Gibt es eigentlich im Arbeitsschutzgesetz einen Passus, ab wann Reisezeit auch Arbeitszeit ist?
Beispiel:
2 h Termin in London, morgens hin, abends zurück. Zeit außer Haus = 12 h.
Das man 12 h nicht aufs Projekt bucht sollte klar sein, aber kann der AG grundsätzlich die komplette Reisezeit als Freizeit verbuchen, wenn die Reise angeordnet ist?
Wie immer, es handelt sich um einen theoretischen Fall.
wir hatten da von unserem Betriebsrat Rechtsanwalt mal eine Schulung:
Reise zu Fuß, mit Zug, Flugzeug oder Taxi = Reisezeit (nicht 10h-max relevant)
Reise
alleine mit dem Auto = Arbeitszeit (10h-max relevant)
Reise zu
zweit mit dem Auto = Reisezeit (nicht 10h-max relevant), wenn du
nicht gefahren bist - während du selber gefahren bist = Arbeitszeit (10h-max relevant)
Arbeitsschutzgesetz regelt nur die Arbeitszeit (für normale Angestellte, nicht für leitende Angestellte mit PPA) nicht die Reisezeit. D.h. Reisezeit ist abhängig von deinem Vertrag:
Tarifvertrag z.B. Metall: bis zu 4h (über deiner Regelarbeitszeit) ausbezahlt am Wochentag, Wochenende max 12h (?) - Achtung: Feiertage gelten als "Wochentag" (max 4h über Regelarbeitszeit!), die Feiertagszuschläge werden aber auf die gesamte Reisezeit am Feiertag angrechnet und ausbezahlt
"
Ahteh": alle Reisen sind abgegolten mit dem "hohen" Gehalt.
Wenn ihr keine Tarifbindung habt gilt "ahteh": der AG kann machen was er will, z.B. dass die komplette Reisezeit für ihn kostenneutral verbucht wird (also so als ob du deine Regelarbeitszeit im Büro gewesen wärst), natürlich werden die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reise erstattet (Hotel, Transport). Bin mir aber nicht sicher, ob die "steuerfreien" Pauschalen für Verpflegungs Mehraufwand auch bezahlt werden
müssen? IMHO ist das eine freiwillige Sache. Der AG kann auch den tatsächlichen Verpflegungs Aufwand 100% erstatten (gegen Restaurantquittung) oder auch gar nichts. Dann musst du dir das in der Steuererklärung wieder zurück holen!