Flug verpasst aufgrund von knapper Umsteigezeit

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.018
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Das ist so ziemlich die einzige unstreitige Frage: Sofern die Waren ordnungsgemaess (STEB!) verpackt waren, ist die Bundespolizei, also die Bundesrepublik, im Wege der AMtshaftung schadensersatzpflichtig.

Der OP gibt an, dass die Verpackung den Regeln entsprach. Ich hoffe fuer ihn, dass er das, wie auch die fehlerhafte Kontrolle, nachweisen kann.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.143
4.923
DUS
Ist etwas OT, aber interessiert mich einfach.
Flug z.B. YYZ-ZRH-HAM op by AC und dann EW.
MCT in ZRH eingehalten, AC pünktlich, aber Passkontrolle/Siko extrem voll. Anschluss weg. Bekäme man in diesem Falle EU261/04 Ausgleich? Weder AC, noch EW könnten da ja was für, außer dass das Ticket so angeboten wurde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.065
1.557
Das ist so ziemlich die einzige unstreitige Frage: Sofern die Waren ordnungsgemaess (STEB!) verpackt waren, ist die Bundespolizei, also die Bundesrepublik, im Wege der AMtshaftung schadensersatzpflichtig.

Der OP gibt an, dass die Verpackung den Regeln entsprach. Ich hoffe fuer ihn, dass er das, wie auch die fehlerhafte Kontrolle, nachweisen kann.

hier wird aber das Problem liegen ich kenne Verwandte und Freunde die viel in Griechenland sind meistens per SKG aber auch ATH und HER und die haben immer die offenen Tüten dabei also nicht versiegelt wie es KVA handhabt kann ich nicht sagen kann mir aber gut vorstellen dass man extra nachfragen muss, denn wenn der TE die Bordkarte ja erst in STR holen muss dann ist es dort ja nicht ersichtlich dass ein Transit erfolgt und eine Versiegelung notwendig ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.065
1.557
Ist etwas OT, aber interessiert mich einfach.
Flug z.B. YYZ-ZRH-HAM op by AC und dann EW.
MCT in ZRH eingehalten, AC pünktlich, aber Passkontrolle/Siko extrem voll. Anschluss weg. Bekäme man in diesem Falle EU261/04 Ausgleich? Weder AC, noch EW könnten da ja was für, außer dass das Ticket so angeboten wurde.

Ganz einfach null.
AC ist keine Euro-Airline und auf dem Segment YYZ-ZRH greift die EU-VO somit nicht, weil zwar Landung im Geltungsbereich der EU-VO aber keine Euro-Airline.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Zusätzlich ist die Schuldfrage zu klären und ich glaube, dass ist auch das Problem des OP. Er sagt selbst, dass er pünktlich ankam, aber die Umsteigezeit nicht ausgereicht hat. Wo wieviel Zeit liegen geblieben ist, weiss man nicht, nur dass die Gesamtzeit nicht gereicht hat. Schuld daran, ist dann wohl die Verkettung mehrerer Umstände, unter anderem auch der Terminalwechsel, der nen bisschen Zeit in Anspruch genommen hat.
Zum Beispel ein aussergewöhnlich langsames Deboarding würde sich der Airline anrechnen lassen, während sie für eine langsame Grenzkontrolle und eine langsame Siko ausserhalb des Einflussbereichs der Airline lag, wenn man von der Option Fastlane absieht. Aber ob es damit gereicht hätte?
 

pilionhome

Reguläres Mitglied
06.02.2016
27
0
HAJ/SKG/VOL
Vielen Dank dafür, dass es hier auch noch ein paar Vernünftige gibt

Wo wieviel Zeit liegen geblieben ist, weiss man nicht, nur dass die Gesamtzeit nicht gereicht hat. Schuld daran, ist dann wohl die Verkettung mehrerer Umstände, unter anderem auch der Terminalwechsel, der nen bisschen Zeit in Anspruch genommen hat.

Ich kann mich noch genau erinnern, dass das Flugzeug um 14:50 Uhr aufgesetzt hat weil ich auf die Uhr geschaut habe. Das nächste mal, dass ich Zeit hatte auf die Uhr zu schauen war um 15:31 Uhr nach Passieren der Sicherheitsschleuse.

