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Hallo,
ich habe einmal eine Frage zu den Fluggastrechten: Konkreter Fall: Meine Eltern hatten einen Flug mit KLM gebucht von Bristol nach Bremen über Amsterdam. Die beiden Flüge waren auf einem Ticket über die KLM Seite gebucht worden. Die Umsteigezeit war mit 45 Minuten recht knapp. Da KLM das boarding 15 Minuten vor Abflug abschließt, blieben also 30 Minuten sich durch den Airport Shiphol zu kämpfen. Obwohl sie angeben, gerannt zu sein, kamen sie zu spät am Gate an und der Flieger war weg. Daraufhin wurden sie auf einen späteren Flug gebucht, wodurch sie ca 4 Stunden später als geplant ankamen.
Besteht in diesem Falle nun Anspruch auf eine Entschädigung?
Und wenn ja: Ich habe nicht vor, selber einen Anwalt zu beauftragen. Ist es empfehlenswert Portale wie flighright zu nutzen. Natürlich bin ich mir im klaren, dass diese eine Erfolgsprovision einbehalten. Oder sollte ich lieber direkt mit der Airline in Kontakt treten und gegebenenfalls mit flighright drohen?
Vielen Dank,
Stephan
ich habe einmal eine Frage zu den Fluggastrechten: Konkreter Fall: Meine Eltern hatten einen Flug mit KLM gebucht von Bristol nach Bremen über Amsterdam. Die beiden Flüge waren auf einem Ticket über die KLM Seite gebucht worden. Die Umsteigezeit war mit 45 Minuten recht knapp. Da KLM das boarding 15 Minuten vor Abflug abschließt, blieben also 30 Minuten sich durch den Airport Shiphol zu kämpfen. Obwohl sie angeben, gerannt zu sein, kamen sie zu spät am Gate an und der Flieger war weg. Daraufhin wurden sie auf einen späteren Flug gebucht, wodurch sie ca 4 Stunden später als geplant ankamen.
Besteht in diesem Falle nun Anspruch auf eine Entschädigung?
Und wenn ja: Ich habe nicht vor, selber einen Anwalt zu beauftragen. Ist es empfehlenswert Portale wie flighright zu nutzen. Natürlich bin ich mir im klaren, dass diese eine Erfolgsprovision einbehalten. Oder sollte ich lieber direkt mit der Airline in Kontakt treten und gegebenenfalls mit flighright drohen?
Vielen Dank,
Stephan

