Flug verpasst aufgrund von knapper Umsteigezeit

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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.921
1.613
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bin mit EW in CGN angekommen und hatte einen Weiterflug ca. 2 Stunden später. In naiver Vorstellung hoffte ich, ggf. den früheren Flug mit 35 Minuten Abstand noch zu kriegen
Nach Ankunft in CGN im ersten Bus günstig positioniert, so dass es schnell geht. Was passiert nun? Nix! Der Bus steht und mittlerweile ist auch der letzte Passagier im Bus 3 eingestiegen. Letztlich fährt Bus 3, dann Bus 2 und dann Bus 1, da sie nacheinander losfahren und umdrehen. Frage an den Busfahrer, macht ihr das jetzt immer so? "Nö, wäre gerne schon früher gefahren, hat mir aber keiner die Freigabe gegeben".
Bei der Fahrt zwischen dem ersten Halt und dem Halt für Anschlusspassagiere sind nur noch zwei Paxe im Bus. Ob es dann schnell geht? Nö, denn an der Security stehen 100+ Leute aus Bus 3 und 2.
Hat nur über eine Stunde gedauert. Die MCT war hier um 100% überschritten.

Was sollte man nun tun, wenn man in eine vergleichbare Situation kommt wie der TO? Gehört zu den geforderten Massnahmen dann, den Bus zu entführen? :confused:
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.599
6.503
Z´Sdugärd
Zu diesem Beitragund diesem unqualifizierten Beitragist anzumerken:
Es gab nichts zu kalkulieren. Der Flug SKG-HAJ wurde als Gesamtpaket mit Umstieg in STR alternativlos angeboten und so gebucht.

Also ICH mit meinem beschränkten Horizot finde da GENÜGEND Alternativen! Hast halt 4h Pause in der schönen 3. Weltstadt oder musst halt flexibel sein. Aber hier wieder von alternativlos zu reden sagt schon alles.

Ich bleib dabei: Scheisse gebucht und jetzt geht das geflenne los. Selber Schuld!
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.849
10.813
BRU
Mich würde mal interessieren, wie viele von denjenigen, die hier dem TO die Schuld zuweisen, seit Mitte November selber Griechenland-Deutschland geflogen sind...

Es geht hier nämlich nicht darum, dass ein knapper Anschluss aus welchem Grund auch immer mal schiefgehen kann (als jemand, der fast wöchentlich auf 30 Minuten-Verbindungen unterwegs ist, bin ich wirklich die letzte, die da sofort nach Entschädigung schreit, wenn es wegen geringer Verspätung mal nicht klappt).

Sondern darum, dass so, wie derzeit die seit Mitte November geltenden "Sonderkontrollen" für Flüge aus Griechenland teilweise organisiert werden, MCT-Verbindungen auch unter idealen Umständen kaum zu schaffen sind. Wie dieses Beispiel zeigt. Weil für den Bustransfer zu irgendeiner gesonderten Kontrollstelle, wo dann 2 Beamte einen vollen A321 kontrollieren, schnell 30 Minuten und mehr weg sind (siehe auch die Berichte hier zu FRA). Das hat nichts mit "Pech gehabt" oder "kann mal passieren" zu tun, sondern ist ein Problem, dass den Airlines und Flughäfen mittlerweile bekannt sein sollte...

Insofern sähe ich es hier schon als Aufgabe des Flughafens / der Airlines, eine Lösung für Transferpaxe zu finden. Und sei es nur, einen Mitarbeiter an die Kontrolle zu stellen, der dafür sorgt, dass diejenigen Paxe mit wirklich knappen Anschlüssen nach vorne gelassen werden (und nicht jedes einzelnen, der meint, wenig Zeit zu haben, weil er die Boarding-Zeit auf der Bordkarte für die Abflugszeit hält o.ä., sich dreist vorzudrängeln).

