Fast Lanes vor der Sicherkeitskontrolle an deutschen Flughäfen unzulässig?

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Frag zwei Juristen oder Ärzte und die meinen niemals das Gleiche. Dafür, dass der ursprüngliche Artikel angeblich so abwegig war, hat er aber hier bei einigen für ziemliche Unruhe gesorgt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.247
9.535
Frag zwei Juristen oder Ärzte und die meinen niemals das Gleiche. Dafür, dass der ursprüngliche Artikel angeblich so abwegig war, hat er aber hier bei einigen für ziemliche Unruhe gesorgt.
Und Deine These ist, dass wenn etwas vollkommen Abwegiges für Unruhe sorgt, dann muss doch etwas dran sein?
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
So könnte man es nennen. Ich selber fand die Original-Argumentation auch durchaus schlüssig. Die Schlange/der Zugang und die Schleuse dahinter gehören zusammen. Private können da durchaus was "ausführen", dürfen dabei aber nicht diskriminieren, denn es bleibt eine staatliche Kontrolle.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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So könnte man es nennen. Ich selber fand die Original-Argumentation auch durchaus schlüssig. Die Schlange/der Zugang und die Schleuse dahinter gehören zusammen.
Du fandest eben die These schlüssig, dass sich die deutsche Justiz seit Jahrzehnten flächendeckend tagtäglich tausendfach der Rechtsbeugung und Strafvereitelung schuldig macht und andere eben nicht.