Firmenreiserichtlinien: was wird erstattet oder wie zählen wir Erbsen

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.799
5.487
Z´Sdugärd
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Club = Lounge = Executive Lounge usw.: Räumlichkeiten in einem Hotel/Flughafen, in denen man bei vorhandener Zugangsvoraussetzung (entsprechendes Zimmer, Status) kostenfrei und steuerlich nicht sichtbar Getränke und ggf. Mahlzeiten zur Verfügung gestellt bekommt.

Wir reden vom Hotel ;)
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.403
273
MUC
3) Das mit dem Kunden zum Essen einladen kannst vergessen. Späterstens wen du den Bewirtungsbeleg abgibst wird die automatisch die Verpflegungspauschale gekürzt, bzw gestrichen.

Und wo ist das Problem? Wenn Du den Bewirtungsbeleg erstattet bekommst, hast Du ja a) gegessen und b) keinen VerpflegungsMEHRaufwand gehabt und benötigst daher diese "Pauschale" auch nicht.

Wir reden vom Hotel ;)

Ja, es gibt diverse Hotels, die genau solche Clubs und Lounges anbieten. Morgens Frühstüch (manchmal Buffet, manchmal á la carte), tagsüber Snacks, abends eine Happy Hour/Buffet. Geschickt gebucht, sieht das der Arbeitgeber gar nicht auf der Rechnung und man verhungert nicht.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
mit Kunden oder Lieferanten zu essen ist weit mehr Maximierer als das wss gekürzt wird. so satt und edel kann keine Pauschale reinholen.

Ausnahmen : man baut sein Haus so auf Kante dass jeder Cent selbst bei den Pauschalen benötigt wird. kenne ich auch. Ist ärgerlich als Gast wenn der einladende niemanden Zeit hat....
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Bei uns (Kleinunternehmen im Bereich Automatisierungstechnik) gilt:

Flüge nur Y (was aber für niemanden ein Problem ist, da keine Kunden vorhanden, die mehr als 1,5 Flugstunden entfernt sind).

Reisezeit gilt generell als Arbeitszeit, egal ob in PKW, Zug oder Flugzeug, inkl. der Zeit in den jeweiligen Zu- und Abbringern (ÖPNV/Taxi/PKW) vom/zum Bahnhof/Flughafen, ebenfalls die ja immer notwendigen Wartezeiten am Flughafen zwischen Eintreffen dort und Abflug.
Einzige Ausnahme: Bei Rückflug (bzw. Rückfahrt per Bahn bei zuggebundenen Tickets) werden max. 1,5 Stunden zwischen Ankunft am Flughafen und planmäßiger Abflugzeit anerkannt (bei Bahn max. eine halbe Stunde vor planmäßiger Abfahrtszeit) anerkannt, Rest ist Freizeit, außer es wird nachweislich in dieser Zeit gearbeitet.

War das zu kompliziert formuliert? Also als Beispiel:
Termin beim Kunde um 14:00 Uhr beendet. Fahrt zum Flughafen von 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Planm. Abflug 18:00 Uhr.
Von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr ist Freizeit.
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Bei uns (Kleinunternehmen im Bereich Automatisierungstechnik) gilt:

Flüge nur Y (was aber für niemanden ein Problem ist, da keine Kunden vorhanden, die mehr als 1,5 Flugstunden entfernt sind).

Reisezeit gilt generell als Arbeitszeit, egal ob in PKW, Zug oder Flugzeug, inkl. der Zeit in den jeweiligen Zu- und Abbringern (ÖPNV/Taxi/PKW) vom/zum Bahnhof/Flughafen, ebenfalls die ja immer notwendigen Wartezeiten am Flughafen zwischen Eintreffen dort und Abflug.
Einzige Ausnahme: Bei Rückflug (bzw. Rückfahrt per Bahn bei zuggebundenen Tickets) werden max. 1,5 Stunden zwischen Ankunft am Flughafen und planmäßiger Abflugzeit anerkannt (bei Bahn max. eine halbe Stunde vor planmäßiger Abfahrtszeit) anerkannt, Rest ist Freizeit, außer es wird nachweislich in dieser Zeit gearbeitet.