Genauso würde ich von einer Airline, die Umsteigeverbindungen anbietet, auch erwarten, dass sie ein Mindestmaß an Bemühungen unternimmt, dass diese auch funktionieren. Erst recht, wenn sie das an einem Flughafen tun, der nicht wirklich für Transferpaxe konzipiert ist (kein Transitbereich o.ä.). Wenn sie damit überfordert sind (wie offensichtlich EW), dann sollten sie sowas nicht anbieten. Oder eben - ähnlich wie FR - nur mit 2 Stunden Umsteigezeit oder mehr, so dass der Pax ausreichend Zeit hat, zum Ausgang rauszugehen, sich die Bordkarte für den Weiterflug zu besorgen, erneut durch die Kontrollen usw.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
984
419
HAM - PRM
Mich würde mal interessieren, wie viele von denjenigen, die hier dem TO die Schuld zuweisen, seit Mitte November selber Griechenland-Deutschland geflogen sind...

Hallo Anonyma,

ich bin jedenfalls nicht geflogen - aber ...

ich gebe dem TO eigentlich gar keine Schuld - anscheinend konnte er diese Verbindung wirklich nicht bekommen.
Schuld haben in dem Fall (für mich) eindeutig und in der Reihenfolge a) der Flughafen, b) die BPol und c) EW.

Das er einiges an Gegenwind bekommen hat liegt ja nicht an dem geschilderten Umständen sondern komplett an seinem Verhalten auch hier im Forum. Und daran ist er nun ganz alleine Schuld.

Gruß
Hans
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.647
4.073
Bezüglich des Verlustes der DUTY-FREE-Waren dürfte es schwer sein, einen Schuldigen zu finden, denn alle haben sich ja nur an ihre Vorschriften gehalten und EUROWINGS hat die Waren ja nicht einkassiert.

Vielen Dank nochmal an alle, die hier vernünftige und konstruktive Beiträge geliefert haben !!!:)

Nur so als Hinweis für das nächste mal:
Einfach den Sachverhalt möglich objektiv und neutral schildern und vor allem auch vollständig! wenn Versuche unternommen wurde den Ablauf zu beschleunigen, perfekt Pflichten erfüllt, aber wenn das eben nicht auch bekannt gegeben wird, dann kommt es eben zu fehlerhaften Ergebnissen. (Garbage in Garbage out würden das meine Kollegen nennen)

Das Kernproblem ist natürlich das STR nicht als Transitflughafen gedacht ist, eben auf Zugbringer zu den Hubs und als Punkt zu Punkt Transporten als Touri Bomber gedacht ist.
Das in diesem Fall keine besonderen wirtschaftlichen Anstrengungen unternommen werden um Transit-Paxe zu fördern die es sowieso nur inPromillebruchteilen gibt erscheint auch logisch, auch wenn es natürlich unglücklich ist wenn man selbst betroffen ist.

Zum Thema SiKo die Geräte der jeweilig Airports können unterschiedlich sein aber vor allem ist der menschliche Faktor der denn unterschied macht, und dass es zu einer gründlichen Nachuntersuchung gekommen ist kann eben im Gegenteil daran liegen dass die Kontrollperson am Bildschirm genauer beobachtet hat oder das Gerät eine genauere Auslösung was und so einen verdächtigen Gegenstand angezeigt hat nicht jede Kontrolle ist gleich.

Im übrigen wurde auch die Duty-Free nicht geklärt, hat es sich denn nun um eine entsprechend versiegelte Verpackungstüte welche ein Sichtfeld für die Quittung aufweist gehandelt oder eben nicht? Denn meine Erfahrung hat gezeigt dass in Griechenland so gut wie immer nur die normalen Tüten verteilt werden.

