugestellt, aber inhaltlich (rechtlich?) nicht? Gibt es Tipps? Via Formular hat man keinen Nachweis mit Inhalt (könnte man ggf. Screenshotten), aber insb. finde ich gar kein passendes Formular ("Vor Ihrer Reise" gibt es keine ansatzweise passende Kategorie, und das "Verspätung/Annulierung" Formular lässt sich nur für vergangene Flüge einreichen.

Danke
a) Matthias hat dazu einen ganzen Leitfaden auf seiner Webseite, "Ersatzbeförderung nach Annullierung: Wie richtig vorgehen?"
b) Du hast dir selbst ja schon deine Antwort gegeben, per E-Mail und danach nach Fristsetzung selbst buchen und erstattet verlangen, notfalls einklagen.
 

FL400

Aktives Mitglied
30.10.2019
139
191
Die große 4-Sterne Airline versendet bei Mail Anfragen an customerrelations@… auch eine automatische Antwort, mit folgendem Inhalt. Es wird im verlauf dann noch auf das Kontaktformular verwiesen. Parallel sollte man noch imprint@.. dazunehmen. ( diese ist im Impressum)


[…] Wir bitten um Beachtung, dass die Möglichkeit einer Feedback-Abgabe über diese E-Mail-Adresse nicht mehr möglich ist. Ihre E-Mail wurde daher nicht gespeichert oder zur Bearbeitung weitergeleitet. […]

Dr. Böse freut sich wieder ein sichereres Mandat. :cool:
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
69
36
Moin,

gilt es eigentlich rechtlich als verbindliche Buchung, wenn man umgebucht wird aber auf der Bordkarte nur Standby Gate statt der Sitznummer geht?
Meine Frau hat den Anschluss verpasst und wurde von Lufthansa auf heute Nachmittag umgebucht, aber eben nur Standby bekommen.
Wenn Lufthansa sie nicht mitnimmt gäbe es eine knapp Stunde später eine Verbindung mit KLM.
Rechtlich müsste Lufthansa ja auf diese Verbindung umbuchen und wenn sie es nach Aufforderung nicht tun, bucht man selbst und holt sich das Geld zurück.

Aber reicht es schon aus wenn man eine Bordkarte mit neuer Ticketnummer und dem Standy Aufdruck bekommt aus?
Oder heißt es dann das war sowieso noch kein verbindlich gebuchter Flug?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.538
12.666
HAM
Hallo, gebucht war HAM-CPH-LIS return mit SAS im Mai. Nun wurden die Flüge storniert, und ziemlich unpassende Alternativen angeboten (je über 5h später, auf dem Rückweg sogar zusätzlich 5h Stopover über Nacht).

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine Entschädigung aber Anspruch auf bessere Ersatzbeförderung? Gibt noch ziemlich passende Direktflüge mit Eurowings oder TAP, aber auch zumindest weniger schlechte Alternativen mit KLM oder Air France. Wie sollte man hier vorgehen und was kann man erwarten?

Zuerst mal nach dem Musterschreiben von Dr. Böse zur Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen auffordern? Wie übermittelt man das am besten? Per E-Mail an customercare@sas.se bekommt man die absurde Antwort "Thank you for contacting SAS:... Email delivery unsuccessful. Please use our Customer Claims form", d.h. nach die E-Mail wurde technisch zugestellt, aber inhaltlich (rechtlich?) nicht? Gibt es Tipps? Via Formular hat man keinen Nachweis mit Inhalt (könnte man ggf. Screenshotten), aber insb. finde ich gar kein passendes Formular ("Vor Ihrer Reise" gibt es keine ansatzweise passende Kategorie, und das "Verspätung/Annulierung" Formular lässt sich nur für vergangene Flüge einreichen.

Danke

Du hast normaler Weise im SK Portal dutzende Möglichkeiten an Flügen auszuwählen, Ist da gar nichts dabei? Also einfach auf den Button gehen "Umbuchen" dann die neuen (alten) Daten eingeben und suchen.
 

MJ blau

Neues Mitglied
01.04.2026
2
0
Danke für die Hilfe
a) Matthias hat dazu einen ganzen Leitfaden auf seiner Webseite, "Ersatzbeförderung nach Annullierung: Wie richtig vorgehen?"
b) Du hast dir selbst ja schon deine Antwort gegeben, per E-Mail und danach nach Fristsetzung selbst buchen und erstattet verlangen, notfalls einklagen.

Perfekt - sie haben den Zugang der Email ja sogar bestätigt.

Die große 4-Sterne Airline versendet bei Mail Anfragen an customerrelations@… auch eine automatische Antwort, mit folgendem Inhalt. Es wird im verlauf dann noch auf das Kontaktformular verwiesen. Parallel sollte man noch imprint@.. dazunehmen. ( diese ist im Impressum)


[…] Wir bitten um Beachtung, dass die Möglichkeit einer Feedback-Abgabe über diese E-Mail-Adresse nicht mehr möglich ist. Ihre E-Mail wurde daher nicht gespeichert oder zur Bearbeitung weitergeleitet. […]

Dr. Böse freut sich wieder ein sichereres Mandat. :cool:
Ist halt die Frage, ob eine E-Mail mit automatischer Antwort "Email delivery unsuccessful" als zugestellt gilt. Ist ja ähnlich wie wenn man an eine "noreply" Adresse sendet.


Du hast normaler Weise im SK Portal dutzende Möglichkeiten an Flügen auszuwählen, Ist da gar nichts dabei? Also einfach auf den Button gehen "Umbuchen" dann die neuen (alten) Daten eingeben und suchen.
Tatsächlich war Anzeige der möglichen Verbindungen da leer.

Überlegung ist noch, sich per Hotline versuchen umbuchen zu lassen. Ggf. machen die die nächstmögliche Verbindung (Eurowings oder TAP direkt) nicht, aber eine nicht ganz so schlechte KLM Verbindung. Verliert man hier etwas, wenn man diesen weg geht? Entschädigung gibt es ja sowieso nicht, wenn man die Reise durchführen will und die aktuell eingebuchte Verbindung keine Option ist, oder?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.345
6.671
Ist halt die Frage, ob eine E-Mail mit automatischer Antwort "Email delivery unsuccessful" als zugestellt gilt. Ist ja ähnlich wie wenn man an eine "noreply" Adresse sendet.
Wenn sie eine Emailadresse "customerrelations@...." betreiben, dann müssen sie die Mails die da ankommen auch lesen. Sie können ja genauso wenig sagen "Wir lesen keine Briefe" oder "Wir lesen keine Faxe". Das die Emailadresse existiert, beweist ja die Bestätigung, dass sie nicht gelesen wird.
 

FL400

Aktives Mitglied
30.10.2019
139
191
@MJ blau dafür gibt es zusätzlic die im Impressum veröffentlichte Adresse.
Wäre bei oben genannter Airline imprint@….


Solange die Nachricht in den Machtbereich des Empfängers gelangt, ist diese zugestellt. Was der Empfänger damit macht kann ich als Kunde nicht beeinflussen.
@marcus67 hat es gut auf den Punkt gebracht. Anderenfalls wäre jedes Unternehmen völlig aus jeglicher Haftung wenn Sie sagen: ja zugestellt ist es aber wir lesen es nicht und handeln einfach nicht.

Durch die nette Antwort mit, haben wir erhalten, lesen wir aber nicht , läuft die Frist und @kexbox wartet schon auf das Mandat

Funfact: Antworten an Kunden durch die Airline kommen von customerrelations@… :p