War das zu kompliziert formuliert? Also als Beispiel:
Termin beim Kunde um 14:00 Uhr beendet. Fahrt zum Flughafen von 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Planm. Abflug 18:00 Uhr.
Von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr ist Freizeit.

Wer solchen Unfug aufschreibt, ist schon dumm - noch dümmer nur der, der das unterschriebt. Freizeit am Bahnhof in xyz oder beim Kunden xyz. All das ist doch nicht selbst gewählt sondern logische Konsequenz aus einem Kundentermin und dem Reiseplan, der fast nie selbstbestimmt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Gibt es eigentlich im Arbeitsschutzgesetz einen Passus, ab wann Reisezeit auch Arbeitszeit ist?

Beispiel:
2 h Termin in London, morgens hin, abends zurück. Zeit außer Haus = 12 h.

Das man 12 h nicht aufs Projekt bucht sollte klar sein, aber kann der AG grundsätzlich die komplette Reisezeit als Freizeit verbuchen, wenn die Reise angeordnet ist?

Wie immer, es handelt sich um einen theoretischen Fall.

Klar buche ich her 12h aufs Projekt. Bin ja nicht aus Hobby so lange unterwegs.
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
296
239
HAM / GOT
Bei uns (schwedisches Unternehmen) gilt Reisezeit innerhalb der regulären Bürozeiten (08:00-18:00) als Arbeitszeit, danach gibt es dann Pauschalen. Geht von 75 Euro für einen innereuropäischen Flug der nach 18 Uhr unter der Woche ankommt bis 250 Euro für einen Interkontinentalflug mit Ankunft nach 20:00 am Freitag (bis Montagmorgen, Abflug in der Zeit gilt natürlich auch). Pauschalen gibt es pro Richtung ein Mal.

Angestellte ohne Zeiterfassung bekommen die Pauschale nur für Interkontinentalflüge. Innereuropäische Flüge sind in Economy, interkontinental in Business.
 
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A

Anonym38428

Guest
Ja, es gibt diverse Hotels, die genau solche Clubs und Lounges anbieten. Morgens Frühstüch (manchmal Buffet, manchmal á la carte), tagsüber Snacks, abends eine Happy Hour/Buffet. Geschickt gebucht, sieht das der Arbeitgeber gar nicht auf der Rechnung und man verhungert nicht.

Zumindest in Deutschland würde ich erwarten, dass für die in Club oder Lounge getätigte Konsumation ein entsprechender Betrag auch mit voller Mwst ausgewiesen wird. Vorbei ist der Spaß.

Dazu, wenn ich mir unsere Reisekostenabrechnung anschaue, dann versichere ich mit jeder eingereichten Abrechnung, dass sämtliche Angaben zutreffend sind. Ich würde das mal als nicht völlig einzigartig oder weltfremd bezeichnen ;) Gut, nicht umsonst sind Reisekostenabrechnungen der erste Ansatz wenn man einen Mitarbeiter loswerden möchte :p
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Zumindest in Deutschland würde ich erwarten, dass für die in Club oder Lounge getätigte Konsumation ein entsprechender Betrag auch mit voller Mwst ausgewiesen wird. Vorbei ist der Spaß.

"Konsumation" im Club wird nicht erfasst, daher gibt es keine Grundlage für einen MwSt Ausweis. Natürlich nur bis zur nächsten Gesetzesänderung, dann gibt es Zwangspauschalen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratg...eit/#Arbeitszeitgesetz_und_Arbeitnehmerschutz

Kurzform:
Solange dein Arbeitgeber dich nicht zwingt, während der Reise zu arbeiten (wobei auch das Fahren eines PKWs als Arbeit zählt), gilt rein vom Arbeitsschutz die Reise als Ruhezeit.

Ob er diese Zeit trotzdem bezahlt, ist eine andere (vertragliche) Frage.