Im übrigen wer soll denn wegen was um wie viel auf welcher Grundlage verklagt werden?
Denn der Anspruch auf die Ausgleichszahlung steht ja offenbar ohnehin auf einer wackeligen Grundlage


Aber eine Frage bleibt warum wurde diese Kombination überhaupt akzeptiert? Die Probleme dass STR nicht wirklich für Transit-Paxe ausgelegt ist war ja offenkundig bekannt?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.849
10.813
BRU
Im übrigen wurde auch die Duty-Free nicht geklärt, hat es sich denn nun um eine entsprechend versiegelte Verpackungstüte welche ein Sichtfeld für die Quittung aufweist gehandelt oder eben nicht? Denn meine Erfahrung hat gezeigt dass in Griechenland so gut wie immer nur die normalen Tüten verteilt werden.
Also zumindest in SKG und ATH wurde ich noch jedes Mal gefragt, ob ich einen Anschlussflug habe, und bekam dann auch immer eine entsprechend versiegelte Tüte…

Das in diesem Fall keine besonderen wirtschaftlichen Anstrengungen unternommen werden um Transit-Paxe zu fördern die es sowieso nur in Promillebruchteilen gibt erscheint auch logisch, auch wenn es natürlich unglücklich ist wenn man selbst betroffen ist.
Ich habe jetzt keine Zahlen, aber EW bietet diese Umsteigeverbindungen via STR, DUS usw. in großer Anzahl an. Suche beispielsweise mal nach Verbindungen ab SKG, da werden Dir dutzende an Destinationen angeboten, ein Großteil davon derartige Umsteiger, und selbst LH verkauft die teilweise über ihre Website. Ähnliches dürfte auch für andere europäische "Provinzflughäfen" und/oder Touri-Destinationen gelten, wo Du oft gar nicht viele Hub-Airlines hast, schon gar nicht im Winter.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.409
1.650
CGN
Also ICH mit meinem beschränkten Horizot finde da GENÜGEND Alternativen! Hast halt 4h Pause in der schönen 3. Weltstadt oder musst halt flexibel sein. Aber hier wieder von alternativlos zu reden sagt schon alles.

Ich bleib dabei: Scheisse gebucht und jetzt geht das geflenne los. Selber Schuld!

Ich glaube, in der freien Welt würde man vier Stunden Aufenthalt, wenn es auch eine kürzere Verbindung gegeben hätte, eher als Scheisse gebucht ansehen.
 

pilionhome

Reguläres Mitglied
06.02.2016
27
0
HAJ/SKG/VOL
zolagola hat am 29.01.18 um 15:27 noch festgestellt, dass der Flug immer noch verkauft wird. Ich habe es zu dem Zeitpunkt auch so gesehen. Und nicht nur für dieses Beispiel sondern auch an späteren Tagen.
Da EW die Verbindung mit 45min Umsteigezeit aktuell weiter verkauft (siehe Bsp für morgen), scheint man sich bei EW nicht viel Gedanken um das Thema Grenzkontrollen für GR zu machen. Bzw es nur eine verschwindend geringere Menge von Paxen zu sein, die davon nachteilig betroffen sind.


Anhang anzeigen 110245
Interessant ist die Tatsache, dass der Flug so heute nicht mehr angeboten wird. Es wird nur noch angeboten: KVA-STR 13:35-15:00 STR-HAJ 19:25-20:20 und das durchgängig jeden Dienstag bis einschl. 20.03.2018 (Ende des Winterflugplans). Es scheint, man hat aus meinem und evt. anderen Fällen gelernt und eingesehen, dass 45 Minuten Transitzeit in STR wohl nicht ausreichend sind. Ich sehe das mit Genugtuung für den weiteren Verlauf meines Verfahrens.

Interessant wäre zu wissen, was mit denen passiert, die im Besitz einer Buchung 13:30-14:50 / 15:35-16:50 sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.849
10.813
BRU
Noe, man ist einfach durch die Verschiebung der Ankunft von 1450 auf 1500 unter die MCT gerutscht.

Wobei ich – bei gleichbleibender Abflugzeit – auch hier nicht ausschließen würde, dass die Änderung der Ankunftszeit erfolgte, um wegen der Außenposition, Bustransfer zur Kontrollstelle usw. mehr Puffer zu haben bzw. derartige Verbindungen zu verhindern. Ist wahrscheinlich einfacher, eine Ankunftszeit zu ändern als eine gesonderte MCT für Ankunft aus Griechenland einzuführen…
 

ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
2.448
2.721
BER
Lese mit starkem Mitgefühl für den OP diesen Thread. Hoffentlich muss EW bluten.

