EW: Flugannullierung Eurowings - Erfahrung

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europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
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Mit ersatzweiser Selbstvornahme der Umbuchung und Erhebung einer Klage stehen dir entsprechende Mittel zur Verfügung.

Und Verbindlichkeiten nicht zu erfüllen, ist kein Betrug. (Etwas anders gilt natürlich beim Eingehungsbetrug, ich gehe aber mal davon aus, dass du bereits vor Corona gebucht hattest).

Shameless hatte doch geschrieben, dass er erst vor drei Tagen am 07.06.2020 gebucht hat.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Vielmehr kann man unmittelbar daraus ziehen, dass frühzeitige Unterrichtung und Angebot einer anderweitigen Veförderung erforderlich sein sollen, um die Verfplichtung zum Ausgleich zu vermeiden.

Und welchen zeitlichen Rahmen sollte diese Beförderung dann haben?

"Ihr Flug am 10.6.2020 wurde leider annulliert. Wir befördern Sie am 24.12.2020, 18:30 Uhr".
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
224
40
Wie sieht denn die Rückerstattung aus, wenn die Buchung teilweise mit einem Gutschein bezahlt wurde? Der Teil, den per Kreditkarte bezahlt wurde, habe ich nach etwa 1 Monat auf die KK bekommen, auf den anderen Teil warte ich aber seit 3 Monaten.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
Und welchen zeitlichen Rahmen sollte diese Beförderung dann haben?

"Ihr Flug am 10.6.2020 wurde leider annulliert. Wir befördern Sie am 24.12.2020, 18:30 Uhr".

Good question.

Artikel 5 Abs. 1 lit b) geht davon aus, dass die Ersatzbeförderung am gleichen Tag oder ausnahmsweise am Folgetag stattfindet. Daher wird man davon ausgehen können, dass dies grundsätzlich der zeitliche Rahmen für die Ersatzbeförderung ist, es sei denn, die Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Sinne von Art. 8 der VO ist tatsächlich erst später möglich (was die absolute Ausnahme darstellen dürfte).
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
Mich hats erneut erwischt:
Gebucht DUS - MXP - DUS, Anfang Juli. Nun bekomme ich eine E-Mail und der Hinflug ist annuliert, der Rückflug am Folgetag allerdings nicht. "Man kann mir zu diesem Flugdatum keine Alternative anbieten."
Samstags (Hinflug) geht laut Website keine Maschine mehr nach MXP.

Wir überlegen nun, ob wir bereits freitags hinfliegen können. Allerdings sind die Flüge nun (3 Wochen vorher) viel teurer - wir hatten bereits im Januar gebucht. Haben wir da überhaupt eine Chance?

Falls EW nicht umbuchen will, hätten wir gerne eine Erstattung. Nach den Berichten in diesem Thread bin ich allerdings total verunsichert, wie das richtige Vorgehen ist, zumal ja nur der Hinflug storniert wurde. Ich möchte da keinen Fehler machen. Wäre folgender Ablauf aus Eurer Sicht zu erwarten?
- Anruf bei der EW Hotline (Senator-Service geht wohl nicht???) und Bitte um Erstattung. Muss / darf ich da irgendwas stornieren?
- Die werden mich dann auffordern irgend ein Formular auf der Website auszufüllen.
- Geduldig warten, ob es irgendwann mal klappt...

Es geht um insgesamt 376 Euro für 2 Personen, insofern lohnt sich ein Klage wohl nicht. Allerdings ist das nun die 7. stornierte Privatreise und die Außenstände werden immer größer.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ne, der Gutschein wurde ja komplett eingelöst

Ich meine: Kreiere mal eine Testbuchung bei EW und versuche den Gutscheincode nochmal einzulösen, dann siehst du ja ob er angewendet wird oder eine Fehlermeldung kommt "kein Guthaben". (Natürlich darauf achten, den Flug nicht versehentlich zu buchen!)

Wir überlegen nun, ob wir bereits freitags hinfliegen können. Allerdings sind die Flüge nun (3 Wochen vorher) viel teurer - wir hatten bereits im Januar gebucht. Haben wir da überhaupt eine Chance?

Das (Ersatzbeförderungsanspruch auf früheren Flug als gebuchten) habe ich mich auch neulich gefragt, sieht aber nicht so aus als käme man damit durch. Aus Kulanz machen sie es vielleicht durchaus - ist ja immerhin besser als wenn du dein Geld zurückforderst. Allerdings ist der Ersatzbeförderungsanspruch aus der VO nicht auf EW beschränkt. Wenn LH oder Alitalia oder so noch Plätze frei haben, müssen sie dich darauf umbuchen. Hast du mal nach Alternativen (nach dem Abflug des ursprünglichen Fluges) geschaut?