Ich will mal versuchen, die Zwischenzeit zu rekonstruieren:
14:50 Uhr Landung: https://www.airportia.com/flights/ew2683/kavala/stuttgart/2018-01-23/
14:52 Erreichen der Parkposition (Zeit wurde auch von EUWOWINGS bestätigt)
15:00 (8 Min) Deboarding beendet, Bus fährt los
15:02 (2 Min) Fahrt zum Terminal
15:03 (1 Min) Aussteigen und Weg ins Terminal
15:12 (9 Min) Passkontrolle
15:13 (1 Min) Suchen nach einem Transfer-Schalter in Terminal 4
15:18 (5 Min) Weg von Terminal 4 nach Terminal 1
15:20 (2 Min) Warten am Ticketschalter
15:24 (4 Min) Diskussion am Ticketschalter
15;28 (4 Min) Warten vor Sicherheitskontrolle
15:31 (3 Min) Eigene Sicherheitskontrolle

Danach hieß es dann: Ihr Flug ist weg.
Der Flug nach Hannover hat u, 15:38 abgehpben, d.h. das Gate war ,indestens 10 Min. vorher (15:28) dicht.
https://www.airportia.com/flights/ew2050/stuttgart/hannover/2018-01-23/

Die Schuld liegt m.E. eindeutig bei EUROWINGS weil sie einen Flug mit derartig kurzer Transitzeit überhaupt verkaufen. Die sollten wissen, dass das alles seine Zeut braucht, insbesondere im Hinblick auf Bustransfers und Terminalwechsel. Und wenn sie wissen, dass noch Transit-Passagiere in der Pipeline sind, hätten sie die wenigen Minuten warten ,üssen.

Bin mal gespannt, wieviel Besserwisser jetzt wieder kommen und meinen, dass man noch die eine oder andere Minute hätte einsparen können.

Auf meinen Einwand, dass EUROWINGS wegen NOSHOW die Koffer hätte ausladen müssen ist auch noch niemand eingegangen:
Abgesehen davon. Da wir nicht mitgeflogen sind, hätte EUROWINGS das Gepäck ausladen müssen. Haben sie aber nicht. Hätten sie das gemacht, hätte das Suchen nach dem Gepäck so lange gedauert, dass sie nicht zu früh hätten abfliegen können und wir hätten noch bequem mitfliegen können.
 

markus001

Reguläres Mitglied
27.12.2016
88
2
Heißt also ohne die 4 Minuten Diskussion am Ticketschalter hättest du es vermutlich geschafft.

Aber jedenfalls hättest du es geschafft wenn du dich bei den Schlangen jeweils vorgedrängelt hättest. Nach Gerichtsurteilen muss man das in solchen Situationen tun. Also liegt die Schuld bei dir.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Ich würde hier Eurowings nich die alleinige Schuld geben. Ich vermute, als du gebucht hast, waren die Grenzkontrollen für Flüge von Griechenland noch nicht absehbar. Die Zeit hätte dann auch mit dem Abholen des neuen Tickets gereicht, da ihr im Schengenbereich angekommen wärt. Klar man hätte dich in weiser Voraussicht umbuchen können. So hat man dir eine theoretische Chance gegeben, den Flug gegebenfals zu erreichen. Man kann hier Eurowings auch keinen Vorwurf machen, dass sie nicht bis zum letzten möglichen Zeitpunkt das Gate offen gehalten haben. Selbst bei einem Einstieg am Gate, schliesst dieses einige Minuten vor dem tatsächlichen Abflug.
Bezüglich Gepäck: Es darf für dich nicht vorhersehbar sein, dass es nicht mit dir fliegt und welchen Weg es nimmt. Schliesslich muss das Gepäck, dass den Flieger nicht erreicht auch irgendwie ans Endziel gelangen.Und mir wurde noch nie das Boardingverweigert, weil mein Gepäck nicht eingeladen wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.018
Ihr ueberspannt die Anforderungen an den OP. Bei Abflug 1535 wird das Gate um 1520 schliessen. Um 1518 ist der OP - schnellstmoeglich - auf der Landseite des Abflugterminals angekommen. Dass er es von dort nicht in zwei Minuten ans Gate geschafft hat, ist ja wohl kaum sein Fehler.