So langsam sollte klar sein, dass die Bodenoperations von EW niemals verläßlich sind, weil immer nur das Billigste vom Billigsten genommen wird (Personal, Busse etc.)

In CGN wird auch gern vor dem Finger ausgeladen und man läuft dann direkt die Treppe wieder hoch - alles, um deutlich zu machen was man doch für ein absoluter Billigheimer ist.

Der Fall des OP ist eine eindringliche Warnung an alle Paxe, die verlässliche Operations gewohnt sind, dass man die mit EW nicht erhalten wird. So eine derartige absolute Stumpfheit gegenüber jeder Form von Kritik habe ich noch bei keiner anderen Airline erlebt - LH Group hin oder her.

Könnte das Forum nicht mal einen Thread eröffnen, wo man direkte Fragen an EW stellen kann? Ich hätte da einige.

P.S. Ground ungleich Fliegendes Personal. Letztere sind zumeist sehr !! nett.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
7
Wien
... Interessant wäre zu wissen, was mit denen passiert, die im Besitz einer Buchung 13:30-14:50 / 15:35-16:50 sind.


Mich würde interessieren, ob Du außerhalb des Forums in der "real world" bereits tätig geworden bist. Siehe dazu auch mein Posting unter http://www.vielfliegertreff.de/reis...d-von-knapper-umsteigezeit-4.html#post2525850.

Sprich lässt Du Dich von einem spezialisierten Advokaten rechtsfreundlich vertreten? Denn egal was wir hier diskutieren, ohne diese Vertretung sehe ich hier wenig/keine Erfolgschancen. Schon gar nicht betreffend Bundespolizei. Und im Thread ist meiner Meinung nach auch alles gesagt, neue Erkenntnisse gibt es nicht oder sind eher unwahrscheinlich. Jetzt wäre es interessant zu erfahren, wie Du vorgehen wirst.
 

pilionhome

Reguläres Mitglied
06.02.2016
27
0
HAJ/SKG/VOL
Wie haben sich denn nun Eurowings und die Bundespolizei dazu geäußert?

Mich würde interessieren, ob Du außerhalb des Forums in der "real world" bereits tätig geworden bist. Siehe dazu auch mein Posting unter http://www.vielfliegertreff.de/reis...d-von-knapper-umsteigezeit-4.html#post2525850.

Sprich lässt Du Dich von einem spezialisierten Advokaten rechtsfreundlich vertreten? Denn egal was wir hier diskutieren, ohne diese Vertretung sehe ich hier wenig/keine Erfolgschancen. Schon gar nicht betreffend Bundespolizei. Und im Thread ist meiner Meinung nach auch alles gesagt, neue Erkenntnisse gibt es nicht oder sind eher unwahrscheinlich. Jetzt wäre es interessant zu erfahren, wie Du vorgehen wirst.

Ich habe am 27.01.2018 per eMail und Fax bei EUROWINGS eine Entschädigung gem. FluggastrechteVO (400€ p.P.) gefordert. Die Frist 16.02.2019 ist noch nicht abgelaufen. Einen Anwalt habe ich noch nicht. Ich bin verpflichtet, es erst einmal ohne zu versuchen, denn wenn EW ohne Diskussionen zahlen würde, würde ich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Ein Rechtsschutzbedürfnis, das das Hinzuziehen eines Anwalts erlaubt, setzt erst ein wenn EW die Forderung ablehnt oder die Frist fruchtlos verstreichen lässt.

Des weiteren ging am 28.01.2018 eine Beschwerde-eMail an den Bundesinnenminister, dass die Art und Weise der Grenzkontrolle am Flughafen Stuttgart in keinster Weise gemäß den Absprachen zwischen BMI und EU funktioniert, nach denen nur eine kurze Sichtkontrolle genehmigt wurde, die den Reisenden nur unwesentlich behindert. Auch habe ich angefragt, ob man im Rahmen der "WIR SCHAFFEN DAS"-Kampagne es auch schafft, mir den Verlust der Duty-Free-Waren zu ersetzen. Hierzu kam am 01.02.2018 eine Eingangsbetätigung mit dem Hinweis, die eMail sei an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet worden.