In dem zitierten Artikel wird im letzten Abschnitt auch ausgeführt, dass Reisezeit innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit als vertragsübliche Arbeitsleistung zu vergüten ist. Damit ist nach meinem Verständnis der Fall gemeint, dass die Reisezeit nicht sowieso aus einem anderen Grund als Arbeitszeit gilt. Bedeutet das dann: die Vergütung wird wegen der Reisezeit/en nicht gekürzt =; , man hat aber trotzdem Minusstunden :censored: ?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Gibt es eigentlich im Arbeitsschutzgesetz einen Passus, ab wann Reisezeit auch Arbeitszeit ist?

Beispiel:
2 h Termin in London, morgens hin, abends zurück. Zeit außer Haus = 12 h.

Das man 12 h nicht aufs Projekt bucht sollte klar sein, aber kann der AG grundsätzlich die komplette Reisezeit als Freizeit verbuchen, wenn die Reise angeordnet ist?

Wie immer, es handelt sich um einen theoretischen Fall.

wir hatten da von unserem Betriebsrat Rechtsanwalt mal eine Schulung:

Reise zu Fuß, mit Zug, Flugzeug oder Taxi = Reisezeit (nicht 10h-max relevant)
Reise alleine mit dem Auto = Arbeitszeit (10h-max relevant)
Reise zu zweit mit dem Auto = Reisezeit (nicht 10h-max relevant), wenn du nicht gefahren bist - während du selber gefahren bist = Arbeitszeit (10h-max relevant)

Arbeitsschutzgesetz regelt nur die Arbeitszeit (für normale Angestellte, nicht für leitende Angestellte mit PPA) nicht die Reisezeit. D.h. Reisezeit ist abhängig von deinem Vertrag:

Tarifvertrag z.B. Metall: bis zu 4h (über deiner Regelarbeitszeit) ausbezahlt am Wochentag, Wochenende max 12h (?) - Achtung: Feiertage gelten als "Wochentag" (max 4h über Regelarbeitszeit!), die Feiertagszuschläge werden aber auf die gesamte Reisezeit am Feiertag angrechnet und ausbezahlt

"Ahteh": alle Reisen sind abgegolten mit dem "hohen" Gehalt.

Wenn ihr keine Tarifbindung habt gilt "ahteh": der AG kann machen was er will, z.B. dass die komplette Reisezeit für ihn kostenneutral verbucht wird (also so als ob du deine Regelarbeitszeit im Büro gewesen wärst), natürlich werden die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reise erstattet (Hotel, Transport). Bin mir aber nicht sicher, ob die "steuerfreien" Pauschalen für Verpflegungs Mehraufwand auch bezahlt werden müssen? IMHO ist das eine freiwillige Sache. Der AG kann auch den tatsächlichen Verpflegungs Aufwand 100% erstatten (gegen Restaurantquittung) oder auch gar nichts. Dann musst du dir das in der Steuererklärung wieder zurück holen!
 
Zuletzt bearbeitet:

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.225
1.841
KUL (bye bye HAM)
Der Verpflegungsmehrwaufwand ist juristisch im Steuerrecht, nicht im Arbeitsrecht. Daher gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Auszahlung der Pauschale an den Arbeitsnehmer. Vertragliche Bestimmungen können Bestandteil der jeweiligen Tarifverträge sein. Ist ein AN außertariflich eingestellt, gilt entweder der Arbeitsvertrag, oder die allgemein im Unternehmen gültige Reiserichtlinie mit der jeweiligen Entscheidung, Auszahlung oder nicht.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Kommt sicherlich auf den AG und deinen Vertrag an. Bei uns "einfach" geregelt. Bei Leuten mit AT (also ohne Zeiterfassung) ist das ganze "Freizeit", die fliegen ggf Bizniz, alle anderen gilt Reisezeit = Arbeitszeit. Und wen man eben 40h Flug gebucht hat (weil der 150€ billiger ist) dann bekommst ebe volle 40h bezahlt. Dabei gilt: Arbeitszeit beginnt wen man Zuhause das Haus verlässt und endet wen du die Tür des Hotelzimmers betrittst, diese Leute fliegen Holzklasse.
40h aufs Gleitzeitkonto? Interessant, das wird bei uns (Metalltarif) nicht so pauschal gemacht: max 14h pro Tag - wegen der Auszahlung der 4h Reisezeit muss ich versuchen, zu den Zeiten zu reisen, die nicht im SAP System als Arbeitszeit eingetragen sind. Würde ich zu diesen Zeiten reisen, gibt's keine Kohle sondern nur Zeit. Das ist zwar nicht Tarifkonform, kann man aber anscheinend nicht (einfach) korrigieren (weil jeder Tarifmitarbeiter am Standort feste Zeiten im System haben muss!)....
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Wer solchen Unfug aufschreibt, ist schon dumm - noch dümmer nur der, der das unterschriebt. Freizeit am Bahnhof in xyz oder beim Kunden xyz. All das ist doch nicht selbst gewählt sondern logische Konsequenz aus einem Kundentermin und dem Reiseplan, der fast nie selbstbestimmt ist.