Was ist denn die MCT? Falls die unsaegliche Griechenland-Situation noch nicht abgebildet sein sollte, fuer Non-Schengen zu Schengen? Wenn sie bei mehr als 43 Minuten liegt, ist prima facie EWs Verspaetung fuer den Anschlussverlust verantwortlich.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.376
BRU
Ich würde hier Eurowings nich die alleinige Schuld geben....

Alleine sicher nicht. Man kann aber Eurowings insofern schon eine gewisse Schuld zuweisen, dass sie sich ihrerseits absolut nicht um die Umsteiger gekümmert hat. Wie es „Netzwerk-Airlines“ an ihren Hubs oft tun.

Dieser Bericht (sowie dieses inakzeptable Verhalten mit der Flugverlegung nach KVA, wo sie bis zum letzten Moment bzw. als die Flieger schon nach KVA gingen, weiterhin SKG verkauft haben, um dann die Kunden vor vollendete Tatsachen zu stellen...) bekräftigt mich in meinem Vorsatz, keine EW-Umsteigeverbindungen zu buchen bzw. diese Airline wo immer möglich ganz zu meiden.

Wobei die Frage, wer in solchen Fällen „schuld“ ist, durchaus interessant ist. Gerade diese Griechenland-Sonderregelung kann in der Tat auch in FRA oder MUC zu verpassten Anschlüssen führen, da durch die Busfahrerei und gesonderte Kontrolle mit nur wenigen Polizisten teilweise noch größerer Zeitverlust, als bei Non Schengen-Schengen, diese Verbindungen aber weiterhin mit der Schengen-Schengen-MCT verkauft werden.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.065
1.557
15:12 (9 Min) Passkontrolle
15:20 (2 Min) Warten am Ticketschalter
15:24 (4 Min) Diskussion am Ticketschalter
15;28 (4 Min) Warten vor Sicherheitskontrolle

Um nochmal einen Versuch zu unternehmen:

Was wurde versucht um diese übrigen Wartezeiten zu verkürzen?
Höchstgerichtlich ist eben bestätigt worden, dass dem Pax zugemutet werden kann Maßnahmen zu ergreifen um sich "vor zu drängeln" wenn bekannt ist dass die Zeit bis zum nächsten Flug knapp ist.

Wenn hier nichts unternommen wurde dann braucht EW sich einfach auf die Entscheidung zu berufen und der Fall ist den Bach runter gegangen.
Wenn man aus den 9Minuten dadurch eine macht das warten am Ticketschalter reduziert und die 4Minuten Diskutiererei sein lässt und dafür sorgt auch an der SiKo gleich dran zu kommen dann hat man 15Minuten gespart und oh wunder der Flug wäre noch erreicht worden.

Im übrigen zählt das Argument der Flugverlegung nicht im Zweifelsfall nutzt man eben die zu Verfügung stehenden Rechte und lehnt die Ersatzbeförderung über KVA eben ab und sucht sich selbst eine passende Verbindung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.758
2.721
Bzgl. meines "Heimatflughafens" Hannover hast Du Recht. Da kommt man zwar fast immer an einer Fluggastbrücke an, aber zum Umsteigen ist HAJ gänzlich ungeeignet. Allerdings bezeichnet sich HAJ auch nicht als "Drehkreuz".

