EU Fluggastrechte / Annullierung

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PBRU

Erfahrenes Mitglied
15.10.2019
357
309
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Ich hatte diese Woche auch wieder mal grosse Probleme mit der LH.

Mein Flug WRO-FRA am Dienstag früh wurde gestrichen, laut E-Mail der Lufthansa, operational reasons. Elisa konnte mir keine alternativen Flüge vorschlagen. Am Telefon niemanden erreicht. Live chat (war 188. in der Schlange) hat mich dann letztendlich auf WRO-MUC-FRA umgebucht. Aber beim einchecken habe ich gesehen, dass keine Ticketnummer hinterlegt war.

Dann wieder versucht, das Service Center zu erreichen, auch hier wieder nur per Live Chat möglich. Agent konnte nichts machen, ausser den Fall an das Ticketing weiterleiten. Aber das hat nicht funktioniert, denn am nachten Tag war die Buchung einfach weg.

Mitarbeiter am Flughafen konnten sie auch nicht finden und der Anruf ins Service Center war zu spät.

Wie ist dies im Rahmen der Fluggastrechte zu bewerten? Flug annuliert und kein Alternativflug? Denied boarding da ich pünktlich am Flughafen war, aber nicht einchecken konnte?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.325
3.646
Was macht der Gast, der dem deutschen nicht mächtig ist und auf LIS-FRA-NUE ein Problem hatte?
Nun das ganze in Englisch lösen und ja auch solche Leute suchen dich durchaus Anwälte in Deutschland die dann englisch sprechen, ein früherer Studienkollege und Freund ist in der Kanzlei genau deswegen eingestellt worden um sich als 1/4 Brite dann um die Englischen Mandanten zu kümmern.

Sicher ist es für solche Gruppen schwierig und auch mit deiner Vermutung zu LH hast du recht.

Wie ist dies im Rahmen der Fluggastrechte zu bewerten?
Hast du für die Umbuchung eine Bestätiggung bekommen, die dich als Reisender davon ausgehen lassen konnte dass du eine gültige Buchung hast?

Falls ja, dann kannst du in der Tat die Ausgleichszahlung in zwei Fällen beanspruchen vielleicht sogar noch ein drittes Mal wenn dein Flug verspätet sein/Anschluss verpasst werden solllte.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.498
5.345
Hat jemand eine Idee, warum gerade einige Flüge nach Japan gestrichen werden? NH218, LH714, LH742, NH204, LH716 alle gestrichen... JAL408 für morgen auch. Es gibt zwar einen Typhoon, aber dann müsste ja in Japan noch viel mehr an internationalen Verbindungen gestrichen sein, irgendwie scheint das aber primär die Verbindungen nach DEU zu betreffen...
Richtung USA könnte auch einiges gestrichen sein oder werden.
IMG_0300.jpeg
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
720
456
Naja, das ist deine deutsche rosarote Brille.

Was macht der Gast, der dem deutschen nicht mächtig ist und auf LIS-FRA-NUE ein Problem hatte? Einen deutschen Anwalt anrufen? Unwahrscheinlich- und damit kalkuliert LH.
Auch der wird in der Lage sein, sein Problem zu lösen oder?
Ich bin mir gar jcihr sicher wo da der Gerichtsstand ist. Ist es Abflug oder Ankunft?
Ob die Brille deutsch ist, lasse ich mal offen. Warum diese allerdings rosarot sein soll, erschließt sich mir nicht. 😉

Um den Thread hier nicht zu zu spammen, lass uns fest stellen dass wir hier nicht einer Meinung sind. 🙂
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.847
1.137
Wenn ich von FRA nach MUC fliege kann ich dann theoretisch in FRA, in MUC oder in CGN klagen?