Unterschreiben muss niemand, die Regelung ist halt so. Reiseplan ist selbstbestimmt, jeder bucht seine Reisen selbst. Und die Regelung dient dazu, dass nicht absichtlich ein späterer Heimflug/-zug gebucht wird, um auf AG-Kosten 2 Stunden gemütlich im Cafe zu sitzen und Privates zu erledigen.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
40h aufs Gleitzeitkonto? Interessant, das wird bei uns (Metalltarif) nicht so pauschal gemacht: max 14h pro Tag - wegen der Auszahlung der 4h Reisezeit muss ich versuchen, zu den Zeiten zu reisen, die nicht im SAP System als Arbeitszeit eingetragen sind. Würde ich zu diesen Zeiten reisen, gibt's keine Kohle sondern nur Zeit. Das ist zwar nicht Tarifkonform, kann man aber anscheinend nicht (einfach) korrigieren (weil jeder Tarifmitarbeiter am Standort feste Zeiten im System haben muss!)....

Das ist im System schon deshalb geblockt weil es auch den Arbeitgeber schützt, denn Systemseitig würde dokumentiert, dass die maximalen Arbeitszeiten von 10h überschritten würden. (Daimler Benz hat da mal saftig Strafe gezahlt, wenn auch nicht durch Reisezeiten).

Daher bei uns die Regel: 10h maximal Gleitzeit an reinen Reisetagen die sonst in Deutschland keine Arbeit sind (SA, SO, Feiertag).
Besondere Umstände, wie umständliche Anreise die dann wirklich deutlich mehr erfordern werden mit einem zweiten manuellen Beleg und hinterlegter Begründung abgewickelt, ähnlich Nachträgen wie z.B. 'vergessener Werksausweis', oder der allgemeine Nachtrag.

Leider hat es das Unternehmen auch noch nicht geschafft die Nachträge online abzuwickeln, so wie es auch längst mit Reiseanträgen, Rechnungsfreigaben etc. längst der Fall ist. Liegt nicht am mangelnden Willen der IT, sondern am noch nicht abgeschlossenen Gesamtprozess und Einbindung des Gewerkschaftshäkchens die Angst haben dass unter der Hand zustimmungspflichtige Mehrarbeit 'durchrutscht'.


Flyglobal
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
dann trinken die beiden halt ein längeres Kaffee im Büro als Meeting oder hängt während der Arbeitszeit länger im Vorum rum.
solche Läden haben es nicht kapiert. Wird halt wo anders rumgehangen. Gehe dann halt mal für 3 Stunden quasseln in die Produktion .

also echt Leute. Solche AG finden doch bald keine MA mehr oder die Fluktuation der leistungsstarken wird hoch sein dank der Fachkräfte Mangel
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.225
1.841
KUL (bye bye HAM)
dann trinken die beiden halt ein längeres Kaffee im Büro als Meeting oder hängt während der Arbeitszeit länger im Vorum rum.
solche Läden haben es nicht kapiert. Wird halt wo anders rumgehangen. Gehe dann halt mal für 3 Stunden quasseln in die Produktion .

also echt Leute. Solche AG finden doch bald keine MA mehr oder die Fluktuation der leistungsstarken wird hoch sein dank der Fachkräfte Mangel