Lange nicht in Langenhagen gewesen, was? ;-)

Terminal A ist eigentlich super zum Umsteigen geeignet.
Macht da zwar mangels brauchbarer Anschlüsse kaum jemand, geht aber prima.
 

pilionhome

Reguläres Mitglied
06.02.2016
27
0
HAJ/SKG/VOL
Frage: (keine Schuldzuweisung)
Warum hattest Du keine mobile Bordkarte oder selbstausgedruckte Papierbordkarte?
Auf Grund der Verlegung des Abfluges von SKG nach KVA war ich die Nacht vorher in Kavala in einem Hotel. Soll ich den Hotelier um Ausdrucke bitten, wenn ich davon ausgehen kann, dass ich am Airport so viel Zeit habe, tonnenweise Bordkarten ausdrucken zu lassen? Dass EUROWINGS in GR nicht in der Lage war, Anschlußflug-Bordkarten zu drucken, war ja nun beim besten Willen nicht abzusehen. Hinterher sind sie immer alle schlauer ...

Heißt also ohne die 4 Minuten Diskussion am Ticketschalter hättest du es vermutlich geschafft.
Schlaumeier, ohne diese 4 Minuten hätte es mit Sicherheit auch nicht gereicht und zweitens muss man der Dame am Schalter ja erst mal klar machen, was man will, sie muss es verstehen und muss dann tätig werden. Es ist bekannt, dass bei den Schwäbli alles nicht so zackig abläuft und da sind 4 Minuten sogar mehr als angemessen. Außerdem, ich habe ausdrücklich gesagt, nicht auf die Uhr geschaut zu haben. Es können auch 3 1/2 Minuten gewesen sein und die Wartezeit war 2 1/2 Minuten.

Aber jedenfalls hättest du es geschafft wenn du dich bei den Schlangen jeweils vorgedrängelt hättest. Nach Gerichtsurteilen muss man das in solchen Situationen tun. Also liegt die Schuld bei dir.
Nochmal Schlaumeier. Natürlich haben wir uns so weit möglich vorgedrängelt. Aber an der SiKo ist es immer so, dass 2 Passagiere bereits ihr Hab und Gut in den Körbchen verteilt haben bevor es in das Gerät geht. Soll ich das frei nach dem Motto "Weg jetzt komme ich" da rauszerren und meines reinlegen? Da muss man schon mal 1-2 Min. warten. Sonst gibt es Ärger der zu noch größeren Verzögerungen führt. Und dafür sind 4 Minuten Wartezeit vor der Sicherheitskontrolle wirklich super schnell.

Fest steht, dass insgesamt ca. 10 Minuten gefehlt haben wenn man von einem Gate-Closing 15:20 ausgeht.

Ich würde hier Eurowings nich die alleinige Schuld geben.
Ich gebe EUROWINGS nicht die alleinige Schuld, sondern auch deren Erfüllungsgehilfen Flughafen Stuttgart AG, der ankommende Flüge nach Terminal 4 schickt. Die vorherige Praxis, beim Betreten des Flughafengebäudes eine Sichtprüfung vorzunehmen, war völlig ausreichend. Mehr als eine Sichtprüfung darf laut der Schengen-Ausnahmegenehmigung ohnehin nicht vorgenommen werden, zumindest wenn EU-Ausweispapiere vorgelegt werden.

Bezüglich Gepäck: Es darf für dich nicht vorhersehbar sein, dass es nicht mit dir fliegt und welchen Weg es nimmt. Schliesslich muss das Gepäck, dass den Flieger nicht erreicht auch irgendwie ans Endziel gelangen.Und mir wurde noch nie das Boardingverweigert, weil mein Gepäck nicht eingeladen wurde.
Das ist richtig, trifft hier aber nicht zu. Konnten die sicher sein, dass ich den Flug nicht absichtlich verpasst habe nur um mein Gepäck alleine weiterfliegen zu lassen? Es wäre für mich also vorhersehbar gewesen, dass das Gepäck in diesem Flugzeug alleine fliegt wenn es nicht ausgeladen wird.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.758
2.721
Innerhalb "A" super. Das Problem ist nur, dass dort am wenigsten los ist. Die Mehrzahl ist doch in "C" und da geht es nicht mal innerhalb "C" geschweige denn nach "B" oder "A".

Die Mehrzahl der Touri-Charterflüge sicherlich. Da steigt aber erst recht keiner um und genau für diese Charter ist C auch mal gebaut worden.

Die Masse der Linienflüge geht allerdings von A (Schengen) und B (non-Schengen).