Vermutlich haben die Anwälte dann auch "Präferenzen" und wissen bei welchem Gericht es "einfacher" ist?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.325
3.646
Wenn ich von FRA nach MUC fliege kann ich dann theoretisch in FRA, in MUC oder in CGN klagen?
Nicht nur theoretisch sondern auch praktisch ist das so wenn du LH oder EW meinst die haben haben ihren SItz ja in Köln.

Vermutlich haben die Anwälte dann auch "Präferenzen" und wissen bei welchem Gericht es "einfacher" ist?
Einfacher würde ich es nicht nennen, aber man merkt schon einen Unterschied vor allem in der Geschwindigkeit der Bearbeitung.

Beispiel AG Nürtingen bekommt die Klage am 27.05.2026 kurz nach Mitternacht noch am gleichen Tag kommt der Beschluss zum Verfahren nach §495a ZPO und gibt LH auf innerhalb von zwei Wochen die Klage zu erwidern.

Mein LH Brieffreund schickt am 02.06.2026, dass LH die Sache bezahlen und erledigen möchte, das ganze landet bei mir am 03.06.2026 im Postfach, hätte LH nun auch schon bezahlt, wäre das Verfahren abgesehen Kostenfestsetzungsverfahren innerhalb von einer Woche durch gewesen.

In Köln dauert es zB ein wenig länger, hier ging die Klage am 09.05. ein der Beschluss kommt am 13.05. auch hier will LH am 18.05. erledigen am 22.05. kommt der Schriftsatz dazu bei mir an.

Frankfurt braucht etwa 1-2 Tage länger im Vergleich zu Frankfurt, während Dresden die Klage seit dem 28.05. hat und ich von dort bisher nichts gehört habe.

Da es LH bisher nie zur mündlichen Verhandlung und einem Urteil kommen lässt, kann ich nur die Bearbeitungsdauer der Gerichte bewerten, allerdings muss ich ja auch die Fälle streuen und an verschiedene Gerichte verteilen.
 

PBRU

Erfahrenes Mitglied
15.10.2019
357
309
Hast du für die Umbuchung eine Bestätiggung bekommen, die dich als Reisender davon ausgehen lassen konnte dass du eine gültige Buchung hast?

Falls ja, dann kannst du in der Tat die Ausgleichszahlung in zwei Fällen beanspruchen vielleicht sogar noch ein drittes Mal wenn dein Flug verspätet sein/Anschluss verpasst werden solllte.
Der Agent im Live Chat hat bestätigt, dass die Umbuchung erfolgt ist.
Und in der Buchungsübersicht hatte ich den neuen Flug drin, bestätigt. Nur halt keine Ticketnummer und deswegen auch keine Möglichkeit, online einzuchecken.
 

gonknoggin

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
489
9
SIN
Danke für eure zahlreichen, hilfreichen Beiträge. Ich würde vermutlich selbst auch im Hotel bleiben und am Morgen weiterfliegen aber die Präferenz bei Family scheint Zug zu sein...dann bleibt aber immernoch die Sache mit dem Gepäck. Nach LEJ nach Hause nachsenden werden sie es ja wohl nicht, wenn man einfach ohne in den Zug einsteigt.
Nochmal kurzes Update und Frage zu dieser Odyssee. Sie haben dann Dienstagabend den Zug nach Leipzig genommen. Zugticket online per Checkin ausgestellt. Die Zeit zum letzten durchfahrenden Zug war knapp und das Gepäck nicht da (war ja auch ursprünglich bis LEJ durchgetaggt). Sie haben sich dann noch kurz an jemand vom Lufthans Bodenpersonal gewannt und der meinte, sie sollen jetzt den Zug nehmen und das Gepäck dann melden und nachsenden lassen.

