Fast Lanes vor der Sicherkeitskontrolle an deutschen Flughäfen unzulässig?

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unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
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"Der Vorwurf ist zwar spannend, eine Debatte darüber eignet sich aber höchstens für den Zeitvertreib in der Warteschlange."


 
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Luftikus

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08.01.2010
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Frag zwei Juristen oder Ärzte und die meinen niemals das Gleiche. Dafür, dass der ursprüngliche Artikel angeblich so abwegig war, hat er aber hier bei einigen für ziemliche Unruhe gesorgt.
 

thbe

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27.06.2013
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Frag zwei Juristen oder Ärzte und die meinen niemals das Gleiche. Dafür, dass der ursprüngliche Artikel angeblich so abwegig war, hat er aber hier bei einigen für ziemliche Unruhe gesorgt.
Und Deine These ist, dass wenn etwas vollkommen Abwegiges für Unruhe sorgt, dann muss doch etwas dran sein?
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
So könnte man es nennen. Ich selber fand die Original-Argumentation auch durchaus schlüssig. Die Schlange/der Zugang und die Schleuse dahinter gehören zusammen. Private können da durchaus was "ausführen", dürfen dabei aber nicht diskriminieren, denn es bleibt eine staatliche Kontrolle.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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So könnte man es nennen. Ich selber fand die Original-Argumentation auch durchaus schlüssig. Die Schlange/der Zugang und die Schleuse dahinter gehören zusammen.
Du fandest eben die These schlüssig, dass sich die deutsche Justiz seit Jahrzehnten flächendeckend tagtäglich tausendfach der Rechtsbeugung und Strafvereitelung schuldig macht und andere eben nicht.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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"'Ich riskiere dafür zwar meinen Job, aber wie viel kannst du machen? Einen Fuffi?'. Doch der Urlauber, ein hauptberuflicher Polizist, lehnte das Angebot entschieden ab. [...] Die Firma kündigte dem Sicherheitsmitarbeiter nach Bekanntwerden des Vorfalls, der Mann ist seinen Job mittlerweile los."

Play stupid games, win stupid prizes. War aber natürlich auch viel Pech dabei :LOL:
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
"Allerdings fehlt es nach Auffassung des OLG an der Empfindlichkeit des Übels, weil von dem Urlauber in seiner Lage erwartet werden könne, dass er der Drohung 'in besonnener Selbstbehauptung' standhält." Darauf wäre ich jetzt aber nicht gekommen. Woher weiß denn das OLG, wie willensstark ein potentielles Opfer ist. Wenn der Polizist willsenschwach gewesen wäre und gezahlt hätte, wäre das Übel dann erheblich gewesen? Also Versuch nie, aber im Falle der Vollendung schon?
 
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cockpitvisit

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04.12.2009
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Dann ist der Freispruch wohl OK. Es bleibt die Frage, ob der urlaubsreife Polizist etwas bemerkt und absichtlich die Situation provoziert hat um den korrupten Mitarbeiter zu überführen, oder in der Tat dumm und ehrlich auf einen Priority Check-in hoffte...
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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"Allerdings fehlt es nach Auffassung des OLG an der Empfindlichkeit des Übels, weil von dem Urlauber in seiner Lage erwartet werden könne, dass er der Drohung 'in besonnener Selbstbehauptung' standhält." Darauf wäre ich jetzt aber nicht gekommen. Woher weiß denn das OLG, wie willensstark ein potentielles Opfer ist. Wenn der Polizist willsenschwach gewesen wäre und gezahlt hätte, wäre das Übel dann erheblich gewesen?

Vermutlich erwartet das OLG vom Opfer, dass es erkennt, wie es ohne die Drohung sein Ziel (pünktliche Sicherheitskontrolle, Erreichen des Fluges) erreichen kann. Es muss nur unter Verweis auf den bevorstehenden Abflug an die Spitze der Schlange gehen kann. Wozu es laut Rechtsprechung in den Haftungsfällen ja ohnehin verpflichtet ist.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
Vermutlich erwartet das OLG vom Opfer, dass es erkennt, wie es ohne die Drohung sein Ziel (pünktliche Sicherheitskontrolle, Erreichen des Fluges) erreichen kann. Es muss nur unter Verweis auf den bevorstehenden Abflug an die Spitze der Schlange gehen kann. Wozu es laut Rechtsprechung in den Haftungsfällen ja ohnehin verpflichtet ist.
Bei den male, wo ich Chaos erlebt habe, war es nie möglich einfach an den Anfang der Schlange zu gehen. Man muss nach Rechtsauffassung doch zwar Fragen bzw. es versuchen, aber wenn ein Mitarbeiter einen abhält, was meine Erfahrung in den meisten Fällen ist, dann muss man sich doch nicht nach Vorne durchdrängen.
 
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meilenfreund

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10.03.2009
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Hier der Volltext des Urteils der OLG Köln (schöner Fall für eine mündliche Prüfung):


Da weiter oben die Frage aufgeworfen wurde, ob der Zeuge aufgrund seines Berufs als Polizeibeamter die Situation provoziert hat: nein, er hatte sich vorher damit befasst, was er unternehmen muss, um seine Rechte bei drohendem Verpassen des Fluges wegen langer Warteschlangen an die Siko zu wahren.

Die Darstellung bei lto.de ist danach teilweise sinnentstellend verkürzt:

Der Zeuge hatte nach Auffassung des OLG Köln durch Nichtannahme des Angebots keine Verschlechterung seiner Situation vor dem Angebot zu erwarten, denn dann hätte sich an der langen Wartezeit nichts geändert. Abgesehen davon war er mit einem Freund unterwegs, der während des Geschehens vor dem Terminal in der Warteschlange verblieben ist, so dass er danach wieder zu ihm zurückgekehrt ist.

Die Beamten der Bundespolizei wurden auch erst nach der Rückkehr in die Warteschlange angesprochen, während der Text bei lto.de suggeriert, dass dies vor dem Terminal erfolgt ist.

Ferner sind auch die Ausführungen zur "besonnenen Selbstbehauptung" ohne den im Urteil enthaltenen Kontext missverständlich. Das OLG Köln stellt insoweit darauf ab, dass der Zeuge in Kenntnis der erwartbar extremen Wartesituation 4 Stunden vor Abflug am Flughafen erschienen war, Handlungsalternativen hatte (auf das stetige Vorrücken der Warteschlange vertrauen, andere Flughafenmitarbeiter ansprechen, andere Passagiere um Vorbeilassen zu bitten oder sich vorzudrängeln) und die Zwangsintensität am untersten Rand lag (der Security-Mitarbeiter ist nach zweimaliger Ablehnung des Angebots weggegangen).
 

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01.06.2018
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Abgesehen davon war er mit einem Freund unterwegs, der während des Geschehens vor dem Terminal in der Warteschlange verblieben ist, so dass er danach wieder zu ihm zurückgekehrt ist.
Was ist eigentlich die Rechtsgrundlage für "Platz in der Schlange freihalten" ?
Und steht in dem Paragraph auch das Handtuch auf der Poolliege ?

Zwangsintensität am untersten Rand
Für so Formulierungen muss man auch Jura studiert haben... Entweder ich werde gezwungen oder nicht.
Gibt es demnächt auch Schwangerschaftsintensitäten am unteren Rand?
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
"Gegen die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben spricht aber noch ein weiteres Argument: An den deutschen Verkehrsflughäfen wird – mit Ausnahme der bayerischen Verkehrsflughäfen – die hoheitliche Aufgabe der Kontrolle von Gepäck und Fluggästen durch Beleihung nach § 16a LuftSiG an private Sicherheitsdienstleister übertragen. Für das Warteschlangenmanagement hingegen fehlt eine solche ausdrückliche Beleihung der Flughafenbetreiber. Eine Bestellung zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist jedoch für die Annahme einer Amtsträgerstellung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB unverzichtbar. Die hier ohnehin nicht gegebene faktische Delegation genügt schon deshalb nicht, weil Private nicht ohne Auftrag Teil der mittelbaren Staatsverwaltung werden können."

 

Luftikus

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08.01.2010
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Ich verstehe gar nicht, wie man die staatliche, gesetzliche Sicherheitskontrolle von der Schlange direkt davor trennen will? "Warteschlangenmanagement"? Lachhaft.
Als ob jemand vor dem Krankenwagen der Feuerwehr steht und mit einem privaten Türsteher anweist, wer zuerst rankommt?
 
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unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Ich verstehe gar nicht, wie man die staatliche, gesetzliche Sicherheitskontrolle von der Schlange direkt davor trennen will? "Warteschlangenmanagement"? Lachhaft.
Als ob jemand vor dem Krankenwagen der Feuerwehr steht und mit einem privaten Türsteher anweist, wer zuerst rankommt?

Na lächerlich ist das OLG Köln nicht, auch wenn es ein einzelner Mitforist gerne anders hätte:

"Der Senat schließt sich jedoch der in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass sich aus den Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes und des Bundespolizeigesetzes eine klare Trennung des Verantwortungsbereichs des privaten Flughafenbetreibers von dem hoheitlichen Sicherheitsbereich ergibt (BGH, Urteil v. 08.12.2022 - III ZR 204/21, NJW 2023, 691). Danach gehört die Organisation der Zuführung der Passagiere zu den Kontrollstellen vor dem eigentlichen Sicherheitsbereich, die einen möglichst reibungslosen Ablauf der Kontrollen ermöglichen soll, grundsätzlich zu den Aufgaben des Flughafenbetreibers und nicht zum hoheitlichen Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Luftsicherheitsbehörde (vgl. AG Erding NJW 2017, 1123 mit Anm. Führich; LG Düsseldorf, Urteil v. 15.05.2018 - 2b O 179/15, BeckRS 2018, 19384; LG Bonn, Urteil v. 10.10.2018 - 1 O 155/18, BeckRS 2018, 26417; BGH, Urteil v. 08.12.2022 - III ZR 204/21, NJW 2023, 691; Schaefer, NJW 2019, 3029)."
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Als ob jemand vor dem Krankenwagen der Feuerwehr steht und mit einem privaten Türsteher anweist, wer zuerst rankommt?
Jemals auf einem Amt gewesen?
Die Warteschlangenmarkenautomaten gehören doch garantiert nicht dem Amt, sondern sind outgesourced. (Genauso wie die Kopierer gemietet sind)

Übrigens kein Deutsches Amtsphänömen, ich war zutiefst erstaunt, dass es in Spanien Wartemarken für die Fahrkartenschalter am Bahnhof gibt. Und die sind Pflicht, auch wenn du der einzige Kunde für 4 freie Schalter bist...