Und wer A mal (Mo) morgens oder (Do) abends vor dem Umbau erlebt hat, erinnert sich auch noch an Schlangen vor der Siko, die quer durch die Halle reichten.

So wenig los ist da zu bestimmten Zeiten auch nicht [emoji6].
 

pilionhome

Reguläres Mitglied
06.02.2016
27
0
HAJ/SKG/VOL
Um nochmal einen Versuch zu unternehmen:Was wurde versucht um diese übrigen Wartezeiten zu verkürzen?
Was will man bei wenigen Minuten verkürzen? Siehe meinen Beitrag #66 von 22:51 Uhr. Ich weiß nicht, ob die "Höchstrichter" verlangen, dass man die in den Schalen liegenden Utensilien des vorherigen Fluggastes rauszerrt und den vorherigen Fluggast aus der Sicherheitskabine prügelt nur um das Flugzeug zu erreichen.

Höchstgerichtlich ist eben bestätigt worden, dass dem Pax zugemutet werden kann Maßnahmen zu ergreifen um sich "vor zu drängeln" wenn bekannt ist dass die Zeit bis zum nächsten Flug knapp ist.
Gib doch mal das OLG/BGH-Urteil bekannt. Wollen wir doch mal sehen ob es sich um Wartezeiten im niedrigen einstelligen Minutenbereich oder um mehr handelt. W+rde mich interessieren.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Ich denke man kann das ganze hier abkürzen. Lieber TO, als Berufspilot hast Du doch sicher Zugang zu entsprechender rechtsfreundlicher Vertretung mit Spezialisierung auf genau jene rechtlichen Fragen, die hier greifen (Amtshaftung, Fluggastrechte).

Das wird allerdings vielleicht gar nicht notwendig sein. Ein freundlich vorgetragener kurzer Brief- oder Mailwechsel mit dem Dich befördernden Flugunternehmen sowie der Beschwerdestelle der Bundespolizei wird, wenn Du die Umstände - so wie hier bereits veröffentlicht - darlegst - wohl zu entsprechenden Schadensersatz- oder/und Ausgleichzahlungen führen. Sofern bei Deinem ersten Schreiben noch ablehnende Rückmeldungen kommen, hilft sicherlich ein Verweis auf Deine Involvierung in die kommerzielle Fliegerei bzw. ggf. auf Deine Bereitschaft, mit eben oben genannter spezialisierter rechtsfreundlichen Vertretung tätig zu werden.

Bitte berichte uns dann über die weiteren Schritte und den Ausgang derselben! Schlussendlich haben all jene, die hier konstruktiv ihre Meinung kund getan haben, in der Absicht, Dir zu helfen, ein Recht darauf zu sehen, ob sie richtig gelegen sind bzw. wie der Fall ausgegangen ist.

Hier kann es zu keiner Lösung kommen, zu unterschiedlich sind die Interpretationen und selbst wenn hier die Meinung einhellig für eine Auszahlung von Schadensersatz- oder/und Ausgleichzahlungen wäre, würde diese ja trotzdem erst bei dem Dich befördernden Flugunternehmen sowie der Beschwerdestelle der Bundespolizei anzumelden sein. Aber Einhelligkeit scheint hier aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen und Auslegungen nicht erzielbar zu sein.

Dazu kommt das Deine Art, jedweden der Deine Meinung/Sichtweise nicht teilt, herabzuwürdigen bzw. zumindest dessen Rat, den Flughafen STR als "Provinzflughafen" zu betiteln und andere fragwürdige Rand- und Nebenbemerkungen zu tätigen, prinzipiell Deiner Sache nicht förderlich sind. Deswegen auch mein Rat ein Schreiben betreffend Ausgleichszahlung entsprechend "freundlich" zu formulieren. Nun müsste ja schon einige Zeit seit Deinem "Erleben" der Umstände vergangen sein, somit müsste es auch möglich sein, entsprechend "sachlich" und "freundlich" zu bleiben. Zumal Du ja als Berufspilot sicherlich mit "stressigeren" Erlebnissen als einem verpassten Weiterflug zu tun hast bzw. die Gefahr zu solchen Erlebnissen laufend besteht.