Und hier beginnt das Drama. Emirates Hotline meinte man kann nur Gepäck online nachverfolgen wenn man eine PIR-Nummer hat (die es ja nicht gibt) und sie sollten dann über das Onlineformular eine Meldung machen. Vor zwei Tagen passiert, noch keine Reaktion. In Zwischenzeit bei Lufthansa probiert und da wurden sie auf die Webseite verwiesen, wo man verlorenes Gepäck melden kann. Dort kommt aber nach Eingabe der Ticketnummer und Namen immer eine Fehlermeldung, dass Flug mehr als 72 Stunden zurückliegt oder so (was definitiv nicht der Fall war). So bekommen sie dort auch keine PIR. Wie auf einer Behörde jetzt. A schickt sie nach B, B wieder zu A.

Hat jemande eine Idee? Noch eine Telefonnumer/Ansprechpartner oder so? Das Gepäck steht ja vermutlich noch irgendwo in FRA. Danke schon mal.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.325
3.646
Der Agent im Live Chat hat bestätigt, dass die Umbuchung erfolgt ist.
Und in der Buchungsübersicht hatte ich den neuen Flug drin, bestätigt. Nur halt keine Ticketnummer und deswegen auch keine Möglichkeit, online einzuchecken.
Wenn du das auch dokumentiert hast, ja dann gehe ich auch von einem doppelten Anspruch aus.

Aber stell dich darauf an, dass LH nicht freiwillig zahlen wird, bei meiner GDN-DRS Reise vom 22.-24.3 kommt LH auch nur auf einen Anspruch ich komme aber auf vier die Sache liegt jetzt beim AG Dresden.

Noch eine Telefonnumer/Ansprechpartner oder so?
Es gibt von LH eine spezielle Telefonnummer der Gepäckabteilung die hat damals in meinem Fall ziemlich gut funktioniert, leider kann ich die unterwegs nicht abrufen aber ich habe diese selbst von der Hotline bekommen.

Daher vielleicht die Hotline anrufen und dort nach der Nummer fragen könnte sinnvoll sein.
 
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Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
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Nachdem mein Ticket nun mehrfach über die letzten Monate umgebucht wurde (Nahost) habe ich eine Route an der Hotline einbuchen lassen die mir ganz gut passt. Tickets wurden nie ausgestellt nur eine Buchungsbestätigung. Nun habe ich erfahren dass das Ticket nicht ausgestellt werden kann weil "Die Ticketbestimmungen einen Aufenthalt von nur einem Tag nicht zulassen".

Stimmt sowas? Ich hätte spontan gedacht ich habe "Freie Auswahl" wenn LH mein Flug annuliert und müsste nicht unbedingt auf sowas achten. Muss ich nun echt 2 Nächte bleiben?
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Nachdem mein Ticket nun mehrfach über die letzten Monate umgebucht wurde (Nahost) habe ich eine Route an der Hotline einbuchen lassen die mir ganz gut passt. Tickets wurden nie ausgestellt nur eine Buchungsbestätigung. Nun habe ich erfahren dass das Ticket nicht ausgestellt werden kann weil "Die Ticketbestimmungen einen Aufenthalt von nur einem Tag nicht zulassen".

Stimmt sowas? Ich hätte spontan gedacht ich habe "Freie Auswahl" wenn LH mein Flug annuliert und müsste nicht unbedingt auf sowas achten. Muss ich nun echt 2 Nächte bleiben?
Die Mindestaufenthalte aus deinem ursprünglichen Ticket gelten nicht.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.498
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Du darfst den Termin (und damit auch die Länge) frei wählen
Man müsste nochmal genauer einsteigen. Aber in dem Artikel geht's primär um die Verschiebung auf einen beliebigen Termin und weniger um evtl. abweichende Aufenthaltsdauern.
Hätte ich spontan auch so erwartet. Die Antwort kam aber direkt vom LH Team hier im Forum. Gibt's dazu n Auszug aus dem Gesetz?
Die Verordnung findet man mit einfacher Google-Recherche. Deren Ausführungen beschränken sich aber auf "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze."

Vielleicht einfach nochmal freundlich darauf verweisen bzw. sicherstellen, dass deine Frage nicht evtl. falsch verstanden worden ist.
 
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Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
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Man müsste nochmal genauer einsteigen. Aber in dem Artikel geht's primär um die Verschiebung auf einen beliebigen Termin und weniger um evtl. abweichende Aufenthaltsdauern.

Die Verordnung findet man mit einfacher Google-Recherche. Deren Ausführungen beschränken sich aber auf "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze."

Vielleicht einfach nochmal freundlich darauf verweisen bzw. sicherstellen, dass deine Frage nicht evtl. falsch verstanden worden ist.
Gibt ja nicht wirklich eine Frage. Habe halt nur einen Aufenthalt von wenigen Stunden (Statt zuvor einer Nacht). Bestätigung des Tickets habe ich ja bereits. Es fehlt nur weiterhin Ticketnummer bzw die Austellung. Denke Lufthansa möchte gerne weiterhin das ich einen Tag Aufenthalt habe.
 

Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
3.255
4.033
Mir schickt das LH-Team keine umangeforderten Nachrichten ;-). Also muss ja irgendwas von dir gekommen sein.
Und natürlich kann sein, dass es keinen passenden Tarif gibt und man dich auf zwei One-Ways umbuchen müsste.
Meine Frage war: Warum zum Teufel stellt ihr das Ticket nicht aus nach 4 Wochen und 3 Anrufen bei der Senator Hotline. :D
 

PBRU

Erfahrenes Mitglied
15.10.2019
357
309
Meine Frage war: Warum zum Teufel stellt ihr das Ticket nicht aus nach 4 Wochen und 3 Anrufen bei der Senator Hotline. :D
Ich weiß auch nicht, was dort los ist, aber hatte auch vor kurzem einen Fall, wo das Ticket bis zum Flug nicht ausgestellt wurde, und ich deswegen nicht fliegen konnte.
Hatte auch mehrmals angerufen und mir die Umbuchung per Live Chat bestätigen lassen, so dass ich auch etwas schriftliches hatte. Aber früher wurden meine Tickets bei einem Flugausfall immer sofort umgebucht und ausgestellt. Also irgendwas hat sich geändert.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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Ich habe mal folgende grundsätzliche Frage:

Gebucht letztes Jahr mit EK für Abflug Ende Juni (mehr als 14 Tage noch hin):
Hinflug:
FRA-DXB EK46
DXB-XXX EKxxx
Rückflug:
XXX-DXB EKxxx
DXB-FRA EK43

Beim Hinflug EK46 gab es geringfügige Änderungen der Flugzeiten vor ein paar Wochen. Spätere Ankunft bei gleicher Abflugzeit.
Der ursprüngliche Rückflug EK43 wurde scheinbar annuliert, da ich heute eine "Important changes to your booking" bekommen habe und dort jetzt EK45 drin steht. Aufenthalt in DXB > 9 Stunden jetzt.

Frage:
Berechtigt dies ggf. zum kostenlosen Storno des gesamten Tickets mit vollem Refund? Wir würden gern den Flug über DXB aus aktuellem Anlass vermeiden und schon gar nicht mehr als 9 Stunden dort verbringen statt der geplanten 2 Stunden. Es gibt aktuell noch einen alternativen Flug zum endgültigen Ziel zu einem akzeptablen Preis.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
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Frage:
Berechtigt dies ggf. zum kostenlosen Storno des gesamten Tickets mit vollem Refund? Wir würden gern den Flug über DXB aus aktuellem Anlass vermeiden und schon gar nicht mehr als 9 Stunden dort verbringen statt der geplanten 2 Stunden. Es gibt aktuell noch einen alternativen Flug zum endgültigen Ziel zu einem akzeptablen Preis.
Scheint mir eher schwierig zu sein.

Auf EU 261 (und ein Recht zur Stornierung angesichts veränderter Flugzeiten) kannst Du Dich jedenfalls schon mal grundsätzlich nicht berufen, da es um einen Flug einer Nicht-EU-Airline geht, der außerhalb des EU-Territoriums abhebt.
 
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