Die Mitarbeiter die es stark betrifft und die gleichzeitig in einen Tarifvertrag fallen, sind mMn. Techniker und Servicepersonal. Deren Mangel ist aber der grundsätzlichen Reisewilligkeit geschuldet und nicht weil man sich auf 10h Langstreckenflug sich nicht unbedingt 10 Überstunden aufschreiben darf. Die Flexibilität ist in den letzten Jahren massiv zurückgegangen. Da bewerben sich junge Menschen im Bereich internationaler Anlagenbau und erzählen als erstes das Baustellen mit mehr als 20km Entfernung zum Wohnort gar nicht gehen, und Reisen mit Übernachtung nur im Ausnahmefall. Da nützt auch 100%ige Gleitzeit nicht mehr.
Selbst bei Vorlieferanten die sehr arbeitnehmerfreundliche Konditionen haben, wie voller Zeitausgleich, Hotelabrechnung per Pauschale, alle Wege per Taxi, ab x Stunden C fliegen, hört man nur noch Verzweifelung.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.523
433
ARN
Naja, die Generation YOLO hat halt erkannt, dass die Generation vor Ihnen sich kaputt ackert, kein Familienleben haben, kaum Freunde (weil die muss man ja auch mal sehen). Was soll daran beneidenswert sein? Heute kann man niemanden mehr beeindrucken wenn die Firma einen rund um die Welt schickt wenn hier User existieren die Dank EF für kleine Kohle dort echten Urlaub machen.

Arbeit ist halt nicht mehr alles im Leben, die Menschen wollen Sinn und das können viele Firmen einfach nicht liefern. Wer für 3,50 Euro Ersparnis 3 h länger unterwegs ist, der identifiziert sich nun mal nicht mehr mit der Firma.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Die Mitarbeiter die es stark betrifft und die gleichzeitig in einen Tarifvertrag fallen, sind mMn. Techniker und Servicepersonal. Deren Mangel ist aber der grundsätzlichen Reisewilligkeit geschuldet und nicht weil man sich auf 10h Langstreckenflug sich nicht unbedingt 10 Überstunden aufschreiben darf. Die Flexibilität ist in den letzten Jahren massiv zurückgegangen. Da bewerben sich junge Menschen im Bereich internationaler Anlagenbau und erzählen als erstes das Baustellen mit mehr als 20km Entfernung zum Wohnort gar nicht gehen, und Reisen mit Übernachtung nur im Ausnahmefall. Da nützt auch 100%ige Gleitzeit nicht mehr.
Selbst bei Vorlieferanten die sehr arbeitnehmerfreundliche Konditionen haben, wie voller Zeitausgleich, Hotelabrechnung per Pauschale, alle Wege per Taxi, ab x Stunden C fliegen, hört man nur noch Verzweifelung.

es gibt aber auch Stellen, wo man im Interview gefragt wird, ob man bereit sei 50% zu reisen. Selbstverständnlich "Ahteh" bei geringfügig höherem Gehalt als das oberste Tarifgehalt. Und in Y natürlich hauptsächlich Langsstrecke!
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Naja, die Generation YOLO hat halt erkannt, dass die Generation vor Ihnen sich kaputt ackert, kein Familienleben haben, kaum Freunde (weil die muss man ja auch mal sehen). Was soll daran beneidenswert sein? Heute kann man niemanden mehr beeindrucken wenn die Firma einen rund um die Welt schickt wenn hier User existieren die Dank EF für kleine Kohle dort echten Urlaub machen.

Arbeit ist halt nicht mehr alles im Leben, die Menschen wollen Sinn und das können viele Firmen einfach nicht liefern. Wer für 3,50 Euro Ersparnis 3 h länger unterwegs ist, der identifiziert sich nun mal nicht mehr mit der Firma.

So ist es. Im Zuge von Fachkräftemangel wird es noch so kommen, dass sich sogenannte „Travelmanager“ ihre Reiserichtlinien an den Hut stecken können. Sie können dann selbst reisen, weil es die Mitarbeiter, sofern sie noch welche bekommen, nicht reisen wollen.

Da werden Heerscharen von Leuten beschäftigt, die Verträge mit Airlines aushandeln um ihren Job zu rechtfertigen, die Mitarbeiter dann aber doch gezwungen werden Best Buy, am besten mit Umsteiger zu buchen um €3,50 zu sparen. In den sogenannten „Cost Saving Reports“ werden dann Full Flex Eco oder sogar Business Tarife mit dem billigsten Billigheimer Tarif verglichen und es wird eine Mordsersparnis ausgewiesen. Und dann sollen immer öffentliche Verkehrsmittel genommen werden, denn Taxis sind ja Teufelswerk. Dann soll der Mitarbeiter lieber in einer fremden Stadt durch die Gegend irren und seine Zeit vergeuden, statt schnell und sicher zum Ziel zu kommen. Der Gipfel, den ich gehört habe war, dass eine Firma ihren Mitarbeitern verbietet Mietwagen Navigationssystemen zu mieten, dieses sei zu teuer und außerdem hat ja jeder ein Smartphone. Schon klar. Wenn der erste Mitarbeiter in Chicago oder Miami erschossen wurde, weil er aus versehen in einer High Crime Area gelandet ist, schicken sie diesen „Travelmanager“ vielleicht dann endlich in die Wüste.

Für mich wäre eine solch mitarbeiterverachtende Reiserichtlinie ein Grund die Firma zu verlassen. Das sagt mir sehr viel über die Kultur. Glücklicherweise steht bei meinem Arbeitgeber der Mitarbeiter im Vordergrund. Nicht dass ich alle Freiheiten hätte, aber ich kann mich wirklich nicht beklagen. Vor allem bei Hotels lassen sie sich nicht lumpen. Da kann ich fast alles buchen was ich will, wenn es im Rahmen bleibt.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
es gibt aber auch Stellen, wo man im Interview gefragt wird, ob man bereit sei 50% zu reisen. Selbstverständnlich "Ahteh" bei geringfügig höherem Gehalt als das oberste Tarifgehalt. Und in Y natürlich hauptsächlich Langsstrecke!
Glücklicherweise muss man diese Stellen ja nicht annehmen.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.225
1.841
KUL (bye bye HAM)
es gibt aber auch Stellen, wo man im Interview gefragt wird, ob man bereit sei 50% zu reisen. Selbstverständnlich "Ahteh" bei geringfügig höherem Gehalt als das oberste Tarifgehalt. Und in Y natürlich hauptsächlich Langsstrecke!

Jeder darf nur ein geflügeltes Wort pro Jahr hier einführen, deines war "Leiungswasser", somit wird trotz mehrmaliger Erwähnung von "Ahteh" es nicht in den VFT Sprachschatz aufgenommen.

Aber wo ist das Problem wenn dir im Interview Konditionen angeboten werden die dir nicht gefallen? Du kannst aufstehen und gehen. Findest du aber nirgendwo eine Arbeitsstelle die auf deine Forderungen eingeht bei dem was du mitbringst bist du selber das Problem. Einfache Gleichung.

Besonders im aktuell arbeitnehmerfreundlichem Umfeld, gibt es jede Menge Firmen die Fachpersonal mit guten Konditionen werben. Ob das jetzt 10h auf das Gleitzeitkonto sein müssen bei einem Langstreckenflug, oder was anderes muss jeder für sich selber wissen. Unser Servicepersonal im Ausland bekommt Reisezeit als Arbeitszeit vergütet und Überstunden ausbezahlt (sind in der Regel Locals, mit lokalem Gehalt). Das ist für die wichtiger als alles andere.
Dafür fliegt keiner von denen zum FAT nach Europa in C.
 
A

Anonym38428

Guest
Jeder darf nur ein geflügeltes Wort pro Jahr hier einführen, deines war "Leiungswasser", somit wird trotz mehrmaliger Erwähnung von "Ahteh" es nicht in den VFT Sprachschatz aufgenommen.

Leingswasser war doch das Unwort des Jahres 2016 ;) Auf ein Neues!