Falls EW nicht umbuchen will, hätten wir gerne eine Erstattung. Nach den Berichten in diesem Thread bin ich allerdings total verunsichert, wie das richtige Vorgehen ist, zumal ja nur der Hinflug storniert wurde. Ich möchte da keinen Fehler machen.

Hin- und Rückflug zusammen gebucht? Dann kannst du prinzipiell Erstattung beider Segmente verlangen. Ich würds mal mit Chat versuchen (Screenshots anfertigen)

Es geht um insgesamt 376 Euro für 2 Personen, insofern lohnt sich ein Klage wohl nicht.

Wieso das denn nicht?
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
911
482
CGN
Es geht um insgesamt 376 Euro für 2 Personen, insofern lohnt sich ein Klage wohl nicht. Allerdings ist das nun die 7. stornierte Privatreise und die Außenstände werden immer größer.

... Sehe ich auch so, Klage von 168,10 EUR liegt auch gerade beim AG vor. Und da folgen noch ein paar.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.237
815
Düsseldorf
Mich hats erneut erwischt:
Gebucht DUS - MXP - DUS, Anfang Juli. Nun bekomme ich eine E-Mail und der Hinflug ist annuliert, der Rückflug am Folgetag allerdings nicht. "Man kann mir zu diesem Flugdatum keine Alternative anbieten."
Samstags (Hinflug) geht laut Website keine Maschine mehr nach MXP.

Wir überlegen nun, ob wir bereits freitags hinfliegen können. Allerdings sind die Flüge nun (3 Wochen vorher) viel teurer - wir hatten bereits im Januar gebucht. Haben wir da überhaupt eine Chance?

Falls EW nicht umbuchen will, hätten wir gerne eine Erstattung. Nach den Berichten in diesem Thread bin ich allerdings total verunsichert, wie das richtige Vorgehen ist, zumal ja nur der Hinflug storniert wurde. Ich möchte da keinen Fehler machen. Wäre folgender Ablauf aus Eurer Sicht zu erwarten?
- Anruf bei der EW Hotline (Senator-Service geht wohl nicht???) und Bitte um Erstattung. Muss / darf ich da irgendwas stornieren?
- Die werden mich dann auffordern irgend ein Formular auf der Website auszufüllen.
- Geduldig warten, ob es irgendwann mal klappt...

Es geht um insgesamt 376 Euro für 2 Personen, insofern lohnt sich ein Klage wohl nicht. Allerdings ist das nun die 7. stornierte Privatreise und die Außenstände werden immer größer.

Meine Erfahrungen bisher sind die, dass EW weder auf Fremdmetall umbucht - selbst wenn möglich - oder innerdeutsch ein Bahnticket ausstellt. Daher auf alle Fälle die Annullierungen dokumentieren und Telefonate wenn möglich mit Zeugen führen. Bezüglich der Ersattung des Flugpreises (Stornierung der Flugbuchung), schreibe ich EW zur Sicherheit nochmals per mail an oder per Brief mit Einschreiben, setze eine Frist und wenn bis dahin kein Eingang, Abgabe zur weiteren Verfolgung an Anwalt. Bei so klaren Konstellationen müssen die Kosten auch von EW übernommen werden.
 
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TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
224
40
Ich meine: Kreiere mal eine Testbuchung bei EW und versuche den Gutscheincode nochmal einzulösen, dann siehst du ja ob er angewendet wird oder eine Fehlermeldung kommt "kein Guthaben". (Natürlich darauf achten, den Flug nicht versehentlich zu buchen!)


Klingt sinnvoll, aber ich habe den Code nicht mehr. Die Buchung war nämlich bereits im August 2019.

Hätte ich ein recht darauf, den per Gutschein bezahlten Betrag auf die KK zu bekommen und eben nicht wieder als Gutschein ?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Meiner Meinung nach nicht. Anspruch dürfte quasi "in Natura" zu erfüllen sein.
 
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paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
362
121
Schwiegereltern hat es soeben auch erwischt. Annullierung EW602 CGN LIS für den 11.07.2020. Werde mit Frist 18.06.2020 die Erstattung der vollständigen Flugscheinkosten fordern.