Ich persönlich würde beim abwägen, ob ich wegen der abgenommen Duty-Free-Waren tätig werden würde, doch relativ schnell zu einem "Nein" für mich kommen, da sich der Verlust von Waren im Wert von EUR 50 und der zu erwartende persönliche Aufwand zum Erreichen einer Schadensersatzleistung wohl kaum gewinnbringend gegenrechnen lassen. Hier kann ich aber Deine Einkommensverhältnisse nicht einschätzen bzw. könnte es ja sein dass Du trotz hohem Vermögens oder Erwerbseinkommens hier tätig werden willst, "der Sache" wegen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Vielen Dank dafür, dass es hier auch noch ein paar Vernünftige gibt



Ich kann mich noch genau erinnern, dass das Flugzeug um 14:50 Uhr aufgesetzt hat weil ich auf die Uhr geschaut habe. Das nächste mal, dass ich Zeit hatte auf die Uhr zu schauen war um 15:31 Uhr nach Passieren der Sicherheitsschleuse.

Ich will mal versuchen, die Zwischenzeit zu rekonstruieren:
14:50 Uhr Landung: https://www.airportia.com/flights/ew2683/kavala/stuttgart/2018-01-23/
14:52 Erreichen der Parkposition (Zeit wurde auch von EUWOWINGS bestätigt)
15:00 (8 Min) Deboarding beendet, Bus fährt los
15:02 (2 Min) Fahrt zum Terminal
15:03 (1 Min) Aussteigen und Weg ins Terminal
15:12 (9 Min) Passkontrolle
15:13 (1 Min) Suchen nach einem Transfer-Schalter in Terminal 4
15:18 (5 Min) Weg von Terminal 4 nach Terminal 1
15:20 (2 Min) Warten am Ticketschalter
15:24 (4 Min) Diskussion am Ticketschalter
15;28 (4 Min) Warten vor Sicherheitskontrolle
15:31 (3 Min) Eigene Sicherheitskontrolle

Danach hieß es dann: Ihr Flug ist weg.
Der Flug nach Hannover hat u, 15:38 abgehpben, d.h. das Gate war ,indestens 10 Min. vorher (15:28) dicht.
https://www.airportia.com/flights/ew2050/stuttgart/hannover/2018-01-23/

Die Schuld liegt m.E. eindeutig bei EUROWINGS weil sie einen Flug mit derartig kurzer Transitzeit überhaupt verkaufen. Die sollten wissen, dass das alles seine Zeut braucht, insbesondere im Hinblick auf Bustransfers und Terminalwechsel. Und wenn sie wissen, dass noch Transit-Passagiere in der Pipeline sind, hätten sie die wenigen Minuten warten ,üssen.

Bin mal gespannt, wieviel Besserwisser jetzt wieder kommen und meinen, dass man noch die eine oder andere Minute hätte einsparen können.

Mit Blick auf eine Ausgleichsleistung nach Art. 5 und 7 Fluggastrechteverordnung:

Der Rechtsprechung zufolge ist es so, dass wenn ein Transferpassagier seinen Anschlussflug wegen eines Zubringers nicht erreicht, ohne dass dadurch die Minimum Connecting Time (MCT) unterschritten wird, der sog. Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Reisende seinen Anschlussflug hätte typischerweise erreichen können. Dann muss der Passagier darlegen und beweisen, dass er den Anschlussflug dennoch in der konkreten Situation nicht erreichen konnte und deshalb die Verspätung eintrat.

Im umgekehrten Falle, wenn also die tatsächlich dem Passagier zur Verfügung stehende Transferzeit unterhalb der MCT liegt, entspricht es aber gerade nicht mehr dem typischen Geschehensablauf, dass der Anschlussflug hätte erreicht werden müssen. Dann muss die Airline darlegen und beweisen, dass der Reisende den Anschluss dennoch hätte erreichen können, zum Beispiel durch die Inanspruchnahme konkreter Hilfsleistungen (Direkt Transfer; zusätzliche Beschilderung etc).