Am 31.01.2018 habe ich über https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/ eine Eingabe an die EU-Kommission gemacht und bei der EU-Kommission angeregt, der Bundesrepublik Deutschland die Genehmigung der Ausnahme vom Schengen-Abkommen zu entziehen, so lange die Bundesrepublik Deutschland nicht in der Lage ist, die Kontrollen als "nicht wesentlich behindernde" Sichtkontrollen durchzuführen. Antwort steht noch aus ...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.985
19.193
Ich habe am 27.01.2018 per eMail und Fax bei EUROWINGS eine Entschädigung gem. FluggastrechteVO (400€ p.P.) gefordert. Die Frist 16.02.2019 ist noch nicht abgelaufen. Einen Anwalt habe ich noch nicht. Ich bin verpflichtet, es erst einmal ohne zu versuchen, denn wenn EW ohne Diskussionen zahlen würde, würde ich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Ein Rechtsschutzbedürfnis, das das Hinzuziehen eines Anwalts erlaubt, setzt erst ein wenn EW die Forderung ablehnt oder die Frist fruchtlos verstreichen lässt.

Denk dran, die Klage direkt beim BGH einzureichen, cc BVerfG zur Kenntnis.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Am 31.01.2018 habe ich über https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/ eine Eingabe an die EU-Kommission gemacht und bei der EU-Kommission angeregt, der Bundesrepublik Deutschland die Genehmigung der Ausnahme vom Schengen-Abkommen zu entziehen, so lange die Bundesrepublik Deutschland nicht in der Lage ist, die Kontrollen als "nicht wesentlich behindernde" Sichtkontrollen durchzuführen. Antwort steht noch aus ...

...und wird auch noch eine Weile ausbleiben. So etwas wird gerne durch alle Abteilungen gereicht und auf jeder Feier laut vorgelesen, bis auch der letzte Neupraktikant darüber herzhaft lachen und Ausschnitte auf Twitter teilen durfte.
 
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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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2.165
Ich würde noch einen Tweet deiner Story absetzen und an Donald Trump richten. Wenn er das aufnimmt, ja dann fliegt Deutschland sicherlich sofort aus der Nato.
 
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Wolpertinger

Gesperrt
27.08.2016
52
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ey Jungs ihr konnt doch nich so gemein zu dem armen Vogel sein! Der will doch einen auf großen Macker machen und ihr macht ihm das Kaputt das geht doch nich.
Und beim BGH klagen is doch out da geht man gleich zum Gerichtshof für Menschenrechte
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.599
6.503
Z´Sdugärd
Wieso? Lieber auf 1 von 20 Flügen, wo eine knappe Verbindung schiefgeht, auf den nächsten umgebucht zu werden, als grundsätzlich auf 20 von 20 Flügen unnötig Zeit am Flughafen rumzuhängen…

Ja kann man machen. Warum auch nicht. ABER du darfst eben NICHT die Schuld bei anderen suchen. Und NUR um das gehts. Klaro kannst knapp buchen, spricht ja nix gegen wen die das rumhängen auf Flughäfen so auf den Zeiger geht oder dein Terminplan vor lauter Stress sowas vorschreibt. Es geht aber nur darum das man (mal wieder) die Schuld des eigenen zu knapp buchen bei anderen sucht und nur darum. Wen man von 20 Flügen 19 erreicht und einen eben nicht dann ist das eben Schicksal und bedarf keiner Diskussion. Und eben genau darüber wird hier schon wieder Seitenweise diskutiert. Selbst gebucht, selbst rausgesucht, also auch selbst Schuld!
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.956
16.475
Trans Balkan Express
ey Jungs ihr konnt doch nich so gemein zu dem armen Vogel sein! Der will doch einen auf großen Macker machen und ihr macht ihm das Kaputt das geht doch nich.
Und beim BGH klagen is doch out da geht man gleich zum Gerichtshof für Menschenrechte

Oder wahlweise zum UN-Menschenrechtsausschuss mit einer gepfefferten Begründung, dass in Deutschland das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges unzumutbar ist.
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
604
4
Oder wahlweise zum UN-Menschenrechtsausschuss mit einer gepfefferten Begründung, dass in Deutschland das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges unzumutbar ist.
Ausschuss? Mach dich nicht lächerlich, alles unter dem Hochkommissariat für Menschenrechte wird der Tragweite der Causa nicht mal annähernd gerecht!
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.540
2.367
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Ja kann man machen. Warum auch nicht. ABER du darfst eben NICHT die Schuld bei anderen suchen. Und NUR um das gehts. Klaro kannst knapp buchen, spricht ja nix gegen wen die das rumhängen auf Flughäfen so auf den Zeiger geht oder dein Terminplan vor lauter Stress sowas vorschreibt. Es geht aber nur darum das man (mal wieder) die Schuld des eigenen zu knapp buchen bei anderen sucht und nur darum. Wen man von 20 Flügen 19 erreicht und einen eben nicht dann ist das eben Schicksal und bedarf keiner Diskussion. Und eben genau darüber wird hier schon wieder Seitenweise diskutiert. Selbst gebucht, selbst rausgesucht, also auch selbst Schuld!

Ich finde nicht, dass man selbst Schuld ist. Wenn eine Airline eine solche Verbindung anbietet, dann ist sie auch dafür verantwortlich, dass man pünktlich an seinem Endziel ist. Niemand würde mehr knappe Umsteigeverbindungen buchen, wenn man bei verpasstem Anschluss selber haften muss. Ich werde in Zukunft so knapp wie möglich buchen (abgesehen von Kurzstrecke auf Langstrecke oder 2 Tickets). Hatte mal das Erlebnis 5 Stunden in CGN rumzuhängen, weil ich 3 Stunden zum Umsteigen hatte und mein Anschlussflug 2 Stunden verspätet war.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.647
4.073
Ich finde nicht, dass man selbst Schuld ist. Wenn eine Airline eine solche Verbindung anbietet, dann ist sie auch dafür verantwortlich, dass man pünktlich an seinem Endziel ist. Niemand würde mehr knappe Umsteigeverbindungen buchen, wenn man bei verpasstem Anschluss selber haften muss. Ich werde in Zukunft so knapp wie möglich buchen (abgesehen von Kurzstrecke auf Langstrecke oder 2 Tickets). Hatte mal das Erlebnis 5 Stunden in CGN rumzuhängen, weil ich 3 Stunden zum Umsteigen hatte und mein Anschlussflug 2 Stunden verspätet war.

Das Problem in diesem Fall ist aber eben dass hier auch die Airline keine direkte Schuld trift wenn eben Passkontrolle und erneute SiKo zu lange gedauert haben, und haften musste hier der Pax ja auch nicht er wurde ja kostenfrei umgebucht.

Grundsätzlich muss man sich eben bewusst sein, dass sehr kurze Umsteigezeiten eben auch einmal daneben gehen können, das kann eben passieren und man sollte eben darauf vorbereitet sein.

Aber es wurde ja schon von einem Fachmann in Frage gestellt dass hier der Anspruch entsprechend der EU-VO durchsetzbar ist, das Ergebnis wird hier sicher interessant sein. Allerdings ist es immer riskant so etwas nur per E-Mail ein zu reichen da nicht immer rechtswirksam Verzug ausgelöst wird.

Aber die Art der angekündigen/durchgeführten "Beschwerden" zeigt eben doch ein gewisses Unverständnis für die Materie man setzt sich der Lächerlichkeit aus.
Sollte der Ablauf um Umgang mit den Dutyfree Waren wirklich fehlerhaft gewesen sein so gibt es auch dafür einen Weg eine Lösung herbei zu führen allerdings ist das Bundesinnenministerium der absolut falsche Adressat was auch jedem klar wird der einen Moment über die ganze Sache nachdenkt.
 
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