Edith: Jetzt hat es auch den Rückflug am 14.07.2020 mit TAP nach DUS dahingerafft. Von claims.germany@tap.pt gibt es nichtmal eine Eingangsbestätigung :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Liegt denn hier überhaupt ein Fall für die VO vor, ander hat der Pax ein Angebot der Airline angenommen?
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Eine kurze Frage (eigentlich nur zum Sichergehen): Folgender Fall: Gebucht wurde DUS - NCE für die ganze Familie, weil ich aber nicht so lange Urlaub machen kann wie der Rest, habe ich für mich einen separaten Rückflug (anderes Ticket) NCE-DUS und meine Restfamilie ein weiteres separates Ticket NCE-DUS zu einem späteren Zeitpunkt gebucht. Also alles in allem drei separate Tickets. Jetzt wurde der Flug DUS-NCE storniert. Ich kann wegen dieser Sornierung aber nicht die beiden Rückflüge stornieren und den gesamten Flugpreis zurückverlangen, oder?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Wird schwierig da raus zu kommen, da drei verschiedene Schuldverhältnisse, von denen nur eins gestört ist. Vielleicht sind Voucher eine Lösung? Oder steht dir eine Ausgleichszahlung zu, die den "Verlust" bei den zwei anderen Buchungen kompensiert?
 
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Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Da früh genug storniert wurde, leider kein Ausgleich. Ich warte erstmal 10 Tage bzw 3 Wochen ab, vielleicht storniert EW ja fröhlich weiter. Wenn nicht, dann Voucher oder wir fahren mit dem Pkw runter, ich fahre alleine zurück und die Restfamilie fliegt mir hinterher. Oder wieder irgendwie anders. Dieses Jahr ist ja urlaubsmäßig eher Freestyling angesagt.
 

dergruni

Neues Mitglied
10.01.2020
18
2
Rhein-Neckar
Hallo,

hatte schon mal jemand das Problem, dass die Voucheranforderung bei EW technisch nicht durchging? Bei mir ist der Button da, wenn ich klicke kommt auch die Bestätigung "Voucher wurde an ...@... geschickt". Aber es kommt keine Email an und die ursprünglichen Buchungsdaten sind selbst 2 Tage später immer noch unberührt, als ob nichts unternommen worden wäre. Habe das Spiel ca. 20x durch, von verschiedenen Laptops, Browsern, Netzzugängen...

Die Hotline konnte mir nicht helfen, soll das schriftlich einreichen. Allerdings hätte ich gerne den Voucher kurzfristig zwecks Neubuchung und zweifle an der EW-Reaktionsschnelle. Oder wie ist Eure Erfahrung mit der Bearbeitungszeit von schriftlichen Anfragen bei EW über das Kontaktformular?

Danke.
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
359
70
Hallo,

hatte schon mal jemand das Problem, dass die Voucheranforderung bei EW technisch nicht durchging? Bei mir ist der Button da, wenn ich klicke kommt auch die Bestätigung "Voucher wurde an ...@... geschickt". Aber es kommt keine Email an und die ursprünglichen Buchungsdaten sind selbst 2 Tage später immer noch unberührt, als ob nichts unternommen worden wäre. Habe das Spiel ca. 20x durch, von verschiedenen Laptops, Browsern, Netzzugängen...

Die Hotline konnte mir nicht helfen, soll das schriftlich einreichen. Allerdings hätte ich gerne den Voucher kurzfristig zwecks Neubuchung und zweifle an der EW-Reaktionsschnelle. Oder wie ist Eure Erfahrung mit der Bearbeitungszeit von schriftlichen Anfragen bei EW über das Kontaktformular?

Danke.

Habe nicht zugestellte Voucher relativ problemlos über Facebook bekommen. Formular wird Wochen/Monate dauern
 

OnyVaquandmeme

Aktives Mitglied
08.05.2014
126
8
Frage zu den Voucherbedingungen

Es heisst dort:

Im Falle von Annullierungen wird der Einsatz Ihres Vouchers in seiner Höhe mit einem etwaigen Erstattungsanspruch verrechnet.
Falls Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, entfällt Ihr Erstattungsanspruch durch die Ausstellung des Vouchers nicht.

Heute ist der letzte Tag, an dem ich den Voucher noch beantragen könnte, ich warte aber eigentlich auf die Stornierung des Flugs.

Verstehe ich das richtig, wenn ich den voucher jetzt nehme und wenn der Flug doch noch storniert werden sollte könnte ich doch noch das Geld zurueck bekommen?

Danke!