Wichtig für beides: Die MCT bezeichnet nur den Zeitraum zwischen der Ankunft an der Parkposition und dem Verlassen der Parkposition, während es für die tatsächliche Umsteigezeit auf die zwischen Verlassen des Zubringerflugzeugs, also das Öffnen von dessen Türen sowie das Ende des Boardings des Anschlussflugs ankommt. Das gilt es jeweils zu berücksichtigen bei der Ermittlung, ob der Passagier seinen Anschlussflug verpasst, obwohl es ihm tatsächlich und unter den Bedingungen des konkreten Falls möglich war, diesen noch zu erreichen.

Auf meinen Einwand, dass EUROWINGS wegen NOSHOW die Koffer hätte ausladen müssen ist auch noch niemand eingegangen:

Ungeachtet dessen, dass diese Frage hier für den Anspruch nach FluggastrechteVO unerheblich ist: Es ist nicht richtig, dass Airlines zum Ausladen herrenlosen Gepäcks grundsätzlich verpflichtet sind. Tatsächlich war das lange Gegenstand der Regelungen der VO Nr. 2320/2002 und zuvor nationalstaatlicher Vorschriften, gilt aber unter ihrer Nachfolgeregelung der VO Nr. 300/2008 nicht mehr uneingeschränkt. Hier hat sich das Luftsicherheitsrecht in den vergangenen Jahren tatsächlich "entspannt".
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.018
Der Rechtsprechung zufolge ist es so, dass wenn ein Transferpassagier seinen Anschlussflug wegen eines Zubringers nicht erreicht, ohne dass dadurch die Minimum Connecting Time (MCT) unterschritten wird, der sog. Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Reisende seinen Anschlussflug hätte typischerweise erreichen können. Dann muss der Passagier darlegen und beweisen, dass er den Anschlussflug dennoch in der konkreten Situation nicht erreichen konnte und deshalb die Verspätung eintrat.

Im umgekehrten Falle, wenn also die tatsächlich dem Passagier zur Verfügung stehende Transferzeit unterhalb der MCT liegt, entspricht es aber gerade nicht mehr dem typischen Geschehensablauf, dass der Anschlussflug hätte erreicht werden müssen. Dann muss die Airline darlegen und beweisen, dass der Reisende den Anschluss dennoch hätte erreichen können

Deshalb, Herr Kollege, schrieb ich bereits zusammenfassend

Wenn [die MCT] bei mehr als 43 Minuten liegt, ist prima facie EWs Verspaetung fuer den Anschlussverlust verantwortlich.
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
Aber jedenfalls hättest du es geschafft wenn du dich bei den Schlangen jeweils vorgedrängelt hättest. Nach Gerichtsurteilen muss man das in solchen Situationen tun. Also liegt die Schuld bei dir.


Ist das so? Höre ich zum ersten Mal.

Google spuckt dazu auch recht wenig aus, von daher: Magst du das vielleicht kurz belegen?



Alternative Argumentationskette:

Da es am Flughafen vor der SiKo sehr voll war habe der Pax versucht, die Fast-Lane zu nehmen respektive bei der normalen Lane vorzudrängeln. Beides wurde nicht gestattet. Somit hat doch der Pax alles unternommen, um den Schaden abzuwenden, wenngleich ohne Erfolg. Das kann doch, so es denn der Wahrheit entspräche, nicht dem Pax angelastet werden? Man wird ja nicht erwarten können, dass er alle Omas und Opas mit 5 Liter Sonnencreme im Handgepäck vor sich weg boxt nur um schneller durch die SiKo zu kommen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Doch, muss mal das Forum durchsuchen. Betraf einen Fall am Flughafen München, waren aber keine Umsteiger...

edit: Hier ist der Link: http://www.vielfliegertreff.de/airp...-wegen-langer-siko-schlange-geld-zurueck.html

Die Situation ist aber wohl eine etwas andere und es ging nicht um die Frage pauschale Entschädigung, sondern um konkrete Mehrkosten für einen Ersatzflug. Nicht ganz vergleichbar mit der Situation hier, denke ich.
 
Zuletzt bearbeitet: