EU261 und inflation

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evrflx

Reguläres Mitglied
27.07.2022
46
34
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Ich wundere mich gerade ob bei der Entschädigung die Preise wirklich seit 2005 nicht an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wurde.
Ich könnte mir vorstellen dass da was passiert wenn es vielfachen Kunden Wunsch gibt.
Weiss da jemand mehr zu, also stimmt meine Annahme und falls ja, wo könnte man den Kundenwunsch wohl eingeben?
 

evrflx

Reguläres Mitglied
27.07.2022
46
34
Also sehe ich es richtig das seit fast 20 Jahren nicht an der Kompensation angepasst wurde?
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.183
3.116
Chersonesus Cimbrica
Ja. Wende Dich vertrauensvoll an die EU-Kommission.

Das Inflationsthema zieht dort nicht die Wurst vom Teller. Die Chance auf Gehör steigt, wenn man höhere Entschädigungsleistungen als wirksame Strategie zur Eindämmung des klimaschädlichen Luftverkehrs beschreibt. Jeder Schritt zur Untergrabung der Finanzkraft der Fossilindustrie ist ein Beitrag für den Klimaschutz. Deshalb: Höhere Kompensation jetzt!

=;
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.074
Richtig wären ohnehin Ausgleichszahlungen, die sich am Ticketpreis orientieren. Da hätte man das Problem nicht.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Man müsste es einfach ändern in „x% des Ticketpreises, mindestens jedoch y€“
Viel zu kompliziert. Versteht kein Mensch, schon gar nicht Gitti und Hans-Dieter, die einmal pro Jahr von Kassel nach Heraklion fliegen und verspätet ankommen
Wieso? Es gibt klare Regeln, welche Kompensationen im Falle von Ausfällen oder Verspätungen zu zahlen sind.

Das Problem ist höchstens, das öfters der Rechtsweg notwendig ist, da sich Fluglinien weigern zu zahlen.
Hat doch mit meiner Aussage nix zu tun. Es ging darum, ob 261/04 „Wirkung“ bei den Airlines zeigt. Meine Meinung: nein! Die 261/04 Kompensationen haben nicht zu weniger Annullierungen oder Verspätungen geführt, sie sind halt einfach eingepreist.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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2.847
Z´Sdugärd
Ich wundere mich gerade ob bei der Entschädigung die Preise wirklich seit 2005 nicht an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wurde.
Ich könnte mir vorstellen dass da was passiert wenn es vielfachen Kunden Wunsch gibt.
Weiss da jemand mehr zu, also stimmt meine Annahme und falls ja, wo könnte man den Kundenwunsch wohl eingeben?
Sorry, was sollen den bitte solchen wirren Gedankengänge?

Dann müsste man die Strafen für falsches Parken ebenso anpassen, wie das Bierflaschenpfand, die Strafgebühren in der Bürcherei...

Da du aber offensichtlich den "Grund" dieser Summe nicht verstanden hast, ist eine weitere Disussion eher sinnfrei.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.667
1.046
TXL
In all fairness:

So verrückt ist die Idee nicht. Das Montrealer Übereinkommen hat ja einen automatisierten Anpassungsmodus…
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.027
Richtig wären ohnehin Ausgleichszahlungen, die sich am Ticketpreis orientieren. Da hätte man das Problem nicht.
Klar, wie bei der Bahn? Wo es dann für knapp 2 Stunden Verspätung auf einer vierstündigen Strecke 25% vom Supersparpreis i.H.v. EUR 19,95 zurückgibt? Ich fände es richtig, wenn bei allen Vorfällen, wo das Unternehmen was dafür kann, es richtig teuer wird und bei den Vorfällen, die allgemein als höhere Gewalt anzusehen sind, es nichts gibt. Das würde die Bereitschaft fördern, was zu tun.

Wenn ich bei der Bahn diese andauernde Gelaber von "Verspätete Bereitstellung des Zuges" (= schlechte Betriebsorganisation) oder "Weichenstörung" (= schlechte Wartung) höre, dann wird mir schlecht. Die Sanktion ist nichts anderes als eine Minimierung des Ertrags. Wenn das dann gleich wie im Flieger einen fixen EUR Betrag kostet, würde mal jemand denken.

Wenn ich aber bei der Fluggesellschaften die Diskussion höre, für was die alles haften sollen, wird mir wieder ganz anders. Und die Beträge sind im Vergleich zur Bahn - die wesentlich mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme hat - exorbitant.


Dann müsste man die Strafen für falsches Parken ebenso anpassen, wie das Bierflaschenpfand, die Strafgebühren in der Bürcherei...
Die Bußgeldkatalog-Verordnung wird regelmäßig angepasst, zuletzt mit Änderung vom 28. Juli 2021
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Wenn ich bei der Bahn diese andauernde Gelaber von "Verspätete Bereitstellung des Zuges" (= schlechte Betriebsorganisation) oder "Weichenstörung" (= schlechte Wartung) höre, dann wird mir schlecht. Die Sanktion ist nichts anderes als eine Minimierung des Ertrags. Wenn das dann gleich wie im Flieger einen fixen EUR Betrag kostet, würde mal jemand denken.
So isses! Das ist ja eine Strafe. Somit liegt es bei allen diese Strafe zu vermeiden.

Die Bußgeldkatalog-Verordnung wird regelmäßig angepasst, zuletzt mit Änderung vom 28. Juli 2021

Korrekt. Die Leihgebühren meiner Bücherei auch. Aber nicht aufgrund der Inflation. Und um das gehts ja hier schliesslich.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Korrekt. Die Leihgebühren meiner Bücherei auch. Aber nicht aufgrund der Inflation. Und um das gehts ja hier schliesslich.
Aufgrund wessen denn? Weil Kosten für Bücher, Heizkosten, Löhne steigen? Damit steigen die Kosten, wird der Wert es Geldes weniger und das Phänomen nennt man gemeinhin Geldentwertung oder Inflation.
 
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odie

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30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Aufgrund wessen denn? Weil Kosten für Bücher, Heizkosten, Löhne steigen? Damit steigen die Kosten, wird der Wert es Geldes weniger und das Phänomen nennt man gemeinhin Geldentwertung oder Inflation.
Ähhhh mal abgesehen davon, das die letzte Änderung 11/21 war, mal schauen was sich da den immer ändert. Es kommen neue Tatbestände hinzu, und manche werden einfach verschärft. Wie eben 11/21 mit der Rettungsgasse. Da weder ich und vermutlich du auch nicht, in den Gremien sitzen die sowas beschliessen...ALso vermute ich jetzt mal: Zuminderst das mit der Rettungsgasse wurde viel in den Medien hochgekocht. Also musste eine "Entscheidung" her. DIe Tatbestände werden ja auch nie alle auf einmal angepast.

Die Kosten im Busgeldkatalog sind im internationalen Vergleich so angesiedelt wie Steuerfreibeträge in Monaco oder den Bahamas. Wer da meint der deutsche Busgeldkatalog soll eine Strafe sein....naja. In der Regel ist deine Bezahlung teurer als das Busgeld.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Richtig ist die bestehende grundsätzliche Regel.
Aber, ein 500€ Ticket darf keine 600€ Kompensation ergeben, das ist mE zu viel.
Für ein C-Ticket für 3.000€ sind 600€ zu wenig.
Gleiches gilt für die Kurzstreckentickets und Mittelstrecken, die Berechnungsgrundlage sollte sich ändern.
Wer jetzt noch einen Inflationsausgleich verlangt, sollte sich überlegen, warum er diesen tatsächlich verlangt.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Richtig wären ohnehin Ausgleichszahlungen, die sich am Ticketpreis orientieren. Da hätte man das Problem nicht.
Was soll das bringen? Ausgleichszahlungen sollen doch Mehrkosten und Unannehmlichkeiten kompensieren. Der Ärger über den verlorenen Urlaubstag ist bei einem 1€-Ryanair-Ticket nicht geringer als bei einem 100€-Lufthansa-Flug.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Die Kosten im Busgeldkatalog sind im internationalen Vergleich so angesiedelt wie Steuerfreibeträge in Monaco oder den Bahamas. Wer da meint der deutsche Busgeldkatalog soll eine Strafe sein....naja. In der Regel ist deine Bezahlung teurer als das Busgeld.
Das "Busgeld" wird bei uns jedes Jahr teurer, denn der Verkehrsverbund passt jedes Jahr wegen gestiegener Kosten an (sowas nennt sich auch Inflation).

Das "Bußgeld" für falsch Parken ist auch höher geworden. Vor ein paar Jahren war Parken ohne Parkticket in Düsseldorf oft günstiger als Parken mit Parkticket. Inzwischen steigt die Kontrolldichte sehr erheblich und es steigen ebenso Kosten für die Ordnungswidrigkeit.

Was meine Bezahlung mit einem "Busgeld" zu tun haben soll, erschließt sich nicht. Ich werde für sowas nicht bezahlt, meist zahle ich. Die Bezugnahme auf "Steuerfreibeträge in Monaco oder den Bahamas" erscheint ebenfalls etwas wirr.